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Hohensteiner Tageblatt : 28.08.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189208280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18920828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18920828
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-08
- Tag1892-08-28
- Monat1892-08
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 28.08.1892
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Hohensteiner Tageblatt jeden Wochentag abends für den folgenden nehmen die Exped.twn biS Vorm. t0 Uh« Tag und kostet durch die Austräger pro N UUAAU U N -KU^USU sowie für Auswärts alle Austräger, de Sgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 V N alle Annoncen-Expedltwnen zu Ongmal- frei ins Haus. ' für Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zn Hohenstein. Nr. 200 Sonntag den 28. Angust 1882. 42- Jahrgang Tagesgeschichtr Deutsches Reich. Berlin, 26. August. Von sonst gut unterrichteter Seite wird die Hoffnung ausgesprochen, daß dem nächsten Reichstag ein Gesetz über die einheitliche Regelung des Versicherungs wesens zuqehen müßte. Wie wir höecn, besteht ein dahin gehender Wunsch allerdings, doch ist an seine Verwirklichung kaum zu denken. Versuche, zu einer solchen Gesetzgebung zu gelangen, wurden seit vielen Jahren gemecht, die Anordnung von Erhebungen in dieser Richtung war eine der letzten Dienst- Handlungen des damaligen Präsidenten des Reichskanzleramts, Dr. Delbrück. Seitdem hat die Frage fast ganz geruht. Die Schwierigkeiten, welche ihr damals cntgegcnstandcn, sind noch nicht gehoben, und es heißt, daß deshalb für die nächste ReichS- tagStagung sich die Erledigung der bezüglichen Vorlage schwer lich ermöglichen lasse. Der neue Entwurf zum einem Markenschutzgesctze, den der „Reichsanzeiger" Mittwoch Abend in dankenSweither Weise vor Uebcrwcisung desselben an den Bundcsraih veröffentlicht hat, entspricht längst geäußerten Wünschen des Reichstags wie der öffentlichen Meinung der Geschäftswelt. DaS alte Gesetz von 1874 ließ vor allen Dingen die Centralisirung des Markenwesens vermissen, so sehr cS auch sonst dem Bedürfnisse entsprach. An einer Reform dieses Gesetzes ist lange gearbeitet worden. Schon in der vorigen Reichstagssession hoffte man auf Vorlegung eines neuen Entwurfs. Er ist, da man mit Recht langsam prüfend und in steter Fühlung mit der Ge schäftswelt oorgegangen ist, erst jetzt vollendet worden. Durch das Gesetz vom April 1891 wurde in der vergangenen Rcichs- tagssession die Grundlage geschaffen für die Erfüllung des berechtigten Wunsches nach Centralisirung deS Markcnwesens, indem das Patentamt durch jenes Gesetz die geeignete Organi sation hierfür erhalten hat. Ferner führr der neue Gesetz entwurf eine amtliche Prü'ung aller Markenanmeldungen durch, an deren Nothwendigkeit die Geschäftswelt ebenfalls nicht zweifelt. Schließlich ist für den Rechtsschutz gegen die Nach ahmung von Waarcnzeichen zuverlässiger gesorgt worden. Bn den jetzigen Bestimmungen konnte nämlich der unbefugte Be nutzer eines fremden Zeichens durch geringfügige, bei flüchtigem Verkehr schwer erkennbare Abweichungen sich der Verantwort- ung entziehen, so daß dem unlauteren Wettbewerb thatsächlich Vorschub geleistet ward. Jetzt wird (nach dem neuen Ent wurf) die „unredliche Nachahmung" der als Merkmal der Waarcn einer bestimmten Geschäfts im Verkehr anerkannten Verpackungsart unter civil- wie strafrechtliche Verantwortung gestellt. Auch der unrichtigen Angabe deS Herkunftsortes der Waaren arbeitet der neue Entwurf entgegen. Bisher konnte eine solche gesetzlich nicht verfolgt weiden. Zu einer Ergänzung unserer Gesetzgebung in dieser Richtung verpflichten uns übri gens ausdrücklich verschiedene neuerdings abgeschlossene Verträge über gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz mit fremden Völkern. Man darf hoffen, daß die Geschäftswelt den Gesetzentwurf, der nach ihren oft ausgesprochenen Wünschen ausgearbeitet ist, günstig aufnchmen werbe. Berlin, 26. August. Besprechungen, die der Kaiser in den letzten Tagen regelmäßig mit höheren Officieren gehabt hat, sind allseitig mit der Militärvorlage in Zusammenhang gebracht worden, deren Fertigstellung nunmehr gemeldet wird. Es soll nur noch ungewiß sein, ob sie bereits in der nächsten oder in der auf diese folgenden Tagung an den Reichstag ge langen wird. Wenn die Entscheidung dieser Zeitfrage dem preußischen Staatsministerium zugeschoben werden soll, so wird das mit Rücksicht auf das reiche Arüeitsmaterial, dar von diesem dem preußischen Landtage vorgelegt werden wird, wohl verständlich erscheinen. Und da die Feststellung der gegen wärtigen Präsenzziffer, die durch dje neue Vorlage eine weitere Erhöhung erfahren soll, bis zum Frühjahr 1894 läuft, so würde er auch nicht viel verschlagen, ob der Reichstag in der Tagung von 1892 auf 1893 oder in der dann folgenden Tagung mit der Militärvorlage besaßt werden wird. Inhalt lich wird bestätigt, daß die neue Vorlage nicht auf der Grund lage der zweijährigen Dienstzeit aufgebaut sein soll. DaS bisherige System der DiSpositionSbcurlaubungen soll beibe halten werden und noch eine größere Ausdehnung erfahren. Ob sich unter dieser Voraussetzung eine Mehrheit für die neue Vorlage erwarten läßt, muß bei der vorsichtigen Haltung der CentrumSpartei dahingestellt bleiben. Angesicht- der neuen Forderung einer Erhöhung der Präsenzziffer muß eine Zu schrift, die in der „Kreuzzeitung" veröffentlicht wird und die den Anschein zu erwecken sucht, als ob die Theorie der Massen aufgebote von den Freunden der zweijährigen Dienstzeit her- rühre, sich doppelt seltsam ausnehmen. Sie hat ihren Ursprung natürlich in militärischen Kreisen gefunden, und gerade die von Jahr zu Jrhr sich steigernden Anforderungen sowohl in Be treff der Zahl der einzustcllenden Mannschaften, al« auch in Betreff der Mittel zu deren Unterhaltung haben der Forderung dec zweijährigen Dienstzeit in immer weiteren Kreisen Anhang verschafft. Daß gegen sie auch vom militärischen Standpunkt im Hinblick auf die Ausbildung der Mannschaften nichts ein zuwenden ist, erhellt ans der Thatsache, daß das System der Dispositionsbeurlaubungen j tzc abermals eine weitere Aus dehnung erhalten soll. Gegenüber den widersprechenden Angaben, die in jüngster Zeit über die Militärvorlage verbreitet worden sind, ist die „Kölnische Zeitung" in der Lage, aus zuverlässigster Quelle fest- zustellcn, daß sich diese Angelegenheit heute in folgendem Stadium bi findet: „Die Vorlage ist bis auf wenige Einzel heiten in aller Form festgestellt und wird dem Reichstage jeden falls noch vor Ablauf des Septcnnats vorgelegt werden. Ob dies jedoch in der Tagung von 1892/93 oder 1893/94 ge schehen wird, darüber ist bis zur Stunde noch kein Beschluß gefaßt, da man der Ansicht ist, daß die Vorlage nicht als unbedingt dringlich zu betrachten ist. wenn sie auch anderseits zu denen gehört, die unter keinen Umstünden auf die lange Bank geschoben werden können. Die Vorlage beruht auf dem Ergebniß derjenigen Prüfungen, die seit Jahren in dieser An gelegenheit stattgeiunden haben, und die Regierung nimmt da bei den Standpunkt ein, daß wir es hier mit einer militärisch- technischen Frage zu thun haben, die lediglich nach sachlichen Grundsätzen beurtheilt werden muß und bei der neben den militärischen Rücksichten nur noch die finanzielle Seite in Be tracht zu ziehen rst, der man möglichst Rechnung zu tragen be- absichtigt. Man steht aber auf dem Standpunkte, daß einer 'attischen Herabsetzung der Dienstzeit eine factische Erhöhung der Einstellung cntgegcnzusetzen ist. Unter anderm ist hierfür auch die Rücksicht maßgebend, daß man im Falle einer Mobil machung bei einem niedrigen Friedensstandc genöthigt sein würde, sofort zur Ausstellung der eigentlichen Feloarmee auch auf sehr alte Jahrgänge zurückzugreifcn, während man bei hohem Friedensstandc nur jüngere Jahrgänge der Feldarmee einzuverleiben braucht. Auch würde sich bei niedriger Friedens stärke der Uebelstanü herausstellen, daß im Mobilmachungs falle zahlreiche Mannschaften ohne oder doch ohne völlig aus reichende Ausbildung vorhanden sein würden, die man sowohl wegen mangelnder Zeit als auch wegen vorgeschrittenen Alters nicht mehr rechtzeitig würde auSbildcn können. Einzelheiten über die Vorlage sollen vorläufig nicht bekannt gegeben werden,doch ist festzustellen, daß sich dieselbe, ohne sich da-Schlagwort der zwei jährigen Dienstzeit anzueignen, doch im Grundsätze der factischen Herabsetzung der heute zu Recht bestehenden Dienstzeit bewegt." Wenn eine Herabsetzung der Dienstzeit eintreten soll, ohne daß die zweijährige Dienstzeit eingeführt wird, so kann dies, da man aus technischen Gründen von einer Erweiterung der Recrutenvacanz absehen dürfte, nur durch Vermehrung der Dis positionsurlauber geschehen, und dadurch wird zu gleicher Zeit die Möglichkeit gegeben, die Zahl der eiozustellenden Mann schaften zu erhöhen. Augenblicklich werden von jedem Jahr gang 40—48 Procent nach 22 Monaten Dienst bei der Fahne entlassen. Oft genug kam es vor, daß Mannschaften, die sich gut geführt hatten, nicht entlassen werden konnten, weil die von höherer Stelle den Truppentheilcn vorgeschriebrne Zahl schon erreicht war. Die von den Civilbchörden unterstützte», aus Familieuverhältnisse begründeten Reclamationen mußten ja naturgemäß denjenigen zum Nachtheil werden, die sich einer solchen Befürwortung nicht erfreuten. Wenn man jetzt den Procentsatz erhöht, so ist dadurch für einen roch größern Bruch- theil der Mannschaften die zweijährige Dienstzeit eine That sache geworden. Aus den Kreisen der Compagniechefs heraus konnte man oft genug Klagen darüber hören, daß Leute, deren berechtigte Hoffnung auf Entlassung durch den Zwang der Verhältnisse getäuscht waren, im dritten Jahre sich vernach lässigten und der Truppe mehr schadeten als nutzten. Von der zweijährigen Dienstzeit unterscheidet sich diese Regelung dadurch, daß Dispositionsurlauber während deS dritten Jahres noch in jedem Augenblick zur Fahne einberufen werden können, falls militärische Rücksichten dies verlangen oder die den et waigen Reclamationen zu gründe gelegten häuslichen Verhält nisse sich verändert haben. Der Zweck, eine größere Menge von Reservemannschaften zu gewinnen, wird auf diese Weise erreicht und man braucht bei der Mobilmachung nicht sofort die Landwehr für die Truppen erster Linie heranzuziehcn. Es ist damit einer der seinerzeit vom Reichstag ausgesprochenen Wünsche erfüllt und auch die Absicht der Regierung, wie der Reichskanzler sie ausgesprochen hat, die Feldarmee aus möglichst jungen Leuten zusammenzusetzen. Vom Beginn deS EtatSjahreS bis zum Schluffe des Mo- nats Juli haben die Einnahmen der Post- und Tclegraphen- verwaltung 78,909,059 Mk. (gegen denselben Zeitraum deS Vorjahres -s- 3,201,237 Mk), die Einnahmen der Reichs eisenbahnverwaltung 19,638,000 Mk. (-st 821,OM Mk.) be trage». Cardinal Ledochowski sollte, wie gemeldet, den ihm aus den Sperrgeldern zufalle»-en Betrag von 180,OM Mk. dem Herrn Erzbischof von StEewE überwiesen haben. Wie der „Germ." aus zuverlässigster Quelle mitgetheilt wird, beruht die Nachricht auf einem Jrrthum. Richtig ist, daß der Erz bischof von Gnescn-Posen vom Cardinal Vollmacht erhalten hat, die Summe für ihn zu erheben und ihm nach Rom zu übermitteln. Wie eS heißt, will Fürst BiSmarck in Folge der Cholera in Hamburg einstweilen in Varzin verbleiben und erst später nach FriedrichSruh zurückkehreo. Berlin, 26. August. Gladstone ist kaum an die Regierung gelangt, und sofort kommen aus Indien schwerwiegende Meld ungen über