25. Sonnabends den 27. Februar. 18V9- FrallkenbeMr Uachrilhtsblatt i, UNd - Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchcntjich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post «Expeditione«. ZM "WH- öer Lis-BH« Auf daß die Freude laut im Thale hallt! M . uns den Tag Nlit Jubelgruß empfangen, Und dieser Geist will heute siegestrunken, O laßt den Kranz im Grün der Hoffnung prangen Vom stolzen Schmuck der Fahnen überwallt; Denn heute naht Erfüllung dem Verlangen, Dem stillen Sehnen, das gerecht und alt; - Mein Frankenberg, zum ersten Mal Dir nah'n, Will donnernd künden, daß Dir Gluth und Funken, Du bied'res Volk, in Zukunft unterthan! Daß Deinem Fleiß, so oft die Nacht versunken, Zum Dienst sich strecket die metallne Bahn! nWU' Des Feuers Geist, der seine Flammenkrone Dereinst frohlockend auf die Erde trug Und im Triumph/ der Finsterniß zum Hohne, Die Schranken der Verdummung niederschlug, Sieh', er vermählte sich dem Erdensohne, Durchdrang die Kluft, die See im raschen Flug Und seinem Ruf und seines Dampfes Wolke Entströmte Segen allem, allem Volke! D'rum mag der Dank in Wahrheit sich entschleiern, Das Roß soll auch zu Dir beflügelt jagen, Den Bau zu weih'n, die Stunde hehr zu feiern. Heimkehrend reich den Lohn der Arbeit tragen! i D'rum schalle laut des Tages frohe Kunde, Sie läßt uns hoffend in die Zukunft schaun! Drei Schwestern reichen sich die Hand zum Bunde, Die lieblich prangen in des Landes Gau'n! O sei gesegnet, feierliche Stunde! Mag wahres Glück der Himmel d'rauf erbau'n! Dem eisernen Verband sei Ruh' und Frieden Und Wohlergehn in aller Zeit beschieden! Bekanntmachung. Nachdem die rcgulativmäßige jährliche Revision des CommunanlagentaiasterS erfolgt ist, wird hierdurch zur öffentlichen Äenntniß dcv ' Anlagenpflichtigen gebracht, daß einem jeden derselben durch Sieuerzeilel, welche in den nächstfolgenden Tagen auSgegeben werden sollen, t« Einzelbetrag der von ihm im laufenden Jahre zu rnlrichlenden Anlagen noiificirl werben wird, daß auch außerdem das Caiaftcr bis zum l6. Mäqr d. I. an RalhSstelle während der ErpedilionSstunden für einen jeden Anlagepflichtigen zur Einsicht in Bezug aus die Abschätzung seines eigen« Einkommens bereit liegt. Die Durchsicht deS vom Einsammler zu haltenden Heberegisters ist verboten und darf vom Emsammlec nicht ge staltet werden. Etwaige Reklamationen find vom I. März d. I. an binnen 14 Tagen nnd spätestens bis mit dem 18. März d. I. schriftlich oder mündlich bei uns anzubringe« und gehörig zu begründen. Nach Ablauf vorbemerktec Reklamationsfrist werden Reklamationen gegen den EinkommenSanfatz eines Anlagepflichtigen für daS laufende Jahr nach 8 32 des Regulativs nicht mehr angenommen. Vorläufig sind im laufenden Jahre 24 Anlagen zu.entrichten und hiervon 7 Anlagen bis -um 8. März d. I., / 7 Anlagen bis -um 8. Mai d. I., 7 Anlagen bis zum 3V. Juli d. I. 7 Anlagen, sowie daS Geschoß und Waffergeld bis zum 3V. September -.I. vollständig an den Anlageneinsammler, welcher nur zur einmaligen Einkassirung auf jeden Termin verpflichtet ist, zu berichtigen. Wer sich nach Ablauf eines jeden der vorbemerklen Termine mit der Abführung seines TerminbetrageS in Rückstand befindet, hat si^ »ach § 41 d«S Regulativs als erinnert zu betrachten und der ereculivischen Einziehung seines jedesmaligen Restes zu gewärtigen. ' i Frankenberg, am 2ü. Februar 1869. s > DerStädtrath. Meltzer, Brgrmstr.