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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 21.06.1905
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1905-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19050621011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1905062101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1905062101
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1905
- Monat1905-06
- Tag1905-06-21
- Monat1905-06
- Jahr1905
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SS.10«. S4,SÜL. 16.24». 1.2S s2S Nr. «1. «« 54. tovvr» 243.— -SLY W s/.— 64äO .88.— 818.25 64 2.° 200^ > >- ID II. , llrlüi. 481.25 104.— 115.— 14360 d»üt!zv »vLI-t-Uc. ZM». 330 «.» 610 t° 1020 Li 169.25«. 168.60 ü. Wt 1740 L« -Wr- ll. vkiii-n-i«. 1420 L.' 1690°. 440 2., 640 6» il> psOIillt. 61.—«6 44.76 L 1480 6.» 4100«.' 1843«-' psrSloLXI. 820 L 173.25 Morgen - Ausgabe Nr. M 99. Jahrgang Mittwoch 21. Juni 1905. Diese Nummer testet aus alle« Bahnhöfen und bei den AeitungS-Berkäuser» * König Friedrich August ist gestern in Stratzburg i. E. eingetroffen. (S. Deutsches Reich.) Be- 2,59 2,28 L. vir stfiegr- «na ksnaeirnone aer lkereinigten Staaten von Amerika. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden von solchen Politikern, die „keinen Pfifferling für Kriegs zwecke bewilligen", immer noch als ein bündnisloses Staatswesen angesehen. Vergleiche zwischen Deutsch land und der Union auf maritimem Gebiete bilden in unserer Presse eine fast alltägliche Erscheinung, und die hier geübte Kritik gipfelt regelmäkig in dem Satze: „Seht, wie reich Onkel Sam ist, er hat nicht so nennens- werte Lasten wie wir für Kriegszwecke zu tragen, und es geht auch!" Leute, die so reden, vergessen nur zu leicht die näheren Umstände zu würdigen, weshalb die Vereinigten Staaten von Amerika augenblicklich nicht die gleichen Militärlasten haben. Dieses Staatswesen ober mit anderen kontinentalen Ländern zu vergleichen, geht nicht an, denn es wird auf dem Landwege von keinem Feinde bedroht, und sitzt nicht wie ein Keil zwischen interessierten Militär- und Handelsstaaten. Als maritime Macht ist eS noch viel zu jung, um unter den führenden Seemächten eine respektgebietende Rolle zu spielen. Trotzdem sind seine Aufwendungen für Kriegs- und Heereszwecke nicht so geringfügiger Natur, wie man hierzulande annimmt; sie sind in den letzten Jahren sogar sehr nennenswerte gewesen und über- treffen die unsrigen sehr bedeutend. Dor zehn Jahren lächelte man darüber, wenn von der „amerikanischen Flotte" die Rede war. Aber von Zeit zu Zeit traten drüben im Parlamente Männer auf. die sehr energisch für die Schaffung einer eigenen starken Seemacht nach europäischem Muster petitio nierten. Die jeweilige Konstellation am politischen Horizont hatte „überm großen Teiche" so manche Um stellung der Dinge verursacht. Zuerst war es der Krieg mit Spanien, der den Bankers die Augen öffnete, daß sie in maritimer Beziehung auf der Welt nicht viel „to seggen" haben, dann die fortdauernden Unruhen auf den Philippinen, und schließlich die Wirren in Ostasien, die von keiner Nation der Erde mit so gespanntem In- teresse verfolgt wurden, wie von der amerikanischen. Erst jetzt wußte man die Bedeutung der aufstrebenden Handelsmächte, die sich unter einer tüchtigen Kriegs flotte geschützt wußten, zu würdigen, denn in dem heißen Ringen auf dem Weltmarkt wollte man fürder- hin nicht hintenangesetzt