Suche löschen...
Dresdner Nachrichten : 05.02.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190102058
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19010205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19010205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-05
- Monat1901-02
- Jahr1901
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 05.02.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SerugrgrdllM. »« «Enm —m» «»»»«««! dx »k^tvr t» L:,««, „,» der atcktzni Um6»u«„. wo stkstuNWu»- durch »iu«ik Botin cd-l LvmmiIstoivr» criolui. eldalir i io» Blau an, Wi^n>L-pi. d!; uini>isi>sl)»n. oder,tt terra,! iÄ««n. ui two Tliktlunuaaden «»«»» und «»«—» M««<E nur ck«ck,<che nn«»ndrei EchNN. Iiuch «i»r -Srrbuidlichkrit. 8rr»t»rrckairl»lat>: «», I U und ». AtS«. reI»,ramm->dreNe: «achrtchte» »re«»,,. IVÄLZ»LS0LLL»SL» 2 »««»««« »»xch»»« nAe r owplirlllt, II. <ii,»>n,»nii, ÜLdwusekioau-ksdrili. tu ttd»uintll.,»tr. »l, V»I««iil!»u»»i!. ü, N»,»«Il^r»tr. 41 stXnx kcFittvLvr^ i-t, laluübtOvr tieksldLr. Ilt uuc! U*nri Hlax v»rum»»o. vrvsklvv u.u Urr liK-ULUrU^irLkr U^AM OoxelsLvsäesMlS frielji-iel, Lsppirek Mi VZi.'-ckn Tkids. » ktdckr: Tklear.-Uda»et Nachricht«". Dresden. Merl It»iü, HV«Io» «rock L1«chrroo-II»aM»oT kok» flillettreretr»»»«. ü,dr«I>«Mr»w«tt«.«S Lllll^dius >oo lonslDtv»» uuck e,boui«l»o<-ittr» tür ckiv „H>nv»«In«r ^»vlinlvlitvii« Mo tse/rnise/ren Vaai'en «on 0,»«» Oummit'»6i ik lllilßtzftt t.IlM, VrkÄko-k^'NÄs' A»8livn Verlvili Ill8iitut Z Nai lüoodi kisedll.: L. »üUvr L vo. k»rv!,«t«a, tzi»lvvle«,tra««e '-- ^ Iralteu !-!<>! bei 8k klart b«ck'!N8 omsüc-ülku. -! WU' I>I> r>tl>,N ^INt I !»!,». MM VnkIlVIIlU'IIII isgsr imiiisiüsr tlstiliiim». »»Ilirlti. siigzulsr I„„-1. fililililM Ißvnmrui» I'üpxalls!. V«. ^ ^ zj,„ Mltllsiii»» s»i-lm Ii»il Mm-Ixrlilslsli r» dlllliili» fs»ii«». ^ !4ri.en«i,t>-»„« I». Rr. z«. r»,t«et: «-E- 1Dienstag, s. Kedriiar Is»>. Der Mansfeldische Erb^chastsprozeft. «Lin historisch interessanter Pwzrß hat jetzt nach einem Halden > Oecennium sein Ende gefunden. Es handelt sich um die Klage, j welche dir gräflich ManSseldischen Erben gegen den preußischen und! den süchiischen FiSkuS aus Rechnungslegung aus Grund von drei Jahrhunderte zurückliegenden Rechtsverhältnissen angestrengt ^ hasten. Als Kläger, die säimntlich in Oesterreich amöffig sind, arten in dem Rechtsstreit ans: l Fürst Ferdinand Kinski,: Zurit 2oleph zu Colloredo-Mansscld: l». Jürstin Wilhclininc > Auersperg geh. Gräfin Eolloredo-Mansield: t- Gräfin Thun-! Hohenstein: 5. Gräfin und llliaraune Akargarita lfriatti geb.! chräsnr Collalto aus Loosdon: 6. Gräfln Rudolphinc Eellegarde ord. Gräsin KinSkn airs Grotzherrlik: 7. G>as Oktavian Eollalto ,!