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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.04.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-192204124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19220412
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19220412
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1922
- Monat1922-04
- Tag1922-04-12
- Monat1922-04
- Jahr1922
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.04.1922
- Autor
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Bernsdorf, Rüsdorf. St. Eaidlen, LeinriLsort, Marienau, -en MAsenarund, Au-schnavvel und Tirschbeün. Erscheint täglich, nutzer Sonn- und Festtags, nachmittags. — Bezugspreis: 15.— Mk. monatlich frei ins Haus, durch die Post bezogen 45,— Mk. vierteljährlich. Bestellungen nehmen die Geschäfts stelle, sämtliche.Postanstalten, Briefträger und unsere Zeitungsträger ent gegen. — Einzelnummer 60 Pfg. Anzeigenpreis: Die sechsgespaltene Grundzelle wird mit 2, Mk. für auswärtige Besteller mit 2,25 Mk. berechnet. Im Reklame- und amtlichen Teile kostet die dreigespaltene Zeile 4,50 Mk., für AusworUge 5,— Mk Schluk der Anzeigenannahme vorm. 9 Uhr. Fernsprech« Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86 697. Diese« Blatt enthält die «mtNche« Bekonnttnachmtgen der Amtsgerichts und der AmtsanWaNschaft, sowie des Stadtrates za Lichtenftein-CaNnderg. Koül u. Lerlag von Otto Koch L Wilhelm Pester in Lichtenstein-C., Inh. Wilhelm Pester in Lichtenstein-L., zugleich verantwortlich für den gesamten Inhalt des Blatt«. Nr. 87 Mittwoch, de» 12 April 1922 72. Jahrgang Arbeitsbücher bett. An ave Litern und gesetzlichen Vertreter, deren Kinder »der Pflegebefohlene» infolge Eintritt» in ei» Lehr- oder Arbeit»Verhältnis zur Führung von Arbeitsbüchern ver pflichtet find, ergeht hiermit die Aufforderung, sich mit den betreffenden jungen Leuten im hiesigen Meldeamt (Rathaus l Treppe) zur Ausfertigung der Bücher einzu- sindrn Dorzulegen ist da« Schulentlaffungszeugni»; Vormünder haben amtliche Bestätig««- »der ihre Verpflicht«»- beizubringen. StaLtrat Lichtenfteiu EaSnberg, den 11. April 1922. Bekanntmachung Der LandeSkulturrat hat mit Zustimmung de« Wirst schoslsministertum« beschlossen, zur Deckung de» im Rechnung»johre 1921 entstandenen Fehlbetrag» sowie zur anteiligen Deckung des Aufwands im Rechnungsjahre 1922 einen Beitrag von 50 Psg. aus jede beitrags pflichtige Grundsteuereinhett zu erheben. Beitragspflichtig find diejenigen land- und forstwlrst schastlicheu Unternehmen, welche nach Abzug der auf Ge« Läude und Hofranm entfallenden Steuereinheiten weitere Grundstücke mit mindesten» 120 Steuereinheiten bewirt- fchosten. Die Hebeliste liegt für die Beteiligten in der Stadt- Kasse zur Einsicht aus. Die Etnhebung wird in den nächsten Tage» ersolgen. Stadtrat Ltchtaastei» Sastaber-, am 11. April 1922. Die Auszahlung der Erwerbsloseuunterpützung für diese Woche erfolgt morgen Donnerstag vormittag von v-10 Uhr. Lichtenpeiu-Eavnberg, 12 April 1V12. Der Stadtrat. — Uuterftützungsamt. — Bekanntmachung. Nach einer Verordnung de» Wirtschaftsministerium» vom 5. 4. 1922 ist für jede« am 1. 12. 1920 im Privat- besitze befindlich gewesene Pferd und Rind ein Beitrag zur Deckung der bestrittenen Verläge für Viehseuchenenst fchädignng zu leisten und betragen diese Beiträge: s) Für jedes Pferd 30.— Mk. b) Für jede» Rind von 3 Monaten aufwärts 23 — Mk. c) Für jedes Rind unter 3 Monaten 1 — Mk. Die Etnhebung wird in den nächste« Tagen oorge- »owmen werden. Stadtrat Lich1eustei»-Tall«berg, am 11. April 1922. Schließung der Geschäftsräume dr» Stadtrat» zu Lichte«fl«i»-Eall»ber- Am 15. April 1922 schließen die städtischen Geschäfts- stelle» mittags 1 Uhr. Die städtischen Kaffen find an diesem Tage nur bi« mittag» 12 Uhr offen. Am 3. Oster feiertag find alle GeschSst«stellen (etnschließlich der Spar- kaffe) geschloffen. Das Standesamt utmmt an diesem Tag« Anzeigen über Sterbefälle von vormittags 9—10 Uhr entgegen. Stadtrat Lichtenstein Tallnberg, am 11. April 1922. In Lichtenstetn-Lallnberg betragen die Kleinhandels preise beim Verkauf von Steinkahle« SS.