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Sächsische Dorfzeitung : 31.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187205315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720531
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720531
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-31
- Monat1872-05
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 31.05.1872
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31. Wai 1872 Ireitag, Mchsische DorMmA Anstalten. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: HerriMMU Müller in Dresden. Vreisr vierteljährlich ' 15 Ngr. Zu Neustadt» Dre-de«, in der Expedi tion, kl.Meißn. Gaffe Rr. 3, , zu Haden. beziehen durch * alle lais. P--- Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenen Jette 14 Ngr. Unter „Eingesandt" s Ngr. Abonnements-Einladung. Abonnements auf die Sächsische Dorszeitung für den Monat Juni nehmen alle kaiserliche Poftanstatten und Postexpeditionen gegen Vorausbezahlung von 5 Ngr. entgegen. Diejenigen Pränumeranten in Dresden und Um gegend, welche ihre Bestellungen direkt bei uns oder bet den von uns angestellten Boten machen, erhalten die Zeitung zu demselben Preise frei ins Haus geliefert. Lie Verlags-Lrpe-itiou. Militärbeamter bildet, veranlaßte die StaatSregierung, die Dis ziplinaruntersuchung und einstweilige AmtSsuSpen- sion deS Genannten anzuordnen und gleichzeitig seinem Ge- neralvikar die Ausübung aller Funktionen zu untersagen." ES ist dies auch die einzig richtige Antwort auf das Beginnen dieses ManneS, die Einmischung des Papstes in den deutschen Militärorganismus förmlich und direct herbeizuführen. In dem Augenblicke, wo der Staat eS für seine Pflicht erklärt, den Glau bensverfolgungen entgegenzutreten, übersteigt dieseSfreche Vorgehen der römischen Kurie denn dock wirklich alles Maß. Es wäre eine namenlose Schwäche, wollte der Staat hier nachgeben. Ein Seitenstück zu diesem Verhalten der Kurie liefert fol gende weitere Nachricht der „Köln. Ztg.":-„Um den von ihm verhängten Exkommunikationen den entsprechenden Nachdruck zu geben, hat der Erzbischof Melchers kürzlich in Berlin die Forderung gestellt, die Theologie-Professoren Hilgers, Reusch und Langen aus ihren Staatsämtern zu entfernen. Selbst verständlich ist dieses merkwürdige Ansinnen vom Ministerium unter Hinweis auf die Staatsgesetze, welche ein solches Willkür verfahren unmöglich machen, abschlägig beschieden worden." Dem gegenüber kann man doch nicht behaupten, daß die Bischöfe mit ihren kirchlichen Exkommunikationen keine bürgerlichen Fol gen verknüpfen wollten! Der Reichstag beendete in dieser Woche die dritte Lesung des Braugesetzes durch Annahme desselben und trat darauf in Berathung des Marine-Etats, welcher pro 1873 im Or- dinarium mit 4,551,015 Thlr. und im Extraordinarium mit 4,871,110 Thlr. angesetzt ist. Die Kommissarien des Hauses beantragen u. A. die Aufhebung des Seebataillons und der See- artillerie, sowie das Aussprechen der Erwartung, „daß mit dem Marine-Etat pro 1874 ein Plan über die als nvthwendig er kannten Abänderungen des ursprünglichen Flottengründungsplanes, über die in den folgenden fünf Jahren zur weiteren Entwickelung der deutschen Marine vorzunehmenden Bauten und auszuführen den Anlagen, sowie über die hierzu erforderlichen Geldmittel nebst den Vorschlägen zu deren Beschaffung vorgelegt, inzwischen aber von dem Beginne des Ausbaues der 5 Panzerschiffe Abstand ge nommen werden wird." Es sind darunter die beiden Panzerfte- gatten und die drei Panzerfahrzeuge verstanden, die nach dem Flotten-Gründungsplane von 1867 bis 1877 noch zu erbauen sein würden, abgesehen von sechs anderen Panzerschiffen, die be reits im Bau begriffen sind, darunter 2 bei Samuda. Eine Denk schrift deS Flotten-Admirals giebt nämlich an, daß die Ausführung des GründungsplaneS bis 1877 einen Mehraufwand von 35,464,698 Thaler erheischen würde, um Wilhelmshafen und Kiel auszu bauen, zu befestigen und zu armiren und die Flotte in der pro- jektirten Stärke von 16 Panzerschiffen, 20 Korvetten und 8 AvisoS herzustellen, wobei die vorhandenen Kanonenbote und UebungS- schiffe nicht mitzählen. Fettig vorhanden waren bis Ende vori gen JahreS 5 Panzerschiffe und Panzerfahrzeuge (König Wilhelm, Friedrich Karl, Kronprinz, Arminius und Prinz Adalbert), 9 Korvetten und 2 Avisos. — Abg. Harkort befürwortet den Bau von kleinen Fahrzeugen für die Küstenvertheidigung. — Graf Münster (Hannover) erkennt eS dankbar an, daß der ! gegenwärtige Chef der Admiralität in seiner Denkschrift so ohne - ar Politische Weltscha«. Deutsche- Reich. Biegen oder brechen — daS scheint die Parole zu sein, mit welcher der Vatikan seinen Kampf gegen das neue Deutschland führt. Die Anmaßung der römischen Priester steigt wirklich über alle Begriffe. Seit langen, langen Jahren fand in der Pantaleonskirche zu Köln am Rhein sowohl katholischer?als evangelischer Gottesdienst statt. Der römi schen Geistlichkeit fiel eS niemals ein, hieran Anstoß zu nehmen und die Kirche durch die „Ketzer" für entweiht anzusehen. Jetzt lassen eS sich aber die katholische» Priester plötzlich beikommen, daß durch die an dem alten Glauben festhaltenden Katholiken die Kirche entheiligt sei. Die „Köln. Ztg." meldet darüber folgen des Nähere: „Der katholische Feldpropst, Bischof Namsza- nowSki, davon benachrichtigt, daß mit Genehmigung deS Kriegsministers die Altkatholiken Gottesdienst in St. Panta leon halten, untersagte, ohne Genehmigung des Kriegsministeriums dem Divisionspfarrer Lünnemann die Benutzung der Kirche zu seinen priesterlichen Funktionen und beauftragte ihn, sich um einstweilige Ueberlassung einer anderen Kirche an daS erz- bischöfliche Vikariat zu wenden. Der Gouverneur, General leutnant von Frankenberg, bestand indessen darauf, daß Di- visionSpfarrer Lünnemann in der ihm vom Staate überwiesenen und nun 24 Jahre lang von der katholischen Militärgemeinde hier benutzten Kirche seinen Gottesdienst halte, so lange das Kriegöministerium nicht andere Entscheidungen treffe. Bischof Namszanowski wurde vom Kriegsminister hiervon in Kenntniß gesetzt. Hierauf hat der erwähnte Bischof an den Papst be richtet und unter dem 21. d. M. ohne Zuziehung oder Kenntniß der Militärbehörde dem Divisionspfarrer Lünnemann die Aus übung aller priesterlichen Funktionen in St. Pantaleon so lange, als der Mitgebrauch dieser Kirche seitens der Alt katholiken nicht durch amtliche Mittheilung aufgehoben sei, bei Strafe der Suspension untersagt. Der Herr Gouverneur, der Ansicht, daß der katholische Militärgottesdienst in St. Pantaleon so lange statt zu finden habe, als daS Kriegsministerium darüber nicht anders entscheide, gestattete aus besonderer Rücksicht für den Divisionspfarrer Lünnemann, daß der betreffende Gottesdienst an dem letzten Sonntage auSfalle, da voraussichtlich die Ent scheidung deS Kriegsministeriums in den nächsten Tagen eintreffen werde." — Sie soll, wie die offiziöse „Prov.-Korresp." meldet, bereit- erfolgt sein. DaS betreffende RegierungSorgan schreibt Nämlich: „DaS Vorgehen de- Armeebischofs NamSzauowSki, welche- eine Verletzung der Gtaat-rechte und Amtspflichten als Vierrmd-retßigstrr Jahrgang. II. Quartal.
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