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Erzgebirgischer Volksfreund : 03.01.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189101032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18910103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18910103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1891
- Monat1891-01
- Tag1891-01-03
- Monat1891-01
- Jahr1891
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 03.01.1891
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au enfels. ^ktxdiLion, ««lag und Druck ^o« L M. Gärtner in Schneeberg. Jns»rNon«gttüh»«n: d« »ji-Nc 10 Pfemig«, di« zwAaltige Z«jle amtlicher Inserate E Psennsge. 2. Sonnabend, 3. Jannar 1891 hfel die Krau. Lößnitz, am 30. Dezember 1890. Zieger, vürqermstr. r 2 I. B.: Puschmann. ilie I. B.: Puschmann. GareiS, Bgrmstr. I. B.: Puschmann. US. L_ «des tz- 44 Jahrgang Veränderungsanzetge bezl. Abmeldung di« frÄher empfangenen Bescheinig- ungen vorzuzeigen. «ei Wegzug wird die «nmeldebdscheinigung Wgezog«. 4. Für jeden Wohnung-- resp. Diensteintrag ist eine Gebühr den 2b für jeden Aufenthalts- resp. ArbeitSverhältnißrintrag ist eine Gebühr von 30 >4 sofort zu entrichten. b. Zuwiderhandlungen werde» mit Geldstrafe bi» zu 1b Mark bezl. entsprech ender Haftstrafe geahndet. Die besonderen Vorschriften anderer Gesetze rc. bleiben unberührt, insbesondere geschlossen. Johanngeorgenstadt, am 29. Dezember 1890. von S Mark gegen Aushändigung der Steuermarke an die hiesige Stadtkasse zu entrichten. Hinterziehungen dieser Steuer werden mit dem dreifachen Betrage geahndet. Johanngeorgenstadt, am 29. Dezember 1890. Unter Verweisung auf die unter'm 23. April 1885 erfolgte Bekanntmachung des Regulativ», die polizeilich« »«- unh Abmeldung in Lößnitz betreffend, werden nach- stehend» di« wichtigst«« B«stimmungen dess«lben erneut in Erinnerung gebracht: 1. ». Verpflichtet ist zur An- und Abmeldung bezl. zur Anzeige aller Ver änderungen binnen 1 Woche, bezw. vor Wegzug jede in Lößnitz Wohnung nehmende oder innehabende selbstständige über 18 Jahre alte Person jedwelchen Arbeit«-, Lehr- oder Dienstverhältnisse», binnen 3 Tagen jede ein solch,» Berhältniß eingehende oder ändernde Person, ferner zur Aufenthalt»w«ldung jeder BesuchSfremdr bet länger al» 14tägige« Aufenthalte. d. Mitvirhaftet für obige Meldung ist jeder Bermiether hinsichtlich seiner Miethsleute und der bet ihm vorübergehend sich aufhaltenden Fremden, jeder Arbeitsgeber bezl. Lehrherr hinfichtlich seiner Gehilfen, Lehrlinge, Arbeiter rc. jede Dienstherrschaft hinsichtlich ihres Dienstpersonals. 2. Ueber jede vorschriftsmäßig erfolgt« Anmeldung wird «ine Bescheinigung ausgestellt. Letzter« ist binnen 24 Stunden nach Empfang vom Anmeldenden den unter 1b genannten Personen auszuhändigen und von diesen auf di« Dau«r d«S jev«iltg«n Brrhältnisse» auszubewahren. Di« unt«r 1b g«nannt«n Person«« hab«« sich üb«r die Ausführung aller Meldungen binv«n der oben angeführten Frist« zu vrrgewiflern und eventuell binnen 24 Stunden di« Meldung selbst zu machen. i S. v«t d«r erstmalig« Anmeldung sind di« erford«rltch« AuS««is«, b«i j«d«r j Behuf» Todeserklärung uud Ermittelung etwaiger unbekannter Erben des am 21. August 1822 iu Lichtenstein geboren«« Lohgerbergesellen August Leopold Lorenz Rötzold, welcher bi» Anfang der sechziger Jahre in Wildenfels al» Geselle in Arbeit gestanden, zu dieser Zeit ab«r von dort sortgegange« ist, ohne sein Reiseziel anzuzeben, ist auf Antrag der Frau Louise Hermine verehrt. Eisenbahuschaffner Polter geb. Nötzold in Dresden u. Gen., Geschwister bez. Neffen de» Abwesenden, das Aufgebot-verfahren zu eröffnen beschlossen und als Aufgebetstermin der 20. Mai 1891 Vormittags 1V Uhr bestimmt Word«. Es werden daher Nötzold ev. dessen unbekannte Erben aufgefordert, spätesten» im Aufgebotstermine zu erscheine» »der sich zu meld«, widrigenfalls Nötzold auf Antrag für todt erklärt und das ihm au» dem Nachlaß de» am 16. April 1890 verstorbene« Loh gerbermeister» und Privatier» Friedrich Theodor Nötzold in Lichtenstein zugefallene und beim Königlich« Amtsgericht daselbst deponirte Erbtheil unter seine hier bekannten Erben vertheilt werden wird. Wldenfels, am 13. December 1890. Königl. Amtsgericht, vr. Lessing. Bekanntmachung. Weg« Anfertigung der Rechnungen auf da- Jahr 1890 werden Kassengeschäfte bet der hiesigen Stadtkaffe vom 2. Januar 1891 ab bts auf Weiteres nur in den Vormittagsstunden von 18 bis 12 Uhr der Wochentage erledigt werd«. Johanngeorgenstadt, den 29. Dezember 1890. ZÄultsUutt für die königliche« «ud städtische« Behörde« iu Aue, Gvimhaiu,hartem Mst«- Jqhau«ge»rge«stadt> Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wilde » 8 SN, tsn Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonu- und Festtage. Preis oterteljährlich 1 Mari« Pfennige. rzgebNolksfrrwÄ. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Bekauntmachu ng, Sparkasse zu Johaungeorgenstadt betreffend. Behuf» Aufstellung de» Rechnung» Abschlusse« und Berechnung der Zins« bleibt di- hiesige Sparkasse vom 2. bis 24. Januar 1891 Nr. 37 de» vorjährige« Reich-gesetzblatte- ist erschienen und liegt in der Expe dition der unterzeichnet« Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme au»: Inhalt: Verordnung, betreffend die Formen de» Verfahren» und den Geschäfts gang de» Reich» - L«rficherung»amt» in den Angelegenheiten der Invalidität»- und Alters versicherung. Die Stadträthe von Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels. Der Gutsbesitzer Herr Friedrich Traugott Weigel in Grüustädtel b«abstchtigt, auf de» Parzellen Nr. 347 und 348 de» Flurbuch» für Grünstädtel einetz Betriebsgrab« bis zu 2 m Breite zum Betrieb« einer grw«rbltch«n Anlage anzuleg« unk ba» Betriebs-Wasser mittels de« zwischen der genannten Parzelle Nr. 347 und der Par« zelle Nr. 482 de- Flurbuch«- für Raschau befindlichen Wehre» au» dem Pöhlbache zr «tuehmrn. Da» Näher« ist au» d« an hi«fig«r Lanzleistelle zur Einficht bereit liegend« Zeichnung« und Beschreibung« zu ersehen. Etwaige Einwendung« hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrecht-H Titeln beruhen, find bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekannt machung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 31. December 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. L. die besonder« Meldepflicht zur Gemeinde-, Ort»- und Dienstbot«krank«kafle, sowie zur Invaliden- und Altersversicherung. Bekanntmachung. Rach 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 sind alle Diejenigen, welche Hunde besitzen, verpflichtet, diese bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer an- gedrohten Strafe — de» dreifachen Betrags derselben — anzumelden. Es werden des halb alle Einwohner hiesiger Stadt, welch« Hunde besitzen, unter Hinweis auf die An meldepflicht aufgefordert, diese Anzeige bei Vermeidung der auf Unterlassung derselben ge fetzt« Strafe bi« längstens den 15. Januar 1891 Lei un» schriftlich oder mündlich unter der Angabe, ob der betreffende Hund Kettenhund ist oder nicht, anzubringen, gleichzeitig aber und spätesten» bis 31. Januar 1891 die Steuer für jeden Hund auf da» Jahr 1891 an die Stadtkaffe zu bezahlen und dagegen die vorgeschriebene Strurrmarke, welche als ^Nachweis der bezahlten Hundesteuer von dem betreffenden Hunde am HalSbaade stets z» tragen ist, sowie eine Belehrung über Wuthkrankheit der Hunro t« Empfang zu nehmen, wobei man auf die Strafbestimmung in 8 7 de» angezogeneu Gesetzes, nach welcher Besitzer solcher, außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten ohne Gteuermark« betroffen werdenden Hunde, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, um drei Mark zu bestrafen sind, mit dem Bemerk« aufmerksam macht, daß öfter Revisionen abgehalten, auch vorkommende Covtraventionen unnachfichtlich bestraft werden. Schwarzenberg, am 29. Dezember 1890. Bekanntmachung. Auf Grund de- Gesetze- vom 18. August 1868 und 8 1 de« hier bestehend« Hundesteuer-Regulativ» werden hiermit alle Diejenigen, welche Hunte besitzen, aufgefordert, dieselben bis zum 10. Januar 1891 auf hiesiger RathSexpedition anzumelven. Sodann ist bis spätestens den 26. Januar 1891 für jeden Hund, der nicht ausschließlich al« Ketten-, Fleischer- oder Zughund also nicht al» Nutzhund gehalten wird, die Steuer von 19 Mark, für Nutzhunde Nr. 13 des vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschien« und liegt in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme auS: Inhalt: Verordnung, Abänderungen und Ergänzungen de» Pferde-AuShebuugS» Reglement» vom 1b. Oktober 1886 betr. — Bekanntmachung, die Ausführung d«S Ja- validttätS- und Altersverstcherungsgesrtzr» betr. — Bekanntmachung, di« Aufhebung d«r Land«-H«il- and Pfl«g«anstalt für Eptleptischkrank« in Hubertuöburg b«tr. — Berordumig, das Arzneibuch für da» d«utsch« Reich b«tr. — Verordnung, die Grundstück»th«tlung« b-tr. Die Stadträthe von Lue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg «ztz Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhai», Hartenstein, Johanngeorgenstadt «nd Wildenfels. Bekanntmachung, Der Schulunterricht in der Bürgerschule beginnt, indem die Weihnacht»feri« bi» einschließlich den St« Januar 1891 verlängert werden, erst Mittwoch, den 7. Januar 1891 Schneeberg, den 31. Dezember 1890. Der Schulausschuß vr. vo« Woyvt.
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