Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186208062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-08
- Tag1862-08-06
- Monat1862-08
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rtadt t.' »mb. lintr d öolfs ni. otha, ha. 5. zarni. Rest. logne. md. hwan. kowitz, um. . Hotel eipzig- hant. inz. Wien. olognt. ' und Ärtern, logne. Baum, l, Hotel Nat.. »t. div. r 14.90; Böhm. Lvedit- -b. —; Pari- 65 bi- , Sept.. »S: loco 0Q.— >r. 141/4 »: loco und vou hme.) -- len. l vo» ». 5. Amtsblatt des Sönigl. Bezirlsgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W L18. Mittwoch dm 6. August. 18K2. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MichseliSmefse beginnt am BV September und endigt mit dem 18. Oetober. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier feilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 5V Lhalern verboten. 5) Jedoch ist das Auspacken der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachfichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Lhalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feil halten, ist das Auspacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 25. September bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten blS zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 0) Eben so bleibt das Haufiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) Wegen des unter gewissen Bedingungen auch auswärtigen Spediteurs nachgelassenen Betriebes der MeßspeditionS- geschäfte besteht ein besonderes Regulativ vom 20. Oktober 1837, welchem allenthalben nachzugehen ist. Leipzig am 2. August 1862. Der Nkath der Stadt Leipzig. « Berger. Schleißner. Mr die Lagt». Von Adolf von Zerzog. In seiner kräftigen Schreibatt hat der wackere Adolf v. Zerzog zu RegenSburg (aus den Parlamentszeiten bekannt) in der Wiener Iagdzettung eine Abhandlung veröffentlicht, welche nicht nur von Waidmännern, sondern auch von Staatsmännern und Erziehern mit Nutzen gelesen werden dürste. D. Red. Bei allen revolutionären Anwandlungen war die Jagd von jeher dem ersten Anläufe auSgesetzt. Zuweilen mit Recht, — zu meist aber mehr au- demokratischem Herkommen — und als ein gar baquemes Thema der BolkSrednerei. Man braucht davon gar nicht- zu verstehe» und kann doch mit Hülfe traditioneller Phra seologie bei einem geneigten Publicum damit schönen Effect machen. Dabei lpbe» die Iagdsemde nicht nur den blinden Haß de- Hau fens hinter sich, sonder» auch die gesammte heilige Schaar der Erzphilister, — alle Schulfüchse, Stockökonomen und überstuditten Volk-witthsch-fter. Dazu noch das sentimentale Geschlecht (worauf der alte Goethe so wenig hielt), das die Menschen quält und die Katzen hätschelt — und gar so gern von Wurzeln und Kräutern lebte, wenn nur die Braten nicht schmackhafter wären! UebrigenS ist der Rausch von 1848 wieder au-geschlafen; man darf, ohne Gefahr für seinen guten Ruf, bescheidener conservativer Meinung sein und wohl auch die Jagd vettheidigen, wa- denn auch, nach dieser kurzen Einleitung, hiermit versucht werde« soll. Es ist eine alte Geschichte, daß man dem Menschen sein Hand« werk ansieht. Ein Mattose ist ein anderer Kerl als ein Schneider, und ei» Grobschmied ist ziemlich verschied« Bon einem Conditor. Und ein Jäger ist ein anderer. Dkum als ein Richtjäger! Es ist aber nicht gleichgiltig, aus welchen Individu« s« Volk besteht. Das Leo« ist untheilbar und in dem eine- Volkes ist nichts gleichgiltig. E- ist die Wechselwirkung eines Organismus, . in welchem der Zustand des Ganz« den jedes einzeln« TheileS und der Zustand jedes einzelnen TheileS mehr oder weniger den des Ganzen bestimmt. Ob in einem Lande gejagt wird oder nicht, ist so wenig einerlei, als ob darin die Musik und die Kunst cultivirt oder vernachlässigt wird. Der feine Smn der Alben wußte die- sehr wohl, aber für den modernen Rationalismus ist nur da — was er mit seinen töl- pischen Händen greifen kann. Wenn ihr in unseren Alpen die Gemsen vertilgt, meint ihr wohl: es wärm damit nur die Berge etwas einsamer geworden und das Volk käme dadurch um so und so viel Paar lederne Hosen und ein bischen Zeitvertreib? Mit Nichten! Ihr habt Sinn und Leb« des AelplerS verödet, um ein kostbares Stück Leben und Romantik habt ihr ihn gebracht! Aermer habt ihr ihn gemacht um hundert schöne Lieder und Wei sen — und um viel frische Lust und kecken Muth! Ist dies wohl ^ ^)a könnt ihr dem Volke auch Tanz und Sang und Spiele und noch vieles Andere nehmm. Sterben wird'S mcht d'ran — und Steuer geben kann's doch! Wer wollte aber behaupten, es sei einerlei, wie Diejenigen erzogen find, welche einmal berufen werden, das Land zu regieren, seine Knege zu führen, seine Gesetze zu handhaben, das Volk zu vertreten? Wie sollte es gleichgiltig sein, ob ein Minister ein wackerer Waidmann ist oder ein Staais- hämorrhoidariuS? ob unsere Officiere rüstige Jäger sind oder weibliche DandieS? ob unsere Volksvertreter ausgewachsen sind im reg« Verkehr mit Natur und Menschen, in freier Lust und Wind und Wetter, oder hinter Mauern und Büchern, in Stubenlust und Schulstaub? Gewißlich ist der Gedankengang ein anderer draußen im grünen Wald, nach scharfem Ritt und lästigem Jagen, im Gefühle der Gesundheit und Mannhaftigkeit, als in dumpfer Canzlei, abge spannt von endloser Amtshatze, oder hinter dem Ofen bei Flieder brühe und Bauchweh! Unsere hölzerne Bureaukratte verbietet dem Beamten das Jag«, weil ihr blödes Auge darin nm Allotrium
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite