Suche löschen...
Dresdner Journal : 28.02.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191402287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19140228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19140228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1914
- Monat1914-02
- Tag1914-02-28
- Monat1914-02
- Jahr1914
- Titel
- Dresdner Journal : 28.02.1914
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sein Mj. he«. )ers >ehr ge» «nd ung Zer- nen te». es auf -he, -eii, ehe. ar- au» der >em ein HS. »aß aen da- Heu der n«d sei. ge. »er )«S »be al- aß as »ct :ed »d Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraßc 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Anlündigungsteile 30 Pf, die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Nedaktionöstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Eine von dem französischen Kabinett unter Stellung der Vertrauensfrage vorgeschlageiie Tagesordnung, welche die Finanzpolitik der Regierung billigt, wurde von der Kammer m»t großer Mehrheit angenommen. * Der eugliiche Premierminister Asquith sprach sich grgen eine obligatorische Dienstpflicht aus. Der belgische Finanzminister ist zurückgetreten. * Die griechische Regierung hat den türkischen Vor schlag, Chios und Mhtilene gegen andere Inseln ein- zutauschen, abgelehnt. Gegen die epirotische AufstandSbewegung ergreift die griechische Regierung strenge Maßaahmen. Amtlicher Teil. Justizministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Amtsgerichtsräten Schöbel und Zschaler in Leipzig den Titel und Rang eines Oberamtsrichters zu verleihen sowie den Gerichtsassessor Feldweg in Leipzig zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Leipzig zu ernenuen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Sekretär bei dem Landgerichte Leipzig Karl Robert Naumann aus Anlaß seines Übertritts in den Ruhestand das Albrechtskreuz zu verleihen. Finauzmiulflerium. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist der Oberzollinspektor und Vorstand des Hauptzollamts Zittau Jinanzrat vr Mey in gleicher Eigenschaft zum Haupt zollamte Chemnitz versetzt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Regierungsbaumcister bei der StaatSeiseubahnver- waltung Welte zum Bauamtmann bei derselben Ver waltung zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Steiger ohne Staatsdienereigeuschast bei den staat- lichen Hüttenwerken bei Freiberg Wageaufseher Lehnert und dem Aufseher bei der König!. Münze Münzvormann Friedrich das Ehrenkreuz zu verleihen. Ministerium des Inner». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Professor an der Akademie der bildenden Künste in Dresden vr. Bestelmeyer den Titel und Rang als Geheimer Hofrat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Regierungsassessor vr. Schwerdtner bei der Amts- hauptmannschast Meißen zum Rcgierungsamtmann zn er nennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Verleger der „Dresdner Rach- richten", Geh. Hofrat vr. Erwin Reichardt in Dresden, den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 3. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Baumeister Eduard Steyer und der Gärtnereibesitzer Max Theile in Leipzig das ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn verliehene Ritterkreuz deS Franz Joseph- Ordens annehmen und tragen. Ministerium der anrwörligen Angelegenheiten. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zn ge nehmigen geruht, daß der Assistent II. Klasse bei dem Kaiser!. Gouvernement in Daressalam, Hans Feldmann, die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehene Kolonialdcnkmünze anlege. Krieg-Ministerium. Sc. Majestät der König haben folgende Personal veränderungen in der Armee zu verfügen geruht: Offiziere, Fähnriche usw. 24. Febr. Die OberltntS: v. Ehrenstein im 1. Ulan.-Negt. Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Österreich, König von Ungarn", mit Pension zu den Offizieren der Landw -Kay. 1. Aufgebots, Klee berg im 4. Inf.-Regt. Nr. 103, mit Pension zu den Offizieren der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots, — übergeführt. — 27. Febr. Grabert, Oberltnt. im 10. Jnf.-Regt. Nr. 134, der Abschied bewilligt. Lorenz, Fähnr. im 13. Jnf.- Regt. Nr. 178, zur Reserve beurlaubt. Die Unter offiziere: Rudhart im 14. Jnf.-Regt. Nr. 179, Trömel im 16. Jnf.-Regt. Nr. 182, Dietrich im 4. Feldart.