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Sächsische Volkszeitung : 24.01.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192601245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19260124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19260124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1926
- Monat1926-01
- Tag1926-01-24
- Monat1926-01
- Jahr1926
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 24.01.1926
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Nummer 19 — 25. Jahrgang Smal wöch. Bezugspreis: slir Januar 8.— cinschl. Aestellgelo. Anzeigenpreise: Die Igesp Petitzeile 8»^, Stellengesuche 28 L. Die Petitreklamezeile. 89 Milli meter breit. 1 Ofsertengebühren für Selbstabholer 29 .Z. bei UebersenSung durch die Post außerdem Portozuschlag. Einzel-Nr. 10 L. Sonntags-Nr. 18 L. Gcschästlicher Teil: Io^esFohmann,Dresden. Siickllsäie Sonntag, ^24. Januar 1926 Im IaN« höherer Gewalt erlischt sede Verpflichtung auf Lieferung sowie Erfüllung p. Anzeigenauklrägen u. Leistung v. Schadenersatz Für undeutl. u d. Ferna ruf übermitt Anzeigen übernehmen wir keine Ver antwortung. Unverlangt eingesandle u. m. Rückporto nickt versehene Manuskripte werd nicht aufbewahrt. Sprechstunde d Redaktion 5 bis 6 Uhr nachmittags. Hauptschristleit.: Dr. Joseph Albert, Dresden, Gcschäst-stelle, Truck nnd Verlag, Saronia- Blichdri-ckeroi GmbH., DreSden-A. 18, Halbem,Nahe <8. pscnirns 32722. Postscheckkonto Dresden 1-1787 BmilkoiUm Bnssenae «- Arinsche. Dresden. Für christliche Politik uns Kultur »ledaktlon der SitchsUche» Volk«,e«,ung Dresden-Allst. 18, Holbclnslrahe 4V. pernrn- 327SI und 3383». „vsr »Wslts psgsntnt 44 am Augurt-kürLtor-XonrvrMügol: Lksrtss («rnL X«n,se»-Vollen«» 1S25 2S: «kol» UI»«e 1VV Xonroetv Ldisttss Konrsrt sm S. kebrusr im Versmrtisur Xneton li»«t U. 0o«k, Kesgor Stesa« S Keule: --Anterhattnng und Wissen" »Joseph Görres" --Literarische Beilage" »Die Wett" (illuslriert) Die Fürstenabfindung Von Adam Röder, M. d. R. Ueber die Fürstenabfindung soll ein Volksent scheid herbeigeführt werden. Man mag das beklagen, denn den Volksentscheidungen haftet etwas Agitatorisches an. und ihre Herbeiführung verbindet sich gar zu leicht mit einer billig zu habenden demagogischen Phrase. Wenn es zum Volksentscheid kommen muß, so tragen aber d i e Parteien die Verantwortung, die sich wieder einmal nicht zu einer höheren Auffassung durchringen konnten, sondern an der Oberfläche egoistischen Partei betriebs hängen blieben. Das gilt insbesondere von den — lucus a non lucendo — Rechtsparteien, die plötzlich die „Entdeckung" machten, daß „vom Rechtsstandpunkt unter keinen Umständen abgewichen werden dürfe". Das hört sich gut an und macht auch auf alle Leute, die zu legitimen oder illegitimen Portemonnaiinteressen gefähr dete Beziehungen haben, Eindruck. Aber es ist und bleibt ein unwürdiges Gaukelspiel mit dem wirklich vornehmen Rechtsempfinden. Man braucht kei nen großen Scharfsinn aufzubringen, um nachzuweisen, daß das Vermögen der Fürsten an sich (Wir möchten die Einschränkung machen: zum allergrößten Teil. D. Red.) dem Staate, dem Volke gehört, so fern man nicht den absolutistischen Gedanken vertritt, daß Land und Leute überhaupt dem Fürsten gehören, der danlit schalten und walten kann, wie er will. Zu solcher Auffassung bekennt sich heute kein Vernünftiger mehr. Es soll auch nicht die Frage aufgeworfen und unter sucht werden: Wie sind die Fürsten zu ihren Privat vermögen gekommen? (Vielleicht ist die Aufwerfung dieser Frage im Laufe der Untersuchung doch noch nicht allein interessant, sondern sogar notwendig. D. Red.) Die Antwort wäre ganz zweifelsfrei die: durch rechtliche oder unrechtlicke Entnahmen aus dem Volks-und Staats vermögen. (Auch hier machen wir die obige E i li sch r än k u n g. D. Red.) Auf alle diese Dinge soll nicht eingegangen werden. Es soll nur von Gerechtig keit die Rede sein, nicht von formalein Recht, das. wie bekannt, in nur allzu vielen Fällen mit dem natür lichen, mit dem sittlichen Recht, mit dem „Rechte, das mit uns geboren ist", nichts zu tun hat. Die Frage ist nicht die, ob nach dein Buchstaben des Gesetzes und der Paragraphen die Fürsten ein Recht auf ihr sogenann tes Eigentum haben, sondern was Gerechtigkeit und Billigkeit verlangen ob man in Ansehung der Zeit verhältnisse und Zeitlage an ein paar Dutzend Menschen viele Hunderte von Millionen aus dem allgemeinen Volks- und Staatsbesitz ausliefern darf, mährend Mil lionen von deutschen Menschen ihr Hab und Gut verloren und jegliches Eigentumsrecht verloren haben, — Eigen- tümsrechte, die vom Staat und den Fürsten, hie diesen Staaten vorstanden, feierlich anerkannt wurden. Mil lionen von Deutschen sind zu Bettlern geworden, viele Hunderttausende wissen heute nicht, wovon sie morgen leben sollen, und dieser Zustand ist herbeigeführt worden durch den furchtbaren. Schicksalsschlag des Weltkrieges, der unser Volk in der Tat zu einer Schicksalsgemein schaft verbunden hat.. Daß es Parteien und Schichten gibt, die angesichts der vollständigen Verwüstung des Volksvermögens Forderungen der Fürsten unterstützen, die jenseits aller natürlichen Scham stehen und der inner lich sittlichen Berechtigung entbebren, das ist geradezu eine betrübliche Erscheinung. „Wo nichts ist, hat der Kaiser das Recht verloren", so sagt ein Sprichwort. Es soll damit ausgedrllckt werden, daß ein Rechtsanspruch nicht erhoben werden kann, wenn die sittlichen Voraus setzungen fehlen MMMMl Der bedeutsame Antrag des Zentrums Im Reichstag hat die Z e n t r u m s fr a kt i o n nach eingehenden Vorarbeiten ihres Wirtschaftsausschusses folgen den außerordentlich bedeutsamen Antrag eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, eine Kommission be stehend aus Mitg i i«r« drS Reichste-;S, der Länderparla- meute und der Lpitzeuorgauisationeu der Gemeindever bände sowie Vertreter« der Wirtschaft einzusetzen, die i« Verbindung mit dem Sparkommissar Vorschläge auszn- arbekten hat zur durchgreifenden Vereinfachung und Verbilligung der gesamten öffent lichen Verwaltung. Man wird der Zentrumssraktion des Reichstags im ganzen Lande, nicht nur bei den Zentrnmswählern, sondern weit über den Kreis unserer Anhänger hinaus, dafür dank bar sein müssen, daß sie diese für die Gestaltung der Finanz- nnd Wirtschaftspolitik geradezu entscheidende Frage endlich einmal in Angriff nimmt. Wohl ist über das Problem der Vereinfachung und Verbilligung der Ver waltung schon wiederholt ein Ansatz genommen worden, aber alle diese Bemühungen sind immer wieder, sei es kn Ausschüssen, sei es in Kommissionen, erstickt worden. Das lag aber vornehmlich an der Zusammensetzung dieser Kommissionen, die oft genug stark mit unmittelbare» Inter essenten durchsetzt waren. Der Zentrumsantrag will nun eine Kommission bestellen, in der gewiß auch Sachverstän dige aus den unmittelbar beteiligte» Instanzen heran- gezogcn werden, die aber eine wesentlich breitere Basis durch die Hinzuziehung von Mitgliedern des Reichs tags und von Vertretern der Wirtschaft er langen soll. Jeden'alls ist cs notwendig, daß diese neue Kommission mit der erforderlichen Autorität ausge stattet wird, die nicht nur daftir hinrcicht, entsprechende Mail verpißt bei der' Debatte über die Fürsten abfindung ein ausschlaggebendes Moment. Der Eigcn- tuinsbegriff unterliegt der Interpretation der Zeit und des ganzen Komplexes sittlicher Vorstellungen, die für diese Zeit staats- und gesellschaftsmornlisch verpflichtend sind. Wäre der Eigentnmsbegriff ein unwandelbarer, so müßten heute noch die Sklaverei und die Erbuntertänig keit bestehen, unsere Bauern wären unfreie Menschen und ihr Eigentum gehörte noch den Herren. Als in den Vereinigten Staaten die Sklaverei beseitig! wurde, stütz ten sich die Sklavenhalter auf ihr „unantastbares Eigen tumsrecht". Es bedurfte eines langwierigen Krieges, um die südamerikanischen Eigentümer von der morali schen Unzulässigkeit ihres „Eigentums" zu überzeugen. Auch das in unsere Gesetzgebung übcrgegangene Expro priationsrecht ist mit dem starren Eigentumsrecht nicht zu vereinbaren. Mit anderen Worten: Die Idee des Gemeinwohles steht höher als der formalistische Eigen tumsbegriff. (Die Behauptung des Verfassers, daß der Eigentnmsbegriff an sich wandelbar sei, ist irrig. Die Entwicklung der Zustände von der SKInvenhalterei zum freien Bauernstand o. ü. beweist das absolut nicht. Im Gegenteil: der Eigentnmsbegriff an sich hat einen festen, unabänderlichen Charakter. Und jene früheren sklavenmäßigen Zustände waren nur darum möglich, weil inan sich über den Begriff des Eigen tums hinwegsetzte und andere Menschen mit Gewalt knebelte. Auch heute gibt es noch Menschen genug, die sich in „ganz moderner Art" über das Besitz recht der Allgemeinheit hinweg setzen und sich ihr „Recht" konstruieren. Es ließen sich da sehr interessante Dinge anführen. Wir begnügen uns aber beule mit dieser Feststellung. — Herr Adam Räder Hai offenbar '-"i, formalistischen Eiacntnmsbeanff in, Anae ae- W Vorschläge zu machen, sonder» sie auch zu verwirklichen. So, wie die Dinge heute liegen, sind sie nnmjigtsch weiter- zuführen. Es muß jedenfalls mit «nerbittttc^er Rücksichts losigkeit dnrchgegrisfen werden, wenn wir nicht eines Taget Gefahr laufen wollen, daß wir unsere einfachsten Per pflichtungen im Reich, in den Ländern und Gemeinde, nicht mehr erfüllen können. Eine Rede Dr. Wirths Karlsruhe, 28. Januar. (Drahtbericht.) Vor einer zahlreichen Zuhörerschaft, unter der sich auch Angehörige des stieichsbaimers befanden, sprach gestern abend Reicltskanzler a. D. Dr. Wirth über den republikanischen Gcoan- ken in Deutschland. Es liege ihm fern, eine neue Partei grün de» zu wollen. Er fordere aber alle, die sich mit dem Her'en der neuen Zeit zugewandt lstifteu. zur aktiven Betätigung im republikanischen Sinne auf. Deutschland könne nur zur natio nalen Freiheit gelangen, wenn cs ans republikanischem Beden weiterarbeitet. Der Redner betonte die Richtigkeit der einst viel geschmähten Ersüllunaspolltik und sährt fort: Locarno 'ei zivar kein Ideaiwerk. doch wolle man daran keine Kritik üben. Seit einem hal-ben Jahre arbeite er daran, die Republikaner zur Initiative aufzurusen. Er verlange auch vom Zentrum und seinen Führern entschlossenes Handeln. Nur ein Chri stentum der Tat vermöge die W i r t s ch a s ts p r o bl c m e zu lösen. Eine sinnlose Torheit wäre cs, das Schicksal Deutschlands mit Gewalt wenden zu wollen. Höchste Pflicht sei die Wieder gewinnung der nationale,, Freiheit auch der Brüder im besetzte» Gebiete und in de» abgetrennten Gebieten. Darüber hinaus dürfe man aber nicht das große Ganze der europäische,, Mensch heit vergessen. (Stürmischer langanhaltender Beistrich Der Borsitzendc des Ortsausschusses der Zeulrumspartei. Landiags- prästdeut Baumgartner, der die Versammlung leitete, brachte danach ein begeistert ausgenommeues Hoch aus das deut sche Vaterland und die deutsche Republik aus. woraus die Menge das Deutschlandlied saug. habt, der selbstverständlich wandelbar ist, well er eben überhaupt kein grundsätzlicher Begriff ist. sondern nach Gutdünken und Zeitverhällnissen von einzelnen Men- schcnschichten gebildet wurde. Im Endeffekt läuft unsere Beweisführung natürlich mit der Roders conform. D. Red.) Als Ferdinand Lassalle sein großes Werk über das „Sastem des erworbenen Rechts" schrieb — eine wissen schaftlich viel bedeutendere Leistung als seine agitatori schen Schriften — hob er mit Recht hervor, daß die wis senschaftliche Heransringung des Rechtsgednnkens die politisch -soziale Idee als Ziel habe. Er führt weiter aus, daß der Begriff des e c w o r bene n Rechts wieder einmal strittig geworden sei und daß das soziale Ele ment alles Politische. Juristische und Oekonomische in stärkster Weise bestimme. Und er sagt weiter sehr rich tig, daß es mit der Formulierung der abstrakten Kate gorien von Eigentum, Erbrecht. Vertrag überhaupt nicht getan sei, daß der römische Eigentnmsbegriff ein anderer ist als der germanische (weil eben beide noch forma» listischen Charakter haben. D. Red.) und so weiter, daß man es also nicht mit logisch-ewigen Kategorien zu tun hat, (bekanntlich werden die logisch ewigen Kate gorien stets von menschlichem Egoismus überwuchert. Görres-Literatur j Zum 18« Geburtstag Görres - Z u l> c z i c s, e n d u r ch: ! Friedrich Pustet- Leipzig- Rudolfstr.3 : Buchhandlung, Sortiment des Bering« Köscl Sc Pustet K.-G. !
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