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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 11.03.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190303112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19030311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19030311
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1903
- Monat1903-03
- Tag1903-03-11
- Monat1903-03
- Jahr1903
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 11.03.1903
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Mittwoch, den 11. März 1903. 53. Jahrgang. ÄSSSS» Nr. 58. 'L "? dDl GO UdO K» «h»m -"»«»-- EkW""^-°»«»u-M,» «q kostet durch dl tqe Po Quartal Mk. 1^k AR /M R AR R^ dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk 1.82 fre, ins HauS. AH Expeditionen solche zu Originalpreisen. Hohoustrin-GrAstthal, Obertnugwltz. Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Ämgenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, GMa, Mttelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrnnd u. st U für das Königliche Amtsgericht und de« Ltadtrat ;« Hohenstein-Ernstthal Migcrir aller Gerneirröe-Verwcrltrrrrgerr der rrrrrliegenöen Gutsch aftorr. Das Schulgeld auf die Monate Januar bis mit März laufenden Jahres ist bis spätestens zum 21. dss. Monats an die hiesige Gtadtsteuereinnahme — Rathaus Zimmer Nr. 2 — abzusührev. Hohenstein-Ernstthal, am 4. März 1903. Der Stadtrat Nr. Polster. Donnerstag, den 12. dss. Mts, Vormittags 8 Uhr wird im hiesigen Rathause das Fleisch eines wegen Tuberkulose beanstandeten Bullens in rohem Zu stande, öffentlich verpfundet. Kny. Bekanntmachung. Zusolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 12. Februar c. sind von Besitzern von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1902 aus der Staatskasse verlagsweise be strittenen Brrläge sür Seuchen etc. Entschädigungen betr., und zwar: L. sür Pserde ein Jahresbeitrag von achtzig Pfennigen, b. „ Rinder , . , siebzehn „ c. „ Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ebenfalls ein Beitrag von siebzehn Pfennigen zu erheben. Die Einhebung der Beiträge erfolgt nach dem Stande der am 18. Dezember 1902 gemachten Auf nahme und ist mit Einziehung der Gelder die Schutzmannschaft beauftragt. Gersdorf, den 6. März 1903. Der Gemeiudevorftand. Göhler. zu verlegen- Dieses gelingt ihr aber keinesfalls, da die Beweisaufnahme den klaren Sachverhalt ergab. Das Gericht vnmtheilte sie unter Wegstellung der ihr vom Landgericht Chemnitz zuerkunnten ömonalltchen Gefängnis, strafe zu einer Gesamtstrafe von 6 Monaten Gefängnis und zur Tr gung der Kosten des Verfahrens. tragte. Der Verteidiger bat, das Strasminimum von 1 Jahr Zuchthaus anzuwcnden, da die Angeklagte d e Tat offenbar oh e U'berlcgung begangen hab: Di Angeklagte selbst bemerkte, daß sie unschuldig sei und ihre Unschuld beschwören könne. Das Urteil lautete, wie oben erficht ich. auf 6 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust. Darauf wurde die Angeklagte, welche he'tig schluchzte, von den G:richtsbeamtcn abge- führt- Vor dem Justizzebäude hatten sich trotz der vorgerückten Nachtstunde Hunderte von Menschen ein- gefuoden, die den Traoeportwazcn der Angeklagten umringten und diesem die Fenster eioschlugen. Etn Gegenstück zum Könitzer Prozeß wird vox dem niederoayrischen Schwurgericht zu Straubing verhandelt. Eme ganze, bisher