bleiben, zum mindesten seine Suprematie auf amerikanischem Gebiete gewahrt wissen. Seit dieser Zeit sind die Ausgaben für die Kriegsmarine sehr gestiegen; während sie im Jahre 1900 13 385 570,4 Pfund Sterling betrugen, hatten sie 1904 schon die stattliche Höhe von 20 403 422 Pfund Sterling erreicht und für daS kommende Jahr sind be- reit- 23 860 000 Pfund Sterling in Aussicht genom men. Kein Land der Erde hat in einem derartigen kurzen Zeitraum feine Kriegsflotte so rasch verstärkt, wie die Union. Sie wird sogar in Bälde als dritte Seemacht auf dem Weltmeer erscheinen, denn sind erst ihre im Bau begriffenen Schlachtschiffe fertig, so besitzt sie 25 Panzer und ran- giert hinter Frankreich, das bekanntlich mit 36 Pan- zerfchiffen als die zweite Seemacht angesehen wird. Daß man sehr gern diesen Rang einnehmen will, geht schon aus der Botschaft des Präsidenten Roosevelt vom 6. Dezember vorigen Jahres hervor. Er begnügte sich nicht damit, seinen Landsleuten nur zu sagen, die starke Flotte sei zum Schuh der eigenen Rechte und Interessen nötig, sondern er erklärte ausdrücklich, Amerika müssein der Welt eine große politische Rolle spielen, denn es gäbe keine grö- Here patriotische Pflicht, alsdieFlotte den Bedürfnissen des Landes entspre chend zu gestalten. Der Krieg im fernen Osten habe gezeigt, daß das Hauptgewicht für jede Flotte, die dieses Namens wür- dig sei. auf die großen Schlachtschiffe zu legen fei. Man ersieht daraus, daß die Monroe Doctrin im Laufe der Zeit recht wandlungsfähig ge worden ist. Das nun die amerikanische Handels- flotte anbelangt, so ist ihr Bestand in den letzten * Die hessisch, thüringische Lotterie geht zum 1. Juni 1906 ein. (S. Deutsches Reich.) * Der Schah von Persien ist gestern von Wien nach Contrexeville abgereist. Var Mchtigrte vom Lage. * Im Prozeß Rietschel-Ebeling vor dem Leipziger Landgericht ist das Urteil heute zu erwarten. (Siehe Prozeßbericht.) Jahren gleichfalls bedeutend vermehrt worden. Wäh rend sie im Fiskaljahre 1900/01 einen Gesamttonnen, gehalt von 5 524 218 aufwies, konnten für 1903/04 89 neue Stahlschiffe mit 355 645 Bruttoregister-Ton- nen hinzugesügt werden. Außerdem kommt noch in Betracht, daß amerikanisches Kapital über fremde Handelsdampfer von 670 000 Neg.-Tonnen die Kon trolle hat, deren Leistungsfähigkeit in der Warenbe- förderung größer ist, als diejenige aller amerikanischen für den Außenhandel arbeitenden Schiffe. Für den Ozcanverkehr rein amerikanischen Gepräges sind fol gende Linien hervorzuheben: 1) Die Leyland Line sJrederik Leyland L Co.), seit 1900 Aktiengesellschaft, jetzt zum Morgan Trust gehörig, welche mit 46 Dampfern von 293 015 Registertonnen den Ver kehr nach England, Boston. New Aork, New Orleans, West- indien, Mexiko und Zentralamerika vermittelt. 2> Die American Line in New Bork, zum Morgan- Trust gehörig; sie vermittelt mit 13 Schiffen von ca. 80000 Registertonnen den Verkehr von und nach Großbritannien in Gemeinschaft mit der ebenfalls den Morgan-Trust an gegliederten Red Star Line unter der Firma International Navigation Co. 3) The Pacific Mail Steamship Co. in New Aork und San Francisco mit 18 Schiffen mit 50 458 Register tonnen. Diese Gesellschaft befaßt sich mit dem transpazifi- cischen Verkehr nach und ab San Francisco über Honolulu nach Japan, China, den Philippinen, Zentralamerika usw. 4) Canadian Pacific Steamship Line in Montreal, der amerikanischen Eisenbahn Canadian Pacific Railway Co. gehörig. Die Reederei beteiligt sich mit drei Dampfern von 18000 Registertonnen am transpazificischen Schiffsdienst ab Vancouver und Victoria nach Jokohama, Kebe, Nagasaki, Shanghai und Hongkong. 