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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.05.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191105170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19110517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19110517
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-17
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.05.1911
- Autor
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Früher Woche«-««- Nachrrchtsvlatt Tageblatt sil ßäiius, Mit, ?miÄ«s, Mas, N. W», ßckWM, Inin», MM ktmnÄns, Msn St Ms, St. Zini. Tt.MIi, ^»tÄ«s, Nm, WtM«, SMMael nl ÄsUm Amtsblatt für das Kgl.Amtsgerichtuud devStadttatzuLichtenftein Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk 61. Jahrgang. — Nr li3. Mittwoch, de» 17. Mai L"LLWÄW" 1S11 Vieser Matt erscheint täglich außer Lon»- und Festtag» nachmittag« für den folgenden Vag. — vierteljährlicher Lezngrpreis 1 Mk. SV Pfg^ durch die Post bezogen 1 Mk. 7S pfg , Einzelne Lummern 1V pfg. Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Zwickauer Ltr. Ar. bk, alte Latserlichen postanstatte», Postboten, sowie die Austräger entgegen.. Inserate werden dir fünsgespaltene Grundzeile mit 10, für auswärtige Inserenten mit 16 pfg. berechnet. Arklamrzeite 30 pfg. Im amtlichen Teile kostet Lie zweispaltige Zeile 30 pfg. Frrnsprrch-Anschluß Ar. 7. Inseraten-Annahme täglich bi, spätesten, vormittag, 10 Ahr. Tettgramm-Ädrehe: Tageblatt. Bekanntmachung. Anläßlich des am 18. N. 19. Mai d. I. in hiesiger Stadt stattfindenden Jahrmarktes geben wir folgendes bekannt: I. Ten Besuchern des Jahrmarktes ist jedes Feilbieten von Waren während der Zeit von Donnerstag abend 10 Uhr bis Freitag vormittag 7 Uhr verboten. 2. Der Bezirk in welchem zum Jahrmärkte Waren feilgeboten werden dürfen, wird wie folgt abgegrenzt: Chemnitzer Straße von der Hospitalgasse bis zum An fang der Hauptstraße, Teichplatz, Hauptstraße einschließlich der großen Brücke, Markt, Schulgasse, Kirchgasse, Kirchplatz, Marktgäßchen, Färbergasse, Schloßgasse, Topfmarkt, Tuchmarkt und Schloßberg. 3. Während des Jahrmarktes ist das Feilbieten von Waren im Umherziehen innerhalb des Jahrmarkt-Bezirkes (zu vgl. Punkt 2) verboten. 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungerz werden gemäß 8 149 Ziffer 6 der Reichsgewerbevrdnung mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Gleichzeitig wird »och darauf aufmerkfam gemacht, datz «ach 8 25 der Marktordnung das Stättegeld am ersten Jahrmarktstage von vor mittags 8 Uhr bis nachmittags 2 Uhr auf dem hiesigen Rathaus pari., gegen Quittung bei Vermeidung einer Strafe, welche dem dop pelte« Betrage der z« entrichte« gewesenen Abgabe gleichkommt, zu erlegen. Hierbei ist die vom Marktmeister erhaltene Budenuummer mit vorzulege«. Lichtenstein, am 15. Mai 1911. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Am Jahrmarkts-Donnerstag, den 18. Mai dfs. Js. dürfen die offenen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr bis 10 Uhr abends geöffnet bleiben. Lichtenstein, am 15. Mai 1911. Der Stadtrat. Bekanntmachung, die Vornahme einer Gärtnereistatistik betreffend. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. März 1911 hat am 23. Mai 1911 eine gärtnereistatistische Erhebung stattzufinden. Die Erhebung hat sich ans die Gärtnerei im weiteren Sinne zn erstrecken: Baumschulen, Rosenschulen, Eemüsegürtnerei, einschließlich gärtnerischen Feldge müsebaues, Topspflanzengärtnerei Bluinentreiberei, Samenzüchterei, Freilandblumcn- gärtnerei, Landschaftsgärtnerei, Dekorationsgärtnerei, Gntsgärtnerei, Herrichafts gärtnerei, Villengärtnerei, Friedhofsgärtuerei, gärtnerische Anlagen des Staates, der Gemeinden, der öffentlichen Gebäude usw. Don der Erhebung bleiben nur ausgeschlossen: 1. der rein landwirtschaftliche Obstbau, WM- MW Tmtckag mH Freitag 2. solche Hausgärten, Herrschafts-, Schloß- und Villengärten, in denen keine gärtnerisch gelernten oder angelernten Kräfte ständig oder für die Dauer der jährlichen gärtnerischen Betriebszeit beschäftigt werden. 3. der feldmäßig betriebene Gemüse-, Pflanzen- »nd Kräuterbau, der ohne Verwendung gärtnerisch gelernter oder angelernter Kräfte betrieben wird. 4. selbständiger Handel mit Blumen, Samen, Kräntern, Gemüse und Obst, sofern er nicht Nebenbetrieb einer Gärtnerei ist. Die Erhebung erfolgt mittels besondrer Vordrucke, die den Inhabern oder Leitern von Gärtnereibetrieben rechtzeitig zugestellt werden. Bei der Ausfüllung der Drucksachen sind die beigegebenen Erläuterungen zu beachten. Die Erhebung hat sich d«rchweg auf den Sta«d vom 23. Mai 1911 z« beziehe«. Vom 27. Mai früh an sind die Drucksachen zur Abholung bereit zu halten. Lichtenstein, am 11. Mai 1911. Der Stadtrat. Bekanntmachung, die diesjährige« Jmpf««ge« in Hohndorf betr. Jwpflichtig sind in diesem Jahre: »., alle im Jahre 1910 geborenen Kinder, die nicht bereits geimpft sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben; d., alle diejenigen Kinder, welche in früheren Jahren geboren, oder der Impfung bisher entzogen oder auf ärztlich« Anordnung zurückgrstellt oder im vergangenen Jahre ohne Erfolg geimpft worden siad, sowie v., alle Zöglinge hiesigen Ortes, die in diesem Jahre das 12. Lebensjahr erreichen, sofern sie nicht in den letzten 6 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben. Die Impfung der Erstimpfliuge (siehe oben a und b), deren Familiennamen mit einem der Buchstaben bis beginnt, erfolgen Montag, den 22. Akar nachm. 4 Uhr, die der übrigen Erstimpflinge O bis S Dienstag, den 23. Akai nachm. 4 Uhr, die Wiederimpfungen Sonnabend, den 20. Mai, Knaben um 4, Mädchen uni 5 und zwar in Nr. 19 der Zentralschule. Tie Nachschau findet nach 8 Tagen und zwar der Erstimpflinge am 29. und 30. Akai, die der Wiederimpflinge am 27. Mai nachmittags von 4 Uhr ab in demselben Raum statt. Befreiungsgesuche sind unter Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses vor der Impfung bei dem Unterzeichneten anznbringen. Aus Häusern, in denen ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern. Diphtheritis, Krvup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen, oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge nicht zn den Terminen gebracht werden, vielmehr sind solche Fälle hier anznzeigen. Auswärts geborene und hier aufhältliche Kinder sind vor dem Impftermin unter Vorlegung einer Geburtsurkunde an Gemeindeamtsstelle anzumelden. Eltern und Pflegeeltern deren Kinder und Pflegebefohlenen trotz dieser Auf forderung der gesetzlichen Impfung oder der ihr folgenden Nachschau vorschrifts widrig entzogen bleiben, werden nach 8 14 des Reichsimpfgesctzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder entsprechender Haft belegt. Hohndorf, am 15. Akai 1911. Der Gemeivdevorstand. Schau fuß Jahrmarkt in Lichtenstein. Das Wichtigste. * Das deutsche Kaiserpaar ist gestern enit s>er Prin zessin Viktoria Luise in London eingetrvften 'und am Bahnhof von dem englischen Königspaar empfangen wvrden. * Der Reichstag setzte gestern die zweite Lesung der Jieichsversicherungsordnung fort und erledigte 112 Para graphen. * In Teudnitz (Baeyrn) wurden bei einem Feuer 33 Wohnhäuser und 34 Nebengebäude eingeäschert. 200 Personen sind obdachlos. D« ffeldvrf. MS Pas Luftschiff „Deutsch. 1a«P" tze«te morge« z« einer Fahrt aus der Haste gebracht w»rde, erfaßte es ei« Wt«d. Gast «ad druckte eS f» gege» die Halle, datz daS Fahrze»D i» der «itte geknickt warde. ES hä»gt mit der vordere« Hälfte a«f »er Halle, «U der Hinteren schleift eS am Bade«. I» der G»«del defande« sich 8 Per- sawm, die aster ««Verletzt «teste«. * Die Einnahmen des Dresdner Akargeritentages ha ben 200 000 Mark überschritten. Der Reingewinn ist noch nicht scstgestellt. Das deutsche Kalserpaar London. Der Empfang durch die Presse. Seit einigen Tagen sind viele Spalten der Londoner Presse mit allerhand Einzelheiten über die bevorstehen den Festlichkeiten, die Person des Kaisers, das Programm seines hiesigen Aufenthaltes usw. gefüllt worden. Zu dem haben die Blätter sich in langen »Leitartikeln neuer dings mit der Person des Kaisers beschäftigt und auch zumeist die Bildnisse der deutschen Majestäten veröf fentlicht. Mit einer einzigen Ausnahme widmeten auch am Montag alle Londoner Blätter ihren ersten Leit artikel dem Kaiserbesuche. Die Ausnahme bildet die „Morning Poft", die es für notwendig hält, znsl an diesem Tage ihre Leser über eine Kirchenkvnsennz zu unterrichten, die am 20. Juli strrtsinden 'wird. Dann wird die Kretasragc behandelt und schließlich 'Frankreich die Versicherung gegeben, daß es in seiner ganzen Ma- rokkopolitik auf die Unterstützung Großbritanniens rech nen könne, eine Politik, gegen die übrigens bisher das ¬ selbe Blatt sich sehr ereisert hat. IDabei darf man nicht übersehen, dar die Morning Post immer noch -als das amtliche Organ der höchsten Gesellschaftskreise betrach tet werden mnß, abgesehen natürlich vom Hofe. Die verärgerten „Times" machen es nicht besser, denn sie widmen dem Kaiserbesuch nur die einleitenden Sätze ihres ersten Leitartikels, der sich noch immer mit der gänzlich abgedroschenen Vctofrage beschäftigt. Aber s in den wenigen Sätzen, die sich mit dem Ereignisse des ! Tages beschäftigen, bringt das Blatt es fertig, ein paar - grobe Taktlosigkeiten loszulasscu. Es betont nämlich ! mit besonderem Nachdrucke, daß es sich «hier um einen ; reinen Privatbewch handele, lind dann heißt as, „wir" ! sind immer bereit, politische Fragen mit fremden Sau- . vcränen zu besprechen, vorausgesetzt, daß dies auf dem ! vorschriftsmäßigen Wege geschieht, aber dagegen müß- i rcn wir protestieren, wenn die Gäste im Verkehr mit ihren (Nistgcbern versuchen, derartige Dinge zu ver handeln. - > i Freundliche Pretzstimme» j Der „Daily Telegraph" schreibt: Die Zeit ist längst vorüber, wo wir den Kaiser als möglichen 'Störer des Friedens von Europa und als möglichen Feind sEng- lands betrachteten. Er hat uns durch viele 'Handlungen
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