weiteres Vordringen der Russen vom Pamir auS in afghanisches Gebiet. So rasch folgen sich diese Ereignisse aufeinander, daß man an Zufall glauben möchte. Aber selbst wenn ein solcher statthat, so ist schon die Art, wie die Nach richten aus Indien ausgenommen werden, nicht blos in Eng land, sondern in der ganzen Welt eine Folge der Beurtheilung von Gladstones Politik im Allgemeinen. Thatsache ist, daß der in letzter Zeit den Engländern wenig gehorsame Emir von Afghanistan jetzt von den Russen so weit gebracht ist, daß er die indische Regierung um Hülse gegen das Vordringen der Russen in Wachau angeht. Wachan liegt südwestlich des Pamir, dicht am Hindukaschgebirge. Die bekannte russische „wissenschaft liche Expedition" entpuppt sich jetzt thatsächlich als das, wofür sie von Kennern der russischen Politik von Anfang an gehalten worden war, als ein militärisches Corps von mehreren Tausend Mann, das in einem bisher iür abhängig von Afghanistan ge haltenen Lande als gebietende Macht austritt. Bei Somatasch hat der russische Oberst Ionow gegen die Afghanen, die ihm nicht zu Willen waren, schießen lassen. Ionow hat sich dann beschwerdesührcnd an den afghanischen Gouverneur der nächsten westlichen Grenzprovivz Badakschan gewandt und dabei selbst eingestanden, daß er bei Somatasch über 1000 Bewaffnete ver fügte, für eine „wisfenschaftliche Expedition" eine recht ansehn liche Bedeckung. Aus englisch - indischen Quellen weiß man aber, daß 4000 Russen weiter nordöstlich stehen. Es scheint also, daß die Russen sich der Hindukusch-Provinzen Afghanistans, die der Emir allein, mit Aufständen im eigenen Lande bei Herat beschäftigt, nicht halten kann, bemächtigen wollen. Es fragt sich nun, was Gladstone auf die Berichte des Vicekönigs von Indien zu thun gedenkt. Das englische Tschitral an der Südgrenze des Hindukusch ist von Wachan kaum 1M km ent fernt. Will man Afghanistan als englichen Schutzstaat behalten, so muß man ihm auch Schutz angedeihen lassen — sonst wird cs sich, wie man lange befürchtet, von Englands Seite auf die russische schlagen und sich von dort aus gegen England be schützen lassen. Zunächst wird also Gladstone nicht umhin können, in Petersburg Erklärungen über den Hergang der Dinge in Wachan fordern. Es fragt sich, wie diese ausfallen; wahr scheinlich hinhaltend und beschwichtigend. Alles kommt darauf an, was unterdessen von dem russischen Befehlshaber und vom Vicekönige von Indien auf dem Schauplatze selbst weiter ins Werk gesetzt wird. Die Opposition gegen Gladstone in Eng land selbst wird sicherlich nicht verfehlen, ihm bei der erstrn auswärtigen Verwicklung auf die Finger zu passen. Schweiz. Bern, 26. August. Der Friedens-Congreß beschließt auf Einladung der amerikanischen Friedensvereine, den nächsten Weltfriedens-Congreß im Mai 1893 in Chicago abzuhalten und überläßt dem ständigen Burcau die Entscheidung über die Angemessenheit einer gleichen oder ähnlichen Veranstaltung in Europa im nächsten Herbst. Der Congreß nimmt darauf einen Vorschlag der Commission an, an welche die SchiedSgcrichts- srage überwiesen war; der Vorschlag geht namentlich dahin, daß das Schiedsgericht keine kriegerische Maßregel Vorschlägen dürfe und daß Staaten Schiedsrichter zur Durchführung ihres Beschlusses ermächtigen können. Gleichzeitig wurde beschlossen, die der Friedensidee geneigten Parlamentarier aufzuiordern, möglichst gleichzeitig Anträge einzubringen, wodurch die Regier ungen veranlaßt werden, eventuell SchiedsgcrichtSverträge ab- zuschließen, ein Theil der Engländer wollte die ganze Materie als nicht spruchreif an die Commission zurückverweisen, wäh rend besonders die Franzosen auf die Annahme positiver Be schlüsse hindrängcn. Frederic Passy ist heute im Congreß erschienen. Frankreich. Die Pariser Presse überschüttet den belgischen König mit
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