hochange- sehene Familie ist des Mordes beschuldigt. — Im sei eine Meisterin im Hassen, sie lüge, wenn sie den Mund auftue, und in den zehn Jahren, die sie dem Stift vorgestanden habe, sei dieses eine Hölle und ein Martyrium für seine unglücklichen Jasassen gewesen Leider verständen es gerade solche Personen sehr gut, sich durch übergroße Frömmigkeit mit einem gewissen Heiligenschein zu umgeben, um ihre Vorgesetzten über ihre wahren Gesinnungen zu täuschen. Dieselben Vor gesetzter habe sie dann aber hinter deren Rücken in der schmählichsten Weise verleumdet. Sogar die hohe Protektorin, die sich ihrer noch im Gefängnis erbarmt und ihr dorthin Essen geschickt habe, habe sie ver dächtigt, dieselbe habe mit ihrem Hausarzt ein sträf liches Verhältnis, während sie den StaatSminister v. Feilitzsch unlauterer Beziehungen zu einer ihrer StiftS- damen beschuldigt habe. Und was sie über diese Damen selbst an Gerüchten in Umlauf gesetzt habe, sei ganz ungeheuerlich. Einer solchen Person sei eine derartige Tat ohne weiteres zuzutrauen. Sie sei stets zähe und ausdauernd in der Verfolgung ihrer dunklen Ziele. Gestützt aus das Wohlwollen der Prinzessin de la Paz, von der sie gesagt habe: Wenn ich Ihre Königliche Hoheit nicht hätte, so wäre ich von den „alten Lastern- längst hinausgedrängt', habe sie sich sicher gefühlt und sei hohnlächeln!) über alle Klagen Herbste vorigen JahreS verschwand Plötzlich in der Deggendorfer Gegend der jüdische Geschäftsreisende David Bermann aus Viechtach, der in den nieder- bayerischen Städten sür eine Nürnberger Lederfirma reiste und in den letzten Tagen erhebliche Einkassierungen vorgenommen hatte. Seine Firma kam daher, ob- gleich Bermann sich bis dahin des besten Leumunds erfreut hatte, aus den Gedanken, daß der Reisende durchgebrannt sei und sie wurde in dieser Annahme noch bestärkt durch eine bei der Deggendorfer Polizei eingelaufene Anzeige des dort wohnenden Sattlermeisters Ludwig Bradl, wonach seine Tochter heimlich aus dem elterlichen Hause gegangen sei, nachdem sie schon längere Zeit mit dem oft bei ihm vorsprechenden Reisenden Bermann ein Verhältnis unterhalten habe. SS wurden auch sofort eifrige Nachforschungen nach dem Paare angestellt und schließlich ermittelte man Fräulein Bradl in einem Straßburger Hotel, wohin Bermann sie nach ihrer Angabe verschleppt und schließlich mittellos hatte sitzen lassen. Wie sie angab, habe Bermann, nach- dem sie von ihm verführt worden war, ihr bei seinem wesens vorüberfließenden Regenfluß geschafft und ihn in diesen hineingeworfen haben, worauf er in die Donau gelangt und in der geschilderten Weise zu Tage gekommen ist. Offenbar ist nunmehr in der Familie der Fall eingehend besprochen und die Tochter zu der fingierten Reise nach Straßburg veranlaßt worden. Unter diesen Umständen stehen heute 1. der Sattlermeister Bradl, 2. dessen Sohn, 3. die Tochter Marianne und 4. die Frau Bradl vor den Geschworenen und zwar die beiden ersteren unter der Anklage des Mordes, die beiden anderen umer der Beschuldigung, den Mördern durch Rat und Tat Beihilfe geleistet zu haben. Den Ber- Handlungen wird in ganz Niederbayern mit der größten Spannung entgegengesehen. Und schließlich begann noch gestern vor einem Berliner Schwurgerichte der AiWts ZMiM in WnW-bMl am 10. März 1SÜ3. Vorsitzender: Herr Amtsgerichtsrat Käßberg. Der Wirtschaftsgehilfe Anton Paul