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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 15.03.1927
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-03-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19270315016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927031501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927031501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1927
- Monat1927-03
- Tag1927-03-15
- Monat1927-03
- Jahr1927
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 15.03.1927
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71. Jahrgang. ^ 124 Dienstag, IS. Mürz 1927 Gegründet 18SK Dr»d>.nl»rM! ««»«Ichl« A»ml,r»<d«»S<imm»mumm»r SV 2^1 Nur ür Nochlq«Ipr»<tz« SO 011. "Na„ir,L,t^okr>ikx>- >- °>» >d Witr, >t>27 >>»> '»»»« »w-«-»««' Iu„»Uun» ,r»> N-u» U^o Nit, vLAUZ5*WL0Ut)t V,i>d»,u»»or»>. Ur Mona, WSr» 4 NIar» odn, ir» i»uii«Uunu»vvüdr — st- — Anzetgen-Preise: nchrr^alb 200 c «I »„!»»»»« Pi««»,. ><,«. w»rd^ nach »oldmark nmchnei dl» nn>»aM« n» mn> »«, vr-u-wttrt» Z» Pt, 8amlll»nan»»>a»n and SI»U»na» ach« »d> 20 vlc,.. dl» so mm »r«il» 7l»k>am,»»ile Iw Ul, ,., ,^b«l ^ ^ . V n Ollkr'rnixdNkr IN -p'n A»»w «ullra,» «1«N Vorau»d»,a«l. ,uh»r>>all> SchrlM»Nuna and Lovpia«lchtM»ll«ll»! M««t»»»r« 1» SS ch<r Druch a. B»lk><i »on Ut»,lch » »eichnrdi m Drrod««. V»I«ch»ch-jXoiU» 1OSS Dr«,»«». NaMNr,,,» MI- o»u.lich»» vu«»«non <>v> .Dr«»"«»» N-ckr " '»littlii U"o»r>an'I» s»r«»l>li<k> werden nich U'drwndrt. ?rsger 8trsüe 12 -klügst -klanv5 kernrul 16378 Ilonäitovei Limberg St»«0« 10 S»tu>«IlcN«, neur«tltl«1>» kidum« diainn »nann.limnn >u>«nlk»II OebScke. Morien un6 Llssoet-en sin-1 nrsiklsksl« nnci preldval Landgerichtsdireltor Fürgens sreigesprochen. Offiziöse Darstellung -er Genfer Ereignisse. — Curlius über -ie Wirlfchaflslage. Unerfreuliche Leglellerscheinungen zum Prozeh Jürgens. Der Prozeß Jürgens, bei dem ein hoher preußischer Nichtcr mil iclner Gatttn über ein Jahr lang in Unter suchungshaft gcicsscn hat. gehört zu den Borkammnissen in -er deutschen Rechtspflege, die von ernstlich nm daö Ansehen -er Justiz besorgten Kreisen unmöglich ahne Kritik hin- gcin'inmen und stillschweigend zu den Akten gelegt werden können. Der Grund dafür ist in der besonders krassen Arl zu suchen, wie sich in diesem Falle wieder einmal die geradezu krankhafte Lucht einer gewissen Presse offenbart hat, in den normalen Gang des Verfahrens willkürlich einzu- grciscil und die öfscntlichc Meinung nach einer bestimmten Richtung zu beeinflusse», um dadurch einen moralischen Druck auf die Anklagebehörde und das erkennende Gericht ousiuilben. Das Gericht ist zum Glück, wie das Urteil zeigt, das den Nichtcr Jürgens unbemakclt der Freiheit wicdcrgibt, dem Ansturm von links her nicht unterlegen. Schon aus der Hastentlassung der Angeklagten noch vor dem Ende des Verfahrens lieh sich entnehmen, das, das Gericht aus der Beweiserhebung nicht den unbedingt nachteiligen Eindruck gewonnen haben mußte. den ihm die tendenziösen Presscartikcl impuiicrcn wollten. Auf der Rechten ist die einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren gegenüber gebotene Zurückhaltung im gairzcu Verlaus der Verhandlungen streng gewahrt worden, wahrend die Linkspresse von der Schwelle aus bestrebt war. den Prozeß parteipolitisch auszuschlachtcn. Das geschah mit einem solchen Ausivand an agitatorischen Mitteln, das, da durch eine starke Sirömung zuungunsten der Angeklagten er zeugt wurde; bosvuders der Richter Jürgens wurde als „passionierter Kominniiisicnuersolgcr" a» den Pranger ge stellt, während er selbst mit seiner Gattin „in den Salons der Gesellschaft ein Herren- und Genus,loben führte". Die Angeklagten wurden genau so behandelt, als wenn an ihrer Schuld im weitesten Umfange gar nicht zu zweifeln wäre, als wen» jede belastende Behauptung unter vollen Beweis gestellt sei. Dabei wird sonst von derselben Presse immer ml, Nachdruck -er durchaus berechtigte Standpunkt vertreten, das, ei» Angeklagter noch kein Verurteilter ist. daß allein das Ergebnis der Be wci saus »ahme, wie es sich dem Gerichte nach pslichtmäsiigcm Ermessen darstcllt, die Entscheidung über die Schnldsrage bringen kann. Dieses Bewußtsein ivar früher so allgemein eingewurzelt, das? es den damals allgemein be obachteten guten Brauch zur Folge hatte, wonach die össcnt- lichc Kritik sich jeder Betätigung btS zur Verkündung des Urteils enthielt. Seit der Resolution lst aber in dieser diszi plinierten Haltung eine sehr bedauerliche Wandlung ein- gelrcten. insofern, als zuiiäcUt i» jedem politischen Prozeß versucht wurde, die !7csfö»llichleit und durch deren Druck auch die Anklagcbchördc uiuü das Gericht im Sinne der Auffassung hi linksgerichteten Partctkrrtscn zu bcclnslussez». zugunsten des Angeklagten, wenn dieser aus der linken Seite eine ge- »chm« Person ivar, zu seinen Unguiistcn, wenn er sich durch seine wirklichen oder vermeintlichen Beziehungen zur Rechten das Missfallen der Linken zugczogen hatte. Und wenn dann das Gericht anders entschied, als eS von links her geivllnschl wurde, ging ein allgemeines Kesseltreiben gegen die lichter- lichc Unabhängigkeit in Szene. Dieser für das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtspflege verderbliche Mißstand griff schließlich auch aus die nichtpolitlschc Presse über und ist im Prozeß Jürgens in einer Weise in Erscheinung getreten, die beweist, welchen bedrohlichen llniiang das Ucvcl bereits erreicht hat. Nur ein Beispiel. Ein Berliner rcchlsgcrichtctes Blatt hatte in einem seiner Vcrliandlnngübcrichte in einer Kennzeichnung des persönlichen Eindrucks, den die Ange klagten machten, ganz nebenbei erivähnt, Frau Jürgens be sitze et ums von dem Eharme, der Damen der Gesellschaft ans Grund ihrer Geburt nnd Erziehung eigen z» sein pflege. Dicie harmlose Bemerkung wurde von sozialdemokratischer Leite ansgcmntzt als angeblicher Beweis dafür, das, die bürgerlichen Kreise für die Angeklagten in die Schranken träten, weil sie der Schicht der Bildung »nd des Besitzes an- gehörten! DaS Gericht hat sich gegen all« Einschüchterungsversuche als gepanzert erwiesen und in musterhafter Weise seiner Pflicht Genüge getan. Die Leitung des Prozesse» war tadel- los objektiv und ausschließlich der Wahrheitsfindung ge widmet. Dagegen muß die Haltung der Staats-anwaltschast einigermaßen überraschen. Die Anklage zerblätterte ihr I» wesentliche» Punkten förmlich unter der Hand, und die Ver teidigung machte sich diele» Umstand zunutze, um zuweilen recht scharfe Vorstöße zu unternehmen. Es muß wohl alS beispiellos in der Geschichte der deutschen Justiz bezeichnet werden, daß ein Verteidiger gegen die Anklageüchvrdc die Beschuldigung erhobt, sie lasse sich bei ihrem Vorgehen mit s Monate Gefängnis für Frau Jürgens. Berlin. 