- Regt. Nr. 48, — zu Fähnrichen ernannt. — 28. Febr. Die nachgenannten Portcpee-Untcrofsizierc, Oberprimaner des Kadettenkorps, untern« 1. März in der Armee als Fähnriche angestellt und zwar: d'Elsa im 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 106, Schluckwerder, v. Scheel im 2. Gren-Regt. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", Hirschberg im 5. Jnf.-Regt. „Kronprinz" Nr. 104, Mücklich im 6. Inf-Regt. Nr. 105, „König Wilhelmi! von Württemberg", Asterim Schützcu- (Füs.-) Regt. „Prinz Georg" Nr. 108, Engelbrecht im 10. Jnf.-Regt. Nr. 134, Schramm im 12. Inf Regt. Nr. 177, Tenzler im 14. Jnf.-Regt. Nr. 179, Fritzsche im 16. Jnf.-Regt. Nr. 182, Sartorius Frhr. v. Woltershausen im 2. Jäg.-Bat. Nr. 13, v. Schier brand im Karab.-Regt., v. Studnitz im 1. Ulan.-Regt. Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Österreich, König von Ungarn", Heydenreich im 3. Feldart.-Regt. Nr. 32, Niepcr im 5. Feldart.-Regt. Nr. 64, Klemm bei den Königs. Sachs Kompagnien des Königl. Preuß Eisenb- Regts. Nr. 1. Ve» Verkauf »s« Frachtvrk««keastempet»arken betreffen-. Außer den nach der Bekanntmachung vom 30. März 1912 mit dem Verkaufe von ReichSstempelmarken zur Ent richtung der in Tarifnummer 6 des Reichsstempelgesetzes vorgesehenen Abgabe (Frachturkundenstempel) betrauten Amtsstellen ist auch das Zollamt Hohenstein-Ernstthal im HauptzollamtSbetzirke Chemnitz mit dem Verkaufe solcher Marken betraut worden. Dresden, am 23. Februar 1914. 1204 HSnigliche Generakzolldirettion. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche deS Ministerium» der Finanzen. Hochbau-Verwaltung. In den Staatsdienst wieder einge treten: Vr.Iv^Lanaenegger, Bauamtmann, dem Landbauamte Plauen zugetiilt. — Versetzt: Riedrich, Baurat, Banamtmann beim Landbauamte Plauen, zum Landbauamte Chemnitz. Verwaltung derindirektenAbgaben. Angestellt: Vize- Wachtmeister Schenker und Bizefeldwebel Schuster al» Grenzaus- seher. — Befördert: Zollassistent Zinnertin Dresden IIzum Zoll - sekretär in Dresden I und Zollaufseher Zollpraktikant Nestler in Schandau zum Zollasftstenten in Dresden 11. — Versetzt: Ober- grenzkontrolleur Pertisch in Eibenstock als Oberstcnrrkontrollcur nach Bautzen, die Eteueraufseher Koall in Burgstädt als Zoll ausseher nach Zittau und Seidenfaden in Chemnitz als Zoll aufseher nach Chemnitz, di« Grenzausseher Ettelt in Dentschneu- dorf al- Steuerausjeher nach Chemnitz und Scharnack in Erlbach al« Etenerausseher nach Burgstädt, die AmtSdiener Hammer in Leipzig 1 al« Amt»dieu«r nach Tetschen und Bogel in Tetschen al« AmtSdiener nach Bodenbach. — Pensioniert: Obersteuer kontrolleur Zollinspektor Fickert in Bautze», Zollafsistent Zimmermann in Dresden I, die Zollaufsrher Manitz in Zittau und Müller in Chemnitz. — Gesto rbea: di« Zollaus- seher Bretschneider in Ebersbach und Jacob in Riesa. Am Geschäftsbereich« beS Ministerium» de« Inner». Au- ««stellt: Der Militäranwärter Müller al» Bureaudiener bei der Kreishauptmannschaft Zwickau. (Anitlich« Bekanntmachungen erscheine« auch im AnkundtgungSteile.) Nichtamtlicher re«. Lom «Sniglichen Hof«. Dresden, 28. Februar. Se. Majestät der König nahm vormittags )^1 Uhr die Vorstellung der in die Armee übertretenden Kadetten-Abiturienten ent- gegen. Um H8 Uhr wird «llerhöchstderselbe den Re- gimentsabend beim 4. Feldartillerieregiment Nr. 48 besuchen. Morgen vormittag ^12 Uhr gedenkt Se. Majestät den Schwimm Vorführungen deS Kreises VII (König reich Sachsen) des Deutjchen SchwimmverbandeS im Cüntzbade beizuwohnen. Deutsches Reich. Was ist ein Betriebsunfall? Berlin, 27. Febr. Ter Große Senat des Reichs- v crsicherungsamteS hat sich mit der in den Kreisender Berufsgenossenschaften undder Arbeiter sowie in derLitera tur lebhaft umstrittenen, auch im Reichstag erörterten Frage besaßt, ob nach der Unsallversicherungsgesetzgcbung die Arbeiter gegen die Folgen der bei der Betriebstätigkeit entstehenden sogenannten Unfälle des täglichen Lebens geschützt sind. Ter Senat hat dabei festgestellt, was als Betriebsunfall anzusehen sei: Ein Betriebsunfall ist gegeben, wenn der Verletzte der Gefahr, der er erlegen ist, durch die Betriebsbeschästigung ausgesetzt war. Damit scheiden für die Haftung der Berufsgenossenschaflen im all gemeine» auS plötzliche Gesundheitsschädigungen während der Betriebsbeschästigung, die lediglich aus körperlicher Veranlagung beruhen und deshalb regelmäßig nicht als Unfälle gelten können, ferner Unfälle von Versicherten, wenn diese durch ihr Verhallen die Beziehungen zum Betriebe gelöst hatten oder eigenwirtschaft lich tätig waren. Der Begriff des Betriebsunfalls erfordert nicht, daß die llu- fallgefahr eine besondere, dem Betriebe eigentümliche oder daß der Versicherte ihr durch die Betriebsbeschäftigung in erhöhtem Maße ausgesetzt war. Anderseits liegt ein Betriebsunfall nicht schon dann vor, wenn ein schädigendes -Ereignis mit der Betriebs- beschästigung nur zufällig örtlich und zeitlich zusammentraf, wie beispielsweise in der Regel bei Unfällen aus allgemein wirkenden Gefahren (Epidemien, Erdbeben, Überschwem mungen) oder bei vorsätzliche» Verletzungen, die durch Drrtre -mm rein persönlichen, gegen den Verletzten ge- richteten Beweggründe» erfolgten. Vielmehr bedarf e» zur An nahme eine» Betriebsunfalls auch deS ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Betriebe und dem schädigenden Ereignisse. Al» Ursachen komme» dabei nicht schon lose und entfernt mit dem schädigenden Ereignisse verbundene, sondern nur solche Umstände in Betracht, die nach Auffassung deS praktischen Lebens „rechtlich beachtliche" sind, d. h. zum Zustandekommen des Unfalls wesentlich beigetragen haben (zu vergleichen die Rekursentscheidung 2585, Amtliche Nachrichten des NVA. 19l2 S. 930). Daraus folgt, daß die den Zwecken des Betriebs dienende Beschäftigung ursächlich im obigen Sinne beim Unfall mitg-wirkt haben muß, daß dec Ver sicherte also infolge der Beschäftigung im Betriebe der Gefahr, der er erlegen ist, ausgesetzt wurde. Trifft dies zu, so stellen sich die sogenannten Gefahren des täglichen Lebens als Gefahren de» Betriebs dar, und es werden daher die durch sie herbeigeführten Unfälle von der Unsallrcrsicherung ebenso ergriffen wie andere Unfälle beim Betriebe. Die Postkredilhriefe. Die Reichspoßverwaltung beabsichtigt Postkredit« briefe einzuführen und hat bereit» mit Vertretern der beteiligten Kreise über die Einzelheiten der Einrich- tung verhandelt, um die Wünsche von Handel und Ge werbe nach Möglichkeit berücksichtigen zu könneu. Für die Gcldüberiveisung durch Poükreditbriefe werden G e bühren erhoben. Nach dem Gesetz über das Post wesen des Deutschen Reiches vo n Jahre 1871 unterliegt der Beschlußfassung des Bundesrates die Festsetzung der Ge bühren für Postanweisungen, Vorschußsendunaen und sonstige Geldübermittlungen durch die Post. Ter Bundesrat muß daher auch für die Postkreditbriefe die Gebühren festsetzen. Dazu hat das Reichspostamt 'ihm eine Vorlage unterbreitet, »ach deren Verabschiedung die Postkreditbriefe zur Einführung gelangen werden «eine NVIenku«- de» Eisenbahnverkehr» Berlin—Part» von Belgien. Cöln, 27. Februar. Der „Kölnischen Zeitung" wird von ihrem Berliner Korrespondenten telegraphiert: „Nach Preff«m«ldungen auS Brüssel scheint in Belgien eine gewisse Erregung entstanden zu fein, weil dort eingrtroffene Nachrichten au« Deutschland besagen sollen, daß von deutscher Seite beabsichtigt werde, die bisher über Belgien gehenden Exprrßzüg« Berlin —Paris vom Mai ab über Frank furt und Metz zu leiten. Nach meinen Erkundigungen muß, wenn wirklich derartig« Nachricht«« nach Brüfsrl gelangt sind, ein Irrtum zugrunde liege«. Lieser Irrtum kann vielleicht darau» entstanden sei«, daß nenerding» der Verkehr auf der Strecke Berkin—Saarbrück«« um zw«t Stund«« verkürzt Word«« ist. Die« mag einzelne Reisende veranlaßt hab««, von Saarbrücktn nach Pari» den Weg über Metz zu nehmen, weil aus diese Weise abermalige Zolluntersuchung vermieden wird. Eine Ablenkung de» Expreßverkehr» zwischen Berlin und Belgien ist aber in einem solche« Vorkommnis nicht zu erblicken. Eine derartig« Ablenkung ist nicht erfolgt und wird auch nicht ge plant." Der Manilafall. Diederichs gegen Dewey. Admiral z. D.v. Diederichs veröffentlicht in der demnächst erscheinenden „Marinerundschau" eine per sönliche Bemerkung zur „^.utvdiogrnpll^ ok Ooorgo ^ckmirnl ot tke n»^". Ler deutsche Admiral weist durch genauen Vergleich der Deweyjchen An»- sührungen mit seinen eigenen Notizen und Erinneruneng W Dresdner Journal. 1914. Nr. 49 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Sonnabend, 28. Februar T^oniglieh Sächsischer Staatsairzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. E. Staatsschulden und der K. S. Land- und LandeSkulturrentenbank-Verwaltuna, Übersicht« des L S. Statistischen LandeSamt» über Ein- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K. S. Landesversicherungsamt», Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande»- Brandversicherungsanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSforstrevieren.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite