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Erzgebirgischer Volksfreund : 09.07.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190707091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19070709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19070709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1907
- Monat1907-07
- Tag1907-07-09
- Monat1907-07
- Jahr1907
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 09.07.1907
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m 1! V«rnfpr«hri»! D«r„ Jahrs. w Mttttnst., von 10—21 om 900 . . 23—49 - Unterst., 850 « D?rbstang«n * 10—15 40 rm fi, Zacken, 117 . - Nutzöste. tn NM nd nach «bild im Voichfiwnd 5ehn«b«A. Vom Antonsthaler Stnatsforstrevier sollen Freitag, den IS Juli t»v7, von varnrittag '/.HA Uhr an In der MSckel'schen Restauration „zu» Waldschldhchen" in Rnton-thal, «WIlllik Wir dü SkiiMms-Oi!»ZWWm findet Mittwoch, de» L7. IM 1SYV von vormittag- '/,HA Khv an im Gjtzuugs- zimmer des Stadthauses z» Schwarzenberg statt. Königliche Amtshauptmannschgft Schwarzenberg, am 4 Juki 1907. S/z 4„ U. 4„ M Lg., - 3600 fi. Stämme 2700t) . Klötzer SM * « . 7—15 - Obersts , 16-22 « « r E - Wege« der Anhiinfung wichtige« Material» mutz die Wochenschau bis morgen zurückgestellt werben. Die unterzeichnet« Revierverwaltung erteilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Antonsthal und Schwarzenberg, am 6. Juli 1SO7. Kgl. Forstrevierverwaltnng. Kgl. Forftre«ta«t. A 21. Als Abgeordneter ist bei der Verhältniswahl der« jentg« wählbar, welcher nach 8 16 in Verbindung mit 81? dieses Gesetzes stimmberechtigt ist, seit mindestens drei Jahren die sächsische Staatsangehörigkeit besitzt, eine direkte Staatssteuer von wenigsten» 30 Mark jährlich entrichtet, das 30. Lebensjahr vollendet hat und rechtzeitig die in 8 SS erforderte Erklärung über Annahme einer etwa auf ihn fallenden Wahl, abgegeben hat. Aktive StaatSminister Nyd Personen, welche in aktiven ausländischen Diensten stehen, sind nicht wählbar. Der Wählbarkeit verlustig sind Stimmberechtigte,, welche im Disziplinarwege aus dem Staats«, Kirchen« oder Schuldienste oder aus dem Offizier»- stand, .ausgeschieden worden sind. 8 SS. Wer sich al- Kandidat für die direkte Wahl aufstellt oder auffteüen läßt, mutz der Verwaltungsbehörde des Wahlkreise», in welchem, er kandidiert — in den in 8 1 genanntrn Städten dem Stadtrat, im übrigen der AmtHauPtmannschast —, bis längstens drei Wochen vor Per Wahl eine Erklärung darüber avaeben: 1. datz er eine auf ihn fallende Wahl in diesen, Wahlkreise annehmen Wird und S. zu welcher Partei er sich bekennt- - 8 23, Niemand darf in mehr al» einem Wahlkreis» kandidieren, . ».. E Di, von da» KandidOm nach 8 22 abgegebenen in Ziffer 1 und - bezeichneten tßter Abschrift an den Lande» HlMWmz Ws^ MMM I» der Baytthossroftanration in Wilzschhaus Montag, den IS. Juli ISV7, vo« vor«. V,V Uhr an 6239 ficht. Klötzer 7—.15 om stark, 5771 ficht. Klötzer 16—22 om stark 4603 « - 23^51 . . 2 buch. .» 30u.37 - - 81,, rm Nutzknüppel, 282„ rm verschiedene Brennhölzer. Bruchhölzer In den Abt. S^b, 19, 22—24, 32, 3S, 41, 47 u. 49-53, I stände gelassen haben, so lange sie diese Rückstände nicht be- ! glichen haben. 