Suche löschen...
Sächsische Elbzeitung : 21.06.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191906217
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19190621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19190621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1919
- Monat1919-06
- Tag1919-06-21
- Monat1919-06
- Jahr1919
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 21.06.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Tageblatt für die Sächsische Schweiz WSdlM s« das MWM das HWhsöM, siric sür dka Die „Sächsische Elbzeitung" erscheint tätlich niit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Die Ausgabe des Blattes erfolgt nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: vierteljährlich 3 Dil., monatlich l Mk., durch die Post vierteljährlich 3 Mk. («Hue Bestellgeld). Die einzelne 9!mmner kostet 12 Pfg. Alle Postanstnltcn im Reiche und im Auslande, die Briefträger und die Geschäftsstelle, sowie die Zcitungsboten nehmen jederzeit Bestellungen auf die „Sächs. Elbzeitung" an. Druck und Verlag: Sächsische Elbzeitung, Alina Hieke. Mtklit zu Mudau und den AMjWMerat zu Mnßlin Anzeigen sind bei der weiten Verbreitung der „Sächsischen Elbzeitung" vo« gutem Erfolg. Annahme derselben nur bis spätestens vormittags 9 Uhr, gröstcrc Anzeigen am Tage vor dem Erscheinen^ erbeten. Ortsprcis für dl« ii gespaltene Kleinschriftzcile oder deren Naum 25 Pfg., für auswärtige Auf traggeber 30 Pfg. (tabellarische uud schwierige Anzeigen nach Uebcreinkunft), Reklame und Eingesandt die Zeile 60 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verantwortlich: Konrad Nohrlapper, Bad Schandau. Fernruf Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. :: Postscheckkonto: Leipzig Nr. 34S18. Gcmclndevcrbando-Glrokonto Schandau 3«. Tageszeitung für die Landgemeinden Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffen, Nathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischsähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. 63. Jahrgang Bad Schandau, Sonnabend, den 2h Juni -rr. 106 AM-8Mllg§8k ru 8k!isnllsu (tzeöffnet für Ein- und Rückzahlungen an jedem Werktag vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 2—4 Uhr. Sonnabends durchgehend von 9—2 Uhl. d" dd dv Fernruf Nr. 89. — tkün Iß»-. 18 917. — 3 /2 °/o b«« lÄglivkvn Venzeinsung. Kurkonzert betr. Das für morgen Sonntag planmäßig vorm. '/2II—Ve1 Uhr vorgesehene Kur- konzcrt findet ausnahmsweise vorm. von IL>—12 Uki' im Ifflmi'gsi-Ikn statt. Schandau, den 21. Juni 1919. Der Stadtrat. Versandscheinzwang bei der Beförderung von Kirschen. I. 1. Gemäß Verordnung des Wirtschastsminisleriums vom 29. April 1919 ist die Versendung »on Kirschen mit der Bahn oder mit dem Schiff auch als Stückgut (Expreß gut) oder als aus Fahrkarte aufgegebcnes Gut oder als Traglast nur zulässig auf Grund eines Bersandschetnes. 2. Versandscheinc werden für Sendung nach Orten innerhalb Sachsens vom Kommunal verband oder den von ihm bestimmten Stellen (vcrgl. Ziffer 9) ausgchändigt und sind 4ei diesen schriftlich oder mündlich zu beantragen. 3. Als solche Stellen kommen die folgenden in Frage: rr) die Stadträte zu Sebnitz, Neustadt, Königstein und Schandau, b) die Herren Bürgermeister zu Berggießhübel, Dohna, Gottleuba, Hohnstein, Liebstadt, Stolpen, Stadt Wehlen, 0) die Herren Gemeindevorstände zu Copitz, Gommern, Großzschachwitz, Heidenau, Hertigswalde, Kleinzschachwitz, Langburkersdorf, Lohmen, Mcußlitz, Mügeln, Rosen thal, Sporbitz, Zschieren, ä) die WIrtschastsocreinigung für Obst und Gemüse in Pirna (Fa. Richard Stengel, Obere Burgstraße), und zwar darf jede der unter n bis 0 genannten Stellen lediglich für ihre Stadt oder Gemeinde Versandscheinc ausstellen, während die unter cl an gegebene Stelle für die Stadt Pirna sowie für alle unter o nicht ausgesührten Ge meinden der Amtshauptmannschast die Versandscheinc erteilt. 4. Beförderung oon Kirschen bis einschließlich 5 Pfund unterliegen nicht dem Vcrsandscheinzwang. 