Winter aus Hohenstein-Ernsttha! ist am Abend des 4. Februar d. I. in der 6. Stunde von einem Schutzmann dabei betroffen worden, mit seinem Kohlengeschirr die Bahnstraße entlang ohne Licht gefahren zu sein. Dieserhalb zog er sich eine Straf»ertligung des Stadlrates zu Hohenstein-Ernstthal zu, gegen welche er Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hatte. Er hatte auch Erfolg damit und wurde kostenlos sreigesprochen, da nach der Beweisaufnahme der Eintritt der Dunkelheit um die fragliche Zeit nicht erwiesen war. Ein? empfindliche, aber gerechte Strafe warf du» Gericht au? gegen 1879 geborenen und bereits vor bestraften Bergarbeiter Albert Hcölg Broch aus Gersdorf, welcher, von einem Tanzvergnügen heimkehrend, in der Nacht zum 15 Dezember vorigen Jahres im Uebermute einige junge Straßenbäumchen teils abgebrochen und teils Neste von denselben herabgerifsen hatte. Der Vorgang spielte sich auf der von Hohenstein Ernstthal nach Soll berg führenden fiskalischen Straße zwischen dem Goldbach Restaurant und Oberlungwitz ab und ist von anderen den Angeklagten begleitenden Personen gesehen worden. Der Angeklagte will von den Vorgängen nichts mehr wissen, da er stark betrunken gewesen sei und glaubt nicht de- Thater zu sein. Die Zeugenvernehmung ergab aber klar das Gegenteil. Das Gericht verurteil«- den Angeklagten wegen Sachbeschädigung der zum öffentlichen Nutzen und zur Verschönerung dienenden Gegenstände zu 10 Wochen Gefängnis. In der Urteilsbegründung hob der Herr Vorsitzende ausdrücklich hervor daß das Gericht für diese unglaubliche Rohheit ein- empfindliche Strafe ausgeworfen habe, zumal der Angeklagte wegen Sachbeschädigung be- reits vorbestraft sei. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last Wegen verleumderischer Beleidigung de« Gemeinde- Vorstandes L. in Oberlungwitz hatte sich die 1862 in Hoheneck geborene Wirtschafterin Pauline Wilhelmine, Müller verw. Freitag geb. Tippmann aus Oberlun witz < zu verantworten. Die Angeklagte ist wegen Diebstahls, , Landstreichens und gewerbsmäßiger Unzucht mehrmals vorbestraft und verbüßt zur Zeit eine vom Landgericht § Chemnitz wegen Rückfallsdiebstahls ihr zuerkannte 5mo- . natliche Gefängnisstrafe in der Strafanstalt zu Baigtsberg. , Die Anklage legt ihr zur Last, in der Gaststube deS ' K.'schen Restaurants zu Oberlungwitz, in welcher die An- . geklagte eingekehrt war, schwere beleidigende Ausdrücke gegen den dortigen Gemeindcvorstand L. getan zu haben, ohne auch nur den geringsten Anlaß hierzu zu haben. Ihre Behauptungen waren sämtlich au« der Luft gegriffen und in verleumderischer Absicht ausgesprochen worden In der heutigen Verhandlung bestreitet die Angeklagte, diese Aeußerungen getan zu haben, da sie den Herrn Gemeindevorstand gar nicht kenne und versucht die Sache wesentlich zu verdrehen und auf einen späteren Vorgang ! Drei Mordprozesse beschäftigen zu gleicher Zeit das öffentliche Interesse. In München wurde, wie wir schon mitteilten, die des Giftmordes angeklagte Sliftsvorsteherin von Heusler zu 6 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren EhrenrechtSverlust verurteilt. Im Anschlusfe an die früher vr^-'Echte Vorgeschichte sei heute noch aus dem letzten BerhandlungStage EtgatSanwalt Aul schilderte in seinem Psaidoyer zunächst den äußeren Hergang der Trt, die sich als eine äußerst teuflische varstelle und die dazu