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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 23.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189902236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990223
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1899
- Monat1899-02
- Tag1899-02-23
- Monat1899-02
- Jahr1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 23.02.1899
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und Tageblatt AwtSdW für die MtMcii md Wüstzcu BehSrdcii za Freida, mü> «rmrd. verantworUtche Leitung: «es,- vnekhardt. -- - > , > ,, „ Jadwaua. > >>->-> 4M «rsLemt jedovoLmtatzLbmds '/,V UaiLrde» I »Inserate werden bi« vormittag tl U,r /Vo ander« Lag. »rei, vterttljShrlt»»Mk. »Kg. k ÜLll 2e» «LtÜtNUV -mgenommnr. Pret« für die Loallz-U« 1S Wg. ponwonatltLl MI. 50-stz.». «»monatlich 7b ^VUUktvtUUe Snherdalb d-4 Landgericht,bezirk« 1; Psq. LW V. ES wird hiermit zur öffentlichen Keuutniß gebracht, daß die diesjährige Gtutenmusterung '-md Fohlenschau für die Zuchtgebiete Dippoldiswalde daselbst am 15. April, vormittag» st Uhr, ohne PrLmiirung, Crumbach bet Hainichen daselbst am 4. Mat, vormittags st Uhr, mit PrLmiirung, Aella b. «offen daselbsta« 5. Mai, VormittagSV Uhr, ohne PrLmiirung, Keffelsvorf daselbst am 6. Mai, Vormittags S Uhr, mit PrLmiirung, Mönchensret in GrohyartmannSdors am 6. Mat, vormittags st Uhr, ohne PrLmiirung stattfinden wird. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Aucht- stuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung inS Zuchtregister vorstelleu und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Die Anmeldung der als concurrenzfähig zu erachtenden Fohlen muß auf einem bei der Beschälstation zu entnehmenden Formular bis zum 1. April dieses Jahre- bei dem Königlichen Landstallamt erfolgen. Der Herr Bürgermeister zu Brand und die Herren Gemeindevorständ« werde« veranlaßt, die Pferdebesitzer in ihren Bezirken in ortsüblicher Weise hiervon allenthalben in Keuutniß »u setzen. Treiber-, den 18. Februar 18SS. Königliche AmtShauptmannschaft. vr 8t»lu«rt- Straßensperrung. Wegen vorzunehmender Beschleußung aus der Leipziger Stratze in Treibers wird die letztere und zwar der zwischen der Kreuzmühle und der WeiSbachstratze befindliche Theil vom 24. diese- Monats ab bis auf Weiteres für den Fährverkehr gesperrt und der letztere auf die Hainichener- und die Weisbach-Straße verwiesen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis zu SV Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Treibers, am 21. Februar 1899. Königliche AmtShauptmannschaft. Dn. Die seiner Zeit in der Gemeindevertreter-Versammlung des unteren amtshauptmannschaft lichen Bezirks angeregte Zusammenstellung der wichtigsten Veröffentlichungen der Königlichen Ver waltungsbehörden auS den Amtsblättern im hiesigen Bezirke ist auch für VaS Jahr tttSS fort gesetzt worden. Di« Anschaffung dieser Zusammenstellung, welche für I Mk. 65 Pfg. in der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast und bez. an Delegation-» stelle zu Sayda zu beziehen ist, empfiehlt sich für die Herren Gemeindevorstände und Guts» Vorsteher insbesondere auch um deswillen, weil die unterzeichnete AmtShauptmannschaft der Kürze halber sich in ihren Erlassen und Veröffentlichungen eiutretendeu Falls auf die fortlaufend« Nummer in derselben auch fernerhin zu beziehen gedenkt. Tr-iberg, am 20. Februar 1899. Königliche AmtShauptmannschaft. vr 8t«t»«rt. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen deS Gutsbesitzers Ernst Florian Ficker in Faltenberg ist m Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem ZwangSvergleiche VergleichStermm auf Freitag, den 6. Mörz 1SVS, Vormittag- 16V« Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer No. 33, auberaumt. Freiberg, de» 11. Februar 1899. Sekr Ifftcalut, L. 18/98. No. 57. GerichtSschreiber beim Königlichen Amtsgerichte daselbst, Abth. I. Auf Jol. 7 de» GenossenschastSregisterS für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgericht-, betreffend den Einkaufsverein für Langenau und Umgegend, eingetragene Genosstw schaft mit unbeschränkter Nachschubpflicht in Langenau, ist heute eingetragen worden, daß Karl Reinhold Schreiter auS dem Vorstände ausgeschieden ist und an seiner Stelle Johan» Hieronymus Beckert in Niedrrlangenau Michlied de» Vorstandes ist. Brand, den 18. Februar 1899. Da- Königliche Amtsgericht. Reg. I. 28 99. Ass. v»«»r. Außerordentliche Stadtverordneteufitzuug den 24. Februar ISS» Abend- 6 Uhr. 1. Bericht deS BerfassungSausschusseS über ». Bebauungsplan des zwischen der Berthelsdorferstraße, dem Roßplatz, der Frauenstein«» straße und dem Eisenbahndamm gelegenen Areal» betr. L. Vertrag zwischen dem Vorwerksbesitzer Weichelt -md Baumeister Barth über Abtretung von Areal zu Straßenzweckrn detr. v. Regulativ die Benutzung der Hunde al» Zugthiere betr. L. Pensionirung des Kalkulator» Birn betr. 2. RathSbeschluß, unentgeltliche Ueberlassung de» KaufhauSsaale- für die Entlassung der Kou- firmanden der einfachen Volksschulen am 24. März betr. 3. DeSgl., Verwilligung von 75 Mk. für Herstellungen an der Domuhr betr. 4. Bericht de» Finanz-AuSschusse» über den Verkauf der Parzellen 1459 und 1460 an Frau Freudenberg und Franke um 6 Mk. pro Om betr. Freiberg, am 22. Februar 1899. 41. Vsonolmov. Fortsetzung der Aatberathuug iur Reichstage. od. Bertin, den 21. Februar. Nach ziemlich langer und recht ereignißreicher Pause ist der Reichstag heute w-eder zu seiner hauptsächlichsten und umfang reichsten Ausgabe, der Berathung de» ReichshauShaltSetat», zurück gekehrt. Und zwar war es das Reichsjusnzamt, das beim Titel -Gehalt deS Staatssekretärs" zunächst unter die parlamentarische Lupe genommen wurde. ES war eine ganze Speisekarte von WünsrAn und Anregungen, die Herrn vr. Nieberding da zur freundlichen Prüfung präsentirt wurden und denen er fast durch weg die übliche „wohlwollende Erwägung" in Aussicht stellte. AuS der heutigen Debatte ging eS jedenfalls unzweifelhast hervor, daß auch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und der dazu gehörigen umfangreichen Nebeugesetze noch eine Menge Forderungen in Bezug auf unser Rechtswesen zu ersüllen sein werden. Eine der brennendsten Fragen ist die Ueberbürdung des Reichsgerichts in Leipzig, die Reichsgerichtsrath Spahn (C.) zur Sprache brachte. Der Staatssekretär war gleichfalls der Meinung, daß eine Entlastung Platz greifen müsse, falls die ge- sammte Rechtspflege darunter nicht leiden solle, und im Allgemeinen theilt wohl auch der ganze Reichstag diese Ansicht. Es fragt sich nur, welcher Weg da einzuschlagen ist. Die Regierung wollte bekanntlich im vorigen Jahre die Revisionssumme von 1500 auf 3000 Mk. erhöhen, stieß aber damit auf den entschiedensten Widerstand der Reichstagsmehrheit, die lieber das Reichsgericht erweitern als die Revisionsmögllchkeit gerade für den Mittelstand beschränken wollte. Die Regierung hält jedoch nach den heutigen Erklärungen des Staatssekretär- nach wie vor an ihrer obigen Absicht fest und will sich durch den vorjährigen Mißerfolg von einem neuen Versuch nicht abschrecken lasten. Auch den Schutz der Forderungen der Bauhandwerker, eine alte Forderung, auf die heute Abg. Bastermann (nl.) zurückkam, will sie ehestens zur Durchführung bringen, nur hat der bereits ausgearbe-tete Ent wurf nach Begutachtung durch