5) Occidental and Oriental Steamship Co. in San Francisco. Diese Gesellschaft arbeitet mit drei Schiffen von 13236 Registertonnen aus dem Stillen Ozean ab Francisco übchc Honolulu nach Japan und China. Selbstverständlich nehmen unsere Schiffahrtsgesell- schäften der Norddeutsche Lloyd und die Ham- bürg-Amerika-Linie nebst den englischen Ge sellschaften an dem Auslandsverkehr der Vereinigten Staaten den überwiegenden Anteil. Die Union ist auf Europa als Abnehmer ihrer überreichen Produktion angewiesen und es ist daher nichts natürlicher, als daß dem Uebergewicht der einen Seite im Export ein Gegen gewicht der anderen Seite in der dem Export dienen- den Schiffahrt entgegen steht. Uebrigens wäre die Union auch gar nicht in der Lage, ihren gigantischen Seeverkehr nur unter eigener Flagge zu bewältigen. Um sich hiervon ein Bild zu machen, sei folgendes re- gistriert: Während des Berichtsjahres 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904 kamen von auswärtigen Häfen in den Vereinigten Staaten Dampfer mit insgesamt 26,66 Millionen Reg.-Tonnen netto an, davon entfielen nur 5,56 Millionen auf rein amerikanische Flagge, wäh rend der Rest von 21,1 Millionen auf das Ausland kamen. An den großen nordamerikanischen Binnen- seen und den nordamerikanischen Grenzströmen ist Eng land und Deutschland gleichfalls in hervorragendem Maße beteiligt. Hier betrug im obengenannten richtsjahr der Verkehr durch die Auslandsflagge Millionen Reg.-Tonnen netto, für die Union Millionen vr. v. vezugS-PreiS st, d«r Haaptrxpedttüm oder derr» S«Lgab— stell« abgeholt: vierteljährliches.—, bei zweimaliger täglich« 8»ß«ll»»g tvA tzau» e s.75. Durch die Post bezog«, für Dentlch- laud u. Oesterreich vierteljährlich e 4H0, für die übrigen Länder laut ZettuaqSpreiSliste. Vie Sprengung Oer norclirrbenUnion. Der norwegische Storthing hat eine Adresse anKönig Oskar und den schwe- dischen Reichstag beschlossen, welche besagt, was in Norwegen geschehen sei, sei als notwendiges Resul tat der unionspolitischen Begebenheiten nicht rück gängig zu machen. Da sicherlich keins der beiden Völker zu den früheren Unionsverhältnissen zurückzukehren wünsche, finde es der Storthing nicht angemessen, die konstitutionellen und staatsrechtlichen Fragen aufzu- nehmen, die im Schreiben des Königs an den Präsiden ten des Storthing berührt worden seien und über die der Storthing und die Regierung sich bereits früher ausgesprochen haben. Der Storthing erkenne die schwie rige Lage des Königs an und habe nie gezweifelt, daß die Entscheidungen des Königs gemäß seinen Rechten und Pflichten getroffen wurden: er appelliert aber an den König von Schweden, den Reichstag und das schwe- dische Volk, an einer friedlichen Beendigung mitzu wirken. Der Storthing habe aus schwedischen Aeuße- rungen erfahren, daß der Beschluß, die Union aufru heben, in seiner Form und Durchführung kränkend für Schweden aufgefaßt worden sei. Dies sei niemals die Absicht deS Storthing gewesen, nur ein notwendiges Verfechten der verfassungsmäßigen Rechte Norwegens. Da der König den Beschluß des Storthings wegen Errichtung eines eigenen norwegischen Konsulatwesens am 27. Mar nicht sanktionierte und -er König keine norwegische Regierung