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Sächsische Staatszeitung : 29.08.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192308298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19230829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19230829
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-29
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 29.08.1923
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SächsischeSlaalszeitmg den Zreistaat Sachsen Staatsan^eiger für Ankündigungen: Die 32 mm breite Brundzeile oder deren Raum im Ankündigung», teile 100 OVO M.,die 66 mm breiteGrundzeilr od.dercnRaum im amtlichen Teile 200 000 M., unter Eingesandt 250000 M. Ermäßigung auf Familien- u. GeschäftSanzeigen. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Erscheint Werktag- nachmittag» mit dem Datum de» Erscheinungstage-. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486 Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung ver Staatsschulden und der LandeSkulturrentrnbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande--Brandversicherungsanstalt, Berkaussliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Verantwortlich für die Redaktion: Hauptschriftleiter Bernhard IollcS in Dresden Mittwoch, 29. August 1923 Zur Frage der Betriebs stillegungen. Ju der Presse ist ein »Die Regierung und die Betriebsstillegungen" überschriebener Artikel erschienen, der, unter Bezugnahme aus eine An- frage der Kommunistischen Fraktion an den Landtag über die von der Negierung zu der Fiage der gegenwärtigen zahlreichen Betriebs- stillegungen eingenommene Haltung, diese billigt, am Schlüsse aber folgende Bemerkung bringt: „-.. Verwunderlich aber ist..daß von einer dem Minister Nachgeordneten Stelle eine Still» legungSverordnung herausgegangen sein soll, die durchaus nicht der Aufsassung der Gesamt regierung eutipricht Der Arbeitsminister ist auf Urlaub, jein Vertreter hat die erwähnte Verordnung nicht unterzeichnet, und wir sind überzeugt, daß er auch keine Kenntnis davon HU Wir möchten die Regierung darauf aufmerksam machen, daß die erwähnte Ver ordnung große Verwirrung anrichten kann. Die dafür in Betracht kommenden Ämter müssen sofort von der eigentlichen Aufsassung der Regierung erneut in Kenntnis gesetzt werden." Vermutlich hat diese Bemerkung folgende lürzlich ergangene interne Anweisung des Arbeits ministeriums an die Gewerbeanssichtsämter im Ange: „Soweit wegen der derzeitigen kata strophalen wirtichastlichen Entwicklung Betriebe alsbald oder sofort fiillgelegt werden müssen und die Einhaltung der in § 1 Abs. 2 der StiUegungSverordnung vom 8 November 1920 vorgeschriebenen Sperrfrist nicht möglich ist, werden die Gewerbeaufsichtsämter hiermit er mächtigt, im Namen des Arbeitsministeriums als Demobilmachungsbehörde im Sinne dec Stillegungsverordnung die Genehmigung zur Abkürzung der Sperrfrist oder zur sofortigen Betriebsstillegung zu erteilen, falls gegen die Abkürzung oder Stillegung von feiten der betreffenden Betriebsver tretung und Gewerkschaft leine Ein wendungen erhoben werden." Diese Anweisung hat lediglich formellen Charakter und bringt nur die bisher stets geübte Praxis zum Ausdruck, daß die Genehmigung zur Abkürzung der Sperrfiist ed:r zur sofortigen Be- triebSstiltegung ohne weiteres zu erteilen ist, wenn die Betriebsvertretung und die Gewerk schaft damit einverstanden sind. Die den Gewerbe- aussichtsämtern übertragene Genehmigung ist um jo unbedenklicher, als die Bctriebsvertretung und die Gewerkschaft unter allen Umstünden zu der auf Grund jeder Stillegungsanzeige vom Gewerbeaufsichtsamt vorzunehmenden Eröite- rungSverhandlung an Ort und Stelle hinzu gezogen werden und hierbei, nach ausdrücklicher Bestimmung de» ArbeitSministerinms, fordern können, daß die die Betriebsstillegung veran lassenden Umstände durch