> Graz. Tie Klage gegen den preußischen Jiskns ist vor einiger Zerr vom Reichsgericht letztinstanzlich abgewiescn worden mrv dies hat muunehr die freiwillige Zurückziehung der <llage gegen den sächsischen Jislirs von Serien der Klüger ;m Folge gehabt. Der Prozeh ist damit, so weit das tiiiinichc Forum in Betracht kommt, endgiltig erledigt, bc-f ha!! aber »einen bleibenden knltur- und rechisgeschichilichen ^ L-crtl>. Erstaunlich ist die hohe Summe von geistiger Arbeit mrd historischer Forschung, die von Seiten der Prozetz- bwtretcr ans die Beschaffung der thatiächlichen und rechtliche» Unterlagen des Verfahrens verwandt worden ist. Man wird den Aeriretern beider Parteien. Herrn Jnstizrath Dr. Rudolph-Dresden sur den sächsischen Flskn-s und Herrn Rechtsanwalt Tr. Potzsch- rrcSdcn für die Klüger, die Anerkennung nicht versagen dürfen, haß sic mit großem Scharfsinn mrd hervorragender Belesenheit alles zur Beurtheilung der verwickelten Rechtslage erforderliche Mtcrial in diesem Prozesse aus alten, oft nur schwer zugänglichen Alten. Urkunden und Geschichtstreuen Dammeiigetragen haben. Ter dem eigenartigen Rechtsstreite zu Grunde liegende That- ! chand ist in folgenden 8 Punkten enthalten, die alles zum Vcr- ' ändniß Wesentliche ansühren: 1 Die Familie der Grafen von ManSseld war im IS. Jahr hundert in drei Hauptlinien verzweigt, welche, der geographischen h'age der Ansitze aus der gemeinschaftlichen Burg Mansfeld ent brechend. mii „vorderortischc.mittelortische" und „hinterortische" be^ichaet wurden. 3- Diese drei Linien besahen die Grafschaft Mansfeld ursprünglich zum größten Theile als Reichslehn. Za, lS. Jahrhundert begannen jedoch die Herzöge von Sachsen die Grasen von ManSseld als ihre Vasallen und Unterthancn nzmeden und zu behandeln, was zur Folge hatte, daß die ManS- >clder Grasen die sächsische Landeshoheit anerkannten. Len Her- o>M von Sachsen den Lckmseid leisteten. Ritterdienste ver- nchtetrn. Steuern zahlten, aus den sächsischen Landtagen erschienen, ind vor den sächsischen Gerichten zu Dresden und Leipzig Recht aahmeu. t Diese Mansseld'schen Linien geriethen im l6. Jahr hundert in grvhe Schuldenlast. 5. Ganz besonders waren es die Grasen von Mansfeld der vorderortischen Linie —e diese befaßen drei Fünstclantheile an der Grafschaft und gingen außer dem noch theils beim Erzstlst Magdeburg, theilS beim Lomstift zu Halberstadt zu Lehen —, welche zu einer !wßen Schuldenlast gekommen warm. 6. Infolgedessen wurde oon den Lehnsherren der vorderortischen Linie, dem Kurfürst von wachsen, dem Burggrafen von Brandenburg als dem Verwalter des Erzstifts zu Magdeburg und dem Bischof zu Halberftadt. die Sequestration der voGerortischen LandeStheile beschlossen und durch dm Leipziger Sequestrationsabschied vom 13. September 1570 in Vollzug gesetzt. 7. Bereits im Jahre 1573 schied jedoch Halberftadt aus, da es unter dein 26. Oktober 1573 seine auuntlichrn Mansfeld« LehnSstücke aus Sachsen übertragen hatte. Sodann wurde and zwar tm Jahre 1716 die Sequestration in allen bei Magdeburg (Preußen) zu Lehn gehenden Theilen du Besitzung der Grafen von Mansfeld aufgehoben. da sich schon Kurfürst Friedrich IN. von Brandenburg dem Kais« Leopold 1. gegenüb« bei Annahme der preußischen KönigSkrone im Jahre 1701 hierzu verpflichtet hatte. Hiernach ist nur d« zlmsurst von Sachsen seit 1716 als sequcstrirender Oberlehnsherr und seit dem 31. März 1780. dem Tage der Mansfeld« Lehns- avntur (s. v. w. Heimsall des LehnS>. als bloß« Sequester verblieben, an dessen Stelle im Mai 1815 zufolge der durch dm Wien« FrtedenStraklat veronlaßten Abtretung sächsische, GrbietSthelle. darunter