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Sächsische Volkszeitung : 15.02.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190302155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19030215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19030215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1903
- Monat1903-02
- Tag1903-02-15
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- Sächsische Volkszeitung : 15.02.1903
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Erscheint täglich nachm, mit Ausnahme der Sonn- u. Festtage. Bezugspreis r Vierteljahr!. 1 Mk. SO Pf. (ohne Bestellgeld). Post-Vestcllnummer 0858. Bei autzerdeutschen Postanstalten laut Zeitungs-Preisliste. Einzelnummer 10 Pfennige. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit. vucdilluelttttl. HeHalrtlon und kerclMrrteller Dresden, Pillnitzer Straße 43. Inserate werden die Kgespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 15 Pf- berechnet, bei Wiederholung bedeutender Rabatt. Redaktions-Sprechstunde: 11—1 Uhr. Fernsprecher: Amt I. Nr. ISO«. Nr. 38. Sonntag, den 15. Februar 1903. 2. Jahrgang. Das Aoalitionsrecht. Der Reichskanzler machte kürzlich bei der Etatsberatung sagende bemerkenswerte Aeußernng: „Seine Majestät der Kaiser ist auch davon durchdrungen, daß die Arbeiter gleichberechtigt sein sollen mit den anderen Ständen und Klassen und das; ihre Gleichberechtigung ihren gesetz- geberischeu Ausdruck fiudeu soll." Es ist wohl recht bedauerlich, wenn es zu Beginn des zwaiizigsten Jahrhunderts im Deutschen Reiche noch not wendig sein sollte, den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Stände zu proklamieren. Daß es der Kaiser durch den Mund des Reichskanzlers getan hat, wird trotzdem die Dankbarkeit der Arbeiter gegen Kaiser und Regierung wnchrnfen, denn es wäre so manches noch zu ändern, um de» Grundsatz der Gleichberechtigung der Arbeiter mit den übrigen Ständen zur Tat werden zu lassen. Wir wollen nnr an das Vereins- und Versammlungsrecht z. V. bei uns in Sachsen erinnern, um die Notwendigkeit der Gründung eines einheitlichen, freien Reichsvereinsgesetzes darzntnn. Doch wir »vollen heute nicht von dieser Forderung der Gleichberechtigung aller Stände sprechen. Unter einem Ausnahmezustand stehen die Arbeiter, es ist die Beschränkung des Koalitionsrechtes — die Beseitigung dieser verlangt die Gleichberechtigung der Arbeiter vor allen anderen. Die volle freie Ausübung des Konlitionsrechtes ist banptsächlich eine notwendige Folge der modernen, wirtschaft lichen Entwickelung. Der kapitalskräftige und besitzende Unternehmer hat im voraus eine große wirtschaftliche Macht, lim nicht in vollständige Abhängigkeit von den Bedingungen des Arbeitgebers zu kommen, so muß der Arbeiter einigermaßen das wirtschaftliche Gleichgewicht her- znstellen suchen. Ein solches Recht hat von Natur aus ein jeder wirtschaftlich Schwache; er übt es ans durch die Bereinigung mit anderen wirtschaftlich Schwachen. Es muß ihm die unbeschränkte Freiheit hierzu gesetzlich gewährleistet werden, da ja auch die wirtschaftlich Stärkeren dasselbe Archt für sich in Anspruch nehmen und voll und ganz durch die Bildung von Kartellen, Ringen nsiv. ausnützen. Die stoalitionsfreiheit ist zwar durch 8 152 der Gewerbeordnung festgesetzt, aber die Bestimmungen des 8 15!) enthalten, soweit sie sich ans Verrnfserklärnng beziehen, eine Ent ziehung derselben. Und daher wird dieses Recht für den Arbeiter in der Praxis vielfach illusorisch. Alle Verbote und Strafbestimmungen wegen Verab redungen und Vereinigungen zum Behufe Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter sind aufgehoben. Damit ist für den Arbeiter der Streik, für den Unternehmer die Aussperrung für er laubt erklärt. Der Streik ist gewiß kein wünschenswertes Mittel zur Besserung der Lohn und Arbeitsbedingungen. Gleichwohl kann er in gewissen Fällen eine Notwendigkeit werden. Ein gleichwertiges Gegengewicht ist dem Unter nehmer in dem Rechte der Aussperrung gegeben, ein Mittel, das in seinen Folgen ebenso unheilvoll wirken kann wie der Streik. Gibt der Gesetzgeber die Arbeitseinstellung und Arbeiteranssperrnng als Ausdruck des Konlitionsrechtes frei, so ist es eine selbstverständliche und volkswirtschaftlich not wendige Konsequenz. auch die weiteren Mittel nicht zu be strafen, — natürlich, solange sie ans dem Gebiete der Moral bestehen können. — welche die Durchführung des durch die Arbeitseinstellung und Arbeiteranssperrnng Er strebten erst ermöglichen. Bezüglich der Arbeiterans sperrnng wird diese Konsequenz mm auch befolgt. Hat der Unternehmer seine Arbeiter ansgesperrt, so kann er ungehindert ans schriftlichem oder telephonischem Wege die vereinigten Fabrikanten seiner Branche davon benachrichtigen und ihnen die Namen der ansgesperrten Arbeiter mit dem Bemerken mitteilen, sie nicht zu beschäftigen. Es wäre töricht, dem Unternehmer dieses Recht streitig machen zu wollen. Es ist eben die notwendige Konsequenz der Frei gabe der Arbeiteranssperrnng. Anders steht die Sache beim Arbeiter. Da läßt man nicht die volle Konsequenz gelten, welche die Bewilligung der Koaltionsfreiheit mit sich bringt. Wollen die Arbeiter den Streik erfolgreich durchführen, so müssen sie — üi entsprechender Weise wie der Fabrikant — ihre znziehendeu Arbeitskollegen davon in Kenntnis setzen, daß am Orte in dieser oder jener Fabrik die Arbeit eingestellt ist, und sie bitten, — wir betonen dies Wort ausdrücklich um den Gegensatz zu einer durch Drohung herbeigeführten Verhin derung der Arbeitswilligen hervorznheben — dort keine Arbeit anznnehmen. Da es den streikenden Arbeitern nicht möglich ist. ihre Arbeitskollegen in ganz Deutschland von dem Streik zu benachrichtigen, müssen sie eben auf den zuführenden Straßen, am Bahnhof nsiv. Posten auf' stellen. Nun ist es aber bekannt genug, daß mancherorts das Streikpostenstehen nicht geduldet wird, auch, wenn es in der von uns geschilderten Form geschieht. Polizeiregle- ments und Grober Unfug Paragraph werden herangezogen, um die Arbeiter von ihrem Posten zu vertreiben und sie im Wiederholungsfälle dem Gefängnis znznführen. Selbst höhere Gerichte bekunden bedauerlicherweise bei der Be handlung dieser Frage manchmal Anffassnngen, die mit den einfachsten Begriffen sozialer Gerechtigkeit im krassesten Widerspruch stehen. Man kann beim besten Willen nicht umhin, diese Sachlage als einen Ansnahmeznstand zu Un- gnnsten der Arbeiter zu erklären. Ans dem bekannten 8 lull der Gewerbeordnung wollen wir nnr noch die Verrnfserklärnng zur weiteren Kennzeichnung der Lage . heranögreife». Wenn dieser Paragraph die Anwendung körperliche» Zwanges, von Drohungen, Ehrverletzung oder Verrnfserklärnng mit Strafe bedroht, so wäre an sich nichts dagegen einznweuden. Sie sind in mehr oder minder hohem Maße unsittliche und verwerfliche Mittel. „Aber so verwerflich," so führte Bren tano schon vor Jahren ans, „die in 8 lull der G.-O. mit Strafe bedrohten Handlungen auch sind, derjenige, der sie begeht, bleibt doch immer ein Staatsbürger und hat als solcher Anspruch ans das gleiche Recht, wie alle Staats bürger, welche derselben Handlungen sich schuldig machen. Dieses gleiche Recht aber wird ihm im 8 nicht zu teil. Derselbe bedroht mit Strafe Handlungen, die, wenn sie zu anderen Zwecken vorgenommen werden, nicht mit Strafen bedroht sind. So ist z. B. die Verrnfserklärnng an sich nicht mit Strafe bedroht; im Ossizierstand wird sie sogar dann nicht bestraft, wenn sie gegen de» sich richtet, der sich weigert, eine gesetzlich verbotene Handlung, ein Duell, zu begehen. Während die Verrnfserklärnng unter Angehörigen anderer Stände gegen den, der gegen Standes interessen und Staudesvornrteile verstößt, also gesetzlich erlaubt ist, bedroht sie der 8 1-)ll der G.-O., wenn in Verbindung mit Koalitionen vorgeuoimnen, mit Gefängnis bis zu drei Monaten." Auch darin erblicken wir also ein Ansnahnierecht, das nicht mit dem Grundsätze der Gleichberechtigung aller Stände harmoniert, die Graf v. Bülow als Willen des Kaisers bezeichuete. Möge Hand angelegt werden, um den durch die Beschränkung des KoalitionsrechteS gegebenen Ausnahmezustand baldigst zu beseitigen. Reichstag. K. Berlin. 253. Sitzung um 13. Februar, l Uhr. Die Sozialdemokratie hat durch ihre wüste Radan- Obstrnktion gegen den Zolltarif und ihre Prahlereien und Drohungen auch bei der Etatsberatnng bisher wenigstens den einen Erfolg erzielt, daß fast alle Parteien im Reichstag ihre Kritik vorwiegend gegen die Sozialdemokratie richten. Von rechts haben besonders die Abgg. Gamp und Stöcker, von den Nationalliberalen die Abgg. Paasche, Hilbek und Freiherr Hehl zu Herrnsheim, vom Zentrum die Abgg. Trimborn und Stötzel scharfe Abrechnung mit der Sozial demokratie gehalten. Am Freitag machte der Abg. Stötzel den Anfang. Den sozialdemokratischen Sprecher Hoch, der durch seine Maßlosigkeit besonders das Feuer geschürt hatte, wies er darauf hi», daß das Zentrum arbeiterfreundliche Anträge eingebracht hatte, längst ehe der strebsame Jude Hoch wußte, ob er zu den „Ansbenteru" oder zu den „Ans- gebenteten" gehen solle. Das Zentrum strebt in seiner Arbeiterschutzpolitik freilich nach Versöhnung der Klassen, während die Sozialdemokraten nnr Haß und Neid säen, um die Arbeiter gegen die anderen Stünde anfznhetzen. Der Sozialdemokrat Albrecht, der Herrn Stötzel antwortete, gab dies auch nnmnwnnden z», indem er die Versöhnung der Stände, den sozialen Frieden schlecht weg als „Gefühlsduselei" bezeichuete. Die Arbeiter haben aber alle» Grnnd, sich dieser „Gefühlsduselei" zu Hin Goldsieber. Ein Noman aus dem Kapland. Von Erich Friesen. ln. gorlsetz»»!») (Nachdruck verboten.) Irene ist noch bleicher geworden. Doch aus ihren Augen leuchtet Energie und Tatkraft. Sie fühlt den Mut in sich, den Kampf mit ihrem Vormund, ja mit der ganzen Welt anfzunehmen. Es gilt das Glück des Geliebten und Sicher auch ihr eigenes Glück I „Als Ihr Vormund stehe ich zwischen zwei Pflichten," beginnt Lord Roberts langsam, jedes Wort schwer betonend. „Einerseits habe ich Sorge zu tragen, daß ein Verbrechen die wohlverdiente Strafe findet und andererseits, daß mein Mündel sich nicht ins Unglück stürzt. Wenn ich mich auch »icinalü so recht mit ihrer Verlobung befreundete — so lange ich gegen Herrn van Gülpens Charakter nichts cüuvenden konnte, so lange er ein ehrlicher Mann war —" „Er ist ein ehrlicher Mannl" unterbricht ihn Helene erregt. „Verzeihung, lassen Sie mich aussprechen! Also — so lange ich ihn für einen ehrlichen Mann hielt, trotzdem er ein Bur und ziemlich mittellos ist. hatte ich keine Veran lassung. meine Zustimmung zu Ihrer Verbindung mit ihm zu versagen. Jetzt ist das anders. Paul van Gülpen ist ein Wechselfälscher. Niemals dürfen Sie einem Verbrecher die Hand zum ewigen Bunde reichen, Irene. Aber weil Sie ihn geliebt haben, weil Sie ihn vielleicht noch lieben, weil Sie einst dachten, ihm ihr ganzes Leben zu weihen — ans diesem Grunde will ich ihn nicht strafrechtlich verfolgen lassen, sobald Sie die Verlobung auflösen. Er mag das Kapland verlassen, nach Europa auswandern — oder nach Amerika, gleichviel. Ich will ihm sogar noch die Mittel verschaffen, damit er sich in der andern Welt eine Existenz gründen kann .... Aber wenn Sie auf Ihre Ver lobung bestehen, wenn Sie sich mit offenen Augen ins Unglück stürzen wollen — dann ist e» meine Pflicht als Ihr Vormund, ihn dem Gericht zu überliefern." Irenes Angen sind immer größer geworden. Ist es ein böser, böser Traum, der sie nmfängt? Ist es schreck- liche Wirklichkeit? Sie — sie soll Paul entsagen? Ihrem Paul, den sie so namenlos liebt? Den sie jetzt, da er verfolgt ist, mit noch viel größerer, heißerer Liebe liebt als je zuvor? . . . „Sie brauchen mir nicht sogleich zu antworten," fährt Lord Roberts ruhig fort. Gehen Sie in Ihr Zimmer und überlegen Sie sich die Sache! Nnr eines bedenken Sie dabei: mein Entschluß steht unabänderlich fest! Entweder Sic lösen Ihre Verlobung ans oder ich überliefere van Gülpen dem Gericht." Sie sind in der Nähe des Hotels angekommen. Mit einer stummen Verbeugung tritt Lord Roberts zurück. Irene begiebt sich sofort ans ihr Zimmer. Die Ereignisse der letzten acht Tage haben sie merk würdig gereift. Ihr von Natur energischer Charakter hat alle Schlacken abgestreift. Ans dem harmlosen Mädchen ist ein Weib geworden — ein starkes Weib, fest entschlossen, sein Liebstes bis zu Aeußersten zum verteidigen. Ja. Lord Roberts hat recht: in ihrer Hand liegt die Zukunft ihres Bräutigams, liegt ihre eigene Zukunft. Sie ist sich der Verantwortlichkeit, die auf ihr ruht, wohl bewußt. Zwar zweifelt sie keinen Augenblick an Pauls ttnschnd. Sie würde selbst nicht daran zweifeln, wenn seine eigenen Lippen seine Schuld bekennen würden. Viel eher würde sie an eine fixe Idee ihres Bränitgamü glauben, an plöh liche Geistesumnachtnng. Sie kennt Paul van Gülpen von Kindheit an, als er, ein kühner Knabe, mit der Armbrust ans der Schulter, stolz an dem kleinen, ihm bewundernd nachblickenden Mädchen vorüberging. Die Farm seines Vaters stieß an diejenige ihrer Eltern. Schon als Kinder hatten sie einander lieb. Dann kam die lange Trennung durch Irenes mehrjährigen Ans- enthalt in der Pariser Pension. Als sie einander nach dein Tode des Obersten Morrison wiedcrsahen. war sie zur blühenden Jungfrau, er zum energischen, tatkräftigen Mann- herangereift. Die frühere kindliche Znneignng der beiden zu einander loderte zu inniger Liebe ans. Und min soll sie sich plötzlich von ihm abwenden, von ihrem gute», starken, treuen Paul, der seine ganze Lebens Hoffnung ans die Vereinigung mit ihr gesetzt-. Freilich — Irene weiß: trotzdem ihr Bräutigam un schuldig ist. so droht ihm doch nach Lage der Sache sichere Verurteilung, wenn nicht ein Wunder geschieht. Ihr Paul verurteilt — im Znchthanse — vielleicht viele, viele Jahre lang! Irene bedeckt die Angen mit den Händen. Nnr nicht schwach werden, mir den Mut incht verlieren! Sie hat jetzt vollste Kaltblütigkeit nötig ... An sich selbst denkt sie in dieser schweren Stunde nicht — nnr an ihn. an ihren Paul. „Was ist für ihn das Beste?" Dieser Gedanke allein beherrscht sie vollständig. „Wenn ich die Verlobung anflöse, will Lord Roberts ihn »icht dem Gericht überliefern. Und ist die Freiheit nicht am meisten wert? Mehr als die Liebe, mehr als alles andre ans der Welt?" „Wenn ich dagegen zu ihm halte — wenn ich mein Geschick an das seine knüpfe -- so kommt er vor Gericht. Er ist ein Bnr, ein Grnnd mehr für die Richter, ihm nicht wohl zu wollen. Und wen» Lord Roberts und John Förster bei ihren Anssagen bleiben; wenn Paul als Verbrecher be handelt, wenn er verurteilt wird, vielleicht mehrjährige Zuchthausstrafe erhält; wenn sein stolzer Geist, sein Unab hängigkeitsgefühl unter dem Druck der Gesangenschast leidetj; wenn er ans dem Gefängnis kommt als ein gebrochener Mann — ist nicht sie schuld daran? Sie, die einzige, in deren Hände sei» Schicksal gelegt wurde?" . . . Von dem Geliebten wandern ihre Gedanken zu ihrem Vormund .... (Fortsetzung folgt).
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