die Sachverständigen eine Um arbeitung erfahren müssen. Die von vr. Böckel (Refp.) angeregte Regelung deS Zwangsvollstreckungswesens, das durch die „Ringe der Auktionshyänen" skandalöse Zustände zeitige, und die Er- theilung der vollen Beamtenqualifikation an die Gerichtsvollzieher will der Staatssekretär „im Auge behalten". Dagegen hielt er es nicht der Mühe werth, auf die Forderung des Abg. Beckh (fr. Vp.), eine Entschädigung für unschuldig erlittene Unter suchungshaft einzuführen, überhaupt zu antworten. Einen großen Raum in der Diskussion nahm die „bedingte Verurtheilung" in Anspruch. Namentlich die Abgg. Roeren (Z.), vr. Müller-Meiningen (fr. Vpt.) und de Witt (Z ), alles Juristen, waren eS, die diese Rechtsinstitution, die sich in einer Reihe von Staaten, namentlich in Frankreich und Belgien, auf das Glänzendste bewährt habe, warm zur Einführung empfehlen. Die bei uns vor einiger Zeit statt dessen auf administrativem Wege einge führte „bedingte Begnadiaung" könne in keiner Weise damit ver glichen werden und habe ja auch vollständig Fiasko gemacht, während in den Ländern mit bedingter Verurtheilung die Zahl der erstmalig Rückfälligen rapide zurückgrgangen sei. ES sei ja aber auch selbstverständlich, daß die Spruchgerichtr die Fälle viel besser beurtheilen und besser entscheiden könnten, al» nachher irgend ein Staatsanwalt, der mit der Sach« vielleicht gar nicht» zu thun gehabt habe und sich nur au» den Asten insormiren könne. Der Staatssekretär verhielt sich diesen Ausführungen gegenüber nicht gerade ablehnend, aber er hielt e» nicht für richtig, jetzt schon über die bedingte Begnadigung den Stab zu brechen, tue nach Ansicht der Regierung durchaus kein Fiasko gemacht habe, zunächst werde eS nöthig sein, weitere Erfahrungen zu fammeln, ehe man sich entschließe, neue Wege zu betreten. Abg. vr. Gradnauer (soz.), einer der Vertreter der sächsischen Hauptstadt, hatte die undankbare Aufgabe übernommen, gegen ein die Freiheit der Drucksachenvertheilung während der Wahlzeit einschränkendes Urtheil des sächsischen Oberlandesgerichts zu polemisiren, während alle Welt auf den Ansturm der Sozialdemokraten gegen das bekannte Dresdener Zuchthausurtheil wartete. Dieses wird erst morgen durch Rechtsanwalt Heine, einem der Vertheidiger in jenem Prozesse, erfolgen. Aber Gradnauer, der heute seine Jungfernrede hielt, verstand eS, auch den ihm zu gewiesenen verhältmßmägig geringfügigen „Fall" mit übertriebener Pathetik so darzustellen und seine recht gewandte Rede mit solchen Kraftworten zu würzen, daß seine Parteigenossen ihm lauten Beifall zollten and auf der Rechten heftiger Widerspruch ertönte. Der sächsische Generalstaatsanwalt vr. Rüger, der in Erwartung der Dinge, die da kommen sollten, anwesend war, bestritt dem Reichstage das Recht, Gerichtsurtheile zu kritisiren und hatte für diese Kritik nur eine „kalte Zurückweisung". Einen Sturm der Entrüstung aber, der fast ein bedrohliches Gesicht annahm, erregte es auf der Linken, al» er einige Ausdrücke des Vorredner- als einen „Mißbrauch der Redefreiheit" bezeichnete. Der Präsident war sich im Augenblick über die Situation nicht ganz klar; nach Einsicht in daS Stenogramm rief er vr. Gradnauer nachträglich zur Ordnung, weil er da- Urtheil eines sächsischen Gerichtshofes eine „brutale Gewaltthat" genannt hatte, und bemerkte dem Herrn Generalstaatsanwalt, daß nicht er, sondern das Präsidium zu entscheiden habe, ob ein Mißbrauch der Redefreiheit vorliege oder nicht. Es war das ein kleine- Vorspiel dessen, waS die Hörer morgen bei Behandlung des Löbtau-Dresdner Falles erwartet. AuS der Debatte heben wir nur die zuletzt erwähnte Episode heraus: Abg. vr. Gradnauer (Soz.) bringt ein Dresdener Urtheil zur Sprache, „welches auf dem klassischen Boden sächsischer Re- altion gewachsen sei" und soziildemokrat-sche Flugzettelvertheiler betreffe. Hiernach habe das Oberlandesgericht entschieden, daß auf Grund einer Dresdener Polizewerordnung die Polizei Straf mandate verhängen könne für das Vertheilen von Wahl-Flug blättern zur Zeit der Wahl auf gewissen Straßen und Plätzen Dresden». Dieses Urtbeil stehe im Widerspruch mit der Reich»- gewerbeordnung und dem Reich-wahlgesetz, und die damaligen ReichStagtverhandlungen lassen erkennen, daß man «tue solche Be ¬ einträchtigung deS Rechts zur FlugblSttervertheil-mg nicht alL> möglich vorauSsah. Ein wichtiges Grundrecht deS Volkes sei bi«, verletzt worden, au» dem Gefühl de» Hasse» herau» gegen vaS allgemeine Reichstag-Wahlrecht. Mit solchen in die Formen deS Rechtes gekleideten brutalen Gewaltthaten, wie man sie auch üx Löbtauer Urtheil gesehen habe, möge man nur fortfahren, die Früchte werd« man schon sehen. In Sachsen herrsche die rein« Klassenjustiz. Sächs. GeneralstaatSanwalt Geh. Rath Rüger: Auf die Einzelheiten der vom Vorredner angeführten Angelegenheiten kann ich nicht eingehen. Daß die Maßnahmen der sächsischen Re gierung nicht die Zustimmung der Sozialdemokraten finden, dessen sind wir un» vollkommen bewußt. (Beisall rechts.) DaS Urtheil des Dresdener Oberlandesgerichts -st durchaus begründet und richtig, schon auS dem Grunde erkläre ich es dafür, weil eS unter meiner Zustimmung als Vertreter der Staatsanwaltschaft abgefaßt worden ist. Im Uebrigen mich darüber deS Näheren auszulassen, ist überflüssig und unmöglich. Es ist ein richterliche- Urtheck. Dasselbe kann in diesem hohen Hause nicht angefochten werden, es fehlt diesem Hause an jeder thatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit, eS anzusechten. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Darum habe ich gegen die Ausführungen des Vorredners gegen dies Ur theil nichts als eine kalte Zurückweisung. (Lebhafter Beifall rechts.) Der Vorredner hat dann auch von einer sächsischen Klassenjustiz gesprochen. Es thut mir leid, daß unter dem Schilde einer gemißbrauchten Redefreiheit hier derartige Behauptungen aufgestellt werden. (Lebhafter Beifall rechts. Großer anhaltender Lärm bei den Sozialdemokraten. Vizepräsident von Frege bittet vergebens um Ruhe. Abg. Liebknecht ruft dem Redner zu: Sie' mißbrauchen d-e Redefreiheit!) Ich hoffe, daß die Herren jetzt fertig sind. (Heiterkeit rechts.) Ich bedaure, daß e» möglich war, über das Urtheil eines Gerichts hier derartige AuSsprücke zu thun. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Warum ist daS Urtheil nicht ander- ausgefallen? Ruf von recht-: Stille da hinten!) Vizepräsident v. Frege: Ich bitte die Herren, sich zum Worte zu melden und dann zu erwidern, aber nicht den Redner zu unter brechen. Geh. Rath Rüger (fortfahrend): Der Vorredner hat grsagt, daß das Urtheil eine brutale Gewaltthat gewesen sei. DaS ist doch ein Mißbrauch der Redefreiheit. (Sehr richtig! rechts.) Im Uebrigen habe ich zu weiteren Ausführungen keine Ver anlassung. Vizepräsident v. Frege: Ich habe mir daS Stenogramm dieser Rede kommen lassen und daraus ersehen, daß der Herr Abgeordnete ein rechtskräftiges Urtheil eine brutale Gewaltthat genannt hat. Diese Aeußerung -st unzulässig und ich ertheile dem^ Äbg. vr. Gradnauer deshalb den Ordnungsruf. Den Herrn BnudeS- bevollmächtigten möchte ich dagegen darauf aufmerksam machey, daß Mißbräuche der Redefreiheit nur von dieser Stelle au» zu rügen sind, waS soeben geschehen ist. Damit hat dieser Fall sei« Erledigung gesunde«.
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