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Elbeblatt und Anzeiger : 11.10.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187010113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18701011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18701011
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-10
- Tag1870-10-11
- Monat1870-10
- Jahr1870
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 11.10.1870
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EMall und Alytigtr für dir Königlichcii Gmchlsämtcr srlvit die Studträthk zu Riesa und Strehla Nedactiou und Verlast von E. F. Grellmann. Dienstag, den 11. Dekoder Ueber die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll an Ort und Stelle den 2V. October 1870 das dem Gutsbesitzer Johann Christian Walter zugehörige Zweihufenguts - Grundstück Nr. 7 des Katasters, Nr. 7 des Grund- und Hypothekenbuchs für Treptitz, welches Grundstück am 23. Mai 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf rsav Sbl* — — aewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Strehla, am 2S. Mai 1870. Königliches Gerichtsamt daselbst. Straub. Bet a « u tmach « u g. Am l. dies«» Monat» gegen Abend find mittelst Ansteigen» au» der Stube «ine» hiesigen st Schlüssel zu Kommoden und: SchrLcken entwendet worden. va» »«Huf» der Wiedererlangung I ht Aird, daß der »erdacht de» Diebstahl» auf den in Rr. w 1870 de» »«nsdarmeri«. Blatte, Ntes^ «n 8. Oktober 1870. .7 i . « » n t g 1 t che » * « r t , In jedem Winter kommen BetiubungSsällc, nicht selten init tödllichcm Ausgange, vor, welche durch gehörige Vorsicht bei der Behandlung der Äubcn- und Backösen hlitten verhütet werden können und allein dadurch herbeigesührt werden, daß die bei dem Verglimmen der Kohlen entstehenden schädlichen Dänipse sich in die bewohnten Räume verbreiten. Deese Dämpfe, Kohlendunst oder Kohlendampf genannt, sind unsichtbar und meisten« auch sür den Ge ruch nicht bemerklich, aber eben deshalb um so gesiihrlicher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerk« Wied. Der Kohlcndunst oder Kohlendamps ist ei» Gemenge sehr verschiedener Lustartcri und entsteht, wo Brennmaterialien unvollständig verbrennen (glimmen, schmälen) daher bei unge nügendem Luftzüge und bei zu geringer Erhitzung der Brcnnstossc. — Dies geschieht l) bei Kohlenbecken, weil durch bc» langsame» Abzug des Rauches uud durch die über den glimmenden Sohlen sich bildende Aschendecke der Zutritt von frischer Lust sehr behin dert wird, S) >n Stuben- und Backöfen, wenn durch da« Schlichen der «lappe» oder durch Verstopfung der Züge mit Rutz das Abziehen der Ichädlichen Lust verhindert oder durch festes Schlichen der EinfeuerungSthüren und der Thüren des AschelisaileS den Zutritt kalter Luft wäh rend des Brennens abgehalten wird, 3) bei Anwendung von Brennmaterial, welches feucht ist oder zu viel Asche hintcrlätzt, wie nasse« Holz, Abgänge von Flachs, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkoh len, Sandkohlen, Üohlengruh u. dgl., - 4) im Anfänge de« EtnfeuernS oder bei neuem Aufschütten der Brenn ¬ stoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubenösen, die eine Klappe im Rauchrohre haben, sind am sorgfältigste» zu überwachen, weil die Kohlendämpsc, welche sich nach dem Schlichen der Klappe noch erzeugen, nicht abziehe» können und so durch die Emseuerungs- und Aschem- sallöffnung in die Stube treten. Aber auch die von nutzen geheizte» Stubcnöfcn bringen Gefahr, wenn alle Oefinungcn gut geschlossen werden, während noch Kohlen darin glimmen, die «ingesperrten »ohlendäuipfe treten dann durch die Fugen des OsenS in die Stube, wie nament- Bekanntmachirng. sonstigen . , 14. «nd IS. Oktober werden bet dem unterzeichneten Gerichtsamt« die Geschäftszimmer gescheuert und daher an diesen Tagen nur P»«Aa«1» Sachen expedirt. Königliche» Gericht»««» Riesa, am 8. October 1870. Sinz, «ffeffor. . In dem Gehölze bei Röderau ist am 29. vor. Mon. ein Korb von Weiden gesiecht, 13 Zoll hoch, 20 Zoll breit, mit einem in der Mitte einge flochtenen rothen Streifen 1. It. schwarz gezeichnet und mit dem blauen Zeichen >< versehen, mit Birnen gefüllt, im Erdboden verscharrt, ausgefunden Word« n. Zur Ermittelung de» Eigenthümcrs und etwaigen Diebes wird solches hiermit bekannt gemacht. Königliches Gerichtsamt Riesa, am 4. October 1870. Sinz. Assessor. lich bei den sogenannten Berliner Oescn. Dasselbe findet bei den in bewohnbare Räume ein gebauten Backöfen statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man den Anszug aus dem Ösen nach Nutzen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt, daher schliche man die Klappe i,n Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufallen derselben. Die Wänng, die dadurch verlo ren gehen könnte, ist namentlich bei eisernen Oesen nicht so beträchtlich, als man zu glauben pflegt. Da überdies ein guter Schluss der EinseuerungS- und Aschensallthüren ebenso die Wärme in der Stube erhält, als die geschlossene Klappe des Rauchrohres, so sorge man sür ersteren, und lasse letztere, die so gesährliche Klappe, ganz weg. Kohlenbecken sind in geschlossenen Räumen iminer schädlich, da sich alle von ihnen aus steigenden Dämpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreiten müssen, man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten und Augenbrennen erzeugt und den Athen, beengt, bringt das Einathmen einer Lust, welche Kohlendunst oder Kohlendamps enthält, Eingenommenheit de« Kopses, Schwindel, Kopswch, Umnebelung der Augen, Schlafsucht, ein Gefühl von Beängstig ung und allgemeinem Unwohlfein, wohl auch Uebclkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen in solcher Lust tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Be sonders gefährlich wird eine solche Lust dem Schlafenden. Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit in einen, geheizten Zimmer unwohl, so verlasst man es sogleich, oder össne die Fenster, untersuche den Ofen, ob die «lappe geschlossen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche sind u. s. w. Erkrankte oder Scheintodte bringe man sogleich in die freie Lust oder wenigstens in ein anderes Zimmer, oder össne, nenn dies nicht schnell genug geschehen kann, Fenster und Thüren, uni einen Luftzug zu erzeugen, lüste Hals binden, Gürtel, Mieder und alle fest anliegenden Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende Stellung mit herabhängenden Beinen, spritze kalter Wasser auf Gesteht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hände und rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser an kommt, trinke der Erkrankte etwas starken, schwarzen Kaiser l den Ohnmächtigen oder Schein- todten lasse man den Dunst oder Modem von heitzem starken Safieeaufgutz einathmen. Thlr. 2S Rgr. —- baare» Seid »nd Imm mit de» Bemerk« bekannt ge- lch verfolgten Stuhlbaum Rtedet au» l - t. Bekanntmachung. Künftig« s. November 187 0, Bormittags s Uhr soll« an hiesiger Amtsstell« «in auf 8 Thlr. —- —- gewürderter Secretär und eine auf 1 Thlr. —- —- gewürdert« Wanduhr öffentlich verauctionirt werd«, was hiermit bekannt gemacht wird. Strehla, am 27. September 1870. Königliche» Gerichtsamt daselbst. Straub, G.-Amtm. S. Bekanntmachung. Jahrmarkt in Riesa, den 24. und 25. October dieses Jahres. Riesa, am 4. October 1870. Die Rittergut-Herrschaft. Der Stadtrath. Heinrich Krrih. v. Welck. Steger. 187«. DicscS Blcktt „GlbehtaU und Anleger-' erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und kostet viertelsährltch I» Rgr. — Bestellungen werden bei jeder spostanstalt, in unser«, Erpcditicncn in Riesa und Strehl», sowie von allen unstrn Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind serner bevollmächtigt Haasenftein und Vogler in Hamburg- Allona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig.
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