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Dresdner Journal : 08.08.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-185508089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18550808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18550808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1855
- Monat1855-08
- Tag1855-08-08
- Monat1855-08
- Jahr1855
- Titel
- Dresdner Journal : 08.08.1855
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Dresdner Journal. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. ^V182 Erscheint mit Ausnahme der Sonn» and Festtage täglich Abrad« and ist darch alle Postaastalten ja beziehen. Mittwoch, den 8. Angnst. Preis für da« Vierteljahr 1^ rhaler. Insertion« - Gebühren für dea Raam einer gespaltenen Zeile I Nengroschen. 18ss7 Amtlicher Theil. Dresden, 6 August. Ihre Majestät die Königin Marie sind heule Abend nach Imst, Ihre König!. Hoheit die Herzogin von Genua und Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Sidonie nach Turin abgereist. Nichtamtlicher Theil. Nedersicht. Tagesgeschichte. Dresden: Der feierliche Schluß des Landtag«. Vom königl. Hofe. — Wien: Der k. k. Ge neralkonsul in Bosnien hat seine Functionen wieder über nommen. — Zara: Keine Pest in Albanien.— Berlin: Der Aufenthalt der Majestäten in Erdmannsdorf ver längert. — München: Der Hof nach Hohenschwangau. Dank det Königs anNürnberg. — Hannover: Königl. Proklamation wegen Abänderung des VerfassungSgesetzes. — Koburg: Manöver in Verbindung mit preußischen Truppen. Sängerfest-Album. Landtagsanqelegenheiten. Prinz August zurückerwartet. — Paris: General Can- robert soll durch Mac Mahon ersetzt werden. Mangel an Nachrichten aus dec Krim. Russische Gefangene zur Auswechselung eingkschifft. Bedeutende Truppenbewegun gen. Der neue türkische Gesandt,. Minister Magne Groß kreuz der Ehrenlegion. Vermischtes. — Rom: Die päpst liche Allocution gegen Piemont. — Madrid: Berich tigung. — London: ParlamentSdebalten in der Kriegs frag,. — Ostsee: Nachrichten von der verbündeten Flotte. — Krim. Keine neuen Nachrichten. Local- und Provinzialangeleqenheiten. Dresden: Versammlung de« Gustav-Adolph-VereinS. Frequenz der AlbertSbahn. — Freiberg: Pulvermühlen - Erplosion. — Anna berg: Die Emecitirung des Superindentenden Or. Schumann. Anzeigen. Börsennachrichten. Tage-gefchichte. Dresden, 7. August. Heute Mittag 12 Uhr hat der feierlich, Schluß des achten ordentlichen Landtags in den Paradesälen deS königlichen Schlosses stattgefunden. Nach vorauSgegangenem Gottesdienste in der evangelischen Hof- kirche, bei welchem Hofprediger vr. Käuffer die Abschieds predigt hielt, versammelten sich die Mitglieder der beiden Ständekammern Mittag« halb 12 Uhr im Ballsaale der zweiten Etage deS königlichen Schlosses, von wo aus die selben ^12 Uhr in den zur Vollziehung deS Schlußaktes bestimmten Eckparadesaal ring,führt wurden und dort in der Weise ihre Plätze angewiesen erhielten, daß vie Mitglieder der Ersten Kammer vor dem an der Westseite deS Saales auf einer Estrade errichteten Throne die rechte, die der Zweiten Kammer die linke Seite des durch einen freien Gang in zwei Hälften getheilten Saales einnahmen. Das zahlreich vertretene diplomatische EorpS stellte sich vor den Ständen zur Linken vom Throne auf, während in den übrigen, die für die Ständemitglieder abgeschlossenen Abteilungen um gebenden Räumen die bei der Feierlichkeit anwesenden Herren der dritten, vierten und fünften Klasse der Hofrangordnung sich befanden. Um 12 Uhr kündigten Trompetenfanfaren die Ankunft Sr. Majestät deS Königs an, Allerhöchstwelchec unter Vortritt d,S großen Dienste«, sowie der Staatsminister Freiherr v. Beust, Rabenhorst, Behr und v. Falkenstein (Staatsminister Dr. Zschinsky war durch Unwohlsein ver hindert) und sämmtlicher Herren der ersten und zweiten Klasse der Hofrangcrdnung, ingleichen der nicht im Dienste befindlichen k. Kammrrherren und Flügeladjutanten, in Be gleitung Gr. Königl. Hoheit de« Kronprinzen durch den Ballsaal und den Thronsaal in den Eckparadesaal einlraten. Empfangen von einem, vom Präsidenten der Ersten Kammer ausgebrachten dreimaligen „Hoch" der Versammlung begaben Se. Königliche Majestät Sich zum Throne, ließen Aller- höchstflch auf demselben nieder, während Se. Königl. Hoheit der Kronprinz zur Rechten de« vom großen Dienste umgebenen Throne« und dir Skaat-minister am Fuße der Estrade sich aufstellten, und verlasen bedeckten Haupte« folgende Rede: „Meine Herren Stände! „Der ordentliche Landtag, dessen Arbeiten Sie eben be endigt haben, steht zwar an Bedeutung seinem unmittelbaren Vorgänger nach, doch hat er de« Nützlichen und Ersprieß- lichen nicht wenig gebracht. Sie haben trotz der Ungunst der Zeit, Meinen Wünschen entsprechendzur Ausführung zweier neuen Eisenbahnen auf Staatskosten Ihre Zustim mung gegeben und dadurch nicht nur den Muth bewährt, der auch unter bedrohlichen Umständen von wohlüberlegten Unternehmungen sich nicht abschrecken läßt, sondern auch, wie Ich hoffe, den am meisten nothleidenden Land,«th,il,n die Aufsicht auf eine nachhaltige Besserung ihrer Zustände eröffnet- „Das vereinbarte Gesetz über Berichtigung von Wasser« läufen und LusfLhrung von Ent- und Bewässerungsanlagen wird unserer in erfreulichem Fortschritt begriffenen Land- wirthschaft einen neuen Hebel zu mannichfachen Verbes serungen, das gleichfalls alö verabschiedet anzusehenve Ge setz über Aufbringung deS Bedarfs für Kirchen und Schulen die Möglichkeit gewähren, manchen drückenden Ungleichheiten der Richtung nach Weißenfels und einer Eisenbahn von Leipzig bis an die sächsisch - preußische LandeSgrenze in dec Richtung nach Bitterfelo durch das Gesetz vom 6. Juni 1855 und beziehentlich die Verordnung vom 7. desselben Monats, abzuhelfen. Durch Ihre Zustimmung zu dem Gesetz, über die Friedensrichter endlich haben Sie einen Keim zu man chem Guten und zugleich den Schlußstein zu den Arbeiten deS außerordentlichen Landtags gelegt, dessen Ergebnisse nun ungesäumt zur Ausführung gelangen sollen. „Bedauern muß Ich es allerdings, daß es nicht ge lungen ist, eine Vereinbarung über das Gesetz, da« Jagd recht auf fremdem Grund und Boden betreffend, zu erzielen und dadurch dem verletzten Nechtsgefühl Genüge zu thun, zu mal Mir dadurch die wohlbegründete Hoffnung vereitelt wurde, auch diese letzt, Wunde aus den vorhergegangenen stürmischen Zeiten durch eine versöhnende Maßregel zu schließen. „Auf die Feststellung des Staatshaushalts können wir mit Befriedigung blicken. Während Sie in den meisten Punkten den durch die Bedürfnisse gebotenen Anforderungen Meiner Regierung entsprochen haben, ist es zugleich durch die von Ihnen geihanen Vorschläge möglich geworden, der bedrängten Gegenwart einige Erleichterung zu verschaffen. Solche Ergebnisse werden stets zu erreichen sein, wenn Re gierung und Stände nur das Beste de« Ganzen im Auge haben und unter gewissenhafter Wahrung des stänoischen Bewilligungsrechts auch der Staatsverwaltung der für das öffentliche Wohl erforderliche Spielraum gegönnt wird. „Mein Bemühen wird stets dahin gehen, den Geist weiser Sparsamkeit mit denjenigen Rücksichten zu vereinigen, welche die wachsenden Bedürfnisse der Verwaltung erheischen. „Die politischen Verwickelungen, deren Ich beim Be ginn des letzten außerordentlichen Landtag« gedachte, haben zwar zur Zeit ihr, Lösung noch nicht gefunden. Jndeß ist die begründete Hoffnung gewonnen, daß die Drangsale und Opfer des Kriegs Deutschland und mit ihm unserem Säch sischen Vaterland erspart bleiben werden. Zu diesem Er- gebniß hat die feste Haltung des deutschen Bundes in treuer