Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 223. Fr-itag dm 10. August. 1860. Erinnerung an Abführung der Grundsteuer. Der am L. August d. I. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach der zu dem Finanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage, so wie in Gemäßheit der Verordnung vom II. Juni 1860 mit Zwei Pfennigen von jeder Steuer-Einheit zu entrichten. Die dieSfallstgen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge von diesem Tage an und spätestens binnen LM Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort gegen die Restanten erecutivische Zwangsmittel eintreten müssen. Zugleich wird noch bemerkt, daß die städtischen Schoß- und Eommunal-Gefälle für diesen Termin nach demselben Bettage, wie in den beiden ersten Terminen dieses Jahres, zu bezahlen sind. Leipzig, den 1. August 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Raths - und Wendler'fche Freischule, so wie in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths- und Wendler'fche Freischule oder in die Schule des Arbeits hauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den 20 September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird aber bemerkt", daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Rach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnah,nen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig, den 18. Juli 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Die Zinsen der vom Herrn Kammerrath, Comthur und Ritter rc. Christian Gottlob Frege gegründeten Stiftung zur Belohnung ausgezeichneter, treuer und völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens 20 Jahre hindurch bei einer oder doch nnr bei zwei Herrschaften in hie siger Stadt gedient haben, kommm getroffener Anordnung des Stifters gemäß an seinem Todestage, den 30. August, zur Vertheilung. Wir fordern daher alle diejenigen, welche einen begründeten Anspruch auf die von uns zu vertheilenden, nicht unter Zehn Thalern betragenden Belohnungen zu haben glauben, ingleichen die, welche würdige, obiger Bestimmung entsprechende Dienstboten zu solcher Belohnung empfehlen wollen, hiermit aus, bis zum 20* August dr Ii. sich, beziehentlich die zu Empfehlenden unter genauer Angabe der Vor- und Zunamen, so wie de- dermaligen Aufenthalts der Bewerber, ingleichen unter Beifügung der Zeugnisse ihrer Dienstherrschaften, bei unserer Rachsstube anzumelden und sich daraus unserer Entschließung zu gewärtigen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Leipzig, am L. Juli 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. . Schleißner. Bekanntmachung. Des hohen WafferfiandeS wegen muß da- Abschlagen der Pleiße verschoben werden. Die Zeit, wann dasselbe erfolgen kann, wird später bekannt gemacht werden. Leipzig am 0. August 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch.. Schleißner.