— Mark für de» Zentner frei Hau«, Brikett» 40 - «ar» Preisüberschreitungen werden unnachfichillch bestraft, außerdem erfolgt Einziehung der Bezugsscheine. Wir machen die Abnehmer von Brennstoffen darauf aufmerksam, daß sie berechtigt find, sich die gekauften Brennstoffe zweck« Nachprüfung de» Gewicht» wiegen zu lasten. Stadtrat Licht«»stri«-Lall»drrg, am 12. April 1922. WWMtWM MMS ninMtSamA-iMAlnM-MiilMl für Schlaffer, Dreher, Maschinenwärter, Monteure, Werk meister, Zeichner und Maschinentechniker. U»1erricht»zeit: Montag« abends 6-8 Uhr. Karfusdauer: 8 Mai bi« Cade September 1922. U«t«rr»cht»-eld: Mk. 100 —, zahlbar am 8 Mai. A««»ld««ge» bi« 1. Mat durch Eintrag in die beim Hausmeister de« Sewerbeschulgebäude« au«- Negende Liste. MlM W SMNWeAllWNl «in SM SmnirWle WMIa-SMini Unterrichtszeit: Montag« */,4—*/,7 Uhr. K«rs»«dauer 8. Mai bi» 8. August. Bortragafächer: Kostümzeichneu, Kalkulation, Buch führung. Unterrichtageld: Nk. 75.—, zahlbar am 8. Nat d. I. Au den Fächern: Buchführ«»- und Kalknlatia« (S bis V-7) können auch Männer und Frauen ««derer Berufe teil nehmen. Anmeldungen bl« 1. Mai durch Eintrag tu die beim Hausmeister des Gewerbeschulgebändes au«liegende Liste oder schriftlich au die Schulleitung. lür Kinder nater 1 Sahr von LvlegefLUNve ?-8 findet Donner«tag, de« 13. April 1922, uachm. '/,»—*/,4 Uhr im Lallnberg« Rathaus statt. Du» WOhlf»hrt»««t. Kurze wichtige Nachrichten. * In Paris wird die deutsche Antwortnote an die Repara- ttonskonnnission ak unannehmbar bezeichnet. * Das beschlagnahmte deutsche Eigentum in Amerika soll «egen die Forderungen der Amerikaner an Deutschland verrech- »et werden. * Der bäuerische Mi nisterrat hat gestern bis in die späten Abendstunden hinein getagt, um über die Lebensmittelteuerung »u beraten. Ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums ist daraufhin im Auftrage der bayrischen Regierung abgereist, um von der Reichsregierung wirksame Matznahmen gegen die Teue rung zu erwirken. ' Tas serbische Staatsministerium führte eine direkte Ver bindung mit Deutschland, bezw. München aus der Linie Agram— Laibach—Villach—München ein. * Die Familie kves verstorbenen Kaisers Karl soll auf Ker Insel Wight untergebracht werden. ' Venizelos, der sich seit mehreren Monaten in Amerika befand, hat die Heimreise nach Athen angetreten, wie es heißt auf Anforderung des König Konstantin, der wünscht, datz Venizelos wieder die Ministerpräsidentschaft übernehme. Deutsches Reich Einigungsverhandlunge« gescheitert. Berlin. Aus Genf wird gemeldet: Gestern abend sanden vus Wunsch des Präsidenten Calonder di« letzten Einigungs- nerhandlungen zwischen dem Reichsminister a. D. Schisser und Minister Olschewski in der Liquidationsfrage statt. In vielstündigen Besprechungen, an denen auch einige Mitarbeiter Ealonders, Dr. Hamel, Montenach und Denis, vom Völker- bundssekretariat teilnehmen, gelang es zwar, in einzelnen Punkten gegenseitige Zugeständnisse zu erzielen. Dagegen «noiesen sich alle grundsätzlichen Gegensätze weiterhin als Unüberbrückbar, so daß heute vormittag bereits die Eini- -»ngsverhandlungen in der Liquidattonsfrage eingestellt wür ben. Somit tritt der Beschluß Talonders in Kraft, wonach «r morgen vormittag um 11 Uhr in öffentlicher Sitzung leiden Parteien den Schiedsspruch verkünden wird. Uber feinen Anhalt ist natürlich nichts bekannt. Zar Katastrophe ia <8Kiwitz. Der Oberbürgermeister und der Bürgermeister von Gleiwitz haben dem Kreiskontrolleur das Beileid der Stadt ausgesprochen. Der Kreiskontrolleur wiederholte, datz der Belagerungszustand nicht verhängt werden solle. Die Zeitungen erscheinen regelmäßig; nur am Montag sind di« Morgenblätter einige Stunden einbehalten worden. Ausland. Bundeskanzler Dr. Schober -ei Dr. Wirth. Wien. Aus Genua wird gemeldet: Bundeskanzler Scho ber hatte am Montag, wie amtlich mitgeteilt wird, in Be gleitung des Bundesministers Dr. Goldberg den Reichs kanzler Dr. Wirth ausgesucht, und hatte mit ihm ein- wich tige Unterredung, in der die politische Situation in sehr besriedigender Weise erörtert wurde. Der Bundeskanzler Dr. Schober stattete auch dem Minister des Aeuhern Dr. Rethe- nau einen Besuch ab. Ser StMMkt ver Msreglems zur MelleiM Ser GMWe tu Wien. Sz. Auf die Anfrage des sächsischen deutschnationalen Abgeordneten Dr. Barth und Genossen wurde von dem mehrheitssozialistischen Reichsminister des Innern Dr. Köst er folgende schriftliche Antwort erteilt: „Die in der Anfrage aufgeworfene Rechtsfrage ist aus Anlaß verschiedener Eingaben des Reichsgrundbesitzerverban des E. V. in Berlin geprüft worden. Zch habe diesem Ver band« nachstehenden Bescheid erteilt, von dem ich nicht ab geben kann Der Reichsregierung fehlt nach der Reichsoersassung die Zuständigkeit, gegen den dem Sächsischen Landtag vorliegen- derDesetzentwurf Aber die Eingemeindung feWDindiger Guts- bezirk« bei der Sächsischen Staatsregierung Vorstellungen zu erheben oder auf Grund des Artikels 13 Abs. 2 oder dös Artikels 19 Abs. 1 der Reichsoersassung di- Entscheidung eines obersten Gerichtshofes anzurufen. Dies käme nur in Frage, wenn eine Verletzung vom Neichsrat vorläge. Eine solche Verletzung ist aber nicht gegeben. Die dortigen Eingaben rügen in der Hauptsache, datz dem k ünftigen Gesetz eine in wohlerworbene Rechte eingreifen de und daher unzulässige Rückwirkung beigelegt werden solle, daß es mindestens eine Bestimmung Hber eine ausgleichende Entschädigung an die geschädigten Beteiligten vermissen kaffe, und daß es sich als unzulässiges Ausnahmegesetz darstellte. Ein unzulässiges Ausnahmegesetz im Sinne der Verfassung liegt nicht vor, da das Gesetz allgemeine Vorschriften für die Vereinigung von selbstständigen Gutsbezirken mit Ge meinden gibt. Ein reichsrechtliches, besonders ein verfassungs rechtliches Verbot der rückwirkenden Kraft von Gesetzen be steht nicht. Auch besteht kein rejchsrechtlicher Grundsatz, datz bei Eingriffen der Landesgesetzgebung in die Rechtsverhält nisse der Gemeinden den geschädigten Beteiligten eine aus- gleichende Entschädigung durch Gesetz zu gewähren sei. Artikel 153 der Reichsverfassung, der vom Privateigentum und dessen Enteignung handelt, trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu. Das gleiche gilt für Artikel 129 Abs. 4 der R-ichsver- fassung, der sich nur auf die wohlerworbenen Rechte der Beamten bezieht. Die Reichsverfassung oder sonstige r.'ichs- rechtliche Bestimmungen bieten daher keinen Anlaß zum Ein schreiten. Selbst wenn das Zustandekommen des Gesetzes vermöge seiner rückwirkenden Kraft schwierig« Rechtsverhält nisse und auch schwere Schädigungen der Beteiligten zur Folge hat, was sich nach dem Gesagten meiner Nachprüfung entzieht, könnten doch alle hiermit zusammenhängenden Fra gen nur im Wege der Gesetzgebung, Verwaltung oder Ver waltungsrechtspflege des Landes geregelt werden, da die Bildung und Vereinigung von Gemeindebezirken zur aus schließlichen Zuständigkeit der Länder gehört, lieber streitige Rechtsverhältnisse werden nötigenfalls die zuständigen Ver- «altungsgerichte und ordentlichen Gerichte zu befinden haben. - — ?. ,
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