Wahrung der Ehre und der Interessen Deutschlands wesent lich beigetragen; auch Meine Regierung hat stets nur in diesem Sinne am Bunde ihre Stimme erhoben. „So möge denn Gott das theuere Vaterland noch fer ner in seinen gnädigen Schutz nehmen und unser gemein sames Bemühn zur Förderung der Wohlfahrt desselben segnen! —" 5) Sicherstellung des bei Verehelichung von Offizieren der königl. sächsischen Armee erforderlichen Vermögens durch bas Gesetz vom 4. Juli 1855, 6) Expropriation von Gcundeigenthum für Erweiterun- genbestehenderEisenbahnenourchdaSGesetz vom 2I.Juli1855. 7) einer Erläuterung des Gesetzes vom 22. Februar 1844, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, durch das Gesetz vom 30. Juli 1855; b) durch besondere Dekrete, in welchen Unsre Entschließungen auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits er gangen sind, in Betreff 1) des Staatsbudgets auf die Jahre 1855, 1856 und 1857 durch das Dekret vom 3. d. M., Inhalts dessen auch demnächst das Finanzgesctz für die instehende Bewilligungs periode erlassen werden wird, 2) des Aufwandes dec Präsidenten der Kammern durch das Dekret vsm 20. Februar jetzigen Jahres. Rücksichtlich derjenigen Vorlagen dagegen, in Bezug auf welche v. es Unsrer Entschließung annoch bedarf, geben Wir diese in Nachstehendem: 1) Die von den getreuen Ständen über den vorgelegenen Rechenschaftsbericht pro 1849/51 in der ständischen Schrift vom 31. Juli diese« Jahres ausgesprochene beifällige Er klärung hat zu Unsrer Befriedigung gereicht, auch sind Wir mit ihnen dahin einverstanden, daß die Verwendung und Verschreibung der bewilligten Gelder und des etwa ein tretenden Mehraufwandes nur auf den betreffenden, hierzu bestimmten Positionen zu erfolgen habe. 2) Das Gesetz wegen Anfertigung und Ausgabe neuer königl. sächsischer Kassenbillcts an die Stelle der zeilherigen wird mit Berücksichtigung der zu §. 2 desselben in den stän dischen Schriften vom 3. April und 4. August jetzigen Jah res beantragten Abänderungen erlassen werben. 3) Wegen Eröffnung einer, lediglich eine Fortsetzung der 1852er Anleihe bildenden und für Eisenbahnzwecke be stimmten vierprocenligen Staatsanleihe wird das mit den getreuen Standen vereinbarte Gesetz demnächst erlassen, auch in Gemäßheit der von ihnen hierbei in der ständi- Hierauf erfolgte durch den Referenten des k. Gesammt- § Ministeriums, Negierungsrath Roßberg, der Vortrag des folgenden Landtagsabschieds: „Wir, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlüsse des von Uns nach Maßgabe tz. 115 der Verfassungsurkunde zusammenberufenen achten ordent lichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung im §. 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsre Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die seit dem 5. Januar jetzigen Jahres ftattgefuudenen stän dischen Beralhungen durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Folgendem: WaS I. die Vorlagen an die Stände anlangt, so sind dieselben zum Theil al« erledigt zu erachten, und zwar a) durch den, den ständischen Anträgen gemäß, erfolgten Erlaß der betreffenden Gesetze und Verordnungen. Namentlich ist dies geschehen wegen 1) Eröffnung einer dreiprocentigen Staatsanleihe nach Höhe von 4'^ Millionen Thalern an die Stelle der bisher bestandenen Aktienschuld wegen Erwerbung der sächsisch bayrischen StaalSeisenbahn durch da« Gesetz vom 31. Mär; 1855, und wird übrigens das Einverstänbniß mit den bei den in der ständischen Schrift vom 7. desselben Monat ausgesprochenen Voraussetzungen erklärt, 2) Abtretung von Grundeigenthum zu einer Eisenbahn von der Chemnitz-Riesaer StaatSbahn bei Chemnitz über Glauchau und Niederschindmaa« einerseits nach Zwickau und andererseits bis an die königlich sächsische und herzoglich sachsen-altenburgische LandeSgrenze in der Richtung nach Gößnitz, beziehentlich ohne Berührung de« herzoglich sach sen-alt,nburgischen Landesgebiet«, bi« an die sächsisch-bay risch, SiaatSbahn und einer Eisenbahn von dem Bahnhofe bei Zwickau in der Richtung de« Mulden- und Schwarzwas- serthaleS nach Schwarzenberg durch das Gesetz vom 13. Mai 1855 und die Verordnung vom 14. desselben Monat«, und werden Wir die Bestimmungen diese- Gesetze« in Gemäß heit der in der ständischen Schrift vom 5. Mai jetzigen Jakre« ausgesprochenen Ermächtigung, sobald die Voraus setzungen eintrelen, auch auf »ine Eisenbahn von Grüna oder einem andern Punkte der Chemnitz.Zwickauer Eisen bahn bi« zu den Lugau-Niederwürschnitzer Kohlenwerken oder bi« Stellt»,rg im VerordnungSwege auSdehnen lassen, 3) Nachträgen zu dem Gesetz, vom 1. December 1837 über die Errichtung einer Predigerwitwen, und Waisen- kaff, durch da- Gesetz vom 18. Mai 1855, 4) Abtretung von Grundeigenthum zu einer Eisenbahn von Leipzig bi« an dir sächsisch. preußische Land,«grenze in schen Schrift vom 4. d. Mts. ausgesprochenen Ermäch tigungen das weiter Erforderliche in Obacht genommen werden. 4) Das Gesetz wegen Anlegung und Benutzung elektro magnetischer Telegraphen wird, unter Berücksichtigung der in der ständischen Schrift vom 25. Juli diese« Jahres ge stellten Anträge, erlassen. 5) Infolge der mit erfreulicher Bereitwilligkeit stattge fundenen ständischen Bewilligung von beziehentlich 4,000,000 Thalern für die Ausführung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Chemnitz - Riesaer und der sächsisch - bayrischen Staatsbahn, und 2,000,000 Thalern für eine solche zwi schen Zwickau und Schwarzenberg haben Wir, unter Be rücksichtigung der in den ständischen Schriften vom 5. und 11. Mai dieses JahreS ausgesprochenen Voraussetzungen, den Bau der Linie von Chemnitz nach Zwickau sofort in Angriff nehmen lassen und hat hierdurch einem ansehnlichen Theile der noch unbeschäftigten Arbeiter ein entsprechender Erwerb gewährt werden können. In Ansehung der Bahn abzweigung nach Gößnitz sind inmittelst die erforderlichen Verhandlungen mit der herzoglich sacksen - altenburqischen Regierung bereits einem befriedigenden Ergebnisse zug,führt worden, so daß der dortige Eisendahnanschluß al« feststehend angesehen und der Bahnbau auch in der Richtung dorthin fortgeführt werden kann. Nicht minder wird der Bau der Zwickau-Schwarzenberger Bahn beginnen, sobald die dort noch in Rückstand gewesenen Detailvorardeitrn vollendet sein werden. 6) Das Gesetz, die Aufhebung des einige Abänderungen der Armenordnung enthaltenden Gesetzes vom 9. März 1850 betreffend, wird unter Berücksichtigung der von den ge treuen Ständen in der Schrift vom 27. Juli jetzigen Jah res beantragten Zusätze seiner Zeit publicirt werden. Auch wollen Wir 7) da- Gesetz, den Schluß der Landrentenbank betreffend, mit den in der Schrift vom 27. Juli v. I. beantragten Abänderungen zur Publikation dringen lassen. 8) Ebenso soll das Gesetz über dl, Berichtigung von Wasserläufen und über die Ausführung von Ent- und Be wässerungen mit den auS der Beilage «ub O zur ständi schen Schrift vom 4. d. M. ersichtlichen Abänderungen und Zusätzen ehesten« veröffentlicht werden und werden Wir ge eigneten Fall« von der in der angezoqenen ständischen Schrift Unsrer Regierung »rtheilten Ermächtigung Gebrauch machen, nicht minder dem Anträge auf Vorlegung »ine« umfassen den Gesetze« über die Benutzung fließender Gewässer und andere damit im Zusammenhang» stehende Verhältnisse so bald alt thunlich Folge geben lassen. 9) Da« Gesetz, die Abtretung von Grundeigenthum zu einer Eisenbahn von Lharand nach Freiberg soll in Gemäß heit der ständischen Schrift vom 4. jetzigen Monat« zur Publikation gelangen, sobald Unsre Regierung in die Lage
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