die Grafschaft Mansfeld an das Königreich Preußen, der preußische FiStuS getreten ist. 8. Der in Ziffer 6 erwähnte Leipziger Sequestrationsabschied vom 18. Sept. 157V. der die rechtlich« Grundlage des ganzen nachmaligen Ver fahrens bildete. bezeichnet die einzuleitende Sequestration av eine .Trastutian. welche die Lehnsherren sr aweio et asqulteto nach Pflicht und.Villigkett) pornähmen. und Welche gemeinen Tlkmbi« gm, und Bürgern zu Gnaden und Guten auch zur Erleichterung ihr« hohen Beschwerung angesehen und gemeint sei und erst aushörrn solle, wen» alle di« Gläubig« gebührlich bezahlet wären". Zum Schlosse heißt «< ebenfalls in dem wunderlichen Kanzleistil, den st» ^utr alt: Seit" sich angelegen sein ließ, folgendermaßen: .>«»» auch all« dl« Gläubiger «gebührlich de» zehn, so soll«« Ihren Gnaden den Grafen all« ihre Remter. Ssster. Bergiverke »nd 'ander« wiederum eingeräuint und die,e Handlung Ihren Gnaden an Ihren Gräflichen Ehren, noch sonst einigen Rachrheil geben: dergestalt und alw ist diese Sache ans diesmal zun» Thell mit der Parteien Bewilligung verglichen, zum Theil auch nach Bcsindung und aushebendcm Beschlich verabschiedet und allen Theilen statt, fest und unverbrüchlich zu halten, niit Fleiß besohlen und ein gebunden worden." Das Sckmldregulirungsverfahren begann mit der Feststellung der Palsivmasje. Illach dem von den Grafen l570 »«gelegten Schuldbuche wurden die Schuldvollen nach einer Eintheilung in Klaffen wie folgt angegeben: 1. Gläubiger, so auf ManSseldische Städte versichert 108 7S» Meißner Gulden: Gläubiger, so auf gräfliche Aemtcr und ans die Bergwerke versichert 650654 bezw. «>iOK41: 3. Gläubiger, »o auf bürgerliche Versicher ung geliehen 2-57832: 4. Gläubiger, so ans bloße Hand schrift geliehen 100 st»): 5. Privatgläubiger der einzelnen Grafen MODO: insgesammt 1V66N6 Meißner Gulden. Ten Ursprung dieser Schulden, den die Erben der Grafen aus KrirgL- unternehmungen zunickfirliren, wollen andere Sachkenner vor nehmlich in dem übermäßigen LebenSauswaud der Grasen, in ihren beständigen Uneiniglcilen und auch in den vielen Verthcilungen der Grasichast unter die zahlreichen Grafenfamilien «blicken. Durch die Sequestration wurde anfänglich eine erhebliche Verminderung der Schuldenlast erzielt, namentlich im Wege von Vergleichen mit einzelnen Gläubigern, später ab« gerieth das Verfahren gänzlich rn's Stocken. Einsicht i» den Stand des Regulinmgsversahrens zu nehmen, war den Grasen jederzeit sreigeslellt. Die klagenden Erben, die nach dem Erloschen des Mannsstammes in allen drei gräflichen Linien übrig geblieben sind, wollten nun zwecks Herausgabe dcS Allodialverrmgens') Rechnung abgelegt haben, mit Rücksicht auf die Bestimmung im SeaueftrationSabschted. daß nach erfolgter Auszahlung der Gläubiger die Grafen in den Besitz ihrer Güter zurück zu versetzen seien. Gegen diese Auffassung wird geltend gemacht, daß in dem SeauestrationSabichied einer Sonderbehandlung des Modialvermögen-s nirgends gedacht ist; dies hätte aber ausdrücklich geschehen müssen, wenn eine solche beabsichtigt gewesen wäre. Darnach bestand gegenüb« dem Kur fürsten von Sachsen lediglich ein lehnrechtlichcr