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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 05.07.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188407055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18840705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18840705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-07
- Tag1884-07-05
- Monat1884-07
- Jahr1884
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«^1 Taget/«,/ nach Roßwein folgende , 31 LeiSmg, and und Wasserbauinspection I. und Bauverwalterei Chem- Lrauer. tionswege soll Montttl -«25 er Sorte 80 Pf. t.MPf. .-Pf. k. 85 Pf. '»7S ^,S0 »«0 en, sowie ich mein Hofes be- irechendes t«» und genehmen ohlen. lla «arte. uteMli« rorck«i»tU- o» 61««, kät «w« »diaimU- irxoroksv, ktontdlü- ax, ^»rds ^»driita- too Larod 50 Pf. )-M. »M.50 ererbsea .; Heu Stroh ; Nor- M Pf-r ebe und der lan- )de und Schwe le ver- wurden, danken. I, Nie- ahnert Bezirksausschusses der kgl. bildete den ersten Punkt lich umfangreichen Tagest ' Snsckat« wert« «U , VK. M »P, ,«f>alt«i» lbnqm», «etl« ierechaet. Meinst« gast»««» ietr», »0 Pst. stom-llzterteun-t»» dellartfch« JastxU» mu- test«»««» . Parts. , Inserate». MstichW» M »t« stvuas «es»»»««» -«mittag» t» U>». «einen m s-Halle t«li a1t- Ivr, in ten Ilan- len Prei- rauerei ure zum ^meinderathe -u JrberSdorf unedel Rittergutsherrschaft zu Arnsdorf Mt Gersdorf ist beschlossen worden, den vom ^rbersdorftSeifersbacher CoMmunikatwns- wege abzwe.g-nd-n an und beziehentlich dur-s die Parzellen Nr. 185, 186 187, 188, 189, 190, 195, 196 und 197 des FlurbuLs für Abersdorf, sowie durch den zum AMdiM Gersdorf gehörigen „Wsenbusch^ führenden und auf den Jrbns- LH-»».,, d-- W. Ju» Königliche nitz, am 1. Juli W ab Chemnitz in W „ Niederwiesa ab I „ Braunsdorf „ I „ Frankenberg „ iy Hainichen ab ya ^ami bis mit 13. d. -Ud->M Sonntag- de» « Dienstag' de»8. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr Men in der Mscherschauke zn Sachsenburg verschiedene, zum größten Theil noch brauch bare Wasserbaugerathe öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Baar- Zahlung versteigert werden. Wer diese Geräthe vorher zu sehen wünscht, wolle sich an Herrn Dammmeister reien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken. Dasselbe gilt von Arbei tern und BetrubSbeamten, welche von einem Gewerbe treibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Steinhauer- und Brunnenarbesten erstreckt, auf vorgenannte Art beschäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe be schäftigten Arbeitern. Diesen vorstehend genannten Be trieben gelten alle diejenigen gleich, in welchen Dampf kessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, GaS, heiße Luft rc.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land-und forstwirtschaftlichen, auch vorstehend nicht genannten Nebenbetriebe, sowie derjenigen Betriebe, in welchen nur vorübergehend, aber nicht regelmäßig eine Kraftmaschine benutzt wird Auf gewerbliche Anlagen, Eisenbahn« und Schiffahrtsbetriebe, welche wesentliche Bestandteile eines der vorbezeichneten Betriebe find, finden die Bestimmungen des Gesetzes ebenfalls Anwendung. Arbeiter und Betriebsleute in anderen, oben noch nicht genannten, auf hie Ausführung von Bauarbetten sich erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Bundesrates für versicherungspflichtig er klärt werden. Auf das eigentliche Handwerk findet das Gesetz also noch keine Anwendung. Wie schon weiter vorn gesagt, müssen Arbeiter und Betriebsbeamte mit Gehalt bis zu 2000 M- auf jeden Fall gegen Unfall versichert werden; durch statutarische Bestimmung kann aber auch die Bersicherungspfstcht auf Betriebsbeamte mit einem 2000 M- übersteigenden Jah resverdienst erstreckt werden, und ebenso kann der Be- triebsunternehmer-unter besonders statutarisch festzustel- lenden Bedingungen sich selbst oder andere zunächst nicht versicherungspflichtige Personen seines BestriebeS gegm die Folgen von Betriebsunfällen versichern. Dagegen findet das Gesetz auf Beamte, die in Betriebsverwal tungen des Reiches, eines Bundesstaates oder eine« KoMMunalverbandeS mit festem Gehalt und Penstons- herechtigung angestellt find, keine Anwendung, auch dann angenommen < .... ... Nach Orten außerhalb des deutschen Reichs und Oesterreichs geschieht der Ver sand franko unter Kreuzband von unserer Expedition aus unter Portoansatz 50 Pf. per Vierteljahr/' «lv» werden. . „ „, . Versichert sollen also stets werden: alle Arbeiter und Betriebsbeamten, die letzteren aber nur, wenn ihr Gehalt 2000 M. pro Jahr nicht übersteigt, in Bergwerken, Salinen, AufbereitUngSanstalten, Stejnbrüchen, Gräbe- bauung einer Brücke über die Zschopau bei Sachsenburg. Nach e"»m Referate des Vorsitzenden, Hrn. Amtshaupt- mann vr. Gehe, erläuterte Hr. Baumstr Koritzkv vor Frankenberg, welcher mit Vornahme der Vorarb^en b» undW«Mv-«E von Chemnitz nach Hainichen und zurück, bezw. von iHaunqe Extrazüge unter den im Termin . !l. «:««. Die Ardeiteruufallverficherrmg. (Nachdruck verboten.) I. Wer soll versichert werden? Der Reichstag hat in der jetzt abgeschlossenen Ses sion das große Gesetz über die Unfallversicherung der Arbeiter definitiv angenommen und der BundeSrat dem selben namens der verbündeten Regierungen bereits zu gestimmt. Wenn das Gesetz auch noch nicht so schnell in Kraft tritt, so ist es doch für jeden Interessenten von Wert, sich möglichst zeitig mit seinen Bestimmungen ver traut zu machen, und deshalb wollen wir in diesem und folgenden Artikeln eine klare Ueberficht über das Gesetz geben, so weit das für jetzt angebracht ist. Die erste Frage bei einem BersicherungSgesetz ist natürlich die: Wer soll versichert werden?, und damit wollen wir ans heute beschäftigen. Der offizielle Name des 111 Paragraphen umfas senden Gesetzes ist„UnfallversichttungSgesetz". Der Name Arbeiterunfallversicherungsgesetz ist nicht gewählt worden, weil unter dasselbe nicht alle Arbeiter fallen. Im Reichstage würde über die Frage: „Welche Arbeiter sollen durch dieses Gesetz gegen Unfall versichert werden?", lange hin Und her gestritten, bis endlich die Majorität des Hauses sich dafür entschieden hat, daß zunächst nur in der Hauptsache die Großbetriebe zu berücksichtigen sind. SIS Fabriken im Sinne des Gesetzes gelten alle Be- triebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird und in welchen zu diesem Zwecke 10 Arbeiter mindestens be- dies hierdurch im Einverständnis mit det Königlichen AmtShauptmann- schaft Döbeln m Gemäßheit von 8 14 Absatz 3 des Gesetzes vom 12. Januar 1870 uut dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen hiergegen bitme« drei Woche», vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei deren Verlust hier anzubrmgen sind. -'s-- , Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 28. Juni 1884. — ' »r. Gehe. ' Dtch. Lehmann Es soll die Kirschennutzung, welche auf den fiskalischen Chausseen und Straßen des AmtsstraßenmeisterdistrictS Frankenberg ansteht, > Mittwoch, de» S. Juli dieses Jahres, Vormittags jlO Uhr im Gasthose zu Oberwiesa unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedin gungen und insbesondere gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich an den Meistbie tenden verpachtet werden, was hiermit bekannt gemacht wird. - Chemnitz und Flöha, am 3. Juli 1884. Kgl. Straßen- u. Wasserbauinspertion Chemnitz l. Kgl. Bauverwalterei Flöha. Lehmamt, Straßen- und Wasserbauinspector, Gersdorf, Bezirkssteuerinspector. 9 Uhr 20 Min. Nachm. ab Hainichen, hält auf aüen^wsschenstatiE Anschluss «ach Rtefa und Chemnitz. Uhr 36 Min. Vorm. „4 „ Nachm. also nicht, wmn die Bettiebe dem Gesetze an und für sich unterliegen. Nicht fest angestellte Beamte, die also auch keine Pensionsberechtigung haben- in solchen Be- ttseben Rüssen jedoch durch Versicherung gegen mögliche Unfälle geschützt werden. Es lieg auf der Hand, daß bezüglich ganz spezieller Detaillierung der persicherungspflichtigen Arbeiter die Praxis erst genaue Regelung schaffen kann. Dit Be stimmungen über die dem Gesetz unterliegenden Betriebe können eben nach der Theorie gar nicht so genau mar kiert werden, wie es nötig ist, und es wird deshalb bei der Einrichtung der Berufsgenossenschaften, voll denen wir später noch sprechen, zu manchen Streitereien kom men. Zu wünschen ist es nur, und zwar im Interesse der Arbeiter, daß möglichst nachgegeben wird und nicht zu enge Schranken gezogen werden, bis die Fassung des 8 1 eine präzisere geworden ist. " örtliches und SSchfisches. , Frankenberg, den 4. Juli. s Die Frage des Wiederaufbaues unserer durch das Hochwasser der Zschopau zerstörten städtischen Badeanstalt ist in der gestrigen Stadtverordnetensitzung' definitiv da hin erledigt worden, daß einem Ratsbeschlusse zugestimmt wurde, wonach Hrn. Zimmermstr. Köhler zu den auf 1300 M. sich belaufenden Kosten der Wiederherstellung des ? hintereinander folgenden Jahrenje 160 M ^^fe gewährt werden, wogegen er sich verpflichtet, unverzüglich zu beginnen Abends 6 Uhr im Röhe-sch-tz Gasthof- z«Gachse»v»rg bekannt zu gebenden Bedingungen meistvietend versteigert werden S°»,°»h»rg, «» Juli 1W4. 15S Erfchelnl t«,l«ch, mit iluina-m« da Sonn- und Festtage, «tend» für den sol lenden Pa,. Prell dterteMrlich t Vl. so Pf,., monatlich so Pf,., Einzel-Nrn. »Pf,. «esteHin,en nchmen alle Post- anstalten, Posttoten and die «u»,aio< stellen de» La»» ilatte» an. 9 uhr 50 Min. Nachm.
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