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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180226
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-26
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.02.1918
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48. Dienstag, 26. Februar 1S18, aveiivs. 71. Jahr«. Sondcrvcrteiliing von Zucker vetr. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Juncru soll demnächst eine Sonderverteilung von V- Pfund Zucker siir jeden Kops der mit Zucker zu versorgenden Bevölkerung cinschliestlich der Militärpersonen, jedoch mit Ansschlust der Ur lauber und der Kriegsgefangene«, erfolgen. Die bezugsberechtigten Personen erkalten auf Antrag bei der Gemeindebehörde bcz. bei der von dieser zn bestimmenden Ausgabestelle eine Marke über V. Pfund Zucker mit 2 Abschnitten und L. Diese Marke ist sofort und bis spätestens den 5. März 1S18 bei dem Kleinhändler, bei welchem der Zucker entnommen werden soll, vorzulegen. Dieser hat jeden der beiden Teile 1 und lk auf der Rückseite der Marke mit seinem Firmenstempel oder mit seinen, Namen und Wohnort zu versehen, Abschnitt L abzu trennen und aufznbewghren, Abschnitt v aber dem Bezugsberechtigten wieder anszn- häudigen. Die Abschnitte hat jeder Kleinhändler zü je 50 Stück zusainmenqebündelt in einem verschlossenen Umschlag, der mit seinem Namen und Wohnort bez. Firmenstempel und mit der Aufschrift: „Inliegend: Stück Zuckermarken versehen ist, bis zum 8. März 1018 bei der Königliche» AmtShauptmannschaft — Zuckerverteilungsstelle — einzureichen. Neber die zur Belieferung der Abschnitte erforderliche Zuckermenge erhält der Kleinhändler eine Bezugsanweisung, auf deren Rückseite der Firmenstempel oder die Unterschrift mit Tinte oder mit Tintenstift anzubringen ist. Diese Anweisung dient dann als Bezugsanswcis gegenüber dem Großhändler, sie ist also vom Kleinhändler in der üblichen Weise an seinen Lieferanten weitcrzugcben. Die angegebenen Fristen sind nnbedingt einzuhalten. Später eingehende Marken können nicht beliefert werden. Der Tag des Beginns der Zuckervertcilung wird alsdann bekanntgegcben werden. Großenhain, am 22. Februar 1918. 3336oIU. Der Kommuualvcrband. Zum Landeslttchtage. Warum schweigt die evangelische Kirche im Streit der Parteien nm die Friedensziele, während Rom doch mit dem mächtigen Einfluß seiner Diplomatenkunst wiederholt sich geltend mrcht? Mag mancher ihre Ohnmacht verlachen oder ihre Stimme schmerzlich vermissen, es entspricht doch völlig ihrem Wesen, wenn sie sich streng hütet, mit dem Evangelium in die Weltgeschichte einzugreifen oder etwa im Namen des FricdenSkönigS Jesus Christus den Völker krieg schlickten zu wollen, wie es der Papst versucht. Denn Luther hat ihr jene reinliche Scheidung zwischeu Evan gelium und Politik wieder zur Gewissenspflicht gemacht, die schon Jesus gegenüber jüdischen Weltreichsplänen gefordert hat. Weil sein Reich nicht von dieser Welt ist, darf seine Kirche auch nicht mit religiösen Gründen politische Forde rungen und staatliche Machtfragen stützen wollen. Um so freier ist sie aus ihrem eigenen religiös sittlichen Gebiete, um so ernster und treuer Kat sie nun aber auch hier zu ar beiten, den Völkern und Herzen das Gottesreich zu bringen »md sie mit dem Gottesfrieden zu durchdringen, den die Welt nicht geben kann. Dazu stellt unsere Kirche heute den Bußtag an den Weg unseres Volkes, um durch ihn, ihrem Auftrag gemäß, alle Kreise »um wahren Frieden zu rufen, der so erschreckend fehlt. Fricdelosigkeit ist der eigentliche innere Jammer unserer Tage. Alle Schatten und Schäden der Gegenwart gehen auf diese Wnrzel zurück:, das Jagen nach Gewinn Cierabiiefernnyspflicht der Hühuerhatter. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenhain vom 15. Februar 1918 — abgedruckt in Nr. 41 des Riesaer Tageblattes vom 18. Februar 1918 — geben wir bekannt, daß sich als Eieraufkäufer für die Stadt Riesa Herr Hermann Gruhle, Gocthestraße 39, und Fran Ernestine verw. Graf, Schillerstraße 2, gemeldet haben und dieselben als solche bestellt worden sind. Herr Gruhle und Frau Graf sind von der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain mit Ausweis versehen und allein berechtigt, innerhalb der Stadt Riesa von den Geflügelhaltern Eier gegen Ausstellung einer Empfangsbescheinigung aufzukaufen. Besonders wird darauf hingewiesen, daß jede unmittelbare Abgabe von Eiern seitens der Geflügelhalter an Verbraucher verboten ist, wobei es ganz gleichgültig ist, ob die Abgabe entgeltlich oder unentgeltlich oder auf Eiermarken erfolgt. Die Hübnerhalter sind vielmehr verpflichtet, sämtliche Eier, die sie nickt für den eigenen Bedarf benötigen, mindestens aber die nach den folgenden Grundsätzen errechnete Pflichtmenge an Eiern, an die obengenannten Eieraufkäuser abzuliefcrn. Die abzuliesernde Mindestmenge wird folgendem Maßstabe errechnet: Zugrunde gelegt wird bei jedem Geflügelhalter die Zahl der Hühner nach dem gegenwärtigen Stande (d. s. alle Hühner und vorjährigen Kücken!, vermindert um die Zahl der stündig im Haushalt des Geflügelhalters zu beköstigenden Personen. Von der ionacb verbleibenden Hühnerzahl bat der Landwirt 40, der Nichtlandwirt 30 Eier für das Huhn im Jahre abzuliefern. Als Landwirt gelten alle Feld- und Großviehbesitzer. und Genuß, die sinnlose Verschwendung und sittenlose Le bensführung, die Qual einsamer Stunden und Nächte, die Uebersättignng und das Unbefriedigtsein, die Angst vor sich selbst und die Verzweiflung, die das Leben wegwirst, — da zu kommt eS, weil das arme Herz ohne Halt und Heil ist. Und dazu die entsetzliche Verschiebung aller Rechts- und Sittenbcgrisse unter den Kriegsverhältnissen, die Selbstsucht und Raffgier aufgewckt haben — dadurch ist das Gewissen verwirrt und verletzt, kann keine Ruhe finden, weil cs Gottes Ordnung und Gebote übertreten hat. Das ist des Bußtages Aufgabe, schlicht und ernst die göttliche Wahrheit zu verkünden: „die Gottlosen haben keinen Frieden" (Jes. 48, 22): wer durch Ungehorsam sich von Gott loSge- macht, hat sich durch eigene Schuld um den Seelenfrieden gebracht: die Sünde ist der Leute Verderben. Doch nicht als Richter und Rächer hat der Bußtag dies aufzudecken, sondern der Herr hört aus der Scelenuot der verschmachtenden Menschheit den Rus um Hilfe und Erlö sung. Dazu läßt er durch seine Kirche auch am Bußtag sein Heil verkünden und Vergebung und Frieden den auf richtigen Herzen anbieten in dem FricdenSsürsten Jesus Christus, unter dessen Kreuz die Passionszeit uns stellt. Die Stellung zu Gott muß von Grund aus anders werden: demütige Unterordnung unter seinen Willen, gehorsame Er gebung in seine oft dunklen Wege, gläubige Aneignung seiner Huld in Christus, kindliche Zuversicht auf seine Ba- tertreue in Jesu Nachfolge — „so werdet ihr Ruhe finden für eure Seelen", mit solcher heiligen Stille aber auch hert- Polizeistnnde in der Stadt Riesa betreffend. Wir geben hiermit bekannt, daß die Königliche Kreishauptmannschaft zu Dresden mit Verordnung vom 18. Februar 1918 — 234 lll — die Polizeistunde für die Gast», Speise- und Schankwirtschastcn — einschließlich der Kasseeschankftätten — in der Stadt Riesa vom 1. März 1918 ab auf alltäglich abendS 11 Uhr festgesetzt hat. Bezüglich der Lichtspielhäuser verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Der Rat der Stadt Nicsa, am 26. Februar 1918. H. ———— Dao Utieiaer Lageblatt erscheint jede» Lag abends '/,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn-«nd Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Trager frei Haue- oder bei Ablwttmg au, Schalter der Kaiserl. Postanstaltcn vierteljährlich 3 Mark, monatlich l Mark. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcbeu und im voraus -u l embleu: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breile Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., Ortsgreis 20 Pf.: zeitraubender nu'd tabellarischer Satz ent- sprechend höher. SiachmeisungS- und VermittclungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eiuge^ageu werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa. Aierzehntägige UnterhalttmgSbeilage „Erzähler an der Elbe«, — Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger iraendwelclu-r Störungen d-S Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DesördcruuaSeinrichtni.gen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder ans Nnchmblung d S P>-.uglpreises. Rotationsdruck und Verlag: Lang er L Win terlich, Riesa. «eschSttSstckle: tsoetheftratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilbelm Dit irich, Riesa. Zeitungspapiersammlnug am 2. März. Am vorgenannten Tage werden Scküler der iuesigen Schulanstalten in den einzelnen Haushaltungen vorsprechen und das Zeitungspapier, das als Strohcrsatzmittel zum Stopfen von Militärstrohsäcken Verwendung finden soll, sammeln. Alle Sammler find Volt uns mit Ausweis, auf dem der Ratsstempel aufgedruckt ist, versehe». Unsere Einwohnerschaft bitten wir herzlich, die Sammlung möglichst reichlich zu unterstützen und das Papier in Bündel gepackt bereit zu legen. Papier aus Wohnungen, in denen ansteckende Krankheiten herrschen oder in letzter Zeit vorgekommeu sind, und Papier und Zeitungen, die an ansteckenden Krankheiten leidende Personen in den Händen gehabt haben, bitten wir nicht mit abzuliefern. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. Februar 1918.Fnd. licke Kraft zum Leiden und Wirken gewinnen für Gottes Friedensreich, wie ein Paulus, ein Luther sie bewährten. Darum höre, deutsches Volk auf deines Gottes Ruf, finde dich zurück in des Heilands Erbarmuug und Liebe, ent- scheide dich zu neuem Gehorsam und Glauben gegen seinen heiligen Willen, das; sein Friede dich überströme in allem Unfrieden dieser Welt und dich weihe zn gesegneten Frie- denSwcrken! Um dieses hohe, ewige Friedensziel arbeitet und betet die evangelische Kirche, und wir, ihre Glieder, wollen für uns und unser Volk mit Demut ringen, daß es selige Wahrheit werde: „Christus ist unser Friede!"(Eph. 2,14.) (Sächsische Evangelische Korrespondenz.) Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 26. Februar 1918. —* Iugenddank. Dem erst wringe Mouate be stehenden hiesigen „Ausschuß Jngenddank" sind schon er freuliche Einnahmen zngkflvssrn, so 150 M. Reingewinn non der Anssnhrnng eines LritherfestspieleS durch die Kna benschule, 63 M. 40 Pf. Erlös aus Zeichnungen und Schülerarbeitcu durch das Realprogymnasium, 22 Ni. 26 Pf. Erlös aus der Kernsammlung der Mädchenschule, 30 M. Reingewinn aus einer Veranstaltung der „Deutschen Jugend", 90 M. Erlös aus der Veranstaltung dreier Märckcnnach- mittage durch Herrn Lehrer Güntbcr, 76N M. Reingewinn eines von der Ortsgruppe Riesa des „Wandervogel" veran stalteten Vortragsabends, 376 M. 15 Pf. anteiliger Rein. Biltterabglwe in Grölm vetr. Die Butter gelangt gegenwärtig in nachstehenden Geschäften zur Ausgabe: Otto Dege, Riesaer Str., Franz Rösler, Riesaer Str., Conttttnverein, Carl Galle, Kirchstr., Otto Ulbricht, Bahnhofstr. Die Abgabe erfolgt nur gegen Abtrennung des jeweils gültigen Wochenabschnittes, der mit dem Abschluß dec Woche seine Gültigkeit verliert. Nach- und VoranSliefcrnngen sind unstatthaft. Bis auf weiteres erfolgt die Abgabe der Butter jede Woche von Donnerstag bis Sonnabend. Damit eine geregelte Buttcrverteilung gewährleistet wird, haben Verkäufer und Verbraucher folgendes zu beachten: Gröba ist groster Znschustort. Die Verbraucher haben in den drei Verkanfstagen ihre Butter abzuholcn, andern falls angenommen werden muß, daß sie auf den Anspruch der Belieferung verzichten. Nach diesem hat der Verkäufer seine Verbrauchs- und Bedarfsanzcige an die örtliche Sammelstelle weiterzugeben, damit diese wiederum rechtzeitig den Bedarf für die kommende Woche aufgeben kann. Gröba, am 26. Februar 1918. Der Gemeindevorstand. Die Ausgabe der Grieskarten für schwangere Frauen und stillende Mütter erfolgt Donnerstag, den 28. Februar IN 18, vormittags von 8—1 Uhr im Gemeindeamts. Zeugnisse des Arztes oder der Hebamme sind vorzulegen. Weida, den 26. Februar 1918. Ter Gcmeiudcvorstand. Den ablicfcrungSpflichtigcu Hühnerhalteru wird noch eine schriftliche Auflage über die von ihnen aufzubringende Mindestpflichtmenge zugeben. Mit der Abgabe der Eier an die obengenannten Stellen kann aber trotzdem schon jetzt begonnen werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 26. Februar 1918. Gßm. Städtischer Brennyolz-Berkattf. UnS steht jetzt und in nächster Zeit noch ein größerer Posten kieierncS Brennholz zur Verfügung. Der Preis stellt sich auf ungefähr 25 Mark für den Raummeter. Abgabe kann bis auf weiteres an jeden Hauhalt erfolgen. Anmeldungen sind baldigst bei der Fa. Hans Ludewig, Elbstcaße 1, zu bewirken. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. Februar 1918. Fnd. ?ie W- mii MfftnUrllNll siir W W- und WtiMk lietr. Vom I.März d. I. ab wird die gesamte Buch- und Kassensührung siir das städtische Gas- und Wasserwerk nach dessen Geschäftsstelle, „An der Gasanstalt Nr. 4" verlegt: es werden deshalb von diesem Zeitpunkte ab in der Stndthauptkasse keinerlei Kassengeschäfte des GaS- und Wasserwerkes erledigt. . Der Rat der Stadt Riesa. H. Viehzählung. Am 1. März dieses Jahres findet eine kleine Viehzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Federvieh »nd zahme Kaninchen. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den.einzelnen Vichbesitzcrn und wird durch die hiesige Sckmtzmannschaft vorgenommen werden. Ten Zählern sind die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. Wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit GefänaniS bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dein Staate verfallen erklärt rverden. Der Rat der Stadt Riesa, den 26. Februar 1918.Gßm. Koksverkanf des städtischen Gaswerkes. Für die Lieferung von Koks innerhalb des Stadtgebietes und der nächsten Umgebung aus dem städtischen Gaswerk als FeueruugSmaterial für Stubcnbraud, Zentralheizungen oder industrielle Zwecke können bei der unterzeichneten GaSwerksdirektion auf die Zeit vom 1. April 1918 bis 31. März 1919 KokSliefcrungSverträge abgeschlossen werden und zwar von 10 To. --- 10000 tx an aufwärts. Anmeldungen sind spätestens biS 11. März dS. I. einzurcichcu. Später eingehende Anmeldungen können voraussichtlich keine Berücksichtigung finden, Kleinverkauf findet Dienstags und Freitags von 8—IS Uhr statt. Riesa, am 26. Februar 1918. Die Direktion des städt. Gaswerkes. Das Schulgeld für die mittlere und höhere Schule, sowie für die Fortbildungs schule auf das 1. Vierteljahr 1918 wird am 1. März fällig und ist binnen 14 Tagen an unsere Steuerkasse abzuführcn. Nack Ablauf dieser Frist erfolgt die zwangsweise Beitreibung- Der Schulvorstand. iesaer Tagebllltt «nd Anzeiger (Llbeblatt und Anzeiger). Drahtanschrift: Dagedlatt «es». L L F» Postscheckkonto: Leipzig 213SL. Sernruk R-. 20. Glrokasse Riesa Nr. SL für die Königs. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Nat der Stadt Nicsa, sowie den GcnleinderatGröVa.
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