Anspruch sür die Grafen Mansfeld im Mannsstamme, nach Abtragung ihrer Schulden Wied« in den Besitz ihrer Gut« gesetzt zu werden. Ter Anspruch aus Rückgabe der Grafschaft aber war durch ihre» infolge AuS- sterbenö des MannsstammeS bewirkten Heimfall an den Kurfürsten hinfällig geworden und sonach können sich auch die heutigen Erben im Nichtmannsstannne ans keinen gfltigen Rechtstitel stützen. Für die Kläger erschien nach den« tür sie ungünstigen Aus gange des gegen den preußischen FiskvS angestrengten Verfahrens die Zurückziehung der wider den sächsische» Fiskus erhobenen Klage schon aus dem formalen plozeßrechtlichen Grunde geboten, weil der sächsische Fiskus in diesem Prozesse übnhaupt keine legitimirtc beklagte Partei bilden kann Der einzige zuständige Beklagte ist vielmehr der preußische Fiskus, da nach Völkerrecht jede abgetretene Provinz mit allen Lasten aus den Erwerber übergeht, sodaß dieser auch alte Schulden mit übernimmt. Dem gemäß hat sich Preußen auch in den Besitz der Mansfeldischcn Allodialmasfc gesetzt und alle daraus ruhenden Verbindlichkeiten zur alleinigen Vertretung übernommen. Nach alledem dürfte auch ein scharf ausgeprägtes »Rechtsgesühl" keinen begründeten Anlaß zu der Beschwerde haben, daß den Erben der Grafen Mansfeld von dem modernen Staate ihr „Recht" verweigert worden sei. weder in formell« noch in sachlicher Hinsicht, weder dem preußi schen noch dem sächsischen FiSkuö gegenüber. 's Mlodlalvermöacn bezeichnet im Lehnrech! daL freie »erwnliche Ver mögen. das sich noch den gewdhnlichen Regeln vererbt, während das ge bundene Lclmgut besonderen Bestimmungen unterliegt. Neueste Drahtmeldmrgeu vom 4 Februar Berlin. Das Aboeordnetenhaus tritt bei dicht- besetztem Hause und voll« Tribüne in die erste Berathung der Kanalvorlage ein. Minist« v. Thielen: Diese Vorlage ist nicht ein« mit kostspieligen Arabesken versehene Wiederholung der 1808« Vorlage, sondern ein — wenn auch aus alter Grundlage ausgebautes wosserwIrthsHaftlicheS Programm sür die nächsten ahre. Wir bedauern lebhaft, daß nicht !anak in die Vorlage ausgenommen antaet 15 Ja Seeka »g hofft ab«. Einigung erzielt werd» de« Ostens und d, der beiderseitigen »atz bald au, wird. Die stenS und di« n bis zur auch der m, werden konnte; d dieses Projekt «ine soll die Annäherung Mich« Berwerthung g dn großen m Lande zum , dabei nicht vernack- und das Andere nicht einander nicht ans. aßen fördert zugleich «sich dos bet allen »Kanal, beim Oder- unser« Wasserwege ist der an denz gr'ammten Berkebr iechälli.iß vkidlirbe,» »läuilich daß auch diel« Borlage di» r«, »ich. Man deflflchtrt, f die Laffeekonkunknz die Enen- ffeu: die Mipotbahnei, mögen dnZ früher einmal gethau hoben, der Staat wird das niemals khmr. Liege denn den» Staate nickt auch das Lchiisergewerbe am Herzen Die Eisenbahnen sind den Wasserstraßen ohnehin in vielen Be Ziehungen überlegen, aber die Wasserwege haben den einen Vorzu größer« Billigkeit- Sie haben deslxflb ihre Bedeutung uiw werden noch viel größere Bedeutung erlangen. Der Hanpternwand gegen die Kanäle ist oer. sie begünstigten die Konkurrenz gegen dos eigene Land und sie führte» innerhalb desselben Verschiebung«:,' herbei. Wenn dies« Einwand berechtigt wäre, dann dürfte man überhaupt keine Verkehrswege bauen, besonders keine Eisenbahnen. An der billigeren Beförderung, wie die Kanäle sie schaffen, ha! gerade au,fl uni« Osten ein großes Interesse. deshalb hat sich ra auch unser Osten mit Recht so sehr über die Aushebung der Staffeltarife betlagt. D»e Kanäle werden in der Haupttachc nickst dem Welthandel dienen, sondern dem inneren Handel Die Laue wirtkschaft wird von den Kanälen um to weniger eine ausländische Konkurrenz zu befürchten haben, wenn ausreichende Zölle bestehen. Der Minist« betont weiter das Interesse unser« Wehrkraft au den Kanälen, ferner die Unmöglichtcit, die Abfuhr aus unsere!! Kohlendistritten noch ferner prompt zu bewirken, wenn nicht die Eisenbahnen eine Ergänzung durch Kanalwcge fänden. Auch der Bau sog. Güterbahnen sei kein ausreichender Ersatz. Redner schließt: Wir stehen an einem Wendepunkt, der entscheidend ist sür unsere ganze künftige Entwickelung. Ich bin der festen Ueber- zeuguna. daß diele Vorlage in allen ihren Theilen dazu berufen ist, die Wohlfahrt unseres Landes zu heben. (Beifall.) — Abg. A m Zeh »hoff (Centr.). Berichterstatter der 1898er Kommission, be mängelt. daß in den Ausführungen des Ministers nicht zu unter scheiden sei zwischen Wasserstraßen für Schiffe mit mehr und mit weniger als 400 Tonnen Tragkraft: denn natürliche Wasserweg« trügen nur Schiffe bis zu 400 Tonnen. Der Kanal nach Stettin dagegen solle auch auf Schiffe bis zu 600 Tonnen berechnet sein. Wenn fern« der Minist« von einem Programm für 15 Jahre ipreche. io heiße das. Kanaljahre seien Kricgsjahre. denn KriegS- jahrc zählten ja doppelt (Heiterkeit), und man wolle aus so lange» Zeitraum Fürsorge treffen. Wer diele Vorlage annehme, verzichte damit au» alle anderen eflva nöthigen Kanäle. Die Vorlage sc», eine entschiedene Verschlechterung derjenigen von 1838. denn sä: verbinde Dinge, die nicht zuiammengchorten. Man hätte liebe, LandcSthcilen. die von Waflcrwegcn keine Vortheile haben, Eisen bahnen geben sollen, und wenn man den äußersten Osten mit den, Westen verbinden wolle. — ja, weshalb nicht mit dem äußersten Westen? Jenseits des Rheins gebe eS doch verschiedene Ältere und berechtigte Kanal-Proiekte. Die Vorlage sage, sie werde de» östlichen Laiidwitthichast nützen, ja. das fei doch nur möglich am Kosten und zum Schaden der weltlichen Landwtrthschaft. Dies« Nachtheil könne nur ausgeglichen werden, einmal durch Zoll- erhöhungen. lodann ab« durch den Bau von Rebenbuhnen, lieber den letzteren Punkt enthalte die Vorlage gar nichts. Die rheinischen Abgeordneten würden deshalb ihre Pflicht versäumen, wenn sw die Vorlage so. wie sie sei, annähmen. Bezüglich der Mosel- Kanalisirung hätten mindestens bündige Zusagen gemacht werden müssen. Die Mehrzahl sein« Freund« gebe der Lippe-Kanalisiruiw den Vorzug vor d« Moiel-Kanalisirung. lind wenn man min füi: den Dortmund-Ems-Kanal einen Anschluß suche, io sei eS billig, daß man dazu die Lippe tvählc. Die Stellung sein« Freunde zu dem Mittelland-Kanal werde von der Stellung der Regierung zu den Kompensationen für die westliche Landwirthschast. zur Kanali- sirung der Mosel und zu ausreichenden Bahnverbindungen für den Westen adhängcn. ES sei auffallend, daß der Miltellaird-Kam:! nach d« östlichen Richtung mit der Nothwendigkeit begründe', werde, den preußischen Städten gegen das durch den Rord-Osti« Kanal mächtig gewordene Hamburg zu Helsen, während im Wesrcr die Kanalisirung mit der Wirkung crtoloe. daß der Verkehrkvoilbeil dem Auslande (Rotterdam) .znflirße. Redner versichert schließlich, seine Freund« würden ohne Voreingenommenheit die Vorlage prüfen — Abg. Graf Limburg- Stlrum ikon») stimmt dem Vor redner darin bei, daß es nicht förderlich tei. eine Menge verschieden r Dinge in d« Vorlage zu vereinigen, die besser einzeln behändest worden wären. (Sehr richtig!) Auch sei es unrecht, daß die Kosten für die Unternehmungen, die nur einem Theile der Bevölkerung nützte», von der Allgemeinheit getragen werden sollten Eine bc sonderS eingehende Prüfung würden die widerstrebenden Interessen nöthia machen, namentlich werde zu prüfen seirr. ob nicht eure Kanalisirung der Elbe nöthig sei. Die Vorlage, fährt Redner fort, ergiebt. wie berechtigt die jähliaeKanalvorlao und durch den Eli , , ., _ „ „ wir an. Das zeigt ab«, wie schwer solche Dinge vorher zu bc rechnen sind. Gerade von dielen Kanälen hoffte man. sic würden Stettin nützen. tSehr richtig!) Den», was in Bezug aus die Hebung der Bodenkultur gesagt ist. stehen wir zweifelnd gegenüber: wir saaerr. daß an der unteren Netze die Regulirung zwar die Schifffahrt gefördert, die anliegenden Ländereien aber verschlechten hat. Unsere Bedenken haben sich seit dem vorigen Jahre eher ver mehrt als vermindert. Den Dortmund-Ems-Kanal wollen wir br willigen, ebenso, was für die dortigen Schleusemverke geiord« : wick>. Die größten Bedenke» haben wir gegen den Dortmund Rhein-Kanal; wir fürchten, daß die Techniker der Regierung hier ein Projett Vorschlägen, für das sie die Verantwortung nicht über nehmen könnten. Durch diesen Kanal stärken wir lediglich Rotte-, dam: daS ist wirthschaftltch nicht unbedenklich. Im Falle des Baues des Mittelland-Kanals würde auch die Kanalisirung der Weser nothwendig werden, Tie milttäritche Seite d« Frage ist kür unS keine maßgebende. Als Overationsbasis kann der Kana! nicht in Betracht kommen: sür die Eiienbahnen würde beim Zu- frieren d« .Kanäle die größte Verlegenheit entstehen- Wir haben seit der Eisenbabnverstaatlichuna und. mit derselben Großes ge leistet. dank d« Tüchtigkeit des leitenden Ministers. Ab« werden wir dieses Ergebnis, ausrecht erhalte» nach Erbauung der Kanäle ? Diu tunternehmer werden aus den Wasserwegen so billig fahre»» in Fra srmen prüfen (Heiterkeit) und das Gute behalwn. (Beifall.) — v. E » nern: Wir hätten di» Vorlage gern noch um den maffnrrschen. den Lipve» und den Makel Kanal «weite« gesehen, es ist ein großer Gedairk» ein« einheitliche Wasserst,as« für die ganze Monarchie za haben. Wer di« deg«i»«t« Aufnahme des Kaiser- Paares in unser« Lndirstrieararnd aelehen Hot. kann nicht glauben, daß das monarchische Gefühl un Äbnehmeu begriffen s«; und ein Monarch- der Korvlse baut, braucht »m eine Abnahme keiner
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite