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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186803145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-03
- Tag1868-03-14
- Monat1868-03
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1868
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Lhürln-q -Polognr. al«bau^> vruffe. m. Sieb. irnbrrg. ß- iH.garni.j nbaum. de Rusße.1 tel garui.j ur Hof. almbau«. rarzenfrU,! Vaum. Svtel zu«! lmbavm. eler H.-f. de Rusjk.I 1- nirnbar l», HotÄ almbami ; Pruffe. atz, Lkbe^ cg 86.- 148- 131.25 . 104',,j London L 102r/»j l. 192',,r al. öö»j. Ich,. L« e, r. d. W00 wi lall« Ltt. s vo» l. r» und cd. Eisen-! ) 1ZS' l Aula! chl 1V.L0Z allen, tuen, rikamsl 12000! 24'/,. Schoo. Anzeiger. — " - - ' -- > .... E, LmtMatt dkS Kinizl. BrziiktzmchtS md drS MHS dti Stadt SeipM M 74. Sonnabend den 14. März. 1888. Bekanntmachung. DaS Regulativ und Tarif für daS Droschkenwesen vom L7. December 1867 soll Sonntag den 8. April L8V8 in st treten. / Bon diesem Tage an dürfen die StationSplLtze mit Einschluß der Bahnhöfe behufs Abholung der Fahrgäste nur mit solchen »schken besetzt werden, deren Inhaber mit einer auf Grund deS erwähnten Regulativs von dem Polizeiamte der Stadt Leipzig Men Concession und deren Wagenführer mit der vorgeschriebenen Dienstkleidung versehen sind. Die jetzigen Mitglieder deS Uacre-VereinS und die Besitzer concessiomrter Droschkennummern sollen diese Concession gebührenfrei Men, dafern sie vor dem 19. März dies. IahreS darum nachsuchen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Bevorzugung der zeit- ^en Inhaber der Nummern nicht weiter stallfinden, und wird von da an auch an andere hiesige Bürger, bis die zur Zeit al? Pg erachtete Zahl erreicht sein wird, Concession erlheilt werden. Ern Muster der nach 8- 10 des Regulativs von den Wagenführern zu tragenden Dienstkleidung liegt bei Herrn Schneidermeister teumann, Mühlgasse Nr. 1, zur Ansicht auS. Leipzig, den 11. März 1868. Der Rath und daS Polizeiamt der Stadt Leipzig. Vr. E. Stephani. I)r. Rüder. . Bekanntmachung. DaS Betreten des Exercierplatzes während der Uebungen der Garnison ist, mit alleiniger Ausnahme der an seinen Grenzen hin kenden Fußwege verboten. Zuwiderhandelnde haben Geld- oder Gefängnißstrafe, nach Befinden auch sofortige Inhaftnahme zu gewärtigen. Leipzig, am 7. März 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Vom 15. dies. Mon. ab wird Herr Kohlenhändler LouiS Meister hier den Verkauf deS auf hiesiger Gasanstalt producirten E besorgen. — Die Preise bleiben bis aus Weiteres die bisherigen, nämlich: 5 Ngr. —. pro Scheffel bei Abnahme von 100 und mehr Scheffeln, 5-5 Pf. - » - -50-- - 6 - —. - - - - unter 50 Scheffeln. Leipzig, den 12. März 1868. DeS Raths Deputation zur Gasanstalt. ch OualWP Die Geschäftszeit bei den Untergerichten im Königreich Sachsen. Das sächsische Justizministerium hat in der neuesten Zeit eine e Fülle von Verordnungen ergehen lassen. Es hat durch die lt den Geschäftsgang vereinfachen und hierdurch, im Interesse Publicums ebensowohl als der Beamten Zeit und Geld er- en wollen. Ganz besonders war eS die vom 9. Mai 1867 tirte, an sämmtliche Bezirksgerichte, Staatsanwälte und Gerichts gerichtete Verordnung „die Einführung einer ununterbrochenen tszeit betreffend", welche eine weittragende Wirkung ver- ach. Diese seit dem 1. Juni 1867 in Kraft getretene Verord- hat nämlich statt der früher bestandenen ExpeditionSzeit von r Vormittags bis 12 Uhr Mittags und von 2 resp. 3 bi- 6, . 7 Uhr Nachmittags eine neue eingeführt, zunächst nur interi risch aus die Dauer eines Jahres, welche ununterbrochen von Ihr Vormittaas bis 3 Uhr Nachmittags andauert. Es ist leicht erstich, daß oie hierdurch geschaffene Einrichtung, welche nicht in das Leben der Beamten tief eingriff, sondern auch für da- denselben in Verkehr stehende Publicum von weitgehendem eresse war, ebensowohl leidenschaftliche Anhänger als entschiedene ner gefunden hat. Im Allgemeinen kann man wohl sagen, der jüngere — und namentlich der unverheirathete — Theil Beamten die neue Institution mit Freuden begrüßte, während älteren und verheirateten Herren nur ungern ihre frühere eben-weise aufgaben, an welche sie lange Jahre hindurch sich ge- '^t hatten. Das Publicum hat sich, durch locale oder indivi- e Interessen geleitet, bald zu der einen, bald zu der andern A fortbestehen, man zu der alten ExpeditionSzeit zürückkichren oder aber ob n vielleicht unter Benutzung der neuerlich gemachten Erfahrungen zu einer anderweiten Vertheilung und Behandlung der Geschäfts zeit höheren Ortes sich entschließen wird. beide Institutionen, die alte mit Unterbrechung und die neue ohne Unterbrechung andauernde Expeditionszelt, unmittelbar hintereinander wirklich bestanden haben. Es mag gestattet sein, hieran unmaß geblicher Weise den Vorschlag zu einer dritten Einrichtung anzu- schliehen. Der Hauptgrund, weshalb die Anhänger der neuen Geschäfts zeit dieselbe mit Freuden begrüßten, war der, daß sie von einem Zustande träumten, in welchem der Beamte von Nachmittags 3 Uhr an von den AmtSgeschäften befreit sein würde. Durch die bei der neuen Geschäftszeit gestattete freie Verfügung über die späteren Nachmittags- und Abendstunden hoffte man Gelegenheit zu finden, auch in anderer Weise sich fortzubilden, als es ehedem bei einer lediglich den Berufsarbeiten gewidmeten Thätigkeit geschehen konnte. Der Jurist hoffte nicht nur als Fachmann sich je mehr vervoll kommnen, er hoffte auch als Mensch sich weiter bilden zu können. Er gedachte allgemein wissenschaftlichen und humanistischen Studien sich hinzugeben. DieS sollte ihm eine vielseitige Beurtheilung der gegebenen Verhältnisse ermöglichen, wodurch wesentliche Vortheile nicht nur für ihn, sondern auch für daS Publicum erstrebt werden würden. Man hoffte, durch weite Spaziergänge den von der sitzen den Lebensweise schwächlich gewordenen Körper zu kräftigen, so daß er an jedem Morgen mit frischer Kraft und erneuter Lust sein Tagewerk beginnen könnte. Man hoffte, der Erziehung seiner Kinder sich widmen und den Segen eines glücklichen Familien weise- mit vollen Zügen genießen zu können. Man hoffte end lich, mit dem Publikum in lebendigen Verkehr treten und dadurch eben-volle, praktische Anschauungen in die juristische Wissenschaft »ineintragen und durch dieselbe verwirklichen zu können. Leider sind diese Vortheile wohl nicht allenthalben erzielt wor«
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