MnkenberM WrichtMatt Bezirksanzeiger oder Frankenberg, am 21. Juli 1869, Erbsen Äse, so- r bitten >e sich eutlich wirk- ingen. önntrn » über > zum nagen« Wein« n ge« Der Stavtrath Meltzer, Brgrmstr. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlunge» und Post-Expeditionen. HZ 331) Gesetz, betreffend die Einführung von Telegraphen-Freimarken, vom 16. Mai 1869, Frankenberg, am 19. Juli 1869. norgen« >en 24. 8 Uhr a der am gehaltenen ren, diene gefälligen nen, daß die Verwaltung eine nicht leichte, son dern mit großen Opfern und Mühen verbun dene, und darum eine entsprechende Besold»»- erheischende ist, und verdient die Arbeit der bis her mit der Leitung der Geschäfte Beauftragten vollste Anerkennung, so müssen um so mehr die in letzter Zeit aufgetretenen hämischen, ja go- meiuen Angriffe gegen diese Beamten zurückge- wiesen werben und die Ehrenrettung der Letzte ren kann nicht öffentlich genug erfolgen, zumat' ja dieselben öffentlich dem Vereine Rechenschaft O e r t l i ch e S. Frankenberg, 23. Juli. In der gestrigen HZ d. Bl. veröffentlicht die hiesige Association einen kurzen Rechnungsabschluß, woraus er sichtlich ist, daß im letzten Jahre von derselben ein Umsatz von 37,719 E- und dadurch ein Ge» Winn von nahezu 2080 LA erzielt wurde. 30,030 wurden in Marken eingezahlt und werden auf jeden solchen Thaler 2 Ngr. Provision gezahlt. ES ist dieses Resultat ein um so mehr hervor zuhebendeö, als dieser Verein, dessen Mitglieder- nmen zu h werden sten Jah- »erwiesen. stand. imachung mer von zu ma- Neustadt m einem >me von Bekanntmachung, die Grundsteuerbeiträge betreffend. Die Grundsteuerbeiträge auf den dritten Termin d. Js. sind auf Grund deS Gesetzes vom 26. Mai 1868 mit zwei Pfennigen -von jeder Steuereinheit spätestens bis zum 7. August -. I. abzuführen. Nach Ablauf dieses TermineS wird gegen etwaige Restanten sofort mit der Erecution verfahren werden. Frankenberg, am 21. Juli 1869. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. zahl gegenwärtig 492 beträgt, nur erst seit 6 Jahren besteht und damals seine Thätigkeit mit einem Fond von — 8 .H begann, während sein Vermögen-jetzt auf 5690 E- «ngewachsen ist und nach Uebernahme deS Ltst schen Hauses, dessen gerichtliche Confirmation heute erfolgt, eine ungehinderte und verminderten Aufwand möglich machende ArbeitSentsaltung gestattet sein wird, wodurch aber wieder ein größerer Pro visionssatz gewährt werden kann. Läßt'sich nun auö obigen Zahlen wohl deutlich genug erken- Bekanntmachung. Vom Bundes - Gesetzblatts deS Norddeutschen BuitdeS sind die beiden Stücke 30 und 31 vom Jahre 1869 erschiene^ unk können an RathSstelle eingesehen werben.- Dieselben enthalten: HZ 324) Vereinszollgesetz, vom I. Juli 1869. HZ 325) Gesetz, betreffend die Sicherung der ZollvereinSgrenze in den vom Zollgebiete ausgeschlossenen Hamburgischen Gebietsthrilen, von»- 1. Juli 1869. .HZ 326) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des preußischen JadegebietS in der Gründung begriffenen Stadt, zu dere» Bezirk der Kriegshasen an der Jade gehört. HZ 327 — 330) Ernennungen von Konsuln re. deS Norddeutschen Bundes. Sparkasse zu Frankenberg. Mit nächstem 28. Juli läuft die Frist ab, innerhalb welcher die Erborgec bei hiesiger Sparkasse ihre halbjährigen Kapitalzinsen abzu-- «ntrichten haben. Restanten über diese Zeit hinaus haben sich deö Eintritts der geordneten Nachtheile, als der Mahn-, Zahl« und Klagbarkeit: deS betreffenden Kapitals, zu gewärtigen. Frankenberg, den 20. Juli 1869. Die Verwaltung der Sparkasse. — — b G. Roßberg, Vorst. Rekanolmachung, die Sonntagßschule betreffend. ' Der Bürgerschulferien halber bleiben die Sonntagsschulstunden am 25. Juli und am I. August d. I. ausgesetzt. Frankenberg, am 22. Juli 1869. . Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Lskauutwuoltuo-. Das II. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und kann an RathSstelle eingesehen werden. Dasselbe enthält: HZ 50) Verordnung, die Anwendung des Metermaßes auf die Normalschraubengewinde an den Feuerspritzen betreffend, vom 28. Juni 1868!^ HZ 51) Decret wegen Bestätigung der Statuten deS städtischen Krankenhauses zu Hohenstein, vom 28. Juni 1869. HZ 52) Bekanntmachung, die Vornahme von Landtagswahlen für die erste Kammer betreffend, vom 9. Juli 1869. HZ 53) Verordnung, die Ausführung des Artikels 12 der Literar-Convention zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien vom 12. Mak 1869 betreffend, vom 12. Juli 1869. . > -EÄ - - - '' 18«».