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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 22.01.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189201228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-01
- Tag1892-01-22
- Monat1892-01
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 22.01.1892
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Wochen- uns RachrichMatt zugleich GcsWs-AilMcr für HchMs, Kttlih, Knnsdorf, Kistirf, Ä. EgiLic«, Hti»nchs«t, MarienM«. Mslsk». Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. 42. Jahrgang. — — - Nr. 17. Freitag, den 22. Januar 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMKtMSHUNg. In der Zeit von Weihnachten bis mit Neujahr dieses Jahres sind in hiesiger Kirche verschiedene Gegenstände liegen geblieben und als gefunden hier abgegeben worden und zwar: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Spazierstock, 12 Weiße Taschentücher und zwar 9 gezeichnet und 3 ungezeichnet: L. 6. 25, k. Ü. 1, k. Li. 11, 8. U. g, L., L L, V. I.. 4, 0. I-., U. R. n, 3 bunte Taschen tücher, 3 Paar Handschuhe und 3 einzelne, 1 Pulswärmer, 1 Strumpfenband, 1 Haarschleife und 2 Brillenfutterale. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß, wer An sprüche an diese Gegenstände hat oder über die etwaigen Eigentümer derselben Auskunft zu erteilen vermag, sich schleunigst und längstens binnen sechs Wochen an Ratsstelle melden wolle, widrigenfalls darüber in Gemäßheit der Bestim mungen in Z 239 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verfügt werden wird. Lichtenstein, den 21. Januar 1892. Der Rat zu Lichtenstein , Fröhlich. GruMtückWersteMMW. Das zum Nachlasse der Wilhelmine Clementine verw. Kuhn, geb. Scheibner in Lichtenstein gehörige, auf hiesiger Schloßgasse gelegene Haus und Gartengrundstück Fol. 296 des Grundbuchs, Nr. 234 des neuen Flurbuchs und Nr. 281 des Brandkatasters Abteil. für Lichtenstein, welches ortsgericht lich auf 7200 M, —- geschätzt worden ist, soll auf Antrag der Erben den 2. Februar 1892, vormittags IL Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen und eine Beschreibung des Grundstücks hängen an Amtsstelle zur Einsicht aus. Erstehungslustige werden hiermit geladen, zu gedachtem Termine im obbe- zeichneten Nachlaßgrundstück sich einzufinden und nach Ausweis über ihre Zahl ungsfähigkeit der Versteigerung gewärtig zu sein. Lichtenstein, am 15. Januar 1892. Das König!. Amtsgericht. Oesfeld, Assessor. GrnMtncksversteigen;M. Das zum Nachlasse des Webers Karl Herman« Metzwev in Miilse« St. Niclas gehörige Haus- und Gartengrundstück Fol. 338 des Grundbuchs Nr. 79 des Flurbuchs und Nr. 1793 des Brandkatasters sür Mülsen St. Niklas, 2,8 Ar Fläche umfassend und mit 64,ss Steuereinheiten belegt, welches orts gerichtlich auf ZkT'OV Mark geschätzt worden ist, soll aus Antrag der Erben den 28. Januar 1892, vormittags II Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen und eine Beschreibung des Wrundstücks hängen an Amtsstelle, sowie im Petzold'schen Gasthofe zu Mülsen St. Niclas zur Einsicht aus. Erstehungslustige werden hiermit geladen, zu gedachtem Termine im obbe- zeichneten Nachlaßgrundstück sich etnzufinden und nach Ausweis über ihre Zahl ungsfähigkeit der Versteigerung gewärtig zu sein. Lichtenstein, am 15. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Oesfeld, Assessor. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 20. Januar. Der Präsident wird ermächtigt, Sr. Maj. dem Kaiser zu dessen Geburtstag die Glückwünsche des Hauses zu übermitteln. Abg. Siegle (nl.) begründet seinen Antrag auf Herbeiführung einer statistischen Aufnahme über die Lage der arbeitenden Klassen. Abg. Wurm (Soz.) erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu dem Anträge; freilich mit einer Statistik der Durchschnittsziffern würden sie sich nicht einverstanden erklären. Sehr erwünscht wäre eine Statistik über die Lebenshaltung der arbeiten den Klassen und die Einwirkung der indirekten Steuern auf diese Lebenshaltung. Hoffentlich würden in der neulichst in Aussicht gestellten Kommission für Arbeiterstatistik auch die Sozialdemokraten ver treten sein. Abg. Schrader (freis.) stimmt dem Anträge in der Voraussetzung zu, daß es sich um eine dauernde Statistik handle. Die Kommission für Arbeiterstatistik möge sehr umfangreich gestaltet werden, damit alle Kreise, speziell auch die Arbeiter, darin vertreten sein mögen. Unterstaatssekretär v. Rotten bürg: Die Kommission für die Arbeiterstatistik werde eine dauernde Institution sein. Sie soll nicht Gesetze machen, sondern nur die statistischen Unterlagen für die Gesetzgebung verschaffen. Der Antrag Siegle wird einstimmig ange nommen. Abg. Rickert (freis.) begründet den von ihm eingebrachten Antrag auf Abänderung des Wahl gesetzes. Der Antrag verlangt vornehmlich die Ein richtung der Abgabe der Stimmzettel in geschlossenen Kouverts, um das Geheimnis der Wahl auf alle Fälle zu schützen. Jetzt stehe das geheime Wahl recht nur auf dem Papier. Der Antrag sei nicht neu. Man habe früher schlechte Witze darüber ge macht, aber damit nur Unkenntnis der thatsächlichen Verhältnisse bewiesen, denn aus den Verhandlungen der Wahlprüfungskommission ergebe sich die Not wendigkeit, für eine größere Sicherung des Wahl geheimnisses zu sorgen, und die vorgeschlagene Ein richtung bestehe bereits anderwärts. Der Antrag erhält insofern gegen früher eine Erweiterung, als er verlange, daß die Wahlbezirke mindestens 400 Einwohner umfassen müssen. Die Liliputanerbezirke, wie sie heute bestünden, machten das geheime Wahl recht illusorisch. Leider scheine es ein Teil der Be hörden nicht so ernst mit der Aufrechterhaltung der Verfassung zu nehmen, wie es der Reichstag im Interesse seiner Würde wünschen müsse. Abg. v. Steinrück (kons.): Seine Freunde meinten es eben so ernst mit dem geheimen Wahl recht, wie der Antragsteller, könnten aber für den Antrag nicht stimmen, da durch das vorgeschlagene Verfahren das Wahlgeschäft über die Gebühr er schwert und teilweise ganz unmöglich gemacht werde. Die Erweiterung, welche der Antrag gefunden, sei auf dem platten Lande mit dünner Bevölkerung undurchführbar. Abg. v. Meyer-Arnswalde (fraktions los): Der Antrag Rickert wolle das Wahlgeheimnis noch geheimer machen. Er stimme dagegen, weil er gegen das geheime Wahlrecht überhaupt sei. Das geheime Wahlrecht stehe im Widerspruch mit dem Prinzip des Konstitutionalismus und enthalte eine Beleidigung des Wählers, indem es ihm Feigheit unterstelle. Die Wahlagitation, eine Erfindung der verstorbenen Fortschrittspartei, werde noch vermehrt werden nach Einführung von Reichstags-Diäten. Wie werde es dann mit den Abgeordneten gehalten werden, welche Doppelmandate haben? Sollen diese auch doppelte Diäten haben? Das Beste werde wohl sein, die Leistungen der Herren nach Schluß der Session abzuschätzen. Abg. Gröber (Ztr.): Das Wahlgeheimnis müsse besser gewahrt werden. Daß Diejenigen nichts davon wissen wollten, die bisher in ihren Kreisen unbeschränkt geherrscht, sei natürlich. Deshalb suchten die Herren von der Rechten jeden Versuch, das ge heime Wahlrecht sicherer zu stellen, zu vereiteln. (Widerspruch rechts.) Dann schlagen Sie doch etwas Besseres vor! Der Antrag Rickert bedürfe allerdings noch eingehender Prüfung, da dessen Durchführung im Einzelnen Schwierigkeiten ent gegenständen. Abg. Heine (soz.): Am aufrichtigsten habe doch v. Meyer-Arnswalde gesprochen. Wenn es den Antragstellern mit dem allgemeinen geheimen Wahlrecht ernst wäre, dann würden sie auf Beseitig ung des bestehenden Wahlverfahrens in dem preußischen Landtage hinwirken, Redner empfiehlt ? Einführung gestempelter Stimmzettel, die die Namen aller in dem Wahlkreise aufgestellten Kandi daten enthalten. Der Wähler habe dann den Namen des ihm konvenierenden Kandidaten nur anzukreuzen (australisches Wahl-System). Endlich verlangt Redner, daß die Wahlen Sonntags statt finden. Abgg. Rintelen (Ztr.) und Munkel (freis.) sprechen für den Antrag Rickert. Abg. Dr. v. Marquardsen (nl.) ist gegen den Vorschlag der Kouvertierung. Aber vielleicht sei es möglich, bestimmtere Vorschriften hinsichtlich der Stimmzettel selbst zu treffen. Abg. Geyer (soz.): Entweder man müsse das geheime Wahlrecht überhaupt streichen oder man müsse dafür sorgen, daß das Wahlgeheimnis gewahrt werde, was jetzt nicht der Fall sei. Auch die Frei sinnigen ließen sich in dieser Hinsicht Dinge zu Schulden kommen, deren sich ein echter und rechter Konservativer nicht zu schämen brauche. Bei Ab hängigkeit großer sozialer Schichten sei das geheime Wahlrecht möglich. Im sozialdemokratischen Zu kunftsstaate würden wahrscheinlich alle Wahlen öffentlich sein können. Abg. Dr. Barth (freis.) weist auf England und Norwegen hin. Vorsichtsbestimmungen, wie die hier vorgeschlageuen, bewährten sich daselbst sehr gut. Im sozialdemokratischen Staate, wenn es je zu einem solchen kommen sollte, würden Bestim mungen zum Schutze der Wahlfreiheit am allernot wendigsten sein. Vorläufig möge man sich darauf beschränken, die Wahlfreiheit mit der geheimen Wahl im heutigen Staate zu schützen. Der An trag Rickert wird an eine Vierzehner-Kommission verwiesen. Abg. Dr. Reichensperger (Ztr.) begründet den von ihm eingebrachten Gesetzentwurf, der die Einführung der Berufung gegen Strafkammer-Ur teile bezweckt. Redner beklagt u. a., daß der Bun desrat die Wiedereinführung der Berufung ohne Angabe von Gründen abgelehnt habe, gegenüber denen eine Widerlegung möglich sei. Der Staatssekretär im Reichsjustizamt Dr. v. Bosse wies darauf hin, daß im Bundesrate über die Frage gewisse Meinungsverschiedenheiten zu Tage getreten seien. Im Reichsjustizamt werde der Antrag, wenn er angenommen werde, eine wohl wollende Prüfung finden. Nachdem noch die Abgg. Schneider-Hamm (nl.), Munkel (freis.) und Stadthagen (soz.) für Einführ ung der Berufung gesprochen, wurde von einer Kommissionsberatung des Antrages abgesehen und derselbe zur zweiten Beratung im Plenum gestellt. Morgen: Patent- und Musterschutz-Vertrag und Wahlprüfungen.
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