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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191804208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-20
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1918
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Riesaer G Tageblatt Sonnabend, 2V. April 1S18, abends 71 Jahr« 2. Verkauft oder sonst veräußert. *) Anmerkitng. Der Preis darf bei Seim- und Preßhoniq 1,75 M., bei anderen Honigarten 2,75 M. für V' 1? nicht übersteigen. Werden Mengen biZ zu 5 I« nninittelbar an Verbraucher verkauft, so darf der Preis für Seim- und Pretzhonig bis auf 2 M., für andere Honigarten bis aus 3 M. erhött werden. Städtischer Brennholzverkanf. Uns stebt zur Zeit noch eine geringe Menge kiefernes Brennholz zur Verfügung. Der Preis stellt sich auf 25 M. für den Raummeter. Meldungen sind bis Mittwoch, den 24. April, bei der Firma Hans Ludewig, Elb straße 1, zu bewirken. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. April 1618.Fnd. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. SonververterlttW von K. ä, Seife. Durch Bekanntmachung vom 9. April 1918 hat der Reichskanzler angeordnet, daß über die rn 8 1 Nr. 1 der Bekanntmachung, betr. AuSfülirnngSbestimmnngen zur Verord- Neber 14'/» MiRmse». Berlin, LS. Avril, Das Ergebnis der 8. Kriegs anleihe beträgt nach den bisher vorliegenden Meldungen, ohne die zum Umtausch angemcldeten älteren Kriegsan leihen, 14 Milliarden 55tt Millionen Mark. Kleine Teilanreigen sowie ein Teil der Feldzeichnnngen, für welche die Zcichnungsfrist erst am 18. Mai 1V18 ab läuft, stehen noch aus, sodast das Ergebnis sich noch er- höhe» wird. Zu den unvergleichlichen Erfolgrn unserer Heere gesellt sich damit eine neue überwältigende Leistung der deutschen Gsldwirtschaft. Die gewaltige» Ergeb nisse der früheren Anleihen noch weit überholend, legt sie aller Welt Zeugnis ab von dem unerschütterliche» Entschlüsse des deutschen Volkes, Stand zu halten, so lange es nötig ist nnd von seinem felsenfesten Vertraue» auf einen vollen und endgültigen Tieg. unng über den Verkehr mit Seife. Seifenpulper und anderen fetthaltigen Waschmitteln, vom 21. Juni 1917 (RGBl. S. 546) vorgesehene Menge Feinseife hinaus während der Monate April oder Mai 1918 einmal KO g ll. 4. Seife gegen Vorlegung der Seifenkarte abgegeben werden dürfen. - Der Beränsterer ist verpflichtet, die Abgabe auf dem Stamme der Seifenkarte unter Angabe des Latums mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes werden mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fnnzehntausend Mark bestraft. Grotzenh-ain, am 17. Avril 1918. 456 -r m. Der Kommnnalverband. Auf Grund von 88 12 Nr. 1, 15 der Bekanntmachung über die Errichtung von Prcis- vrüfungsstelleu und die Versorguugsrcgelung vom 25. September in der Fassung der Er- gSnzungSbekanntmachung vom 4. November 1915 (R. G. Bl. S. 607,728) wird folgendes bestimmt: Die Erzeuger von Bienenhonig haben über die Honigmengcn, die von ihnen an die Gammelstellen (Jmkervercine) abgeliefert oder anderweit verkauft oder sonst veräußert werden, Aufzeichnungen nach dem unten abgcdrurkteu Muster zu führen und den Mit gliedern oder Beauftragten der PreiSprüfnngSstelleu auf Verlangen »orzujeigen. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 17 der Verordnung vom 25. Lkptember 1915 (R. G. Bl. S. 605) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünf zehnhundert Mark bestraft. Dresden, den 15. April 1918. 166!liil« Ministerium des Innern. 1737 ... Pfund zugeteilter Zucker. Name der Imkers: Wohnort: Anzahl der Völker: Amtshauptmannschaft: 1. Au die Sammelstelle (Jmkcrvereiue) abgeliefert. «nsgabe von Wochenkartoffelkarten. Bei Gelegenheit der Ausgabe der Brotkarte» am Montag, den 23. Avril IS 18, von vormittags 8 bis mittag- 12 Uhr werden die Wochen-Kartosfel karte» für die Zeit vom 22. April bis 14. Juli 1918 für diejenigen Einwohner ansgcgeben, die jetzt im Besitze von violette« Wochen-Kartosfel» karten sind. Das Kopfstück der abgclaufenen violetten Karten ist bei der Entnahme der neuen Karten zurüchmgeben. Eine spatere AllSgabc dieser Karten in unserer Kartenzentrale kann nur gegen Be zahlung einer Gebühr von 50 Pf. für besondere Abfertigung erfolgen. Der Rat der Stadt Riesa, am 2V. April 1918.Kr. Grirßkarteaaiisgave. Die Ausgabe der GriestvorzngSkarten für a) Schwangere vom Anfang des 9. SchwangerschaftSmonatS an, b) stillende Mütter bcz. Wöchnerinnen — erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinigungen der Hebamme bezw. des Arztes Dienstag, den 23. März 1V18, vormittags von 8—12 Uhr im Rathaus, Leben-mittelkartenzentrale, Zimmer Nr. 11k. Tie bisher gültigen AuSwciSkarten sind bei der Entnahme der neuen Grießvorzugs- karten unbedingt mitzubringen. Bei späterer Abholung sind 5st Pfg. Gebühren für besondere Abfertigung zu entrichten. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. April 1918. Erdm. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänznngtzsteuergesctzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steucrzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Nick ritz, den 20. April 1918.Der Gemeindevorstand. dem Kgl. Schöffengericht Riesa wegen Ueberschreituna der Höchstpreise bei dem Verkauf von Schuhwaren 90 Mark Geldstrafe oder 9 Tage Gefängnis. In fünfzehn weiteren Fällen erfolgte Freisprechung. Die Kgl. Staatsanwalt schaft hatte Berufung eingelegt, da Kl. nicht in vollem Um fange bestraft worden ist. I», der Verhandlung vor der »westen Instanz erachtete das Gericht für erwiesen, daß dvr Angeklagte in sämtlichen Fälru Preise gefordert hat, die einen übermäßigen Gewinn enthielten. Dieses betrug ins gesamt 126 Mark 45 Pfg. Das schöffeugerichtliche Urteil wurde kassiert und Kl. insgesamt zu 400 Mark Geldstrafe oder 40 Tagen Gefängnis verurteilt. Außerdem erkannte das Gericht ans Einziehung des beschlagnahmten Schuh werks. —* Notwendigkeit der Kinderhorte. In den Landtaasoerhandlunsen Sachsens und besonders anch Preußens ist von Vertretern aller Parteien und auch der Regierungen die vorbeugende Wirkung der Horte gegen Verwahrlosung der unbeaufsichtigten HÄuljirgrnd wie ihre wichtige Vorarbeit für die nach der Schnlzest einsetzrnde Jugendpflege voll anerkannt worden. Wer an den Kin dern arbeitet, die eine normale Erziehung durch das Eltern haus entbehren, der hilft an seinem Teile am Dau unserer staatlichen Zukunft. „In der Kinderwelt steht die ganze Nachwelt vor nnS, in die wir wie MoseS ins gelobte Land nur schauen, nicht kommen" Aean Daul). Schon 1907 gab es in Deutschland rund 47, Mill, im Hauptberuf erwerbs tätige Frauen, von denen 1,6 Mill, ehrverlaffen, geschieden »der verwitwet waren. Wieviel mögen es heute sein, da weibliche Kräfte in nie geahnter Zahl die Männer ver- tret«n! Ohne sich der Uebertreibung schuldig zu machen, darf man jetzt von einer öffentlichen Notlage eines großen Teiles unserer Kinder sprechen. Man kann im Interesse des geordneten Familienlebens als beste Zelle alles staat lichen Gedeihens die vielfache Beschäftigung der Mütter gnßerhald ihres natürlichen Wirkungskreises lebhaft be- klagen, muß aber doch anerkenne«, daß manch« Mutter ge rade in unserer schweren Zeit zur Vrhaltung ihrer Kinder außer dem Hause verdienen m u ß. „Um ihrer Kinder willen muß sie ihre Kinder im Stich lassen." Solchen Müttern wird am zweckmäßigsten durch Errichtung eines Kinderhortes geholfen. —* Verteilung von Lei nennähzwirn. Die NeichtzbekleidunsSstelle veröffentlicht ein« Bekanntmachung über Verteilung von Zeinei»ül»wirn. Mit Rücksicht auf die geringe zur Verfüg»«« stehende Menge können nur Verbraucher, nicht nach Verarbeiter, berücksichtigt »erden, und auch nur solche Servraucher, d»e nach näherer 2e- stimmang d«S Kommunalvertontze» infolge ihrer wirtichaftz- lichen und sozialen Lage durch besonders starke Inanspruch nahme ihrer Kleidung (». B durch schwere Arbeit) den Zwirn zur Fnswnbh>ltnng der Kleldems besonders nötig Die Ergebnisse der bisher begebenen deutschen Kriegs anleihen haben sich folgendermaßen gestaltet: 1. Kriegsanleihe 4 481' Millionen Mark Da» Riejacr Tageblatt erscheint jeden Laa abend» 7,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Posianstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen fiir dir Stummer SrS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: ein« Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sllr die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprri» 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz rnt- drrchrnd Hüber. Nachweisung»« und VermittelunaSgebiihr 20 Pf. Fest« Tarife. Dewilllgter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahiungS- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzchntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DcfürderungSeinrichlungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». NotoÜonSdruck und Verlag: L an g er L Wl n te rlich, N I esu LlefchastSstell«: Gotthestratze 5V. Verantwortlich slir Redaktion: Arthur Hiihnel, Riesa; fiir Anzeigenteil: Will),lm Dietrich,Riesa. Stiidt. Sparkaffe Strehla. Einlage» werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zn 3,57» Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * . haben. Diese Verbraucher erhalten vom zuständigen Kom- inunawcrbande einen Bezugsausnzeis ausgestellt und müs sen sich bei einem der vom Kvmmunalverbaiide bckannk- zugebenden Kleinhändler in die Kundenliste cintragen und ihren Bezugsausweis alfftempclu lassen. Die Kleinhänd ler sind verpflichtet, die Kundeniisteu beim zuständigen jlvmmunalvcrbmche ciuzureichen und erhalten von diesem eine AezusSberechtignng ausgestellt, die der Kommunalver- bcnrd an die zuständige Bezirksstelle weiterreicht. Die Be zirksstellen sind die gleichen Ivie bei der Verteilung von Baumwollnahfäden. Sie liefern die in der Bezugsberechti gung angegebenen Mengen an die Kleinhändler. Diese haben den in ilzre Kundenliste eingetragenen Verbrauchern die auf sie entfallenden Mengen gegen Ablieferung des Bezugs- answeises zu dem vom Kommunalverbande veröffentlich ten Einheitspreise auszuhändigeu. — Kein eüin schränk nn gdesF re mdcn Ver kehrs in Sachsen. Auf eine Eingabe des Bundes 'Deutscher WerkehrSvereiire hat das sächsische Ministerium beS Innern sich jetzt dahin geäußert, daß eine. Einschränkung des Fremdenverkehrs für das Königreich Sachsen zurzeit, nicht in Aussicht genommen sei, aber unvermeidlich würde, wenn die Versorgung der Fremden, insbesondere infolge überreichlicher Abgabe bewirtschafteter Lebensmittel in den Gaststätte«, die Versorgung der einheimischen Bevölkerung gefährden würde. Kommunalverbänben mit starkem Frem denverkehr wird für die durch Abmeldebescheinigung nächst gewiesenen Fremdcnverpflegungswochen der der Versor gung der einheimischen Bevölkerung entsprechende Kvpf- satz an Fleisch, Fett und Nährmitteln erstattet und des wegen vor Beginn der Hauptreisezeit ein kleiner Vorschuß an solchen gewährt werden; dagegen können hierüber hm-. Ausgehend« Sonderzuweisungen für den Fremdenverkehr nicht erfolgen. — KM. 8estandSerhebu»g von Billard banden. .Heute, am 20. April, ist eine neue Bekannt- machung betr. NestandSerHebung von Kautschuk- (Aummich Billardbande in Kraft getreten. Hiernach ist alle gs- beauchte nnd ungebrauchte Kautschuk- (Gummi-) Billard bande in vulkanisiertem nnd «vulkanisiertem Zustande, und »war ahne Rücksicht darauf, ob sie in Billarden oder Teilen von Billarden sich befindet oder nicht, an di« Kaut schuk-Meldestelle, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10/11, zu melden. Maßgebend für die Meldepflicht ist der Be stand von, 20. April 1918. Die Meldungen find zu er statten bi-s zum 1. Mai 1918 und müssen den in der Be kanntmachung näher bezeichneten Inhalt habe«. Der ge naue Wortlaut der Bekmmtmachrmg ist bei den Polizei- beerben einzusehea —MI. Belohnung für Feststellung bvn Taubenschutzen. Trotz der Strafandrohungen de- Ad* schußv-rbstes »om SS. Mrz 1R8 werden noch Die Herren Geincindevorftaud Karl Moritz und Gemeiudeältestcr Hermann Nitzschc in Pcchra sind als Gcmeindevorstand bez. Temeindcältester für ihren Wohnort auf weitere 6 Jahre und Herr Rittergutsinspektar Raimund Pretzsch in Premnitz ist als stellv. GutS- vorsteber für den GutSbezirk Promnitz in Pflicht genommen worden. Gro ßcnhain, am 18. Npril 1918. 1273 l> K. —— Die Königliche Amtshauvtmannschast. 1237 K L. Wegen Reinigung der GeschäftSränrus werden Freitag und Sonnabend, den 2K. und 27. Avril 1918 bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Großen Hai u, am 17. Apric 1918. 4- ,Königliche Anttshanvtmannschaft. 9106 12 162 10 767 10 699 13122 12 626 14 »SO „ Jngesamt sind also bisher iks blt Millionen Merk, daS sind 87 7, Milliarden, aufgebracht wurden. Oertliches nnd SiichsischeS. Riesa, den 20. April ISIS. —* Raubtierschau. Auf dem Scbützenplatz ist für nur kurze Zeit »ine große Raubtier-Karawane als Sehens würdigkeit für jung und alt eingetroffen. Die Eröffnungs vorstellung kann des ungünstigen Wetters wegen morgen Sonntag nicht erfolgen; näheres darüber wird besonders bekannt gemacht. —* Kino schauspieler auf der Bühne. Man schreibt unS: Zwölf Kinofchauspieler und Schauspielerinnen von Winters Filmfabrik, die tagsüber ibre Film» dar stellen, spielen am Dienstag im „Stern'-Saal den urdralligen Schwank „Fünf Minuten vor der Hochzeit". Der Gesell schaft geht ein guter künstlerischer Auf v»rauS. W»r «in- »al recht herzlich lachen will, gebe dorthin. —y Landgericht. Die dritte Strafkammer de« Dresdner Kal. Landgerichts verhandelte al« «erufungsgt- richt gegen den in Riesa wohnenden Schuhmachermeister Kl. »egen Kriegsvergehens. Der Angeklagte erhielt von . «nd Anzeiger Median und AvMger). »rahvmschttftr ragelatt «es». . Vostscheckstmtor VE Serums Ar. SO. «irokafse Riesa Nr. LL für die Könlgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der «Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrvVa. S1 Datum Abaelieferte Menge Pfund Angabe der Honigart Name des JmkcrvereinS, an den geliefert wurde Datunr Veräußerte Menge Pfund Angabe der Honigart Name, Äöhnort u. genaue Adresse deS Käufers Händler oder Verbraucher? Preis*)
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