14. März. Im Berliner Jürgens-Prozeh wurde die Angeklagte Arau Jürgens wegen Bläu- eides zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt, die durch die Un'ersuchungshafl als verbühl gelten, und im übrigen freigesprochen. Der Angeklagte Landgerlchlsdirektor Jürgens wurde freigesprochen. D»e Kosten des Ncrsahrcns werden, soweit Frei sprechung erfolgte, der Staatskasse anserlcgt. im übrige» der Angeklagte» Marie Jürgens. Die dem Angeklagten Bern hard Jürgens erwachsenen notwendigen Ausgaben werden der Staatskasse anserlcgt. Bei Verkündung des Urteils gab cs km Saale ststrmische Beifallskundgebungen. Der Vorsitzende forderte energisch, solche. Kundgebungen zu unterlassen. In de» Urteilsbegründung wirb anSgeführt, baß Frau Jürgens in dem Nachlaßprozeß gegen ihre Schwiegermutter eidlich bekundet hätte, sie hätte keine Ahnung gehabt, daß sic aus dem Verlaus der Patente ihres verstorbene» Ehemannes mehr als 51000 Mark erzielen konnte. Durch die vorliegende» Dokumente und durch die Zeugenaussagen sei aber erwiesen, daß sic damals schon wußte, cs würden für sic 150 055 Mark dabei hcrauskvmmcn. Sie habe auch ihrem Unterhändler gesagt, er sollte unter keinen Umstünden ihrer Schwiegermutter etwas von dem günstigen Ergebnis sagen. Das Gericht hält in diesem Falle einen Meineid der Fra« Jürgens sllr erwiesen. Es komme ihr jedoch die strafmildernde Wirkung des 8 157 zugute. Bezüglich der übrigen Delikte, die den beiden Angeklagten zur Last gelegt werden, habe beim Gericht kein Zweifel darüber bestanden, daß das, was in der Verhandlung znr Sprache gekommen sei, nicht anörciche, die Angeklagten zu überführen. Was die K r e d i t b e t r ü g c r e i e n betresst, so seien von den M Fällen der Anklage nur noch drei übrig- gebliebcn, die aber schon deshalb sür eine Verurteilung auö- schiedcn, weil eine V e r m ö g c n ssch ä d i g u » g nicht fest- gestellt werden konnte. Was nun den Meineid angche, der dem Angeklagten Jürgens vorgcwvrscn wird, so habe die Verhandlung keinen Anhalt dafür ergebe», daß er in den ihm zur Last gelegten Punkten schuldig sei. Bei dem Verhalten der angcklagtcn Frau Jürgens in der Ehe mit dem jetzigen Angeklagten müsse berücksichtigt werden, daß wohl in der ersten Zeit et» gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, daß aber dann durch den auSwärtlgc» Dienst des angeklagten Ehemannes eine Trennung erfolgt sei und daß er, wen» er seine Frau gelegentlich sah, wohl nicht die Zelt hatte, sich nach allem zu erkundigen. Es sei also anzunchmcn, dab der Ehemann tatsächlich nichts von ihren Schulden ge wußt habe. Wenn er also in seiner eidlichen Bekundung die Vermögenslage seiner Frau anders darstcNtc, als sic tat sächlich war, so müsse man ihm glauben, daß er subjektiv vo» der Richtigkeit seiner Aussage überzeugt war. Der Angeklagte, stellt die Begründung weiter fest, fei ein eifriger Beamter gewesen, der immer seine Pflicht «nd Schuldigkeit getan habe. Es sei nicht zu verstehen, «ie er bei dieser Einstellung sich zu den Straftaten hätte hinrclßen lasten sollen, die ihm die Anklage vorwirst. Bei allen diesen ihm znr Last gelegten Straftaten spricht der Sachverhalt für die Unschuld des Angeklagten. Mit Rücksicht ans die Sachlage, die sich bei der ganzen Verhandlung ergeben hat, hat bei der Kvstenentschcidnng das Gericht dem Angeklagte» den Ersatz der notwendigen Auslagen zngcsprochen. Der Vorsitzende schloß die Urteilsbegründung, die von beiden Angcklagtcn ohne ein Zeichen der Erregung angchört morden war, mit dem Hinweis darauf, daß gegen das Urteil binnen einer Woche Revision eingelegt werden könne. Kleine Ansammlungen, die sich während des Nachmittags vor dem Gc- richtSgcbäude gebildet hatten, wurde« von der Polizei leicht zerstreut. Berlin, 14. März. Schon lange vor Beginn der heutige« Schlußsitzung tm Jürgensprozeß war der Saal bis zum letz ten Platz gefüllt. Ei» starkes Aufgebot von Polizei stand in Bereitschaft, weil man kommunistische Strnßcndcmvnstrationen befürchtete. Die Umgebung des Gertchtögcbäudcs ist von Po- lizei abgesperrt, um das Andringcn von Demonstranten zu verhindern. Vor dem Eingang des Vcrhandlnngssaales staute sich die Menge und eS kam zu stürmischen Auseinandersetzungen mit de« Justizwachtmeister«, die kaum Imstande waren, die vorgeschricbcne Kartenkontrolle durchzusührcn. Zunächst erhielt Oberstaatsanwalt Jordan das Wort zu einer längeren Rede, i» der er erklärte, daß er an seinen Strasanträgen tm vollen Umfange fest halten müsse. Nach Ausführungen der Verteidiger erklärte der Angeklagte Jürgens in seinem Schlußwort: „Als am 24. Februar die Verhandlung eröffnet wurde, er laubte ich mir, darauf hinzuweisen, daß meiner Ansicht nach hier Juftiztrrtümer vorliegen, die im Interesse der Rcchtöidce schnellstens aufgellärt werden müssen. Diesen Be weis habe ich bzw. hat die Hauptverhandlung erbracht. Jedes weitere Wort wäre zu viel." Nachdem sich dann »och Frau Jürgens den Ausführungen der Verteidiger angcschlossen hatte, zog sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Englisches Gel- in -er -eulschen Aevolullou? Dr. Levi gegen den „Völkischen Beobachter". Berlin, 14. März. Vor dem Amtsgericht Schöneberg wurde heute die Beleidigungsklage des sozialdemokratischen Ncichslagsabgeordneten Dr. Paul Levi gegen den Haupt- schristlciter des „Völkischen Beobachters". Alfred Rosen berg, wieder ausgenommen. Die Klage stützt sich aus einen Artikel des völkische» Blattes, der über Dr. Levi schrieb: „Wann will sich der sozialdemokratische Berichterstatter des Ausschusses vo» dem Borivurs reinigen, im Kriege englischer Spion gewesen zu sein." Dr. Levi erklärte, er mache kein Hehl daran?, daß er tm Kriege zum linken Flügel der Sozialdemokratie und später znm Spartakusbund gehört habe. Er habe über die Ursache und den Zweck des Krieges eine eigene Auffassung gehabt und sie auch jederzeit vertreten. Der „Völkische Beobachter" be- haupict jedoch, daß er für eine fremde Macht gegen Be zahlung Spionagedienste geleistet, also eine verächtliche Tätigkeit ausgeübt habe. Diese Behauptung solle der An geklagte beweisen. Im übrigen werde er es nicht zu lassen, -aß die Gegenseite de» Versuch mache, seine politische Hallung als Landesverrat darzustellcn. Aus die Frage des Ver treters des Beklagten, ob Levi von Rußland Geld genom men habe, erklärte der Privatkläger: Diese Behauptung sei un richtig. Er wolle diese Frage nicht weiter beantworten. Der Beklagte betonte, daß Levi zu Unrecht behaupte, er habe erst durch seinen Artikel von dem Vorwurf der Spionage Kenntnis erhalten. Schon 1520 hatte Levi sich in der „Roten Fahne" gegen diesen Angriff verteidigt. Dieser Vorwurf sei gegen Levi jahrelang qhnc seinen Widerspruch erhoben worden. Als Zeuge wurde dann der frühere Führer der K. P. Wolshelm, vernommen. Er erklärte, er habe nie behauptet, daß Levi bezahlter englischer Spion gewesen sei. Dagegen habe er stets englische Politik getrieben. Levi habe anch einmal englisches Geld bekommen, wie überhaupt das cnglik<«> Geld die ganze deutsche Revolution verseucht habe. Am 7. Novem ber 1S18 habe der Arbeiter« und Soldatcnrat in Hamburg Gelder erhalte« aussästießlich von russischer Seite zur Unter stützung der dcntschen Revolution. Kurz daraus habe aber der englische Nachrichtendienst nach dieser Summe geforscht, weil eSenglischcsGcld sei. Das Gericht verurteilte den Beklagten Rosenberg zu einer Geldstrafe von 800 Mark und zur Tragung der Kosten. von der Furcht leiten, daß sic Im Falle beS Mißlingens des Schul'dbcivclscS in der Ocffcntttchkcit Vorwürfe zu ge- wärtigen habe! Eine merkwürdige Sache ivar auch der An- trag -er Staatsanwaltschaft, einen polizeilichen Sachver- ständigen darüber zn vernehmen, ob erfahrungsgemäß an- znnchtncn sei, daß die Komimiiiiisten bei beabsichtigten Atten taten in der Weise vorzugchen pflegten, wie es bei dem Stargavder Etubruchsdiehsta'hl bei Jürgens geschehen sei. Dieser Antrag, heißt es in den Berichten, wunde „mit Kopf, schütteln" angchört, und Dr. Alsberg, ein hoch-angesehener, in seiner hcrusltchcn Betätigung d»rri>aus überparteilicher Ver- tcidtger, stellte sofort, um den staats-an-waltschasttlchen Antrag ,»i nbsurcium zu führen, den Gegenantrag, einen anderen Sachverständigen darüber zu vernehmen, daß die Angehörigen der Kommunistischen Partei keineswegs all« 'dieselbe seelische Struktur haben, nnd daß cs keine Erfahntngssähe darüber gibt, wie ein Kommunist verfährt, wenn er ein Attentat durchzuführen beabsichtigt. Solche Vorkommnisse sind nicht geeignet, di« Autorität der Rechtsprechung za» stärken, weil sie bei allen, die für die Würde der Justiz ein feines Empfinden besitzen, einen peinlichen Eindruck Hervor rufen müssen. Sc-bst wenn man der Anklagcbchörde von ihrem besonderen Standpunkte a»S, der sich ja vielfach nicht mit der gerichtlichen Auffassung deckt, in diesem Falle weit- gehende Zuyrständnisse machen will, so wird doch auch der un- befangenste nnd unvoreingenommenste Beurteiler seine Uoberraich»ng über den hohen, auf Zuchthaus lautenden Strafantrag gegen Jürgens nicht unterdrücken können. Es ist für das allgemeine Rechtsempfinden schiver begreiflich, wie zwei gerichtliche Behörden, die beibe auf der Grundlage der gleichen Beweiserhebung fußen, zn zwei so schroff ent- gegcnstrhenden Auffassungen bei der Würdigung des BeweiS- rrgebnisseö gelangen können. Soweit die nicht parteipolitisch beeinflußte Oeffcnilichkcit in Frage kommt, kann nur fest- gestellt werden, daß sie an dem Urteil auf Grund der auS den VerliandlungSberichtcn gewonnenen Einblicke nichts auS- zufctzon findet. Zu bedauern bleibt dann nur die übermäßig lange Dauer »er Untersilchungshaft, welche die Angeklagten über sich ergehen lassen mußten. Wann werden wir endlich wieder so weit sein, daß die Justiz ruhig ihres Amtes walten kann, ohne während des Verfahrens durch tendenziösen Alavpt in der Presse gestört zu werden? M "ZVi, O >-Ä- M,
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