Amtsblatt dtS KöM. LtMgliichli «ad dt« Rah« dir Stadt SchM. W 214. Sonntag dm 2. August. 1863. Bekanntmachung. Wegen des Turnfestes wird die Expedition de» Tageblattes Montag den S August Bormittag IO Uhr, Dienstag de« L. und Mittwoch den S August Mittag 12 Uhr geschlossen und bitten wir, Anzeigen bis zu den angegebenen Stunden gefälligst bei uns abgeben zu wollen. Die Expedition des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung, daS Fahren nach und von dem Festplatze betreffend. Für die Festtage de- III. allgemeinen deutschen Turnfestes, den 2., 3., 4., 5. August d. 9. stnd über da- Fahren von und »ach dem Festplatze, beziehentlich, was den auswärtigen Fährverkehr angeht, mit Genehmigung der Königlichen Amt-Hauptmannschast folgende Anordnungen getroffen worden. 1) Alle- von Leipzig nach Connewitz oder LöSnig und weiter bestimmte oder von jenen Orten nach Leipzig gehende schwere Wirtschaft-- oder Marktfuhrwerk hat den Weg über den Thonberg zu nehmen', während dem leichten Fährverkehr mit jenen Orte», außer dem Weg üb« de» Thonbera, auch der Weg durch die Linie gestattet wird. 2) Das auf den Festplatz fahrende WirthfchaftSfuhrwerl hat vom äußern Zeitz« Thorr an de» a» Wagnerischen Grundstück «»mündenden Settenweg einzuschlagm. 3) Die nach dem Festplatze mit Personen fahrenden Wagen, einschließlich d« Droschken und Omnibus, nehmen ihre« Weg durch die Windmühlenstraße nach dem Bayrischen Platz und von da durch die Sophienstraße; nur bei der Rückfahrt ist der Weg durch die innne Zeitz« Straße gestattet. 4) Auf d« äußern Zeitz« Straße und Connewitz« Chaussee Hallen sich alle hinauSfahreuden Wagen auf d« linken Seite, von der Stadt au- gerechnet, während die heimkehrenden fich recht« Hallen. Alle Wagen fahre» von d« hohen Straße an im Schritt, und haben sowohl bei der Hinaus- als bei der Hereiufahrt streng die Reihenfolge zu beobachten, indem jede- Vorfahren unbedingt untnsagt ist. 5) Die nach dem Festplatz bestimmten Geschirre halten, zum AuSsteigen d« Personen, an dem mittelsten Eingang des Fest- platzeS. Die Kutsch« dürfen bei dem Halten den Bock nicht verlassen. Die Fahrgäste d« Droschke» und eoncessioairten Einspänner haben vor dem AuSsteigen zu bezahle», indem d« Kutsch« zur Empfangnahme de- Fahrgeldes nicht halten bleiben darf. 6) Sobald die Wagen leer sind, habe» dieselben in der gleichen Reihenfolge nach dem am Ende de- Festplatze- gelegenen Station-Platz zu fahren und find, wenn d« Kutsch« sofort in die Stadt zurückkehre» will, über dm Platz nach d« rechten Seite der Chaussee zu lenken. Wollen die Kutsch« auf dem Statiou-platze auffahreu, so haben ste die durch Tafel« bezeichnet««, für die Omnibus und für die Droschke» und andern Wagen bestimmten gesonderten Halteplätze einzuuehmen, und bei d« Abfahrt fich ebenfalls »ach d« rechten Seite dn Chaussee zu wenden. 7) N« auf diesem Stationsplatze, nach welchem ein AuSgavg au- dem Festplatze führt, ist da- Eiusteigen d« Fahrgäste gestattet: auf dn Chaussee ist allen zurückfahreuden Wagen da- Halten zum Einsteige» vo» Personen uubediugt verboten. 8) Während d« Dauer d« Festzüge find die Zeitz« Straße und die Connewitz« Chaussee, sowie die sonstigen non den Zügen berührte» Straßen d« Stadt für allen Fährverkehr gesperrt: die Daun d« Sperrung bestimmen die anwesende» AuffichtSbeamre». S) Jeder Fuhrherr ist für sei» Geschirr uud sein« Kutsch« verantwortlich, und hat Letzter» in alle» Fälle» zu vertreten. 10) Das Rette» durch die Zeitz« Straß« und auf der Connewitz« Chaussee bi- zu« Festplatz ist verboten. 11) Alle» Anordnung» der auf dm Straß» und Station-Plätzen mit d« Aufrechthaltung d« Ordnung beauftragt« städtisch» AufstchtSbeantteu ist unbmiugte Folge zu leist». 12) Zuwiderhandlungen gegm vorstehende Bestimmung» werde» mit Geldstrafe bi- zu 10 Thal« oder entsprechender Gefävgviß- strafe geahndet. IN Fußgänger» wird empfohlen, bei dem Hinausgehe» »ach dem Festplatze die linke Sette, vo» der Stadt au- gerechutt, bei de« Hereinkommen die rechte Sette der Fußwege zu benutz». Leipzig, dm 31. Juli 1863. Der Skat- rnrd da- Poltzeia«t der Stadt Leipzig. —— vr. Koch. Metzler. Schleiß««. Bekanntmachung. Kür U«dre« der Ftaeres und eorreessioutrte« Gi»fpa«»er au- der Stadt »ach dem L«r«fesiplatze Hab« vir von jetzt ad und bis auf Wettere- die Laxe für 1 Person 2 Person» 3 Person» 4 Person» auf b Ngr. 7»/, Ngr. 10 Ngr. 12 Ngr. festgesetzt. Für Fuhr» vom Turnfestplatze »ach d« Stadt gilt die gleiche Taxe. Bor 6 Uhr Morgens und »ach 10 Uhr Abends ist der doppäte Betrag zu «heb». — Leipzig, d» 27. Juni 1883. Der Math der Stadt Leipzig. CichoriuS. Vr. Hanpel. »