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Dresdner Journal : 10.06.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190906101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19090610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19090610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1909
- Monat1909-06
- Tag1909-06-10
- Monat1909-06
- Jahr1909
- Titel
- Dresdner Journal : 10.06.1909
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Dresdner W Munal. königlich Sächsisch cv Staats^nzeigeL. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 131. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Donnerstag, 10. Juni 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Grog« Zwingerstraße SO, fowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift der 6mal gespalt. AnkündigungSseite 25 Pf., di« Zeilegrößerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teüe 60 Pf., unter dem Redaktion»strich (Eingesandt) 7b Pf. Prei»ermäßigg. auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 10. Juni. Se. Hoheit der Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg ist gestern 6 Uhr abends von hier abgereist. Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braun schweig, ist heute vormittag 10 Uhr 34 Min. von hier abgereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem herrschaftlichen Kutscher Gustav Emil Held in Rötha für die von ihm am 21. März nicht ohne eigene Lebens gefahr bewirkte Errettung eines 5-jährigen Kindes vom Tode des Ertrinkens in der kleinen Pleiße die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Professor an der Akademie der bildenden Künste zu Dresden Georg Wrba den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen ver liehenen Roten Adlerorden 4. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Erlaubnis zur Anlegung nachstehender Ordensaus zeichnungen zu erteilen: des Fürst!. Hohenzollernschen Ehrenkreuzes 2. Klasse dem Major Frhrn. v. Koenneritz, Eskadr.-Chef im 1. Hus.« Regt. „König Albert" Nr. 18, komm, zur Vertretung eines abkommandierten dienst tuenden Flügeladjutanten Sr. Majestät des Königs; des Ehrenzeichens 1. Klasse des Herzog!. Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen den Sergeanten Decker, Kadner, Uhlmann, Köhler, Schulze, Wagner im Schützen-(Füs.-) Regt. „Prinz Georg" Nr. 108, Funk, Zähler, Schurig, Gräfe, Thümmel, Wunderlich im 12. Inf. Regt. Nr. 177; des Kommandeurkreuzes 2. Klasse des König!. Spanischen Ordens Isabellas der Katho lischen dem Obersten Edlen v. der Planitz, Kommandeur des Schützen-(Füs.-)Regts. „Prinz Georg" Nr. 108, dem Major Moritz, Adjutanten des Generalkommandos XII. (1. K. S.) Armeekorps; des Ritterkreuzes desselben Ordens dem Oberltnt. v. Schweinitz im Schützen-(Füs.-) Regt. „Prinz Georg" Nr. 108. Perfoualveränderrmgen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 26. Mai. Leonhardi, Oberltnt. im 12. Jnf.-Regt. Nr. 177, vom 1. Juni ab auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt. — 6. Juni. Die Unteroffiziere v. Ehrenthal im 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 100, Klitzsch im 3. Jnf.-Regt. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", Graf v. Hohenthal im Garde- Reiter-Regt., Meyer im Fußart.-Regt. Nr. 12, Sachße im 1. Pion.-Bat. Nr. 12, — zu Fähnrichen ernannt. Beamte der Militärverwaltung. Gilbert, Wirk!. Geh. Kriegsrat, Militär-Intendant des XIX. <2. K. S.) Armeekorps, auf seinen Antrag unterm 1. Sep tember mit Pension in den Ruhestand versetzt. Sekanntmachung, die Aufkündigung des Restes der als Staatsschuld übernommenen 3 H Prozentigen Prioritätsanleihen der vormaligen Leipzig - Dresdner Eisenbahn «Kompagnie von den Jahren 1839 und 1841 betreffend. Das Königliche Finanzministerium hat beschlossen, den gesamten noch umlaufenden Rest der als Staatsschuld übernommenen 3H Prozcntigen PrioritätSanleihen der vormaligen Leipzig-DreSdner Eisenbahn-Kompagnie vom 1. Dezember 18L9 und 1. Juni 1841 auf Grund des in den Hauptschuldverschreibungen über diese Anleihen enthaltenen Vorbehalts, wonach deren außerplanmäßige Tilgung' jederzeit erfolgen kann und solchenfalls die Prämien nur in dem dem wirklichen Jahre der Rück zahlung entsprechenden Betrage vergütet zu werden brauchen, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des Land tagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden auf einmal zurmkzahlen zu lassen. Dementsprechend werden alle bis jetzt noch nicht ausgelosten PartialobliHationcn der bezeichneten An leihen mit der Wirkung aufgekündigt, daß deren Kapital beträge nebst den darauf für das laufende Jahr plan mäßig entfallenden Prämien von 70 vom Hundert am 1. Dezember 1909 fällig werden. Die Inhaber solcher Partialobligationen werden auf- gcfordert, die Kapitalbeträge und die Prämien gegen Rückgabe der Partialobligationen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen vom 1. Dezember 1909 an bei der Staatsschuldenkasse in Dresden, der Lotteriedarlehnskasse in Leipzig oder bei einer anderen für Sächsische Staats papiere bestehenden Einlösungsstelle in Empfang Ozu nehmen, da eine weitere Verzinsung des Kapitals über diesen Termin hinaus nicht stattfindet. Die Partialobligationen zu 50 Taler — 150 Mark werden mit 255 Mark und diejenigen zu 100 Taler — 300 Mark mit 510 Mark eingelöst werden. Dresden, den 27. Mai 1909. 3690 Der Landtagsausschutz zu Verwaltung der Staatsschulden. vr. Mehnert, vr. Schill. Nr. von Waechter. vr. Kaeubler. E. Graf von Rex. Anläßlich der Ausstellung der Deutschen Landwirt schaftsgesellschaft in Leipzig sind von ihren Stationsorten dienstlich abwesend: 1. Herr Bezirkstierarzt Beterinärrat Hartenstein in Döbeln vom 13. bis 16. Juni, 2. - - Eichhorn in Rochlitz vom 13. bis 16. Juni, 3. - - vr. Grundmann in Marien ¬ berg vom 13. bis 17. Juni, 4. - - Beier in Tresdcn-N. vom 13. bis 17. Juni, 5. - - Veterinärrat Röbert in Anna ¬ berg vom 16. bis 18. Juni, 6. - - Veterinärrat Rost in Pirna vom 16. bis 18. Juni, 7. - - vr. Lange in Dippoldiswalde vom 13. bis 22. Juni, 8. - Dehne in Schwarzenberg vom 13. bis 23. Juni, 9. - - Kuhn in Flöha vom 18. bis 23. Juni. Anschließend sind beurlaubt: 10. Herr Bezirkstierarzt Beterinärrat Rost in Pirna bis 30. Juni und 11. - - Hartenstein bis 7. Juli. Mit der Stellvertretung wurden beauftragt: zu 1. u. 11. Herr Bezirkstierarzt Haubold in Meißen, - 2. - - Prietsch in Grimma, - 3. - - Kuhn in Flöha, - 4. - - Prof. vr. Richter in Dresden-Altstadt, - 5. - - Vet.-Rat Kunze in Chemnitz, - 6. u. 10. - - vr. Otto in Dresden- Altstadt, - 7. - - Wolf in Freiberg, - 8. - - - Vet.-Rat Pröger in .1^ Auerbach und - 9. - vr. Grundmann in Marienberg. Dresden, am 9. Juni 1909. 4075 Die Kgl. Kommission für das Beterinärwesen. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Finanzen. Berg- und Hüttenverwaltung. Dem Figurenmaler bei der König!. Porzellanmanufaktur Meißen Hentschel ist die StaatS- dienereigenschaft beigelegt worden. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Krieg». Im Sanität«korps. Durch Verfügung des KriegSministeriumS. 27. Mai. vr. Schlehan, einjährig freiwilliger Arzt im 2. Gren.- Regt. Rr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", unter Be auftragung mit Wahrnehmung einer bei dem Regt, offenen Assistenzarztstelle mit Wirkung vom 1. Mai zum Unterarzt de» aktiven Dienststande« ernannt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Krieg-Ministeriums. 1. Luni. Melzer, Rechnungsrat und Militärbuchhalter im Kriegszahlamt, zum Oberbuchhalter, Hoff mann, Geh. Sekretär im Kriegszahlamt, zum Militärbuchhalterj — mit Wirkung vom 1. Juni ernannt. — 9. Juni. Die Ober- veterinäre Roßberg von der Militär-Abteilung bei der Tierärzt lichen Hochschule und der Lehrschmiede, Barthel vom 4. Feld- art.-Regt. Nr. 48, — unterm 1. Juli gegenseitig versetzt. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen tgof«. Dresden, 10. Juni. Se Majestät der König wohnte am heutigen Fronleichnamsfeste dem Vormittagsgottes dienste in der katholischen Hofkirche bei und nahm mit Ihren König!. Hoheiten dem Kronprinzen und dem Prinzen Friedrich Christian, sowie dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg und der Prinzessin Mathilde nach dem Hochamte an der feier lichen Prozession teil. Nach dem Gottesdienste hielt Allerhöchstderselbe Rapport mit den Hofdepartementschefs ab und empfing um ^2 Uhr im Beisein Ihrer König!. Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg Ihre Durchlaucht die Frau Prinzessin zu Fürstenberg, Gemahlin des Kaiser!, und König!. Österreichisch Ungarischen Gesandten, in Audienz. Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, ist heute vormittag 10 Uhr 34 Min. vom Hauptbahnhofe wieder abgereist. Zeitungsschau. Zu dem Kapitel „Kotierungssteuer und Erb schaftssteuer" schreibt die „Leipziger Zeitung" in ihrer gestrigen Ausgabe (Nr. 130) ferner folgendes: Die „Kons. Korrespondenz" weist auf eine Stelle in der Be gründung der Börsensteuer-Novelle vom 27. April 1894 hin, wo der Gedanke einer Kotierungssteuer in dem Sinne gestreift wird, daß eine solche Steuer in dem Vorteil, der einem Wert papier aus der Zulassung zur Börsennotiz erwachse, ihre sachliche Begründung sinde, daß aber auf diese Steuer so lange verzichtet werden müsse, als Deutschland einheitlicher fester Börsenordnungen auf gesetzlicher Grundlage entbehre. Da nun, so führt die ge nannte Korrespondenz aus, durch das Gesetz vom 27. Mai 1908 eine einheitliche, feste, auch von Börsenkreisen gebilligte Börsen ordnung geschaffen worden sei, hätten die konservativen Kommis sionsmitglieder mit ihrem Vorschläge auf Einführung der Ko tierungssteuer im Sinne der Verbündeten Regierungen zu handeln geglaubt. Wenn die Anträge Richthofen-Rösicke wirklich auf jene zeitlich bereits recht weit zurückliegende Motivenstelle zurückzuführen sind, so ist zu bedauern, daß nicht schon in der Kommission bei der Begründung der Anträge auf diese Quelle Bezug genommen worden ist. Es hätte dann dem Redner vom Regierungstische aus folgendes entgegengehalten werden können: Die vorgeschlagene Wertpapiersteuer führt den Namen Ko tierungssteuer, unter dem sie in die Öffentlichkeit getreten ist, an sich mit Unrecht. Denn sie beschränkt sich nicht auf Wertpapiere, die bei der Börse zugelassen (kotiert) sind, und ergreift anderseits keineswegs alle bei der Börse zugelassenen Wertpapiere. Vielmehr soll die Zulassung zum Börsenhandel nur bei den ausländischen Wertpapieren die Steuerpflicht be gründen, während die inländischen Wertpapiere sämtlich steuerpflichtig sein sollen, gleichviel ob sie bei der Börse notiert werden oder nicht, ausgenommen die Renten- und Schuld verschreibungen des Reiches und der Bundesstaaten, sowie die Bergwerkskuxe. Wenn daher in der zitierten Motivenstelle die sachliche Begründung einer Kotierungssteuer in den Vorteilen gefunden wird, die für die beteiligten Wertpapiere auS der Kurs notierung erwachsen, so paßt dieser Grund nicht für die Wert papiersteuer nach den Anträgen Richthofen-Rösicke. Im übrigen ist es sehr erklärlich, daß in der Begründung der Börsensteuernovelle von 1894 grundsätzliche Bedenken gegen die Kotierungssteuer zur Sprache gebracht worden sind. Denn damals konnte eine Kotierungssteuer schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil Deutschland, wie es in den Motiven heißt, einheitlicher, fester Börsenordnungen auf gesetzlicher Grund lage noch entbehrte. Die Verbündeten Regierungen hatten des halb bei der Einbringung der Vorlage im Jahre 1893 gar keine Veranlassung, sich eingehender mit einer Kotierungssteuer zu be schäftigen und deren Für und Wider grundsätzlich zu erörtern. Um so mehr erfüllen sie heute eine ernste Pflicht, wenn sie die ihnen von der Kommissionsmehrheit angebotene Steuer auf da» gewissenhafteste vom grundsätzlichen Standpunkte aus prüfen. Denn würde durch diese Steuer der deutschen Volkswirtschaft und den Finanzen der Bundesstaaten schwerer Schaden zugefügt, so könnten die Verbündeten Regierungen die Verantwortung hierfür nicht unter Hinweis darauf ablehnen, daß ihnen die Steuer vom Reichstage aufgedrängt worden sei. Nur eine schwächliche Re gierung läßt sich in Fragen von solcher Tragweite von einer schwankenden parlamentarischen Mehrheit in» Schlepptau nehmen. Worin die grundsätzlichen Bedenken gegen die sogenannte Kotierungtsteuer der Anträge Richthofen-Rösicke bestehen, ist bereits vom Reichsschatzsekretär und vom preußischen Finanz-
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