Einsicht in die Ge schäftsbücher amtlich nachgeprüst werden. Die genännte Anweisung will weiter nichts, als eine bei der Fülle der jetzt beim Arbeitsministerium eingebenden Stillegungsanzeigen dringend not wendige Erleichterung de- Geschäftsverkehrs schaffen und insbesondere die unnötigen An fragen und Rückäußerungen vermeiden, die da durch entstehen, daß eine an Ort und Stelle festgestellte selbstverständliche Rechtsfrage noch nachträglich im Dienstwege bestätigt werden muß. WtcktWM Anleihe des HeMen Wes Sie sichert dem einzelnen Kapital ukd ZinS entsprechend dem je weiligen Stande des rolla»S. Keine Börsenumsatzsteuer — keine Erb schaftssteuer f. datz setbstgezeichnete Stück Beste Anlage auch für kleine Beträge. 4435 Im Anschluß hieran wird noch bemerkt, daß das Arbeitsmiuisterium selbstverständlich alles versucht, der gegenwärtigen Wirlschaftskriiis, die durch zahllose BetriebSeinjchränkungen und -still- legungen gekennzeichnet wird, soweit es in seinen Kräften steht, entgegcnzuwirken, und daß es zu diesem Zwecke auch bereits dringliche Bor- stellungen mit bestimmten den Schutz der Arbeit- nehmerschaft betreffenden Vorschlägen bei der Reichsregicrung erhoben hat. Dabei ist besonders angestrebt worden, daß tunlichst an die Stelle der Arbeiterentlassungen ein „Aussetzen" des Be triebes tritt, bei Arbeitsstreckung die Wochen arbeitszeit nicht nur bis auf 24 Stunden, sondern bis auf 8 Stunden herabgesetzt wird und eine Unterbindung der Doppelverdiener- und Pfusch arbeit erfolgt. Die Lage der besetzte» Gebiete. Besprechungen des Reichskanzlers. Berlin, 2». August. In der Reichskanzlei fand gestern eine Be sprechung des R eich ska nzle rS, des Reichs- Ministers deü Innern, des Retchs- sinanzministrrsund des Ministers für die besetzten Gebiete mit dem Abwehr- ausschuß aller besetzten Gebietsteile über die all gemeine Lage in den Sindruchsgebiete« und die Befriedigung der von der im Abwehr kampf stehenden Bevölkerung geäußerten Wünsche statt. Außerdem wurden vom Reichskanzler im Laufe des Nachmittag maßgebende Vertreter der Wirtschaft aus dem besetzten Gebiete in Gegenwart mehrerer Reichsminister empsange». Die Besprechungen, die mehrere Stunde» dauerte«, ergaben volle Einmütigkeit über die von der Regierung zu besolgende Taktik. * Außerdem hat das Kabinett im Laufe des geflr'gen Tages Entscheidungen von weittragender Bedeutung gefällt. Lie wichtigste dieser Ent- Iche>dungen ist Lie neue enorme Erhöhung der Eisen bahnlarife, für die ab 1. September die Schlüsselzahl von 150000 im Personenverkehr auf 600000, im Güterverkehr von 1.2 auf 1.8 Millionen h.-raufgeletzt wild. Mit dem gleichen Tatum werden Ausnahmetarife für Obst und Gemüse eingesührt und Kartoffeln weiden, im Ueberängstlichkeit oder bewußte Irreführung? Die falschen Berichte über Sachsen. Nachdem, trotz der Auslassung des Ministeriums dcS Innern vom 20. August 1923, immer wieder übertriebene Darstellungen der in Sachsen in deu Industriegebieten und auf dem flachen Lande statt- gefundenen Vorgänge gegeben werden, und außer dem in einem Teil der Presse, nn Anschluß an die Pressenotiz, vom Ministerium des Innern die Darstellung derartiger Fäll: gewünscht worden ist, sicht f-ch da- Innenministerium veranlaßt, über einige besonders charak-er stische Fälle in der Öffentlichkeit zu berichten. Am 22. August vormittag- wurde daS Mini- N-rium von dem Verband Sächsischer Industrieller durch dessen Cynd.Ius Vr. Meißner von dem Einga.ig eines Telegramms aus Lichtenstein Calln- berg in Kenntnis ges ht. Das Telegramm hatte folgenden Wortlaut: „Arbeiterschaft droht mit Zerstörung des Betriebs und Totschlag, weil wiloe Forderung abgelehnt. Was tun? Ico." Die sofort eingeh lte Erkundigung beim Po- lizeiamt Lichtenstein ergab, daß dort nichts über die Sa.he bekannt war. Das Polizeiamt erhielt den Auftrag, sich alsbald zu informieren, und, wenn an der Sache etwas von Bedeutung sei, telephonisch zu berichten. l)r, Meißner wurse von den eingeleiteten Maßnahmen deS M nisteriumS unterrichtet. 