8 185 Jed« Wahlberechtigt« hat etnv Stimme, Po« weit ihm nicht nach den folgenden Bestimmungen zwA Stimmen zukommen. Zwei Stimmen haben alle WahlT berechtigten, ä) denen an einem mit einer Wohnung ver sehenen, im Königreiche Sachsen belegenen Grundstücke, auf, welchem nach Abrechnung der die Gebäude samt Hofraum treffenden Einheiten mindestens 120 Steuereinheiten haften, das alleinige Eigentum oder der alleinige gesetzliche Nieß brauch zusteht, oder b) welche bet der staatlichen Einkommen« steuer «n Einkommen von mehr als 1600 Mk. versteuern, oder 0) welche ihre wissenschaftlich« Bildung durch Zeug nisse, die für An etnjährtg'fretwilligen Militärdienst gc«: nügen, Nachweisen können. — Wenn da» Eigentum an einem Grundstücke der im zweiten Absatz« unter » bezeich neten Art mehreren Personen gemeinsam zusteht, so kommt, die aus den« Grundbesitze herzuleitende Pluralstimme dem-' jentgsn Miteigentümer zu, welcher stimmberechtigt ist. Sind inehrere Eigentümer stimmberechtigt und haben die mehreren stimmberechtigten Miteigentümer darüber, wem die Plural stimme zustehen soll, kein, Vereinbarung getroffen und der Gemeindebehörde angezetgt, so steht dem ältesten Stimm berechtigten die Pluralstimme zu. Bei Gleichheit des Alters entscheidet da» Lo». Keinem Wähler stehen mehr als zwei Stimmen zu. A iS. Kein Wähler darf daö Stimmrecht an mehr als einem Orte ausüben. Nr. 157. ; Dienstag, de» s. Juli 1907. eAWWWWWamala-WWWMWMWWWWWWMNWWMIWWMWMWMWBWWWIWWWWW ... Speziell« Verzeichnisse der zu versteigernden Hölzer werden, soweit der Vorrat reicht, auf Verlangen von der unterzeichneten Reoleryerwaltung abgegeben. Tarlsfold und Eibenstock, am 3- Juli 1907. Königl, Korstr-yierperwaltung. Kgl. A»rstr-»t«mt. Der Entwurf zum Wahlgesetz für -ie Zweite Kammer der Ständeversammlung. Nachdem Se. Exzellenz Staatsminister vr. Graf von Hyhenthal und Bergen bereits in seiner Rede auf den« Ge> meindetage in Bautzen die Gruudzüge der Wahlrechtsreform jmtaeteilt hatte, wird jetzt der Entwurf der Regierung zum Wahlgesetz veröffentlicht. Im nachstehenden geben wir di« wesentlichsten Bestimmungen des Entwurfes wieder: 8 1. Die Zweite Kammer der Ständeversammlung wird aus 82 Abgeordneten gebildet, die auf Grund nach stehender Vorschriften zu einein Teile von den amtöhauptmann- schaftlichen Bezirksverbänden und den Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Planen und Zwickau, zum anderen Teile in direkter, geheimer Verhältniswahl gewählt werden. 8 3. Die Abgeordneten werden auf 6 Jahre gewählt Nach Ablauf der 6 Jahre wird die Kammer neugewählt, Scheidet ein Abgeordneter vor dem Ablauf der sechsjährigen Wahlperiode aus der Kammer aus, so gilt Ersatzwahl uur für den Nest der Wahlperiode. Wahl durch Kom munalverbände. 8 7. Die amtshauptmattnschaftlichen BezirlSverbänd«, sowie die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen uns Zwickau bilden je einen Wahlkreis. 8 8. In den amtshauptmannschaftlichen Bezirks««» bänden wird die Wahl von der Bezirk-Versammlung voll zogen. In den Städte»» Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau wird die Wahl in gemeinschaftlicher Sitzung des Stadtrats und der Stadtverordneten vollzogen, welche zu diesem Zwecke zu einem einzigen Wahlkollegtum zu- sammentreten. Bet diesen Wahlen sind di« den Wahlgang leitende»» Vorsitzende»» nicht sttmn,berechtigt. Sticht wählbar sind bei diesen Wahlen alle Personen: a) welch« da» 80. Lebensjahr noch nicht erfüllt habe», - b) welche »licht minde stens drei Jahr« im Besitz« der sächsischen Staatsange hörigkeit sind - 0) welche im Wahlkreise als Amt-Hquptmunn oder als Mitglied eine» städtische« RaEllegiumS tätig sind? ä) welch« nach A 1? dieses Gesetzes vom Stimmrecht bet den direkten Wahlen ausgeschlossen sind / a) welch« he, reit» in dtp Verhältniswahl zu Abgeordneten her Zwesten Kammer gewählt ward«, sinh -w der Ersten Kammer al» Mitglieder lmgehörm. 8 S. In den Städten Druden und Leipzig werden »drei, in der Stadt Chemnitz und in den omtßtzauptMnm chaftlichen Bezirken Chemnitz, Zwickau und Pirn« ft zwei, n den übrigen amtShauptmannmastlichen Bezirken, sowie n den Städte»; Plauen und Zwickau wird ft ein Aezeprd, alter gewM. 8 10. Dl, Wabl erfolgt im «eg» schriftlich«, geh^- Neustädtel. Rohrreinigung. Dienstag, de» v, Juli IK«7 wird ein Teil unseres Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung mechanisch gereinigt werden, Wege»» der erforderlichen Absperrungen und zu erwartenden Trübungen de? Wassers, wolle sich die Einwohnerschaft bis 9 Nh? vormittags mit dein erforderlichen WasM für einen Tag verseh«,. NeustWel, d«, tz. Juli 1907. Der Ata dtp« t. vr. Richter, B. gegen sofortige Bezahlung Wh unter den vorher bekamst zu machenden Bedingungen vev steigert werden. > »der zwanß»Wtft ta <i»M^MM oder Arb^nsÄt uawrseÜM W MV WttWÄN MEZ MM M.Mt tzchw MD» ßi« wilwetft Mck 'lAeW-lksfremL. Tageblatt mö Mnfz blatt N ... für bis tzl.mö LtM^enBshdrden in M,Gr8nh-m.K«tMWnZoham« st MWN8tadt,LdMK LeuMttl.<HchMberg.SchwLMNMLbM.M 42 rs fi, Nutzschett«, 250 - - Nutzkuüppel, 53 . » Brenrischeite, 29 - - Brennknüppel, Per Abstimmulrg in dec Form, daß jedes anwesende Mit« glich der Mhlkörperschast so viele Namen wählbarer Personen auf einen Stimmzettel schreibt, als'«Abgeordnete zu wahletz sind, § !l. Für die Wahl der Abgeordneten entscheidet di« absolute Mehrheit der abgegebene» gültigen Stimmen- Sinh mehrere Abgeordnete irr einem Wahlgange zu wählen, so gelten diejenigen Personen als gewählt, welche die meisten Stimmens und mindesten die absolute Mehrheit erhalten haben. Wird di« ab olute Mehrheit bei zweimaliger Ab stimmung nicht erreicht, so entfcheidet bet der dritten Ab stimmung relative Mehrheit der abgegebenen gütigen Htim, men, bet Stimmengleichheit das Los, 8 12. Der Gewählte hat die freie Entschließung darüber, ob er hie Wahl als Abgeordneter annehmen will Erklärt er, nachdem er von seiner Wahl amtlich benach richtigt worden ist, nicht binnen vier Tagen nach Empfang dieser Nachricht bestimmt und unbedingt, daß er die Wahl amrimmt, so gilt die Wahl als abgelehnt. Wird Jemand in mehreren Wahlkreisen gewählt und bat er für den einen Wahlkreis dis Annahme der Wahl erklärt, so ist ein« wettere Aurcaymeerklärung für einen andere»» Wahlkreis nichtig. Erklärt er die Annahme der Wahl für mehrere Wahl» kreise gleichzeitig, so ist diese Erklärung nichtig- ö. Verhältniswahl. 8 15. Jeder amtshauptmannschaftliche Bezirk und di* Bezirke der Städte Plauen uird Zwickau bilden je einen Wahlkreis. In den Städten Dresden und Leipzig sind je fünf, in der Stadt Chemnitz sind drei Wahlkreise zu bilden. 8 16. Stimmberechtigt bei der direkten Verhältnis wahl ist jeder im Königreich« Sachsen Staatsangehörige, welch«: eine direkte Staatssteuer im Königreiche Sachse», entrichtet, bet Abschluß der Wählerliste das SS. Lebensjahr volMdet hat, seit mindeste»»» 6 Monaten Wohnsitz oder wesentlicheu Aufenthalt in» Orte der Listtnaufstellung hat und nicht nach ß 17 des Gesetzes vom Stimmrecht auSge, schloffen, ist. 8 17. Ausgeschlossen vom Stimmrecht sind: ») Frauen-- Personen, b) Personen, wrlche unter Bormundschaft stehen, 0) Personen, welche öfftntltche Armenunterstützung erhalten ober im letzten, der Anordnung de« Wahl vorhergeaangenen Jahre erhalten haben, ä) Pnsonen, zu deren Vermöge»; Konkurs eröffnet warben ist, während der Däner des Kon kursverfahrens, ,) Personen, denen durch gerichtliches Ur« Wil. die bürgerlichen EhrmreHe oder die Fähigkeit znr Al llttdung öffentlicher Kemter mtzo-en.wor^ auf die Dauer dieker Entziehung, k) Personen, gegen dA wegen eine» Verbrechen» oder eine» Vergehens, wegen deyr« -u Mlust der Ärgerlichen Ehrmr«hte oder auf BÄust -es Fähigkeit zm Bekletduna öffentlicher Nmt« erkannt n«,
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