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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 26.08.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-192208265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19220826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19220826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1922
- Monat1922-08
- Tag1922-08-26
- Monat1922-08
- Jahr1922
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 26.08.1922
- Autor
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/ Erscheint täglich, nutzer Sonn- und Festtags, nachmittags. — Bezugspreis: 33,— Mt. monatlich frei ins Haus, durch die Post bezogen 99,— Mk. vierteljährlich. Bestellungen nehmen die Geschäfts stelle, sämtliche Postanstalten. Briefträger und unsere Zeitungsträger ent gegen. — Einzelnummer 1.50 Mk. Anzeigenpreis: Dee sechsgespaitene Grundzeile wird mit 4,— Mk. für auswärtige Besteller mit 4.50 Pit. berechnet. Im Reklame- und amtlichen Teile kostet die dreiqespaltene Zeile 9,— Mk., für Auswärtige 10,— Mk. Schlutz der Anzeigenannahme vorm. S Uhr. Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86 697 Vies«« enthätt die «Miche» des Amtsgericht, und der Am1<««»aI1schaf1, somit de-S1»d1rate, z« Lichtenfteia-Lallnderg. MM u. Verlag von Otto Koch L Wilhelm Pester in Lichtenstein-L., Inh. Wilhelm Pester in Lichtenstein-T., zugleich verantwortlich für den gesamten Inhalt des Blattes. Nr 199 Sonnabrnd, dru 26 August i»22 72. Jahrgang. Für Mieter und Vermieter. Das Mtetelnlgungsamt. das wir auf Grund de» Reichsmieten.Gesetze» und der dazu ergangenen Au?, führungsverordnung mit der Festsetzung der Hvlldertsätze der Zuschläge zur Grundmtete beauftragt haben, hat i» seiner Sitzung vom 8 August 1922 unter Mitwirkung seiner sämtlichen Mitglieder festgesetzt: 15 vom Hundert 120 , 120 „ setzungsarbeiten 100 „ , In dem Zuschlag für Betriebskosten ist das Wasser geld eingeschlossen, dagegen sind au-geschlossen die Kosten dee Treppenbeleuchtung Aus Antrag des Vermieters kann da8 Mietelniguugs- amt innerhalb de» gesetzlichen Rahmens dis zu den Höchst. ' sätzen hinaufgehen, jedoch werden diese Sätze dem Vermieter nur als Berechnungsgeld gewährt, über das er halbjähr lich abzurechne» hat. Der Abzug für Nebenleistungen von der Frieden«, miete wird vom Giutgungsamt aus Antrag von Fall zu Fall festgesetzt. Die Sr««d»iete ist die Friedensmieie vom 1. Juli 1914 abzüglich 15 vom Hundert für die damaligen Betrieb«, und Instandsetzungskosten. Der Zuschlag für große FustoudfetzuugsorheUe« ist vom Vermieter solcher Grundstücke, für die »och de« gesetzliche« Bestimm««ge» Zuschüsse für große Instand, setzungen zu zahlen sind, an die Städtische Sparkasse ab- zuitesern, wo Hauskonten eingerichtet werden. Lichtenstein«Lallnberg, am 25. August 1922. Der Stadrat. Oeffentliche Aufforderung zar Abgabe ei«er Sewerb»ste«ererklSr«»g fSr da» Rech»«»,«jahr 1222. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung find zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet: alle Unternehmer, die in der Gemeinde Lichteastei« Lall«berg 1. für den Zinsendienst 2. für Betriebskosten 3. für laufende Instand, setzungsarbeiten 4. für große Instand. 1. einen Gewerbebetrieb oder, fall» der Betrieb an mehreren Orten in Sachsen stattfindet, das Haupt« geschäft, 2. im Falle eines autzersächsischen Gewerbebetriebe» die sächsische Hauptbetriebsstätt« oder in Ermange. lnng einer solchen die sächsisch« Betriedsstätte mit den meisten gewerblichen Hilsspersonen unterhalten, 3. wohnen und den Gewerbebetrieb (Hauptgeschäft, sächsische Hauptbetrlebsstätte oder Betriebsstätte mit den meisten gewerblichen Hilfspersonen) in einer nicht als Beraulagungsbehörde zugelassenen sächsischen Gemeinde unterhalten soweit im Kalenderjahre 1921 oder im letzten Geschäft»- (Wirischastt.) Jahr ein abgabepflichtiger Ertrag von mehr al» 24 000MK. erzielt worden ist oder das abgabepfllch. tige gewerbliche Anlage« und Betriebskapital am Schluffe des obeubezeichneten Kalender- oder Geschäfts- (Wirtschaft».) Jahrs mehr als 25 000 Mk. betragen hat. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Ver pflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des oorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. bi» 14. September 1922 bei der unterzeichneten Gemeindebehörde einzureichen. Vordrucke für die Steuer- erklärung können von der unterzeichneten Gemeindebehörde bezogen werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Sind mehrere Unternehmer an demselben Gewerbe beteiligt, so genügt es, wenn einer die Gewerbesteuererklärung adgibt. Für mehrere selbstän- dige Gewerbe desselben Unternehmer» find getrennte Steuererklärungen abzugeben. Für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormund« schast oder elterlicher Gewalt stehen, sind die Gewerbe« steuererklärnngen von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt, für juristische Personen uud selb ständig steuerpflichtige Personenvereiulgungen oder Ver« mögenSmassen von deren gesetzlichen Vertretern, Vorständen oder Geschäftsführern abzugeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Gewerbesteuererklärung abzugeben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abgeden lassen. Die schriftliche Vollmacht ist der Steuererklärung veizufügen, sofern fie nicht bereit» zu den Akten der Gemeindebehörde ge geben ist. Die Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr de» zur Abgabe der Steuer erklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittel» Einschreibebrief» Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann durch Geldstrafen bis 500 Mk. zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bi» zu 10 o. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen vorsätzlich bewirkt, daß di« nach dem Gewerbe steuergesetze zu entrichtende Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bi« zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gesänqnt» er kannt werden (8 36 des Sewerbesteuergesetzes). Wer fahrlässig al» Steuerpflichtiger oder al» Vertreter oder bet Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steuergefährdung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchstbetrage halb so hoch ist, wie die für die Steuer hinterziehung angedrohte Geldstrafe (8 37 Abs. 1 de» Gewerbesteuergesrtzes in Verb, mit § 367 der Reichsabgaben- orduung). Lichtenstein-Callnberg, den 23, August 1922. Dar S1»dtrat. SIE MW (Ser. WM). Zinsfuß 3'/,°/« Tägliche Verzinsung Postscheckkonto Leipzig Nr 21489. Gemeinde-Girokonto Nr. 2. Srengste Geheimhaltung Unentgeltliche Aufbewahrung, An- und Verkauf von Wertpapieren. Geschäftszeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von früh 7—12, nachmittags von 2— 4 Uhr. Mittwoch und Sonnabend früh 7 bis mittag 1 Uhr, desgleichen vor sonstigen Festtagen. Vermittlung von Leben», und Rentenversicherungen der öffentl. Lebenoerflcherung».An- statt sächsischer Sparkaffen., Kurze wichtige Nachrichte«. * .Dailv Telegraph" berichtet, die englische Regierung habe den Wunsch geäußert, daß bezüglich des Eintrittes Deutschlands in den Völkerbund auf der Völkerbundstagung verhandelt werde. ' In Dresden traf eine Gesellschaft von 16 amerikanischen Parlamentariern ein, die sich zur Zeit auf einer Studienreise durch Deutschland befinden. Sie werden sich von Dresden nach Wien begeben. * Wie der „Basler Anzeiger" meldet, haben die schweize rischen Exporthäuser und die schweizerischen Banken die Beleihung von Ausfuhrförderungen nach Deutschland am 22. August all gemein eingestellt. ' Professor Keynes, der morgen in der Schlußsitzung des weltwirtschaftlichen Kongresses der Ueberseewoche über Deutsch lands Reparationspolitik sprechen wird, ist gestern abend in Hamburg angelommen. * Aus München wird gemeldet: Die auf dem Königsplatz anberaumte Kundgebung der vereinigten vaterländischen Ver bände hat gestern nicht stattgefunden, da der Königsplatz durch eine Hundertschaft der Landespolizei und der Schutzmannschaft t vollständig abgesperrt war. * Ter Direktion der Münchner Schaubühne ist die« weitere Aufführung der Pfarrhauskomödie im Münchner Schauspielhaus : vom Polizeidirektor verboten worden. ' Obwohl der Friedensvertrag dazu keine» Handhabe bietet, - , hat die Regierungskommission des Saargebiets sich angematzt, ein« eigene Flagge,, für das Saargebiet zu schaffen. Jetzt ist eine neu« Verordnung dieser Kommission erschienen, nach der nur i in örtlichen oder kirchlichen Farben geflaggt werden darf. Damit hat man auch die verfassungsmäßigen Reichsfarben Schwarz- Rot-Gold im Saargebiet verboten. * Wie aus Konstantinopel gemeldet wird, hat die« kema- listifche Arme« in der Gegend von Ilschak eine neue Offensive begonnen. < W mit Sem Mionen! Ter österreichische Bundeskanzler Dr. Seipel hat sich zu einem außergewöhnlichen Schritt entschlossen: Er reist in die Hauptstädte der drei benachbarten Länder, Tschecho- Slowakei, Deutschland und Italien, um eine entscheidende Rettungsaktion für das in dringender Gefahr schwebende Oesterreich herbeizusühren. Den Anlaß hierzu gab der Be schluß der Londoner Konferenz vom 14. August, Oester reich keine weiteren Vorschüsse zu gewähren und die Frage der wirtschaftlichen und finanziellen Rettung Oesterreichs an die große Verschleppungsmaschine, genannt „Völkerbund", zu verweisen. Damit hat sich Oesterreich entschlossen, die seit Jahren innerhalb und außerhalb der eigenen Grenzen gehegten Illusionen über Bord zu werfen und zu erklären, daß selbst die größten Konsumkredite das Land nicht retten^ sondern nur immer hoffnungsloser in Schulden und llnter- bilanz Hineinstürzen können. Was Oesterreich jetzt tut» ist das, was auch wir tun müssen: Je eher wir verkünden, daß nicht der Abstrich von ein paar Milliarden, nicht kurzfristige Moratorien und einmalige Zahlungsnächlässe, nicht ein Herumflicken an den geltenden Bestimmungen das Verhäng nis aufzuhalten vermögen, sondern datz nur eine großzügige Revision -er wichtigsten Versailler vnd Nachversailler Frie- denskestimmnngen zum Ziele führen kann, umso besser für uns. ' Voraussetzung dafür, datz wir der Unuvelt, — der «ntentistischen und der anderen —, die Notwendigkeit von Radikalmitteln begreiflich machen können, ist, datz wir selbst uns von Illusionen freimachen, die sich im Laufe'der letzten Jahre als solche erwiesen haben. Die Reichsregierung hat i aus die französischen Drohnoten Porncarees (vom 26. Juli I und 1. August) am 5. August mit einer neuen Erklärung I geantwortet, datz Deutschland „im Rahmen seiner Leistungs- ß sähigkeit zahlen wolle". — Diese Vokabel, — denn mehr ist es nicht, hat Poincaree nicht abgehalten, die Retor sionen zu verhängen und weiter zu steigern. Für einen klarsehenden und ehrlichen Beurteiler kann es nicht zweifel haft sein, datz jede einzige Barzahlung, — und sei es nur der von der Reichsregierung in ihrer Note vom 14. Juli zugesagte verminderte „Ausgleichsbetrag von 500 000 Pfund Sterling" monatlich —, übersteigt unsere Leistungsfähigkeit. In der ausführlichen Note der Reichsregierung vom 28. Januar d. Is. steht ein Satz, der für das gesamte Repara tionsproblem zutrifft; er lautet: „Wenn man das Repa rationsproblem unter wirtschaftlichem Gesichtspunkte betrach tet, so mutz man zu dem Ergebnis kommen, daß es unbe dingt erforderlich ist, Deutschland für längere Zeit, mindestens aber für das Jahr 1922, von allen Reparationsleistungen zu befreien". Dieser oatz ist mit Ausnahme der ungerecht- ^tigten Beschränkung aus das Jahr 1922, — die einzig nnogliche vernünftige und ehrliche Beurteilung der Repara tionsfrage. Jede Abweichung davon fällt unter das, was im nächsten Satz der genannten deutschen Note angedeutet ist; dieser Satz lautet: „Die deutsche Regierung verschließt sich jedoch nicht der Erkenntnis, daß sie unter den gegebenen Ver hältnissen selbst die schwersten Bedenken für die deutsche Wirtschaft und die Finanzen des Reichs, hinter die politi- tifchen Notwendigkeiten zurückstellen muß." Hiermit ist ge meint, daß im Grunde unerträgliche und, wenn fortgesetzt, zu einer wirtschaftlichen und finanziellen Katastrophe führende Zahlungen — nach Ansicht des Kabinetts Wirth — ge leistet werden müssen, um unmittelbare politische Lebens gefahren für das deutsche Reich zu bannen. Solche Gefabren sind neue Sanktionen, Besetzungen und schließlich die Zer sprengung des Reiches. Die letzten Wochen haben aber ge lehrt, daß durch kein« noch so verderbliche finanzielle An strengung die politische Gefahr gebannt werden kann. Wir haben den Dollar zum Kurse von 1800 Mark hinauf — „repariert" und schweben heute in ernsterer Gefahr einer politischen Katastrophe als je zuvor. Ls wäre unter allen MM
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