24 Stunden später geht beim Innenminister ein Telegramm mit solgendem WorUaul ein: „Verband Sächsischer Inkustriever hat vor Bravnc-Jrmscher L Co. aus Lichlenstein-Ealln- berg Telegramm erhalten, daß Arbeiterschaft mit Z.-rslöruna d:S B.trirbeS und Totschlag droht, weil wilde Forderungen abgelehnt. Er suche um umgehende Mitteilung de« Sach verhalts. Reich-innenminister." Da» Ministerium setzte sich, nach Eingang de- Telegramm-, sofort mit dem Polizetamt Lichtenstein in Verbindung und erhielt folgende Darstellung: „Die Arbeiter der Fabrik Braune, Irmscher L Lo. hatten Lohnzuschlag nach dem Auer Tarif verlangt. Herr Braun: hatte di: Forderung ab gelehnt und darauf ist r« zu einer er regten Betriebsversammlung gekom men, nach welcher der Betriebsobmann dem Braune erklärte, die Stimmung sei so erregt, daß er, bei weiterer Ablehnung, nicht wisse, ob er für die Sicherheit der Betriebe- und der Personen garantieren könne. Herr Braune hat daraufhin nach Dresden telegraphiert, ohne aber lS für notwenng zu krachten, die örtlichen Polizeibehörden zubenachrich t i gen oder um Schutz onzugehen. Die örtliche Pollzeibihörde ist der Meinung, daß, nach Loge ter Tinge, keinerlei Be drohung zu erwarten war. Sie führt die Verschärfung der Situation vielmehr auf die Erregung des Herrn Braun: selbst zurück, der l erade to i einer Rei e zurückkam und bald nach der Betrie!-Versammlung einen anderen Stand- punkt eingenommcn ha', nämlich zu bewil ligen, wenn euch die Gewerkschaft sich für den Auer-Tar,f auösprechen würde." Tas Pclizeia ' t teilte mit, daß völlige Ruhe herrsche und euch keinerlei Unruhe zu befürchten sei. An dem Vorfall sind drei Tatscchen von Be- Seutung: 1. Der Betriebsinhaber wendet sich nicht an die örtliche Polizeibehörde. 2. er sendet ein völlig irreführendes Telegramm an de» verband Sächsischer In dustrieller, S. der verband Sächsischer Industrieller Wendel sich zwar an das Innenministerium, aber, trotz des beruhigenden Bescheide» und der Mit teilung über die ergriffenen Maßnahmen, zu gleicher Zeit an de» Reichsinnenminister. Es hält schwer, in diesem Falle anzunehmen, daß die Telegramm: des Herrn Braune und deS Verbände» Sächsischer Industrieller lediglich auf Kopflosigkeit zmückzusühren sind. Eia andere; Bei Piel: Am 14. August 1923 fanden in der Amishauptmannschast Döbeln Besprechungen statt, an denen Vertreter des Land wirtschaftlichen Bezilksoerbands, der Oitsgruppe de- BerbandS Sächsischer Industrieller, deS Kon trollausschusses, deS Bezirksausschusses sür Hand werk und Gewerbe, der Gewerkschaften und pol> tischen Parteien teilnahmen und die Stellung zu dem Überhandnehmen der Felddiebpähle nahmen und Richilmicn für di: Sicherstellung ver Ernährung der städtischen B.'völkirung au»- arbeiteten. Die Vervffent'ichuug der in jenen Besprechungen getroffenen Vereinbarungen hotte auch den Erfolg daß diese Diebstähle sich merklich verminderten. Am 15. und 16. August sanden dann i» Leipzig, unter Hinzuziehung der Landwirt,chastlichen BezirkSorrdände von Wurzen und Döb.ln, nochmals Besprechungen mit dem gleichen Ziele statt. Dabei ist den Vertretern der Behörden vom Land bund Leipzig bestätigt worden, daß die Polizeibehörden nach Lage der Dinge getan haben, wa- möglich war, um die Bandendiebstähle zu verh ndern. Trotz- d?m richtete der Landwirtschaftliche Bezirk-verband Döbeln am 18. August an den Reichsinnen minister folgende; Telegramm: „Landw rtschaft H engen Kreises il durch fortgesetzte Plünd.rung ihrer Getreidefelder hart bedrängt und findet bei keiner Behörde Schutz. Sofortige Abhilfe dringend erforderlich." Damit wird, gegenüber der ReichSregie- rong, den sächsischen Behörden bewußt unterstellt, mit Absicht Schutzmaßnahmen zur V.