bilden konnte, seien die ver fassungsmäßigen Verhältnisse Norwegens derart ver- schoben worden, daß sich die Union nicht länger auf- rechterhalten ließ. Der norwegische Storthing sei da her in die Notwendigkeit versetzt gewesen, dem Lande unverzüglich eine Regierunp zu verschaffen. Die schwe- dische Negierung habe bereits am 25. April neue Ver- Handlungen, mit der Auflösung der Union als Alter- native, falls eine Einigung über die neuen UnionS- formen sich nicht erzielen lasse, abgewiesen. ««zeigen-Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 Familien- und Stellen-Anzeigen 20 Finanzielle Anzeigen, Geschäftsanzeigen unter Text oder an besonder« Stelle nach Tarif. Die «gespaltene ReNamezeile 7b nWger.TagMalt Handelszeitung. Amtsblatt des Lönigl. Land- n«d des Königs. Amtsgerichtes Leipzig, des Aales «nd des Volizeiamtes -er Stadt Leippg. «edatttva und Expedition: 1ÜS Fernsprecher L22 Johaunt-gaff« S. Haupt-KUiale Dresden: Marienstraße 84 lFerusprech« Amt I Nr. 1718). Haupt-Fütale verltn: TarlDuncker, Herzal-BayrHosbuchbandlg, Lützowstraße 10 (Fernsprecher Amt VI Nr. 460U. Vom Storthing ist bereits früher ausgesprochen worden, daß das norwegische Volk keinerlei Bitterkeit und Unwillen gegen den schwedischen König und das Volk fühle; gegenteilige Aeußerungen haben ihren Grund allein in der Unzufriedenheit mit der Stellung Norwegens in der Union. Das 90 Jahre lange Zu sammenarbeiten auf materiellem und geistigem Ge biete habe beim norwegischen Volke aufrichtige Freund- schäft für das schwedische Volk geschaffen. Diese Ge- fühle der Freundschaft werden jetzt, da Norwegen nicht länger in einer für seine nationale Selbständigkeit tränkenden Stellung steht, von neuem rege werden und das gegenseitige Verständnis zwischen den Völkern be festigen und erhöhen. Im Vertrauen darauf, daß auch das schwedische Volk diese Auffassung teilt, stellt der Storthing der Regierung Schwedens anheim, unter Anerkennung der neuen Stellung Norwegens und sei nes Rechtes als eines souveränen Reiches auf die Ver handlungen einzugchen, die zur Lösung des Unionsver- hältnisses nötig sind. Der Storthing ist seinerseits bereit, jedem billigen und berechtigtem Wunsche nachzu kommen, der in dieser Veranlassung zur Sicherung der Selbständigkeit und Integrität der Reiche geäußert werden sollte. In staatsrechtlicher Beziehung werden die Völker von jetzt an getrennt sein, aber der Storthing hegt die sichere Üeberzeugung, daß sich ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Schutze der gemein samen Interessen entwickeln wird. Kann die bevor stehende Regelung ohne Vorurteile und ohne Bitter- keit stattfinden, so ist der Storthing davon überzeugt, daß das, was geschehen ist, zum dauernden Glück für die Völker des Nordens sein wird. Im Interesse des Nordens richtet er diesen Appell an das Volk, das sich durch Hochsinn und Ritterlichkeit einen so hervorragen den Platz in der Reihe der Nationen erworben hat und mit dem das norwegische Volk von ganzem Herzen ein gutes Verhältnis aufrecktzuerbalten wünscht. Die Adresse an den König trifft in Stockholm ge- rade zur rechten Zeit ein. denn am Dienstag ist dort der schwedische Reichstag zusammengetreten. In der Ersten Kammer hieß der Alterspräsident BarvH v. Essen die Mitglieder willkommen. Hierauf wurde mitgeteilt, daß der König den Grafen Sparre zum Präsidenten und Lunds berg zum Vizepräsidenten wiederernannt habe. Die Sitzung der Zweiten Kammer