Suche löschen...
Sächsische Dorfzeitung : 18.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187206187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720618
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-18
- Monat1872-06
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 18.06.1872
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag, Nr. 47. 18. Zum 1872. KMWHe DorfMmA. Preist vierteljährlich 15 Ngr. Zu beziehen durch alle lais. Pop. ' Anstalten. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag «nd Freitag früh. , Inseratenpreis.' Für dm Raum einer gespaltenen Zette Ngr. Unter „Eingesandt" 3 Ngr. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dre-dm. Unsere geehrten Abonnenten ersmhen wir, die Pränumeration auf das M. Quartal 1872 der Sächsischen Dorfzeitung gefälligst recht frühzeitig bei den betreffenden Postanstalten besorgen zu wollen, da mit in der pünktlichen Lieferung der Zeitung keine Unter brechung eintritt. Die Veriags-Lkpeditio«. — - — Politische Weltschau. Deutsches Reich. Abermals haben wir eine religiöse Debatte zu verzeichnen. Seit der Reformation trat wohl nie das kirchliche Moment so sehr in den Vordergrund öffentlicher Diskussion, als gegenwärtig. ES mag der religiöse Hader für gar Manchen etwas Langweiliges haben, aber wir machten be reit- früher darauf aufmerksam und wiederholen eS heute, daß der begonnene Kampf der Geister nicht so schnell beendet sein kann, als der deutsch-französische Krieg, zumal er an Bedeutung diesem in keiner Weise nachsteht, sondern ihn überragt. Der Leser rüste sich deshalb mit Ausdauer; es sind zähe Feinde, gegen welche der Kampf geführt wird. Wer zuerst erschlafft, überläßt dem Gegner den Sieg. Wehe aber uns und unseren Kindern, wenn jesuitische Verdummungssucht und Geistestyrannei die Herrschaft im deutschen Vaterlande erlangen sollten. ES handelte sich vorigen Freitag im Reichstage um das Jesuiten-Gesetz, welches wörtlich in voriger Nummer mit- getheilt wurde. Der Entwurf will die deutschen Regierungen in den Stand setzen, eine staatS- und reichsgefährliche Thätigkeit der Jesuiten auf dem ganzen Reichsgebiete aller Orten durch Ausweisungen zu durchkreuzen und lahm zu legen. Bundes- kommiffar Friedberg leitete die Debatte folgendermaßen ein: Die verbündeten Regierungen sind bei der Berathung über den ReichStagsbeschluß hinsichtlich der Jesuitenpetitionen zu der Ueber- zeugung gekommen, daß es bei dem bevorstehenden Schluß der Session unmöglich war, alle in dem Beschlusse erwähnten gesetz geberischen Fragen in Angriff zu nehmen; sie glaubten sich viel mehr, darauf beschränken zu müssen, die auf den Orden der Ge sellschaft Jesu bezügliche Regelung der Frage in's Auge zu fassen. Der Reichstag nennt in seiner Resolution die Gesellschaft staats- gefährlich, die verbündeten Regierungen theilen diese Ansicht. Daher haben sie geglaubt, schon jetzt und vor allem Uebrigen die Lösung dieser Krage in Angriff nehmen zu müssen. Der Reichstag hat eS den Regierungen überlassen, den Weg dazu selbst aufzusuchen und nur angedeutet, den Orden unter Strafe zu stellen. Bei der Erwägung hierüber glaubte man, wenn es möglich sei, einstweilen dm Weg der Strafgesetzgebung nicht zu betteten, so lange noch mildere Mittel ausreichen. Es muß ein Mittel gesucht werden, die Friedensstörer auf dem Wege des HauSpechtS unschädlich zu machen. Nur in diesem Sinne bitten die Regierungen um eine Ermächtigung, da, wo die Thätigkeit des Einzelnen Gefahr bewirkt, den Friedensstörer auSweisen zu' können und zu warten ^ob er, dieser seiner Umgebung entnom men,usn einem andern Orte die gefährliche Thätigkett fortsetzt. Mm dem Augenblicke an, wo der Orden eine Gefahr ist, sind wir im Stande der Nothwehr, wo man zu solchen Mitteln zu Vienrnb-reißigster Jahrgang. II. Luartal. greifen berechtigt ist (Ruf im Centrum: Erschießen!)- Gerade dieser Charakter der Nothwehr ist in diesem Gesetz stark ausge prägt, mit schwächlichen Mitteln vorzugehen würde nur schaden. Das Gesetz solle nichts anderes sein, als ein provisorisches Noth gesetz zur Nothwehr. Eine umfassende Regelung der Krage wird Vorbehalten, sie wird auch zu einer umfassenden Regelung der Orden überhaupt, speziell der Jesuiten führen. Den provisorischen Charakter des vorliegenden Gesetzes erkennen die verbündeten Regierungen voll und ganz an. Den Vorwurf aber weisen sie von vornherein zurück, daß das Gesetz gegen die katholische Kirche gerichtet sei und ihre Interessen verletze. 1500 Jahre hat die katholische Kirche geblüht vor Gründung des Ordens, auch nachher, als der Orden aufgehoben war (sehr richtig!) und auch dort, wo die weltlichen Gesetze die Jesuiten ausschließen. Kein Gedanke liegt dem Gesetz ferner alS der Gedanke der Feindselig keit gegen die katholische Kirche, die man nicht mit dem Jesuitenorden identifiziren müsse. (Im Centrum Gelächter.) — Abg. Mallinckrodt (Centrum): Ich konstatire, während der fünfundzwanzigjährigen Wirksamkeit der Jesuiten unter unsern Augen ist nicht ein einziges Vergehen derselben zur Sprache ge kommen. Selbst ihr schärfster Gegner hier im Hause hat zuge geben, daß sie ehrenwerthe Leute sind. Ich selbst habe eine un parteiische Untersuchung vorgeschlagen, um strenge zu strafen, wo zu strafen ist; man hat den Vorschlag von der Hand gewiesen, um die Angeschuldigten zu verurtheilen ohne Untersuchung, ohne Spruch. Das war noch niemals Sitte in deutschen Landen! (Sehr wahr! Bravo im Centrum.) Wenn solche Thatsachen vorliegen, die jeden ehrlichen Menschen mit Entrüstung erfüllen, da klingt die Aufforderung der Staatsregierung, die Angelegen heit mit vornehmer Ruhe zu behandeln, wunderlich genug. (Zu stimmung im Centrum.) Das Gesetz ist eine wahre Mlßqeburt. Denn was ist eine den Jesuiten verwandte Kongregation? Wer eS erklären kann, würde den Polizeibehörden, die sich bald damit zu beschäftigen haben werden, einen großen Gefallen erweisen. Kann man dies aber nicht, so ist ein solcher Gesetzentwurf eine Bankerotterklärung der Regierung. Man hat gesagt, das Aes tz sei eine Beschränkung der Freizügigkeit; aber es lst viel mchr, eS ist geeignet, die Jesuiten völlig heimatlos zu machen Da mit überschreitet es nicht nur die Reichskompetenz und greift in die Reservatrechte Baierns über das Niederlaffungsrecht ein, sondern es fällt damit zugleich auch in die Kategorie der Aechtunqs- und Proskriptionsgesetze, wie sie zu den Zeiten des tiefsten Verfalls der römischen Republik gebräuchlich waren. Ich weiß nicht, was aus dem Gesetze gemacht werden soll, aber ein solches Gesetz vorlegen heißt die gesetzgebenden Gewalten in Versuchung führen, daß sie ihre höchsten Pflichten, die des Rechtsschutzes, vergessen, um sich zu Werkzeugen der Gesetzes-Willkür zu machen. — Bundeskommissar Friedberg konstatirt, daß die Regierungen sehr wohl gewußt haben, was sie unter den Jesuiten verwandte Kongregationen verstehen. Nach der Autorität der Kirchenväter sind eS die Redemptoristen und die Schulbrüder. —Abg. Wagner (Neustettin) wendet sich gegen die Verteidigung der Je suiten durch Mallinckrodt. Als die komischste unter seinen Aus- ldssungen bezeichnet er die, daß man die Freiheit Deutschland- gefährde, wenn man die Jesuiten auStreibe; die Jesuiten, welche 47
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite