Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 17.12.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189212179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18921217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18921217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-12
- Tag1892-12-17
- Monat1892-12
- Jahr1892
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
293 «escheNU tS-IIch, «all LuL nähme der «omi.lm»8-stt-l>e, adends »S b« fak- Vrrt» dierteljLhrllch » At. »o Pf«, «umatlich w Psg-, Moz«l<Strn. »Pf,. «efteSLiieeii «iehmen all« Post- emftallen, Pofttitea «mb dl« «lutgab»- strLea de» Tage blatt« an. 1892. Sonnabend, dm 17, Dezember kststerate »ach b^M- derrm Tarif. S-s«rat^i«»W>q»r «nspaltlg« «orp»». Heile ad. derm L»M «N-efandt «pst, Aellamen unter ht» «edakttau,strich »M«. Rachwel» «td ./ offertmchlnuahmg Pro Inferat 2L P». «rtra. ««läster Juferat«»- ' betrag »Pf^ »»«pllztertr Amtsblatt -er Lönigl. Ämishauplmannschast Flöha, des Lönigl. Amtsgerichts und -es Stadtrats )U ^mtkenbe^. Bekanntmachung Weihnachtsfeiertage einschließlich desselben zurückge. rechnet, ^auzveluftigungeu yn öffentlichen Orten, sowie die Veranstaltung von PktvatvaUen, auch wenn dieselben in Privathäusern oder iu Localen geschlossener Inserate für -le Sonntags-Nummern W Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 16. Dezember 1892. -s Wie aus dem Inserat der vorliegenden Nummer htrvorgeht, werden die WeihuachtSaussührungen von: „DaS Christkind" nächsten Sontag nachmittag Uhr im „Roß"saale beginnen uyp sollen dieselben die folgenden Tilge um ö Uhr nachmittags sottaesetzt wettien. Wie wir bereits mitteilten, soll diese rleiite DerStadtrath. V». Beck, Bürgermstr. B - , '7 solches wird aydurch mit dek» Gesellschaften abgehalten werden, nicht gestatt«. „^Verhandlungen mit Geld- Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, vap O , «uffiihruna nur von «'NH- ünd GesangSvor- ,E t- B--dmdu», m« trägen. Um den .E' gebracht werden, bequemer sängen, welche 8^.^^ zu können, ist Pla Hoffentlich wird der Besuch ein solcher, daß Ur viel? arme Kinder zu der geplanten Bewirtung rum W-ihnachtsseste eingeladen werden können. 1 -f MU dem 1. Januar 1893 wird du Novelle zu« Krankenversicherungsgesetze m «rast tretens werd^ dadurch einmal für die KaffenorgaMsationen Aeuvf- runaen aeschaffen. Diesen ilt meist formell bereu» durch Umgestaltung der betreffenden Satzungen Äu^ druck gegeben ober wird eS in den nächsten Tage» werden Bei der einen Kassenart, bel den f.eleu HllfS- kaffen, tritt diese Umgestaltung deshalb stärker in dle Erscheinung als bei den anderen, weil sie die behörd liche Bestätigung erhalten müssen, daß sie ihre Ein richtungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß ge troffen haben und demnach als freie HilfSkussen iW Sinne des Gesetzes anzuseyen sind. Sooann bringt das neue Gesetz eine Fülle von Verbesserungen für d« Versicherten, darunter vornehmlich eine ganze Anzahl von Erhöhungen der Leistungen der Krankenkaffe». Diese Erhöhungen sind teils ooligatorischer, teils fa^ kultativ-r Natur. Unter den ersteren erwähnen wir nur die Bestimmung, daß vom 1. Januar n. I. ab die Krankenunterstützung im Kalle der Erwerbsun fähigkeit erst mit dem Ablauf der dreizehnte» Wochd nach Beginn des Krankengeldbezuges endet,, sowie die Erhöhung des Sterbegelde- und die Erweuerung dyc Wöchnerinnenunterstützung, unter den letzteren die Vor schrift über Beseitigung der Karenzzeit, Gewährung des Krankengeldes an Sonn- und Festtagen und Rö- konvaleSzentenjürjorge. Schließlich aber hat das neue Gesetz auch den Kreis der Versicherten erweuert und diesem Punkte wird vom StanLpankte der Allgemein heit aus die größte Aufmerksamkeit zugewendet werde» müssen. Vom 1. Januar 1893 ab ist der Versiche rungszwang ausgedehnt auch auf die Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn in Binnen>chiffsuh,iS- »üd Baggerelbetrieben, im Handelsgewerbe oder in dem Geschäftsbetriebe der Anwälte, Notare und Gericht»- Vollzieher, der Krankenkassen, BerufSgenossenichafltN und Berftcherungsanstallen beschäftigt sind, sofer» nicht d,e Beschäftigung durch die Natur imeS Gegen standes, oder im voraus durch dea Arve>lsvertraa auf e.nen Zeitraum von weniger als einer Woche de- ist. Allerdings unterliegen die Hanvlung-- gehtlsen und Lehrlinge der Verficherungspflicht nur, sind" sechswöchige Kündigung ««gestellt 2- versicherten Personra im Post- und tin Telegrapyenbetriebe, so.vem den Be- vomb AufanHeeresverivallungeu werden Aukerdem tt^ ^^" versicherun^pfl.chltg. B?rsL-^naS^ ermächtigt worden/ die «cichu,ngung ist dem Betriebe nicht auf E-rund eine» getroffen werden. Die Auslegung bedenklicher Bilder, um ihren Charakter milde auszubrücken, in öffentlichen Bilder- und Buch- lüden dienen nur niedriger Reklame, nicht aber wahren künstleri schen Interessen, und wirken in der That demoralisierend. Wegen das Zndältertum würde die geplante Ausdehnung des Rahmens der Strafhandlungen ohne gleichzeitige Strasverschürfungen wenig nützen. ES handelt sich hier um Leute, welche die Ehre längst nicht mehr kennen, und denen nur durch scharfe Bestimmungen beizukommcn ist. Der iu der Vorlage enthaltene Begriff „Fülle besonderer Roheit", iu welchen Strasverschürfungen eintreten sollen, ist genügend fest umgrenzt, sodaß bezüglich des Vorkom mens von Mißbräuchen keinerlei Besorgnis gehegt zu wcrdm braucht. Ich bitte, dem Gesetzentwürfe die Zustimmung nicht zu versagen, denn es wird damit dem öffentlichen Nechtsgesühl ein ganz wesentlicher Dienst erwiesen werden. Rintelen (Zenlr.): Ich kann nur wünschen, daß der Kirche mehr Freiheit znr Bekämpfung der Unsittlichkeit gegeben wird, als sie heute besitzt. Insbesondere können die kirchlichen Ordensge- jellschaften in dieser Hinsicht viel nützen. Im Gegensätze zu dea Sozialdemokraten ist die Kirche bemüht, die Gefallenen wieder aus- znnchten Die Aeußerungen der freisinnigen Redner, daß ein Gc- fetz. wie das vorliegende, nicht erforderlich sei, schießen weit üoer das Ziel hinaus. Strafverschärfungen bei besonders rohen Hand lungen sind durchaus angebracht und unter Umstünden ist selbst Prügelstrfea ganz angebracht. Hahn (kons.): Meine politischen Freunde halten es durchaus sür geboten, den Auswüchsen enlgegenzutrelen, welcher dieser Ent wurf treffen will, und sie sind deshalb im wesentlichen damit einverstanden. Was die Kaseruierung der Prostituierten betrifft, so weichen ein großer Teil meiner politischen Freunde mit nur von dem Dlanopunlle ab, den unser Fraktivnsmitglied von Holläuser hier vertreten hat. Ich erblicke in einer solchen Kaser nierung eine Maßregel, die unbedingt zur Verwirrung der öffent lichen Meinung beitragen muß. Rian würde es im Volle nicht verstehen, wenn ein Verhalten, das mit schweren Strafen bedroht wird, straflos bleiben sollte, weil es uiiter polizeilichem Schutze steht. Wir könnten solchem Zustande nicht beipflichtcn. Pieschel (nat-lib.) tritt auf Grund seiner amtlichen Erfah rungen im wesentlichen für die Vorlage ein. Stadthagen (Soz.) bekümpft die Vorlage. Die Zuhälter, denen mit diesem Gesctzcntwurse besonders zu Leide gegangen werden soll, sind nur die naturgemäße Folge der bestehenden Re- glemcnte, welche den Besuch gewisser Lokale weiblichen Personen ohne männliche Begleitung verbieten. Daß sich Leute zu diesem elenden Gewerbe finden, ist nur durch die bestehende Wirtschafts form zu erklären. Geben Sie freies KoalitionSrccht auch den Frauen, damit von ihnen bessere Existenzbedingungen angestrebt werden können, und Sie werden sehe», wie viel sich bessern wird. Redner wendet sich dann gegen die vorgeschlagencn Slrasver- schürsungcn, die uni so gefährlicher sind, als der Parteikampf schon in den WerichtSfülen eingeführt ist, wie bekannte Vorfälle beweisen. Wenn Sie wirksam eingrersen wollen, so müßten Sie zum Mittel- alter zurücklehren und die Leute, die in Lie Interessen anderer eia» greisen, löpseu. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber nichts weiter als Vic Baukerotterkläluqg der bürgerlichen Gesellschaft. Geheimrat vou Lenthe bestreitet die Richtigkeit einer Be hauptung des Vorredners, daß es in Hamburg konzessionierte Toleranzhäuser gebe und weist die gegen die Gerichte durch den Vorredner erhobenen Schmähungen mit Entschiedenheit zurück. Bebel verlangt, daß in diesem Gesetze gleiche Gerechtigkeit sür Münncr und sür Franen geübt werde. Soll die Prostitution be° strasl werden, so müssen auch die beteiligten Münuer bestraft iver- de» und zwar um so Hürter, je vornehmeren Gesellschaftskreisen sie angehören. Die Mitglieder des früher in Leipzig bestandenen sogenannten Tugenddundes würden hier zuerst in Frage kommen. Die Debatte wird geschlossen und die Kommissionsberatung der Vorlage für gut erachtet. Nächste Sitzung Mittwoch, den 10. Januar 1893, erste Be ratung der Brausteuervorlage. k I . » ocuirrrrn zur vrrenitlwen zcenn er°^"ung"vom 11 April 1874 sind r« der letzte» Woche strafe b-z. Haft bestraft werden. Frankenberg, am 16. Dezember 1892. Vom Reichstage. Dezbr. stand die erste'Beratung ms Ersatzverteilung auf der Tagesordnung. . „ diese kleine Mltitäroorlage dem Wunsche üemäß E der großen zusammen behandelt mit sich reißen. Aber sie ist ganz gut selbständig zu behandeln und ich stehe ihr ganz anders, üls der großen, gegenüber. DaS Grundprinzip, die Ersatzziffer künftig mcht mehr nach der Bevölkerungszahl, sondern nach der Zahl der zu bestimmen, billige ich durchaus; deun der alte Maß- ^dem wir die Freizügigkeit haben, nicht mehr aus- rechterhalten Die Wirkung des neuen Maßstabes wirb nach der «inen Seite günstig sür die Städte und Jnoustriebezirke und un günstig für das platte Land sein, weil auf dem platten Lande in folge der gesunden Lebensweise sich mehr Taugliche befinden als dort. Nach der anderen Seite wird sich aber die Wirkung um- gekehrt verhalten, günstig für das platte Land und ungünstig für die Stüdte und Jacustriebezirke, weil sich in den letzter» in der gleichen Zahl mehr Militärpflichtige finden. Alle Ausnahmen, weiche der Entwurf zulaffen will, lehne ich deshalb ab. Unglück lich ist besonders die redaktionelle Fassung der Vorlage, die einer Acndcrilng unbedingt bedarf. Ich beantrage deshalb Verweisung des Gesetzentwurfes an die gestern zur Prüfung der großen Mil,° lürvorlage gewählte Kommission. - v- d. Schulenburg skous.): Ich kann nur erklären, daß wir Mit der Vorlage im allgemeinen einverstanden sind. Die redak tionellen Bedenken Richters teilen wir nicht, wir glauben auch nicht, daß die von Richter gewünschte Ersatzeinteilnng über das deutsche Reich im ganzen durchführbar fein wird. Lem stehen noch verschiedentlich die vereinbarten Konventionen im Wege. Hin gegen glaube ich, daß diese Vorlage ganz unabhängig von der großen Militärvorlage erledigt werden kann. Meine politischen Freunde hoffen bestimmt, Lies Gesetz zu stände zu bringen. Bayerischer Militärbcvvllmächtigler Generalmajor v. Haag erklärt die unbedingte Durchführung der Wünsche Richters sür unmöglich, da aus Grund des bestehenden Bündnisvertrages der König von Bayern den Bedarf an Rekruten sür die bayerische Armee seslsetze. Möller znat.-lib.) ist mit der Vorlage in ihren Hauptpunkten einverstanden und stimmt der Verweisung des Entwurfes an eine Kommission zu. Richter bemerkt, der Bündnisvertrag sei kein Hindernis, denn derselbe könne in diesem Punkte ebenso gut abgcündert werden, wie es hinsichtlich der Branutweiubcsteuernug geschehen sei. Die Debatte wird hieraus geschloffen und die Vorlage Ler »eugebildeten Militärkommission überwiesen. Die Beratung der Novelle zum Strasgcsetzbuche (lex Heinzes wurde hieraus fortgesetzt, die am letzten Sonnabend abgebrochen worden ist. Horwitz (freis.): Ich halte die Vorlage für etwas übereilt. Die dMtsche Rechtsprechung ist durchaus befähigt und bereit, den Bedürfnissen der Zeil, die sich geltend machen und vom Volke em- vsunden werden, Rechnung zu tragen; aber trotz des Willens ist äle momentan hrerzu nickt m der Lage infolge der thatsüchlich be- Pehrnden Uederlastung der Strafrichter, die täglich 20, 30, ja 40 Lachen zu erledigen Haden und damit aus ihrer Aichterstellung zu wahre» Tagelöhnern herabgeorückl werden. Hier ist eine Haupt Wurzel vieler «lagen über herrschende Ucdelstände, und bevor hierin keine Aenberung durch «er,nehrung der Richrer geschaffen worden ist, kann die Justiz auch nicht leisten, was sie leisten soll. Dieser Punkt ist «S, welcher gegen das Pqnzip de« Gesetzes spricht, aber auch die einzelneu Punkte haben «ancherln Bedenken. Die Be- tämpsung der Prostitution in bin Großstädten ist schwer, aber .wollte man dazu übergehen, eine Kasernierung der Prostitution «emznsühreu, so würbe das Uebel noch viel größer werben. Dem Stra lichter darf nicht dje Entscheidung über künstlerische und lit- eterarische Zeitstrvmungön eingeräumt werden, das würde zu arger 'Verwirrung Anlaß geben. Die vorgeschlagene Abänderung Les Strasvollzuges ist nicht so dringend, da« hat Zeit dis zu einer allgemeinen Regelung des StrafoollzugsweseuS. Geh Rat Lucas: Ich muß vor allen Dingen die Behauptung 1dtS Vorredners zurückweffeu, daß die Strasrichter in Preußen hm- sichtlich der Belastung zu Lagelölmern herabgedrückt werben. Mag ru einzelnen Fällen das «erhandlungsmaterial etwa» umsangreich lei» so sind da« doch nur Ausnahmen und von allgemeiner Ueber- lastung kann keine Rede sein. In der gegenwärtige» Vorlag« «an bei aeuauer Prüfung unmöglich etwa» Bedenkliches gesunden wer- de».' Sie greift im öffentlichen Leden thatsächlich hervorgetretene Mßstände btt-«» nnd «eG zu iyrer Unterdrückung Bestimmungen. W VMtch ^nL E «»-«ochM' lwerd«. VÜE Künstlerische undlitteransche Zeitströmungen sollen in «einer Weise
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite