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Deutsche allgemeine Zeitung : 13.08.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184308131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430813
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-08
- Tag1843-08-13
- Monat1843-08
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 13.08.1843
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UM Deutsche Allgemeine Zeitung. SM »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz! - «eve-Klick. Deutschland. «Aus Westfalen. Die Abschaffung der Stolgebüh- ren. * Dresden. Die l Kammer über Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Strafverfahren, -s Kraunschweia. Die Bewegungen der braun schweigischen Rttterschaft. «Wandsbeek. Ernstliche Unruhen in Lübeck. Hamburg. Versammlung von Deputirten der Mäßigkcitsvereine. Preußen. «Von der Oder. Der rheinische Landtag wird der Jncon- sequenz angeklagt. Desterreich. sWien. Der Palatin. Der Erzherzog Stephan. Die Aernte. «Presburg. Der Sprachenkampf. Spanien. Die Zeitdauer der spanischen Rcvolutionskrisen. -s-Paris. Dit Vermählung der Königin Isabella. « Paris. Absetzungswuth. Wieder herstellung der Steuern. Versuch zu einer Clubsregierung. Barcelona. Saragossa. Tod des Mendez Vigo. Veotzdeitannie«. Unterhaus! Die Entschädigung für das in China weggenommcne Opium. Sir Augustus d'Este. Verein gegen das Duel- liren. Ein Nabob. Frankreich. Die Fourieristen. Belgien. Urtel in einem Criminalfalle. Miederlande. «Amsterdam. Grenzverträge. Die Finanznoth. Verdien. .«Von der serbischen Grenze. Die Anträge des Barons Lieven sollen abermals einer Landesversammlung vorgelegt werden. Türkei. «Konstantinopel. Differenz mit den Russen an der tscher kessischen Grenze. Der Patriarch. * Konstantinopel. Verhandlungen und Maßregeln der Pforte in der serbischen Sache. Handel und Industrie. Ankündigung«»». * Aus Westfalen, s. Aug. Die Deutsche Allgemeine Zeitung brachte jüngst die Nachricht (Nr. UV), daß in einem Otte Westpreu- ßcns bei der Grundsteinlegung einer evangelischen Kirche die Stol- gcbühren abgeschafft worden wären. Es macht dieser Gegenstand zur Zeit so ziemlich den Kreislauf durch aller Herren Länder, und möchte deshalb auch wol grade in diesen Blättern näher beleuchtet werden. Einsender mißt sich in dieser Angelegenheit nur insofern ein Urtheil bei, als ihm die geschäftliche Behandlung derselben das Für und Wi der schon einmal recht unter die Augen gebracht hat. Ohne weitere Einleitung zur Sache schreitend, stellen sich von selbst folgende Fragen auf: I. Welche Gründe rathcn zur Abschaffung der Stolgebühren? H. Wie soll dieselbe beschafft werden? I. Der höchst seltene Fall, daß eine kirchliche Gemeinschaft erst neu begründet werde, kann füglich unberücksichtigt bleiben. Die Stol- gebühr (ckus stola«) ist das dem Kleriker und hier vorzüglich dem Geistlichen (Küster und Schullehrer gehen unS weniger an) für die Verrichtung kirchlicher Handlungen im einzelnen Falle gegebene Ho norar. Wir schließen somit von unserer Untersuchung alle nur irr- Ihümlich Stolgcbühre» genannte Abgaben, wie sie auch heißen mögen, auö. Das eben bezeichnete Honorar wünscht man dermalen aufzuheben und durch ein Aversum zu ersetzen. Bei allen Abänderungen kann natürlich nur davon die Rede sein, ob Gründe dazu vorhanden sind, denn ein Abändern, um Versuche zu machen, wird kein Vernünftiger mehr anrathen. Der wichtigste, fast allein sich vordrängende Grund, aus dem man die Stolgebühren abschaffen will, ist der: sie sind entwürdigend für den Geistlichen. So wenig uns auch eine sich so nennende Würde behagen will, falls darunter ein Außpolstern verstanden wird, wo der Kern fehlt, so liegen denn doch allerdings bei dem geistlichen Stande wichtige Gründe vor, Alles zu entfernen, was auch nur im Geringsten Jemanden ärgern und der Würde des Standes Abbruch thun könnte. Es ist nun ganz unverkennbar, daß die Stolgebühren manche Unan nehmlichkeiten herbciführen; da diese aber, wie wir nachzuweisen ver suchen wollen, mehr in Persönlichkeiten als in der Sache selbst ihren eigentlichen Grund haben und noch mehr lediglich in der Idee vor handen sind, so können diese Unannehmlichkeiten, wie es scheint, noch nicht allein den Ausschlag geben. Wenden wir uns näher der Sache zu. Man findet es im Allgemeinen anstößig, daß die geistlichen Ga ben für einen weltlichen Preis gegeben werden; man hält die Religion für eine Gratialgabe und wünscht deshalb Allen den Zugang gratis zu verschaffen. Ganz richtig, wenn es einmal in der Erkenntniß deS Einen, was Noth ist, so weit gekommen ist, daß Jeder sein und sei nes Hauses Priester sein kann, dann fällt der priesterliche Stand über haupt, dann fällt seine Erhaltung weg. Aber noch ist nicht der Frie den in unsere bürgerlichen Verhältnisse, der allgemeine Gesundheitszu stand in unsere körperlichen Beschaffenheiten, die Summe geistlicher Erkenntniß in unser inneres Leben eingekehrt, daß wir des Richters, des Arztes und des Priesters entbehren könnten, bis dahin liegt uns daher auch die Erhaltung dieser unentbehrlichen Mitglieder unserer Ge sellschaft ob. Die christliche Gemeinde aber vor Allem kann Das nicht versäumen, was den rohesten Völkern des Heidenthums Pflicht er scheint. So lange es einen geistlichen Stand gibt, muß dieser Beruf (um nicht zu sagen— dieses Geschäft) so gut in seinen irdischen Be dürfnissen sicher gestellt werden wie jeder andere. Hieran kann eigent lich kaum gezweifelt werden ; wir erwähnen diese allgemeine Bemer kung nur, um den sich so häufig findenden allgemeinen Quergedan ken, den wir anfänglich aufstellten, gleich von seiner ins Unbestimmte und Allgemeine laufenden Richtung auf die festere Bahn zu bringen. Dagegen kommen aber die Vormünder der Zeit mit dem schon viel fester klingenden Einwurfe: das „Volk" denke bei den Stolgebühren gar zu leicht an ein Verhandeln der geistlichen Speisungen. Die Klu gen! Heute rufen fie in alle vier Winde: „DaS Volk ist mündig!" und morgen wollen sie des mündig gewordenen Mündels Vormünder werden. Das „Volk" glaubt in seinem „Köhlerglauben" allerdings noch Dinge, um die es seine Vormünder in de» Stunden der Noth be neiden werden; allein dergleichen Undinge glaubt das Volk in Deutsch land nicht. In Dingen, deren Auffaffen keinen höher» Grad von Wissen und Erlerntem verlangt, steht die Einsicht deS Volkes mit den (von dem Volke sich trennenden) Gelehrten ganz auf gleicher Höhe, so lehrt es unS wenigstens ein häufiger Verkehr mit dem sogenannten Volke. Auf dem gegebenen Standpunkte bildet man sich unter An- ddrm ein, das Volk glaube bei dem Beichtgelde an den erkauften Ab laß und verleihe dem Geistlichen eine zu hohe Stellung. Der erstem Ansicht wird schon in der geringsten Volksschule entgegengcarbeitet» man gebe sich nur erst die Mühe, die Ansichten auszuforschen, ehe man diese Besorgniß ausspricht. Wir können übrigens aufs bestimm teste versichern, daß wir diese Auffassung vorzüglich bei Denjenigen fanden, die im stolzen Fluge der Zeit sich nicht die Demuth und Selbstverläugnung erhalten hatten, den hohen Werth des Tisches deS Herrn zu erkennen. Darf aber der Blinde über Farben urtheilen? Die vermeintliche Ueberhcbung des geistlichen Standes betreffend, so kann ja einestheils die Achtung vor der Heiligkeit und Verantwortlichkeit des geistlichen Amtes nicht von Nachtheil sein; was andemtheils die Uebcrschätzung der Person betrifft, so wollen wir einmal die Worte eines nunmehr 74jährigen LandprcdigerS anführen, der uns über einige unklare Punkte zu belehren wußte. Der würdige, SV,Jahre sein Amt verwaltende Greis schreibt: „Nie bin ich mehr zur Geringschätzung meiner Person und zur Demuth verwiesen worden, als wenn ich, am Sterbebette kraft des mir von meinem Herrn und Heiland überwie senen Amtes Vergebung der Sünden verkündigend, von den Ange hörigen beim Abgehen befragt wurde: «WaS ist unsere Schuld?»" Kann wol eine größere Demüthigung erdacht werden? Stößt man sich übrigens namentlich daran, daß bei dem Beichtgeld in der Kirche der Geldbeutel gezogen werde (bei der Armencollecte geschieht eS ja doch!), so ließe sich das allerdings wol abändern. Beibehalten hat man es vorzüglich da, wo die Beichtkinder auö entferntem Ortschaf ten nicht so leicht, wie etwa eine Stadtgcmeindc, Gelegenheit haben, die Gebühren dem Prediger zuzutheilcn. Ein Prediger warf uns ein mal ein, cs störe ihn immer, zum Genüsse des Abendmahls aufzufo- dern, weil man ihm dann Eigennutz vorwerfe. Wir hielten unsere Antwort zurück, aus Furcht, dem Mann unangenehm zu werden. Ein Ansichtsgcnosse dieses Ehrenmannes fand es gar lästig, das Auge zugleich auf den Kelch und zugleich auf die hingcworfenen Groschen, ob auch falsche dazwischen seien, zu fesseln. Wo so bedeutende An lagen zu Gelderwerb vorlagen, da war eS denn freilich nur zu be dauern, daß sie durch das geistliche Amt- vergraben werden mußten.
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