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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189712075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18971207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18971207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-12
- Tag1897-12-07
- Monat1897-12
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1897
- Autor
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UjksakrH Tageblatt «ud Anzeiger WMü M Atyri-er). ffe HD» -L 8 I^ckU SvmchWchM« „Ta,eblatt", Riesa. AH, AAE-H-V V H-H-» M. 20. der König!. AMshauPtmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts nnd des Stadttaths z» Riesa. 384. Dienstag, 7. Decemver 1887, Abends. SV. Jahrg. Ras Riesaer Lageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BierteljiihrUcher Bezugspreis bet Abholung in dm Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch uns«« Trüg« frei in« Han» 1 Mark 50 Pfg., bei Abholung am Schalt« der katserl. Postanstalten 1 Marl 25 Pfg., durch den Briefträger frei in» HauS 1 Mark 65 Pfg. Anzeigm-Aunahine fLr dir Nmnmer de» Ausgabetage» b!S Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Berlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Kastanienstraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Das königliche Finanzministerium beabsichtigt für die geplante Erweiterung des Riesaer Hafens, sowie ftir die Herstellung einer neuen Hafenbahn demnächst die speciellen Vorarbeiten ausführen zu lasten. Von den gedachten Bauten werden die Fluren Gröba, Merzdorf und Weida betroffen. Es wird dies für die beteiligten Grundstücksbesitzer mit der Veranlassung bekannt ge geben, diese Vorarbeiten zu gestatten, die Vermessungspfähle zu schützen und die etwa bis za« Beginn der Bauausführungen dadurch entstehenden Schäden zur nachträglichen Vergütung durch den Gemeindevorstand hier anmelden zu lasten. Königliche Amishauptmannschaft Großenhain, am 4. December 1897. 6. 4418. v. Wilucki. - Tu. Oertliches und SSchstsches. Riesa, 7. December 1897. — Gestern feierte der Kaufmann und Besitzer des Hotels „Sächsischer Hof" Hierselbst, Herr Hermann Seidel, fein 85 jähriges GrschästSjubiläum. Aus Anlaß dessen wur den dem Herrn Jubilar im Laufe des Tages zahlreiche Glückwünsche und sonstige Beweise der Werthsckätzung ge widmet, während Abends eine größere Anzahl Herren sich zu einer im „Sächsischen Hof" arrangieren Festtafel, die in stimmungsvoller und schönster Weife verlief, eingejundm hatte und wobei der Jubilar Ntbft seiner Gattin in Lied und Rede noch besonders und manichfach gefeiert wurde. — Wir wollen nicht Unterlasten, auf die morgen Mitt woch Abend im Restaurant zur Elbterraste stattfindende Generalversammlung der Ortsgruppe Riesa des Deutschen Schulvereins aufmerksam zu machen. Die bekannten politi schen Vorgänge in Oesteretch, die Bedrückung, die dort das Deutschthu« zu erleiden hat, legen uns die Pflicht auf, das selbe thatkrästig zu unterstützen. Hierzu ist aber durch den Schulverein beste Gelegenheit geboten. Die Ortsgruppe Riesa verfügt zudem bekanntlich noch über ein Kapital von gegen «00 Mark. E» wäre daher sehr zu wünschen, daß fie ihre patriotische Thätigkeit wieder aufnehme und deshalb wäre auch zahlreicher Besuch der für morgen angesetzten Generalversammlung geboten. — Im städtischen Schlachthofe zu Riesa gelangten im Monat November zur Schlachtung «ri Thiere nnd zwar: 32 Rinder (6 Ochsen, 22 Bulle», 54 Kühe), 10 Pferde, 277 Schweine, 13« Kälber, 112 Schafe und 14 Ziegen. Von auswärts wurden nur unbedeutende Mengen Fleisch- und Wurstwaaren in den Stadtbezirk eingeführt. Von den ge schlachteten Thieren wurde 1 Schwein al« ungenießbar be funden und der Kavtllerei zur Vernichtung übergeben. Als minderwerthig wurden befunden und deshalb der Freibank überwiesen: 2 Schweine. An einzelnen Organen waren zu vernichten: bei Rindern 37 Lungen, 13 Lebern, 1 Milz; bei Schweinen 8 Lungen, 1 Leber, 1 Herz, 1 Mrlz, 1 Mittel. Das Geiammtgewicht der geschlachteten 82 Rinder betrug 491,30 Centner, mithin das Durchschnittsgewicht des Rindes 5,99 Centner. — Das Ministerium de« Innern hat unter dem 3. December eine Verordnung, Maßregeln gegen Weiterverbrei tung der Maul- und Klauenseuche betreffend, ertasten. In ihr heißt es: Da die Maul- und Klauenseuche in verschiede nen Landksthetlen neuerdings wieder erheblich zugenommen hat, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, auf Grund der in Frage kommenden Paragraphen des Reichs gesetzes und der Ausführungsverordnung wie weiterer Ver ordnungen, und zwar für das gesammte Gebiet des König reiches folgende Maßregeln anzuordnen: 1) Auf Viehmärkten, soweit solche nicht auf Grund von 8 5 der Ausführungsver ordnung vom 30. Juli 1895 überhaupt verboten werden sollten, hat die thierärztltche Untersuchung eines jeden ein zelnen Stückes vor dem Betreten des Marktplatzes zu er folgen. Zu diesem Zwecke hat die Zuführung von Rindern und Schweinen nur auf einem, beziehentlich soweit die zur Verfügung stehenden thierärztlichen Kräfte ausreichen, auf mehreren im Voraus zu bestimmenden Wegen stattzufinden. Die Bestimmung dieser Wege bleibt der Polizeibehörde über lassen. Der Vorverkauf von Rindern und Schweinen ist verboten. Die bezirkSthierärztl che Untersuchung der in Gast ställen untergebrachten Rinder darf bereits an dem, dem Marktlage vorau-gehenden Tage ausgeführt werden. 2) Ausgenommen von vorstehenden Maßregeln bleiben die klei neren Ferkel- und Wochenmärkts, auf denen lediglich Saug ferkel in Körben feil gehalten werden — vergleiche Punkt 2 der Verordnung vom 25. Februar 1897. 3) Die von Händ lern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs aufgestellten oder öffentlich aurgiboienen Rindvieh- und Schwcinebeftände, so wie die zum Verkaufe im Umherziehen befitmmten^Gchweine- bestände dürfen erst dann verkauft werden, wenn sie während einer Beobachtungsfrist von 5 Tagen sich frei von der Maul- und Klauenseuche erwiesen haben: Ausgenommen find hier von nur Mastschweine, welche binnen 3 Tagen (von Beginn der Ausstellung bei den betreffenden Händlern ab gerechnet) zur Abschlachtung gelangen und Saugserkel (Korb-, Span ferkel) — vergleiche Punkt 7 der Verordnung vom 25. Feb- ruar 1897. 4) Alle von zusammengebrachten Rindvieh- und Schweinebeständen benutzten Wege und Standorte (Rampen, Buchten, Gastställe, Marktplätze) find nach ihrer Benutzung gründlich zu reinigen. An den Stationen, an welchen Vieh- und Schlachtmärkte abgehalten werden, find die Rampen, so wie die Biehein- und Ausladeplätze nach dem Ein- und Aus laden durch Reinigung und Besprengung mit 5prozentigen Karbolsäurelösungen zu desinficiren. Die BezirkSthierärzte haben hierüber die nöthige Ueberwachung auszuüben und sind zu dem Zwecke ermächtigt, Gastställe, private Schlachthäuser, sowie Ställe von Viehhändlern zu revidiren — vergleiche 8 17 des Reichsgesetzes. 5) Die genaue Beobachtung dieser Anordnungen ist von den zuständigen Behörden gehörig zu überwachen. — Das nachstehende Urtheil des sächsischen Oberlandes gerichts verdient Erwähnung. Ein angetrunkener Vater hatte für sein neu geborenes Kind zwei sehr lächerliche Namen in das Standesamtsregister eintragen lasten. Nach Jahren, als das Kind von Gespielen der Namen wegen stets verhöhnt wurde, kam ihm die Reue und er verlangte die Eintragung anderer Namen in das Standesamt-regifter. Dies wurde von der zunächst zuständigen Behörde abgelehnt, das Ober landesgericht genehmigte jedoch die Aenderung, und zwar mit folgender Begründung: Der Vater hat durch die Namens gebung die berechtigten Jntereffen seines Kindes in gröblicher Weise verletzt und damit dergestalt gegen die guten Sitten verstoßen, daß dem Rechtsakte der Namengebung die Wirk samkeit zu versagen ist. Denn das dem Vater eines Kindes zustehende Recht der Namensgebung ist kein unbeschränkte«, sondern findet seine naturgemäße Grenze in dem Gesetze und den guten Sitten; eine Ueberschrettung dieser Grenze ist ge geben, wenn der Vater seinem Kinde lächerlich wirkende Vor namen beilegt. Gegen einen solchen Mißbrauch bedarf Las Kind, da es sich nicht selber schützen kann, de« staatlichen Schutzes. E» hätte also schon der Standesbeamte die Ein tragung der lächerlicher» Namen ablehnen sollen. Da dieses nicht geschehen und der Vater die Abänderung jetzt selbst be antragt, so ist diesem Anträge auch vom Gericht zu ent sprechen. — Die Zeit der kürzesten Tage, der vom Wolkendüster verhüllten Tage ist nun angebrochen. Die Nachmittage be sitzen gegenwärtig noch eine Dauer von nur 3 Stunden 44 Minuten. Erst vom 19. December an zeigen sie eine täg liche bemerkliche Zunahme. Die Vormittage jedoch nehmen noch bi« zum 23. December ab. Bon diesem Tage an bis zum Jahresschlüsse braucht die Sonne täglich nur 3 Stunden 47 Minuten, um die Mittagslinie zu erreichen. D»e kürzesten Tage dieses Jahre« vom 17. bis zum 24. December währen also je 7 Stunden 34 Minuten. Am ersten Weihnachts feiertage hat die Tageslänge um die erste Minute wieder zugcnommen. Das Licht triumphtrt über die Nacht. Darum feierten um diese Zeit auch unsere Ahnen in grauer Ver gangenheit da» heiligste ihrer Feste, das der Sonnenwende, das Julsest, an dem Licht und Glanz Gehöft und Herz er füllten. — Au« Anlaß de» bevorstehenden Weihnacht-festes und der damit im Zusammenhang stehenden Beförderung von Packeten, Kisten und dergleichen, wird e- von Interesse sein, wenn auf die bet den sächsischen Staatseisenbahnen bestehende und Bielen nicht genügend bekannte Einrichtung der Beför derung von Expreßgut aufmerksam gemacht wird. Bei den Gepäckabfertigungsstcllen können nämlich al» Expreßgut Ge päckstücke aller Art, Fahrräder, Kinderwagen, Waarenproben, Musikinstrumente rc., sowie auch Güter, Hunde, und sonstig« > kleine Thiere in Käfigen, Kisten, Säcken und dergleichen, so- - fern fie sich zur Beförderung im Packwagen eignen, ohne - Lösung von Fahrkarten auf Gepäckschein (auch zu Schuell- i zügen) zur tarifmäßigen Gepäckfracht aufgeliefert werden, und ) zwar von und nach sämmtlichen Bahnhöfen, Haltestellen und - Haltepunkten des sächsischen Staatseisenbahnnetzes, welche für > den Personenverkehr und zugleich für den Gepäckverkehr rtn- > gerichtet find. Freigewicht wird nicht gewährt. Die Fracht , wird bei Sendungen unter 20 Kilogramm für 20 Kilogramm j berechnet: bei Beförderung in gewöhnlichen Personenzügen - werden mindesten- 0.50 Mk. (beziehentlich 39 Kreuzer) Und - bei verlangter Beförderung in Schnellzügen, auch wenn fie > nur streckenweise erfolgt, mindesten- 1 Mk. (beziehentlich 60 i Kreuzer) erhoben. Wird das Expreßgut mit Gepäckschein > abgefertigt, und derselbe de« Absender ausgehändigt, so er- > folgt die Auslieferung de« Gute« am Bestimmungsorte gegen , Rückgabe de« Gepäckscheins. Wenn aber die Sendung «it r der vollen Adresse de« Empfänger« versehe« und der Gepäck schein der Sendung beigegeben ist, so wird der Empfänger, » sofern er sich nicht zur Empfangnahme meldet und nicht Bedenken gegen seine Empfangsberechtigung obwalten, über . die Ankunft der Sendung innerhalb der für Eilgüter sestge- r setzten Fristen benachrichtigt. Die Auslieferung der Sendung i erfolgt dann gegen Quittung. Auf Sendungen, welche «ach > Stationen jenseits einer Grenzzoll-AbfertizungSstelle bestimm i find, finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. I Da die Aufgabe derartiger Sendungen nicht, wie bei der ! Post, an bestimmte Stunden gebunden, bei den Gepäckab- . fertigungsstellen vielmehr sogar Sonntags und zu jede« t, Personenzuge angängig ist, so werden den Versendern die - dadurch gebotenen Vortheile ohne Weiteres einleuchtend sei». : — Die Gesammtsumme der beim Lande-Hilfs-Lomite«, » sowie bei« Dresdner Ortsausschüsse eingegangenen Unter- > stützung-gelber für die durch die Hochfluth am 31. Juli d. I. > Geschädigten beträgt laut soeben erfolgter Veröffentlichung , 2,079,989 Mark 66 Pf. Außerdem sind noch diverse Packet« > mit Kleidungsstücken cingegangen. - — Der Rechnungsabschluß über das zweite Sächsische > Kreisturnfest in Plauen liegt nunmehr endgültig vor. Die ! Einnahmen belaufen sich auf 44808,68 Mk., die Ausgaben I auf 49360,86 Mk., somit 4552,18 Mk. Fehlbetrag. Dieser - Fehlbetrag wurde gedeckt durch freiwillige Gaben, gespendet ! von der Bürgerschaft Plauens in Höhe von 6570 Mark. - Durch diese reichen Gaben war es nicht nur möglich, den > Fehlbetrag zu decken, sondern auch noch 1400 Mk. zu wohl- thätigen und turnerischen Zwecken zu verwenden. — Dem Fahrpersonal der sächsischen Staatsbahnen ist - es seit vorgestern verboten, den Bahnhof in Bodenbach zu ver- - lasten und sich nach der Stadt zu begeben, weil man fürchtet, > daß dort Reibereien mit der tschechischen Bevölkerung ent- l stehen könnten. Eine größere Anzahl deutscher Familien am» ; Prag, Pilsen und anderen Orten hat vorübergehend Aufeut- i halt in Dresden genommen. i — Der Deutsche Brauerbund hat bekanntlich an dm i Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, welche sich gegen die - Handhabung der Biersteuer in vielen Gemeinden richtet, c In der Eingabe wird u. A. angeführt, »n Preußen habe sich l in dem Jahre 1895/96 die Zahl der Städte mit Brau- und - Biersteuer« gegen 1894/95 von 124 aus 420 und die der , Landgemeinden von 103 auf 574 erhöht. Hiernach scheint - sich die Btersteuer in Preußen großer Beliebtheit bei den Gemeinden zu erfreuen. d — Gewaltig ist die Zahl der Gebäude in Sachse« in a den letzten zehn Jahren gewachsen: am »1. December 1886 >, waren bei unserer staatlichen Lande-brandkaffe, bei der be- e kanntlich jedes Gebäude versichert sein muß, für 31«S Mill. - Mark Gebäude versichert, am 31. December 1896 aber «ar » diese Versicherungssumme auf 4583 Millionen gestiegen. - Die« ergiebt eine Steigerung um 1415 Millionen Mark, i, nahezu 1»/, Milliarde. Die Anzahl der versicherten Äebäude- r Eomplexe betrug am 31. December 188« in Sachsen 305183,
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