-rhin e- rung von Straftaten unterlassen zi haben, obwohl der BeziikSo.rband Döbeln die säch- fische Regierung gar nicht um Schutz ge beten hat. Ähnlich wie in dusem Beispiel liegt auch der Fall in Meerane. In Meerane traten am 15. August die Arb.-iicr in einen dreistündigen Generalstreik u»d verlang'«» von drn Unter nehmern die Zahlui g ein:r Wirtichafi-beihilse in Höhe von 15 Mill. M. ES wurden verschiedene Unternehmer veranlaßt, an Verhandlungen über oiese Forderung lellzunehmen. In den Verband- lungen kam man auch zu einem ErrebniS Über die Vorgänge selbst richtete der Verband Sächsisch- Thüringischer Wrbereim an das Innenministerium am 16 August folgende» Telegramm: „Haben vorgestern mit Gewerkschaften Tarif vertrag abgeschlossen mit 170 Proz. Lohnerhöhung btt 15. August und einmaliger BeschdsfungS- beihilfe von 7 Millionen in der Spitze. Gestern hat Arbeiterschaft Meerane unter kommnnisttschdr Führung dortige Berbandsmitglieder gezwungen, Auszahlung 'von 15 Millionen zuzusazen. Im Einverständnis mit Gewerkschaften sind unsere Mitglieder angewiesen, nur tariflich auszuzahlen Ersuchen Ministerium dringend um Unterstützung und Schutz unserer Mitglieder bei Durchführung de» Tarifverträge?. Andernfall; ordnungsmäßige Aufrechterhaltung der Betriebe unmöglich und unserer Überzeugung nach nicht nur der E nfluß der Arbertgebewerbänd«. sondern auch d:r Gewerkschaften unrettbar verloren." Daiaushin hat am 17. August ein Vertreter der sächsischen Regierung mit den Vertretern der Arbeitgeberv.-rbändr und der Gewerkschaften in Meerane Verhandlungen gepflogen, die ebenfalls zu einem Ergebnis sührlen. Trotzdem es alo möglich gewesen ist, durch Verhandlungen der Schwierigkeiten Herr zu werden, hat e» der Arbeit, gebervrrband für notwendig geha t:n, auch an die Reichsregierung ein Telegramm, uns zwar folgenden Inhalt», zu richten: Meerane, 16. 8. Unter Terror erzwungene, nicht mll Gewerkschaften vereinbarte Löhne rui nieren hiesige Betriebe gewaltsam. Entführung des Vorsitzenden und zweier anderer Fabrikanten bedrohen Existenz der Betrieb«. Einfluß der Ge- werkschaften ebenfalls untergraben. Unmöglich, auch nur annähernd erzwungenes Einkommen einzuhalten. Erbitten Schutz für Be triebe." Es kann weder von einer Eutsühruug von Unternehm:!» noch von einer Bedrohung der Be triebe die Rede jen, denn von die'en Dingen i t dem Regier rng-vertreter bei den Verhandlungen nicht- gesagt worben. Diese- zweite Tele gramm ist der sächsischen Regierung erst durch die Reichsregierung bekannt geworden. Ein Fall, der zeigt, daß die Schutzmaßnahmen deS Ministerium« gegen Terrorakte zwar sofort angeordnet, jedoch schon nach wenigen Stunden wieder rückgängig gemacht werden mußte», writ die Schilderung der Vorgänge matzlv» über trieben war, ist folgender: In Annaberg hatte am 8. August eine De monstration stattgesunden. Die Arbeitg.-ber wurden zu Lahnver Handlungen unter dem Drucke der Demonstration eingeladen. Sie nahmen auch daran teil, und die Verhandlungen führt.« zu einem Ergebnis. Nicht ein einziger Fall von Ge walttätigkeiten gegenüber den Unternehmern ist dabei zu verzeichnen gewesen. Das Innenmini sterium wurde wegen angeblichen Terror» um Schutz gebeten. ES wurden auch sofort 30 Beamte nach Annaberg beordert. An demselben Tage abends mußte aber da» Polizeien mando von Annaberg nach Chemnitz zurückbeordert werden, weil absolut nichts vorlag, wa» diee Maß nahme gerechtfertigt hält«. Die geschilderten Beispiele und eine An.ahl ähnlicher Fälle lassen den Vndaht erstehen, daß nicht nur Überängstlichkeit einzelner Unter- nehm.-r, sondern planmäßige Absichten be stürmter Jntercsientengruppen mit emnn Depe schensturm aus die Reichsregierung d:n Eindruck erwecken wollen, daß in Sachse» wilde Anarchie herrsch-.
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