Mi» L. W die Ailigl. EkkiWämtkr Wik die Stadträthe zu RW M Stichln. "'! in r 7< c .l i- ' 1177 ,7 I<7 -I..II ich! I."7:;--' -7".e Cdictal Ladung. Nachdem von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zn dem Vermögen dis nach Amerika auSgr- tret'eneit Buchhalters , . Rndnlph Guid» HLntzfche von hier der Conclltsprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Häntzsche's, sowie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Gründe Ansprüche an dessen Vermögen zu machen hüben, andurch gelädett, .7.^, v , dlt« SR «uni I8«G »veicher M Aiimeldungstetuzsn anberauint worden ist, zu gehöriger Gerichtszeit in Person oder vmH Sach walter, die mit genügender, was Ausländer anlangt, unt gerichtlich anerkannter VollMücht vttschech iNM» spndere zmn Vergleichsabschlusse ermächtigt sein müssen, an hiesiger Gerichtsstelle zu erschtmen, ihre Mtterürtzeü bei Strafe, daß sie außerdem Vom Eoucurse für ausgeschloffen und der ihnen etwa zustchenden Rechtswbhl- that det Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet Wörden, gehörig anznnttlden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Concursvertreter, Herrn Adv. Ackermann hier, über die Richtigkeit der angemeldeten Ansprüche und nach Befinden unter sich der Priorität halber rechtlich zu Verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen und -en « S-pt-ntb-* 18«« der Bekanntmachung eines Ausschließungsbescheides, sowie -en 18. S-pt-ttrb-r 18V« dm Schließung der Acten sich zu gewärtigen, hierauf aber -en 2». September 18««, Vormittags 10 Uhr, zu Pflegung der Mte Behufs vergleichsweise,: Erledigung des Creditwesens an Amtsftclle zu erscheinen, unter der Mrwarnung, daß Diejenigen, welche im Termine nicht erscheinen oder über Annahme des in Vorschlag zu bringenden Mrgleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehr heit der Gläubiger werden erachtet werden, dafern aber zu einem Vergleiche nicht zu gelangen, -r« 1« Öeto-er 188« det Bekanntmachmrg eines Ordnungstzescheivcs gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. Äiesä, am 18. Apnl 1806. K ö n i g l i ch e s G e r i ch t s a m t. V Uibrig. . WEanntmachung Wegen Errichtung von . Schutzwachen werden die Gemeindevorstände des hiesigen Amtsbezirks und zwar det auf dem rechten Clbufer gelegenen Ortschaften, den 1«. «uni IG«« in dem Gasthofe zu Glaubitz, dagegen der auf dem linken Elbufer gelegenen, den 18. «uni 18«« - im Gasthofe zu Oelsitz, Vormittag 9 W iw Person ^erscheinen und der weiteren Verhandlung gewärtig zu sein. Königlich eSGerichtsamt. Uibrig- Nedaction und Verlag von E. F. Grellmann. DLewfiküg, -e« irr Ä««i Ditsis BlM und. «n»»is«r", erscheint wöchentlick^weimal, DienfMas mch M tWhrlich 7j Ngr. — Bestellungen werben, bei jeder Postanstalt, in unseren Expeditione» ist Riesa uttd Tn nnsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Naäsenst.... .... - Haillbüvg-Ästtona und Frankfurt a. N., H. Engler in Leipzig, K W. Saalbach in Dresden und Nu-»il Kort iw Leidig. , -- - ,.7.^ ......^ ..a