wurde vom Alterspräsidenten Hedin mit einer kurzen Ansprache eröffnet. Staats- Minister Ramstedt teilte mit, der König habe den bisherigen Präsidenten Svarthning und den bis herigen Vizepräsidenten Persan wiederernannt. Der Präsident hielt eine kurze Ansprache, in der er fest stellte, daß die Hoffnung Schwedens, die Union aufrecht zu erhalten, geschwunden sei und daß die Unionsver neinung von Seiten Norwegens in einer Form erfolgt sei, die alle Versuche, die Verhandlungen wieder aufzu nehmen, erschwere. Die Mitglieder der Kammer fühl ten voll ihre Verantwortung gegenüber der Nation und ihrer Zukunft, hofften jedoch, daß das Ergebnis der Verhandlungen dieses Reichstags die redlichen Absich ten Schwedens zum Ausdruck bringe. Man nahm bisher an. daß die Norweger einen der Söhne des Königs Oskar als König von Norwegen in Aussicht genommen hätten, und zwar den Prinzen Karl, geboren 27. Februar 1861, verheiratet mit Prin zessin Jngeborg von Dänemark. Dieser Prinz hat je doch nur Töchter. Vielleicht geschieht es mit Rücksicht hierauf, daß nach einer uns vorliegenden unmittelbaren Nachricht aus Norwegen die Norweger jetzt den zweiten Sohn des Kronprinzen, den Prinzen Wilhelm, als König von Norwegen in Aussicht nehmen. Dieser Prinz, geboren am 17. Juni 1884, also jetzt 21 Jahre alt, hat bisher als Leutnant auf der schwedischen und norwegischen Marine gedient. Handlungen daS Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen worden ist. Eine unerlaubte Hand lung in diesem Sinne ist jede Handlung, durch die daS Recht eines anderen in rechtswidriger Weise ver letzt wird. ES fragt sich nun, wo bei Schaden zufügungen durch die Presse die unerlaubte Handlung be gangen ist. Ueber diese Frage bat sich kürzlich daS Reichsgericlu ausgesprochen. Ein Berliner Verleger hatte der „Köln. Zlg." zufolge ein Hamburger Blatt wegen einer abfälligen Kritik über ein in seinem Verlage erschienenes Buch beim Land gericht I zu Berlin auf Schadenersatz verklagt. Der Be klagte batte zwar im Bezirke de- Landgerichts I zu Berlin keinen Wohnsitz und daher auch keinen allgemeinen Gerichts stand, der Kläger hielt aber Berlin für zuständig, weil der Artikel infolge der vom Beklagten getroffenen Veranstaltungen und mit seinem Willen auch in Berlin verbreitet und gelesen worden sei. Diese Auffassung wurde vom Reichsgericht gebilligt. Eine durch die Verbreitung einer Druckschrift begangene unerlaubte Handlung ist nach den Ausführungen deS Reichsgerichts nicht bloß dort begangen, wo die Druck schrift hergestellt. sondern auch da, wo sie verbreitet worden ist. Die Neufassung deS Z 7 der Strafvrozeßordnung durch das Reichsgesetz vom 13. Juni 1902 ändert hieran nichts, dort ist nicht eine neue Rechtsnorm über die Frage aufge stellt, an welchem Orte ei» durch den Inhalt einer Druckschrift verübtes Delikt begangen wird, sondern eine singuläre Ein schränkung des Gerichtsstandes für Strafprozesse eingefübrt. Es ist kein Anlaß gegeben, diese Einschränkung auf die Be stimmungen der Zivilprozeßordnung über de» Gerichtsstand der unerlaubten Handlungen zu übertrage«. Das Reichs gericht hält also in bürgerlichen RechtSstreitigkeiteu au dem fliegenden Gerichtsstände der Presse fest; es hat aber seiner Entscheidung eine Einschränkung gegeben, die ihren praktischen Wert in Frage stellt. Der Kläger verlangte nicht bloß den Ersatz desjenigen Schaden-, der ihm dadurch entstanden sei, daß der Artikel im Bezirk de- Landgericht- I ru Berlin verbreitet wurde, sonder» er begehrte auch den Ersatz des Schaden«, der durch die Verbreitung des Artikels an allen sonstigen Orte« der Erde verursacht worden sein soll. Hierfür ist aber »ach der Ansicht de- Reichsgerichts da- Berliner Gericht nicht zuständig. Nur die Verbreitung de- fragliche« Artikel- im Bezirk de» geuaantea Gericht- ist diejenige uuerlaobte Handlung, au- der bei ihm geklagt werde» kann. Die Klage wurde da»» auch insoweit abge- wieseu, als Ersatz de- Weitergehcode« Schaden- begehrt wurde. Will nun der Kläger den Beklagten schikanieren und zu Kotten treiben, so kann er seine Teilschäden bei allen Gerichten im Deutschen Reich, in deren Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, gleichzeitig oder nach einander einklage». Eine Aeaderung de- 8 32 der Zivil prozeßordnung, entsprechend der Einschränkung de- § 7 der Strafprozeßordnung, erscheint daher dringend geboten. Aunahmefchluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: vormittag« 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: nachmittag« 4 Uhr. Anzeigen find stet- au die Expedition za richten. Ertra-Veilageu (nur mit der Morgen- Ausgabe) nach besonderer Vereinbarung. Die Er-e-M-« tp wochentags nnnuterbrochrn geöffnet von früh 8 bi« abend« 7 Uhr. Druck und Berlaa von G. P-U tu Leipzig lJuh. vr. B„ R. L W. Kliukhardt). Herausgeber: vr. Victor Klinkhardt. verltn, 20. Juni. * Der Kronprtuz und die Landwirtschaft. Der Präsident deS Deutschen LandwirtschaftSratS, Graf v. Schwerin-Löwitz, hatte an den Kronprinzen de- deutjchea Reich» cm» Anlaß seiner Vermählung eia Glückwunschtelegramm gesandt, auf da- folgendes Antwortstelegramm eiugegaogen ist: Für die mir namens der gesamte» deutschen Landwirtschaft an läßlich mein« Vermählung hergebrachten herzltchen Glückwünsche sage ich meinen aufrichtigste» Dank. Ich wünsche der deutschen Landwirtschaft alle Zett et» gute- Gedeihe» und Gotte- reichste» Segen. Wilhelm, Kronprtuz. * vom Bundesrat. Die vereiuigte» Ausschüsse de- Bunde-rat- für Handel und Verkehr und für Justiz wesen hielten am Dienstag Sitznug. * Die preußischen Akademteu für praktische Medizi». In der am Sonnabend im Kultn-ministerium abgehal- tenen Generalversammlung de- Zentralkomitee- für ärzt liches Fortbildungswesen in Preußen gab Ministerialdirektor Althoff über die Akademien für praktische Medizi» bemerkenswerte Erklärungen ab. Die Regierung habe kein Interesse a» der Gründung weiterer Akademien, bevor an der Kölner und Düsseldorfer Akademie genügende Erfahrungen gesammelt worden feien. Auch nachdem die- geschehe», würde» weitere Aka demien nur im Einverständnis mit den ärztlichen StandeS- vertretungen eingerichtet werde». Die Regierung wünsche eine ausreichende Besoldung der Professoren und im Interesse der praktischen Aerzte die Beschränkung auf die konsultative Praxis. Den Praktikanten werde freigestellt bleiben, ihr praktisches Jahr an der Akademie oder einem dazu ermächtigten Krankenhause abzuleisten. Die Spezialistenfrage erheische dringend eine Lösung, die aber nicht ohne Mitwirkung der ärztlichen Standesvertretung gesucht werde. Die Errichtung von Polikliniken an Akademien sei nur dann aut zu beißen, wenn ausschließlich notorisch Arme dort Hilfe finden sollten. * Dieverggesetzkommtfston de- preußischen Herren hauses setzte am Dienstag ihre Verhandlungen mit der Beratung über die Arbeilerausschüffe fort. Zu einem Be schlüsse kam eS noch nicht, doch läßt e- der Gang der Dis kussion al- wahrscheinlich erkennen, daß die Abstimmung die Annahme der Beschlüsse de« Abgeordneten hauses ergeben wird, vielleicht mit einigen ÄerbefferuogS- anträgen (Tiele-Winkler, Dr. Wächter, Dr. Niehue-) die dahingehen, verschiedene in der vorliegenden Fassung noch zweifelhafte Fragen festzulegea. Nach weiterer Debatte werden die Beschlüsse deS Abgeordnetenhauses betr. die Arbeiter ausschüsse in allen Teilen unverändert genehmigt und die Abänderungsanträge mit einer Mehrheit von 1 l resp. 12 Stimmen abgelehnt. Damit ist Artikel 1 erledigt. Bei der Beratung des Artikel- 2, der die Bestimmungen über die Arbeitszeit und die Einlegung von Ueber- und Nebenschichten bei hohen Temperaturen enthält, lagen Anträge vor, de» Paragraphen zu streichen, der daS Verfahren von Ueber- und Nebenschichten bei einer Temperatur von mehr als 28 Grad untersagt und mindesten« eine Zstündige Ruhezeit vor dem Beginn jeder Schicht vorschreibt. Diesen Anträge« trat der Minister entgegen. Weiterberatung morge». — D« Reichskanzler Fürst Vülow ist dem Deutschen Verein für Kinderashle al« Mitglied betgrtreten. — Mtittst« von Budd« hat «inen Erlaß, betreffend die Ein- setzung eise- >n«schuffe« zur Fortbildung der Wohlfahrt-- veulscbrs Reich. Leipzig 20. Juni. * König Friedrich August in Pen Reich-laude«. König Friedrich August ist am Dienstag vormittag 11 Uhr 5 Min. in Straßburg eingetroffen, vom Statthalter, der Ge neralität und dem Bürgermeister Back empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung fuhr der König mit dem Statthalter in sein Absteigequartier, das Statthalterpalais. Nach einem Frühstück im engsten Kreise fand um 1 Uhr die Parade deS sächsischen Infanterie-Regiments Nr. 105 auf dem Hofe der Manteuffel-Kaserne statt. Im Gefolge deS Königs be fanden sich Kriegsminister v. Haussen, Generaladjutant v. Altrock und Flügeladjutant v. Schönberg. Nach der Parade besuchte der König den kommandierenden Generell Um 4 Uhr besichtigte der König mit dem Gouverneur die neuen Befestigunaen an der Stadtfront von Straßburg. Um 8 Uhr fand im OffizierSkasino des Regiments Nr. 105 große königliche Tafel zu 90 Gedecken statt, woru geladen waren der Statthalter, die Generalität, da- Offizier-korpS des 105. Regiment- und da- beiderseitige Gefolge. Am Mittwoch fährt der König nach der HohkönigSburg und speist abends beim Statthalter. Am Donnerstag erfolgt die Abfahrt nach Metz. * Der PertchtSftaüH Her Presse. Bi» zum Jahre 1902 war zur Aburteilung einer durch die Presse verübten straf baren Handlung jede- Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden war. Hierdurch war die Möglichkeit gegeben, den Verfasser, Drucker und Verleger so ziemlich vor jedem beliebigen deutschen Gerichte zur Verant wortung zu ziehen. Die hierin liegende Härte veranlaßte bekanntlich eine Aenderung de» tz 7 der Strafprozeßordnung dahin, daß bei strafbaren Handlungen, deren Tatbestand durch den Inhalt einer im Inland« erschienene» Druckschrift begründet wird, nur dasjenige Gericht zuständig ist, in dessen Berirk die Druckschrift erschienen ist. Damit ist zwar auf de« Gebiete de- Strafrecht- eia schwer empfundener Mißstand beseitigt, in bürgerlichen Recht-streitigkeften dagegen ist der bisherige unhaltbare Zustand bestehen gej,liebe». Nach tz 32 der Zivilprozeßordnung ist für Klage» au- unerlqudte»
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