Ll'kebsatt -nd Anzeiger. Amtsblatt für die König!. GeriWämtn sowie die Stadtröthe zu Riesa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 81. Di-nftag, d-u S. Veto»-- 1866. Dieses Blatt und «nzeiger", erscheint wöchentlich zwtimal, Dienstag« und «rritaa«, nnd köstrt M«. trhShrüch 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in unseren Expeditionen in Riesa Md Strehla, Wirk da« allen unfern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenftrln und Vogler tn Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. «ngler in Leipzig, F. W. Saalbach tn Drelden un» -«-«» Fort in Leipzig. Bekanntmachung. Der Königlichen Landescommission ist von dem Königl. Preußischen Generalgouvernement der sächsi schen Lande nachstehende von demselben an die Königl. Preußischen Militärbehörden erlassene Verfügung mrt- kheilt worden: „Es scheint als ob neuerdings von der Sächsischen Armee aus Beurlaubungen von Offizieren und Mannschaften in die Heimath stattfinden. Wo dergleichen Beurlaubte (gleichviel ob in einem Reserve n. - Verhältnis oder vorübergehend) angetroffen werden, sind dieselben zu arretiren und Vernehmungs-Protocolle direct hier einzuscnden. Sollten ferner vollkommene Entlassungen aus der Sächsischen Armee neuerdings stattfinden, so würde selbst mit den so Entlassenen in gleicher Weise zu verfahren sein. Die eventuelle Wiederfreilassung wird erst von hier verfügt werden. Verwechselungen mit Reconvalescirten, auf Wort entlassenen Gefangenen, oder Mannschaften der Straf-Wacht-Commandos sind zu vermeiden. Die nachbenannten Behörden wollen die weitere Mittheilung an alle Truppentheile veranlaßen. Dresden, den 3. October 1866. Der General-Gouverneur. I. V. gez. von Tümpling, Generallieutenant und Divisions-Commandeur." Nach mit dem Königl. Preußischen General-Gouvernement deshalb gepflogener Vernehmung, verordnet daher die Königl. Landescommission, daß alle Offiziere und andere Militärpersonen der Königl. Sächsischen Armee, welche aus Gesundheitsrücksichten oder andern Gründen nach Sachsen beurlaubt find, sich bei der Königl. Landescommission und an den Orten, in welchen Königl. Preußische Garnison steht, bei dem Com- mandanten derselben anzumelden haben. Diejenigen, welche sich außerhalb Dresden befinden, haben ihre An meldung bei der Königl. Landescommission schriftlich einzureichcn. An die Herausgeber von Zeitschriften der m 8 21 des Preßgesetzes vom 14. Mär; 1851 gedachten Art ergeht hierdurch Verordnung, die vorstehende Bekanntmachung unverweilt in ihren Blättem zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 5. October 1866. Königliche Landes-Commission. Freih. v. Falkenstein. vi-. Schneider. v. Engel. Magevgeschichte. Riesa. Den 12. und 13. d. Mts. werden die Räumlichkeiten des hiesigen Gerichtsamtes gescheuert und deshalb während dieser Zeit nur die dringlichen Arbeiten befördert «erden. Riesa. Gegenwärtig, wo die Cholera im All gemeinen in der Abnahme begriffen ist, wollen wir zur Statistik derselben nicht unerwähnt lasten, daß auch unsre Umgebung nicht frei von Cholerafällen geblieben ist. Hm Ganzen mögen 5 oder 6 Fälle vorgekommen sein, wovon aber nur 2 und zwar in Röderau und Nünchritz je einer, einen todtlichen Ausgang gchabt haben. Da seit ca. 8 Lagen kein Fall wieder vorgekommen ist, so dürften erfreulicher Weise die Fälle damit abgeschlossen sein. Riesa. Am 3. October d. I. feierte unter lo benswerter Beteiligung der hiesige Missionsverein sein neuntes Jahresfest in der festlich geschmückten Ortskirche. Herr Pastor Anacker aus Hohenstein hielt die Festpredigt, die in fesselnder und überzeugen der Weise auf Grund von Matth. 22, 34—40 das Thema behandelte „die Sache der Mission wird immer nur die Sache einch kleinen Häufleins bleiben." Hier an schloß sich der Bericht des Herrn MisfionSdirector Hardeland aus Leipzig. In lchendiger und gewand ter Sprache gab derselbe Ws dem reichm Schatze seiner Erfahrung auf deM Gebiet« der Risfich em