bestimmt gewesen sei ein ehr bares, fleißiges Mädchen, ein blühendes Menschenleben in schwerster Weise zu gefährden. Er halte die be scheidene, offene und einfache Wagner für absolut un fähig, sich das Gtst selbst beigebracht zu haben Wohl aber sei es seine feste Ueberzeugung, daß die jähzornige, boshafte, leidenschaftliche, über alle Maßen gefühllose und gemütSrohe, herrschsüchtige, sriedenSstörerische An geklagte die Wagner aus der W lt zu schaffen versucht habe, um einen unbequemen Mitwisser ihres skanda lösen Treibens im Stift los zu sein. Die Angeklagte halte er nach ihrer Veranlagung zu allem fähig. Sie Mordprozetz Lippke. Der 24 Jahre alte Fabrikarbeiter Paul Lippke ist be schuldigt, am 12. Juni vorigen JahreS seine Frau Anna, Pflegetochter einer in der Reuen Hochstraße wohnhaften Frau Lange, erschossen zu haben. Er hat drei Revolvrrschüsse auf sie abgegeben, von denen zwei fchlziogen. Die dritte Kugel ist der Frau durch da» Auge in da» Gehirn gedrungen, so daß der Lod auf der Stelle eintrat Der Angeklagte bestreitet, die Tat mit Vorsatz und Ueberlegung auSgeführt zu haben, und will nur wissen, „daß er zwnmal geknallt habe". — Die erste Sitzung wurde von der Vernehmung de« Angeklagten au-gefüllt. Da» Urteil wurde am Montag spät Abends ge- gesprochen. Rach etwa einstüvdiger Beratung bejahten >ie Geschworenen die Schuldfrage, worauf der Ange klagte Fabrikarbeiter Paul Lippke wegen Morde», be gangen an seiner Ehefrau Anna, geborenen Lauge Scheiden angedeutet, daß er über die Grenze nach Paris zu gehen beabsichtige. Damit schien der Fall erledigt, denn die weiteren Ermittelungen nach dem Verbleib des Bermann hatten ein negatives Resultat. Im Dezember vorigen JahreS nun bemerkten Fischer, die den Eisstoß der Donau bei Passau beob achteten, einen kunstvoll zugenähten Sack im Eise, der blutig gefärbt war und mit Fleisch angefüllt zu sein schien. Nachdem sie ihn herausgefischt und geöffnet hatten, entdeckten sie zu ihrem Schrecken, daß der Sack die vollständig zerstückelte Leiche eines Mannes io den mittleren Jahren enthielt. Die Ermittelungen ergaben, daß der Tote mit dem verschwundenen Reisenden David Bermann identisch war und es entstand nun die Frage, auf welche Weise dieser ein so entsetzliches Ende gefunden habe. Man griff auf seine angeblichen Beziehungen zu dem Fräulein Bradl Zurück und bei ihrer Vernehmung verwickelte sich diese in so viele Widersprüche, daß man zu der Annahme kommen mußte, das Mädchen sei an dem Tode des Unglück, lichen in irgend einer Weise mitschuldig und habe die Flucht nach Straßburg nur markiert. Sehr bald wurden dann auch Gerüchte laut, die aus den Sattlermeister Bradl als den Mörder Ber- ' mannS hindeuteten. Man munkelte, daß sich der ehr» i dem sehr wohlhabende und angesehene Handwerks- > meister kurz vor dem Verschwinden BermannS oft in Geldverlegenheiten befunden habe, während er nach dieser Zeit in der Lage gewesen sei, allen seinen Ver pflichtungen nachzukommen. Zunächst schenkte man diesen Gerüchten wenig Glauben, da Bradl Inhaber verschiedener Ehrenämter war und ein gutgehende- Sattlergeschäft besaß, in das er seinen Sohn Wilhelm als Teilhaber mit hineingenommen hatte. Eine Haus suchung ergab jedoch, daß an der Decke und an den Wänden der Werkstatt Blutspuren vorhanden waren, Vie man vergeblich durch eine Tünchung des ganzen Raumes zu verwischen gesucht hatte. Ferner wurden an einem Handwaaen «lutspuren nachge' uno schließlich führte auch die sachgemäße Zu- nähung des Sackes zu der Annahme, daß ein kunst- geübter Mann dieselbe vorgenommen habe. Aus all diesen Indizien folgert nun die Anklage, daß Bradl und sein Sohn den Geschäftsreisenden Bermann bei einem Besuch in ihrer Werkstatt, nachdem sie diesen IM Ätsiv großer Geldmittel gesehen hatten, überfallen und "^ötet haben, um sich diese Mittel anzueignen und daß sie um die Spuren ihrer Tat zu be- seitigen, den Leichnam .""-schnitten und in den Sack eingenäht haben, der früher n> Besitz gewesen sein soll. Den Sack müssen sie in der fo^'"°^U Bucht aus ihrem Handwagen zu dem in der Nähe ihres der Damen hinweggegavgen. Selbst der Minister habe ihr nichts anhaben können. Nur vor einem habe sie Angst gehabt: daß eine ihrer Vertrauten einmal aus- packen und sie dadurch schließlich stürzen könnte. Und eine solche unbequeme Person sei ihr die Wagner gewor- den, nachdem ihre früheren freundschaftlichen Bezieh, ungen sich mehr und mehr gelockert hatten. Der Staatsanwalt erörtert dann eingehend die Zustände im Stift und daran anschließend die Vorgänge am 20. Juli, dem Tage der Tat. Nach seiner Ansicht sei die Angeklagte allein in der Lage gewesen, der Wagner den Kaffee zu vergiften und sie habe sich auch durch eine Reihe Aeußerungen dahingehend verdächtig ge- macht. Besonders belastend sei der Umstand, daß sie von der Möglichkeit, daß die Wagner Salzsäure ge- nassen haben müsse, gesprochen habe, lange bevor irgend jemand gewußt habe, daß eine Bergistung überhaupt vorlag und daß dabei Salzsäure in Frage kam. Ein ferneres Indizium sei die Tatsache, daß die Angeklagte versucht habe, sich in den Besitz des verdächtigen Kaffees zu setzen in der Absicht, das hauptsächlichste Beweismittel beiseite zu schaffen. ES folgte das Plaidoyer des Verteidigers, der jedes Verschulden der Angeklagten in Abrede stellte und dabei verblieb, daß die Wagner sich selbst das Gift beigebracht habe. Er warne die Geschworenen davor, angesichts der schlechren Dinge, die zum Teil der Angeklagten nachgewiesen wor. den seien, nun auch den Beweis für die ihr zur Last gelegte Tat als erbracht anzusehen. In Deutschland würden jähr- lich nach der Statistik deS ReichSjustizamteS 118000 An- geklagte freigesprochen, von denen ein Drittel eine kür- zere oder längere Untersuchungshaft durchmachen mußte. Ls ließen sich 10 000—12 000 Jahre Untersuchungs haft herausrechnen, und wie viele Leute unschuldig verurteilt würden, lasse sich leider gar nichtfeststellen. Die Angeklagte sei seines Erachtens kein Engel, aber auch kein Satan, als den sie der Staatsanwalt hin- gestellt hab,. Vor allem sei sie deshalb keine Gist- Mörderin. Sie sei ein Mensch mit vielen Fehlern, aber auch mit Tugenden, die der Staatsanwalt mA erwähnt habe, trotzdem diese von ca. 30 Zeugen be kundet worden seien. Bei der Schlußausführung des Verteidigers erhebt sich die Angeklagte: „Herr Doktor, verlassen Sie mich nicht, ich bin wirklich nicht schuldig! Ich bleibe dabei, daß ich unschuldig bin!" Nach kaum halbstündiger Beratung verkündete der oen auf Schuldig lautenden Spruch, worauf Tt-«t»<üwalt Aul 7^Jahre Zuchthaus uid 10 Jahre Ehrverlust i unter die Grundlofiakeit der Tat und die i schweren Folgen derselben gegen die Angeklagte bean- <
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