5. Für Versendung nach Orten außerhalb Sachsens regelt die Landesstelle für Ge müse und Obst — Aeschäftsabteilung Dresden-^!., Hospitalstraße 10 b, den Verkehr; für solche Sendungen ist dort um Erteilung von Versandscheinen nachzusuchen. II. 1. Dem Antrag aus Erteilung eines Dersandscheines sind folgende Angaben beizufügen: rr) Ort, nach welchem die Versendung erfolgen soll, b) Stelle, von welcher aus die Versendung erfolgen soll, 0) Menge der zu versendenden Kirschen, ä) Art und Weise der Versendung (ob mit der Bahn oder dem Schiff, ob als Expreß gut oder dergl.) 2. Die Gültigkeitsdauer der Versandscheine beträgt 5 Tage, wobei der Tag der Ausfertigung als erster Tag gerechnet wird. Der letzte Tag der Gültigkeitsdauer wird auf dem Versandschein vermerkt. 3. Der Preis sür Ausstellung eines von den aus l., Ziffer 3, ersichtlichen Stellen auszugcbenden Versandschcines beträgt für jeden angefangenen Zentner 00 Pfennig. Der entsprechende Betrag ist zu entrichten bezw. mit einzuscnden, wenn um Ausstellung eines Versandscheines nachgesucht wird. 4. Wenn Interessen der Volksversorgung entgcgenstehen, insbesondere Grund zu der Annahme besteht, daß durch die Versendung die Erfüllung »on Lieferungsverträgen oder von durch die Landcsstelle für Gemüse und Obst erfolgten Lieserungsauflagcn gefährdet wird, oder falls Verdacht des Preiswuchers oder eines Verstoßes gegen gesetzliche oder behördliche Anordnung begründet ist, ist der Versandscheln zu versagen. 5. Gegen eine Versagung ist Beschwerde an die Berwaltungsabteilung der Landes stelle für Gemüse und Obst zulässig, wo sie schriftlich oder telegraphisch einzureichen ist. Sie ist an eine Ausschlußsrist v»n 2 Tagen gebunden und hat spätestens an dem der Versagung nachfolgenden zweiten Wochentag bei der Verwaltungsabteilung der Landes stelle für Gemüse und Obst einzugehen. Pirna, am 19. Juni 1919. Die Amtshauptmannschaft. Wrvemeigeuing. steinbaräkästter Aaatrlsrmeviel. Im Gasthausc „Elbschlötzchen" in Krippen sollen Donnerstag, den 26. Juni 1819, vorm. >fl11 Ahr: 1698 w. Stämme, S27 w. Mütze, 21 cm w. Nntzkniippel — Abt. 4, 7, 9, 14, 20, .32, 35, 96, 37 und 49 — versteigert werden. Forstrcvicrverwaltung Neinhardtsdorf. Forstrcntamt Schandau. iin neueren Schulgebäude, erste Etage. Auö gghe jeden Freitag zwischen 4 und 5 Uhr, enthält eine reiche Auswahl von Werken unterhaltenden und belehrenden Inhalt dec bekanntesten und beliebtesten Autoren. Meine Zeitung für eilige Leser. * Fjir das linksrheinische Gebiet ist von der Negierung ein besonderer Nekchstommissar ernannt worden. * Die preußische Landesuersommlung vertagte ihre Freitags» sihung sofort, um de» Fraktionen Gelegenheit zur Beratung der Friedensfrage zu geben, * Die Entente fordert sofortige Räumung des BaltikumS durch die deutschen Truppen. * Der Zwischenfall bet der Erfurter Eiseubalmdirertion iit durch Verhandlungen gütlich beigelegt worden. * An der polnischen Front wurden neue Angrisfsvorberel- tungen der Polen festgesicllt. * Die wcstpreußischen sozialdemokratischen Kreisorgani sationen erklären, es >ei Ehrenpflicht, einen etwaigen polnischen Einbruch abzuwehren. * DasfranzösischeZivtlbudgct für1919 beträgt I0,2Mtlllarden. * Das italienische Kabinett ist infolge eines Mißtrauens votums der Kammer zurückgetreten. Bis zm ZNßsrß« GrsssZe... Der Frieden, den Deutschland jetzt unterzeichnen wird, soll nach den Angaben der Feinde das Reich biS zur äußersten Grenze seiner Leistungsfähigkeit belasten. Es bedarf langen Studiums des Friedensinstrnmentes, um iu allen Einzelheiten zn erkennen, wie unsere Feinde bemüht gewesen sind, diese äußerste Grenze ansznklngeln. Ein bezeichnendes Beispiel dafür bilden die Bestimmungen über die dentschen Flüsse. „Die Bestimmungen über die Flüsse müssen be dingungslos angenommen werden. Darüber gibt es keine Verhandlungen." So heißt es in dem Memorandum, das mit der Antwort auf Deutschlands Gegenvorschläge über reicht worden ist. Nach den „Bestimmungen" des Friedeusvertrages sollen die deutschen Flüsse nnd Ströme, die das Gebiet mehrerer Staaten durchfließen, Elbe, Oder, Meinel, Donan, die noch keiner internationalen Regelung unterstaudeu, mnuuehr einer solchen unterworfen werden. Da der Rhein seit langem einer solchen internationalen Regelung untersteht, wird also künftig mir noch die Weser ein freier deutscher Strom bleiben nnd auch sie nur bedingt, da sie mit dem Rhein durch den Mittel landkanal verbanden und nach dein Willen der Entente die für die Flüsse geltende Regelung auch für die Ver bindungswege anznivenden ist. Mit andern Worten: Dentichland muß innerhalb seines Gebietes auf die HoheitSrechte über seine SIAnne uud Flüsse verzichten; denn in dem Vertragsentwurf haben die Ententegeuossen von vornherein dafür Sorge getragen, daß beider „inieruativnnfen Regelung" dieser „Binnenschiffahrts- fragen" Deutschland immer in der Minderheit bleibt. Dazu aber kommt, daß in den zn bildenden zwischenstaat lichen Behörden für die einzelnen Flußlänfe nicht nur, wie es den früheren Gepflogenheiten entspräche, die un mittelbar Beteiligten, d. h. also die Uferstaaten vertreten sind, sondern auch abgelegene Länder, wie z. B. bei der neuen Regelung der Rheinschiffahrt, England und Italien er halten in der entsprechenden Kommission Sitz und Stimme. Geist und Absicht des neuen Vertragsvorschlages aber wird dnrch die Bestimmung klar, daß z. A. bei der Rege lung der Nheinfrngen die holländische Regierung gehört werden nnd daß Deutschland sich verpflichten soll, von vornherein jeder Vereinbarung znznstimmen, die zwischen der Entente und Holland über die Nheinichiffahrt zustande koinmt. Es handelt sich also sür die Entente, obwohl sie das Gegenteil versichert, vor allem da: um, uns wirtschaft lich labmznlegen. Das wird ganz deutlich, wenn man die einzelnen, dnrch die neuen Abäudernngcn unberührten Bestimmungen über die Binnenschiffahrt liest. Da heißt es hinsichtlich des Rheins (im Kapitel Wiedergutmachung): Deutschland verpflichtet sich binnen zwei Monaten nach Inkraftsetzung des Vertrages den verbündeten und vereinigten Mächten sämtliche Schiffe nnd Fahrzeuge, die seit dem 1. August 1914 unter irgendwelchen RechtStiteln in seinen Besitz oder in den seiner Staatsangehörigen gelangt sind, in Natur und in gebrauchsfähigem Zustand zurückzngeben. Ferner muß aber Deutschland, dessen Übersee-Handelsflotte man ihm schon genommen hat, den fünften Teil seines Fluß- fahrzeng-Vestaudes (vom 11. November 1918) heransgeben. Nach dieser Bestimmung muß Deutschland einen großen Teil seiner Schlepp- und Frachtschiffe an Frankreich ab treten, muß ferner Geschäftsanteile an dm deutschen Rhein schiffahrtsgesellschaften, sowie einen Teil der Werkzeuge, Lagerhäuser, Docks, Warenspeicher, soweit sie der Rhein- fchiffahrt dienen, abtreten. Und immer wieder heißt es: Der Wert dieser Leistung wird Deutschland auf dem Konto Wiedergutmachung gutgeschrieben. Ähnlich lauten die Bestimmnngen über die Elbe, wo die Schiffe zugunsten des tschechischen Staates und ein Teil der Flotte und der Hafenbauten in Hamburg abzutreten sind. Bezeichnend aber für die letzten Ziele der Entente sind die Bestimmungen über die künftige Regelung der Schiffahrt auf der Donau. Zwar bleibt die bisherige europäische Donankonnuission bestehen, aber sie wird nur aus Vertretern Englands, Frankreichs, Italiens und Rumäniens gebildet. Vermittels ihrer Kommissionen wird also künftig die Entente nicht nur die deutsche Binnenschiffahrt beherrschen, sondern sie wird sie auch vollständig in erster Linie ihrem Durchgangs verkehr nutzbar machen können. Und daß dieser Plan die Bestimmungen des Vertragsentwnries diktiert hat, wird durch die Forderung klar, daß Deutschland, wenn es di« Entente innerhalb 25 Jahren wünscht, nach ihren Plänen den Donau-Main-Kanal und wenn Belgien es innerhalb derselben Frist wünscht, den Maas-Rhein-Kanal zu bauen hat. Weigert es sich, so ist die Entente berechtigt, üi« Bauten auf Kosten Deutschlands auszuführen. Kann die deutsche Binnenschifffahrt nach solcher Schwächung an Schiffseinheiten, nach Verlust des Selbst- bestimmungsrechtes noch Zulunftshoffnungen hegen, kann sie überhaupt noch einen neiinenswerten Faktor dentschen Wirtschaftsleben bilden? Wie in tausend andern Einzelheiten, so wird Deutschland auch hier von jemm Feinden mit tödlicher Sicherheit getrosten. ZsLck- Lmö GirMmgen. Stimmen aus allen politischen Parteien. Für und wider den Gewaltfrieden. In der Schicksalsstnnde des Deutschen Reiches stehen sich zwei Meinungen ziemlich unversöhnlich gegenüber Auf der einen Seite tritt' man mit allem Nachdruck für Unterzeichnung ein. auf der andern lelnU man mit ebenso
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite