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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 13.05.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490513018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849051301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849051301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-13
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 13.05.1849
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Sonntag Nr 133. 13. Mai 181S. Leipzig. Die Zeitung «naien» lüguch. Zn beziehen durch nUe Pust- »Mier des Zn- und AuSIau- desi in Frankretch dnrch W. «iexunbre in Sirnh. bürg, und bei Demscidcu in Pari», dir. 2Z, m- diuire Dieme Ne kieLureitr; Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» inEngland durckWiliiam» L gtnrgeie in Lnndnn, 14 Sennett»-Street, <lo- vent-Garden. Preis für das Vierteljahr 2 THIr. InscrtwnSgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Uebeeblick. Sveutschland. **Frankkurt a. M. Deutsche Nationalversammlung; Rücktritt deS ReichSministeriumß. * Dresden. Die Zustände. — Eine Verfügung der provisorischen Regierung, -j-Leipzig. Magistrat und Stadt verordnete. — Steckbrief. * Freiberg. Aufregung. München. Di- Sendung eines CommissarS nach der Pfalz. Die deutsche Verfassung. — Die Landwehr in Regensburg. — Proclamation deS Reichscom- miffar« Eisenstuck. Neustadt a. d. H. Die Bewegung. Stuttgart. N. Kammer, die deutsche Frage. Der Kronprinz. Freiburg. DerPro- ceß Fickler-Bornstedt. Heidelberg. DieBürgerwchr. Darmstadt. Die II. Kammer, die deutsche Frage. Mainz. Die preußischen Truppen. Wiesbaden. Landtag, Erklärung deS Ministers in Betreff der Verei dung auf die Verfassung. 2 Gotha. Der Voranschlag der Staatskasse. Die Vereinigung von Gotha und Koburg. 0 Weimar. Ministerialbe kanntmachung. Hannover. Commissar nach den südlichen Landestheilen. Coppenbrügge. Auflösung der Bürgerwehr. — Die deutsch-dänische Frage. — DaS Treffen in Jütland. Altona. Die deutsche Frage. — Die düppeler Schanzen. Preußen. Äerlin. Das königl. sächsische Schreiben um preußische Hülfe. Berlin. Die Bürgerwehr. Die Konferenzen der Bevollmächtigten. Truppen nach Hamm. — Die Conscrenzen. — Gesetzentwürfe. — Die Landwehr in Westfalen. *Köln. Die Bürgerwehr. Ärekeld. Die Landwehr. — Kampf in Düsseldorf und Elberfeld. Deutschland. ** Frankfurt a. M., 10. Mai. Zn der heutigen Sitzung der deutschen Nationalversammlung wurden einige Austrittserklä rungen mitgetheilt, sodann die Adresse der in Köln versammelten rhei- -nischen Gcmeindcvertrcter(Nr.I31) mit deren Beschlüssen verlesen und mit Beifall begrüßt. Viccpräsidcnt Bauer verliest hierauf folgende Zuschrift: Der interimistische Präsident des ReichsministerrathS an den Hrn. Präsi denten der verfassunggebenden Reichsversammlung dahier. Wie bereits gc- Itern der hohen Nationalversammlung mitgetheilt wurde, hat das Reichs- Ministerium Sr. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog-ReichSverwcser ein Programm vorgelcgt, welches die Regel des Verhaltens deS ReichsministeriumS zu den Bewegungen bestimmen sollte, die zum Zwecke der Durchführung der Reichs verfassung in einigen Theilen Deutschlands entstanden sind und zu Bür gerkrieg und Zerstörung leider geführt haben. Der Reichsverweser hat die sem Programme seine Genehmigung nicht ertheilt. Das Ministerium hat sich dadurch genöthigt gesehen, ,um seine definitive Entlassung Se. kaiserl. Hoh. zu ersuchen, und eS ist diesem Gesuche heute stattgegebcn worden. Der RcichSverweser hat dabei erklärt, daß er ein anderes Ministerium nach seiner Pflicht und Gerechtsame zu bilden sofort versuchen werde. DaS ReichS- ministcrium hat nicht versäumt, Sr. kaiserl. Hoh. die unmittelbar drin gende Nothwendigkeit, ein anderes Ministerium zu bilden, vorzustellen. Frankfurt, 10. Mai 1819. H. Gagern. Abg. Raveaux schlug vor, eine Deputation von zwölf Mitglie dern an den Reichsvcrweser zu senden und ihn zur Erklärung darüber «ufzufodern, ob er die Reichsvcrfassung durchführen wolle. Abg. Si mon aus Trier: Der Hr. Erzherzog-Reichsverweser hat dem Gesetz über Schaffung der Centralgcwalt gemäß nichts mit der Verfassung und deren Durchführung zu schaffen. Vor Allem ist der von mir und dem Abg. Vogt cingebrachte Antrag in Berathung zu ziehen. Die deutsche Geschichte aber wird Notiz davon zu nehmen haben, daß von Denjeni gen, welche die Bewegung des Jahres 1818 an ihre Person gefesselt haben, Hr. Heinrich Gagern, anstatt uns das zurückgewiescnc Programm mitzutheilcn, in diesem Augenblick und an diesem Platze fehlt. Abg. Wigard beantragt Vorlage des ministeriellen Programms. Hier tritt Abg. H. v. Gagern ein und spricht sofort: Ich begreife nicht, wie Hr. Simon sich darüber hat wundern können, daß ich noch nicht auf der Tribune erschienen bin. Ich habe diese Stelle in keinem entschei denden Momente vermieden. Das dem Reichsvcrweser vorgelegte Pro gramm kann ich nicht mitthcilen. Allein heute wie früher beharre ich auf dem Grundsätze, daß diese Versammlung das Verfassungswerk, worüber eine Verständigung mit den vierunddreißig verschiedenen Re gierungen unmöglich gewesen, endgültig zu bestimmen habe, und ich werde allezeit für Das, was zur Durchführung der Verfassung crfoder- lich ist, einzustehen wissen. (Beifall.) Zur Wahl des Präsidiums übergehend wird wieder zum Präsiden ten Abg. Simson mit 330 unter 338, zum ersten Vicepräsidenten Abg. Reh mit 177 unter 311, zum zweiten Vicepräsidenten Abg. Eisenstuck mit 155 unter 308 Stimmen gewählt. In Präsident Simson's Ab wesenheit übernahm Vicepräsidcnt Reh das Präsidium. Hierauf ging man zum Simon - Vogt'schen Antrag (Nr. 131) über. Beide Antrag steller nahmen jedoch ihren Antrag zurück und vereinigten sich mit dem des Abg. v. Reden, welcher lautet: In Erwägung, daß die Reichß- versammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. April und 1. Mai d. I. die gesetzliche Mitwirkung des Volks zur Durchführung der Reichsverfassung in Anspruch genommen hat, indem sie die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk auf- gefedert hat, die Verfassung des deutschen Reichs vom 28. Mär; d. I. zur Anerkennung und Geltung zu bringen; in Erwägung, daß der Wider stand einzelner Regierungen gegen die zu Recht bestehende Reichsverfaffung und die sehr allgemein für dieselbe ausgesprochenen Sympathien des deut schen Volks in einigen Theilen Deutschlands zu Versuchen gewaltsamer Un terdrückung geführt hat, oder vorzuschreitcn droht; in Erwägung, daß der artige Maßregeln, welche eben so verwerflich sind als anarchische Bestre bungen von unten, den Reichsfrieden gestört haben, oder bedrohen, dessen Bewahrung nach oben wie nach unten, durch Gesetz vom 28. Jun. 1818, alleinige Berechtigung und Verpflichtung der provisorischen Centralgewalt ist; in Erwägung, daß die gesetzliche Berechtigung der provisorischen Cen tralgewalt, sowol „als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats be treffen, als zur Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht," die An wendung jedes innerhalb dieser Grenzen liegenden Mittels zur Herstellung des Reichsfriedens gestattet; aus diesen Gründen beschließt die Reichsver sammlung: 1) dem schweren Bruche des Reichsfriedens, welchen die preußi sche Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreiche Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehenden Mittel entgegenzutreten. 2) Neben Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind diejenigen Bestrebungen deS Volks und seiner Vertreter, welche zur Durchführung der endgültig beschlossenen Reichsverfassung ge schehen, gegen jeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen. Die provisorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschlüsse aufzufodern. Von dem Abg. Beseler und Genossen war folgender Antrag ein gebracht worden: Die Reichsversammlung beschließt die Centralgewalt auf- zufodcrn: 1) jeder Störung deS Reichsfriedens, von woher sie auch komme, zu begegnen, und demgemäß einen gewaltsamen Angriff gegen die Regie rungen mit aller Kraft zurückzuweisen und die gestörte Ordnung wieder herzustellen, dagegen aber auch, zur Vermittelung eines dauernden Frie- denszustandcs, mit gleicher Kraft und allen ihr zu Gebote stehenden Mit teln daraus zu dringen, daß dem gesetzlich ausgesprochenen Volkßwillen in Bezug auf die Anerkennung der Reichsverfassung die ihm gebührende Gel tung nicht länger verweigert werde; 2) jedem Eingriff von Seiten eines Einzelstaats in die Befugnisse der Centralgewalt, namentlich auch dem mi- litairischen Einschreiten eines Staats in andere deutsche Staaten ohne Au torisation der Centralgewalt mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Nach dem die Abgg. Zimmermann aus Stuttgart, Grävell und Vogt gespro chen, wurde über den v. Reden'schen Antrag namentlich abgestimmt und derselbe mit 188 gegen 117 Stimmen angenommen. (Großer Jubel auf der Linken und der Galerie.) Der Zusatzantrag vom Abg. M. Mohl: „1) Die provisorische Centralgewalt Hatzum Schutze der Reichs verfassung ungesäumt ein Rcichshecr von den Truppen der Staaten, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, zusammenzuziehen; 2) zu demselben Behufe hat dieselbe die schleunigste Organisation und Mo bilmachung der Land - und Volkswehren in denselben Staaten zu ver fügen," wurde abgelchnt. Der Antrag des Abg. Nagel aus Balingen: „Die Hinterbliebenen der in den Kämpfen für die Durchführung der deutschen Reichsverfassung Gefallenen, sowie Diejenigen, welche in diesen Kämpfen arbeitsunfähig geworden sind, haben Anspruch auf Unterstützung von Seiten des deutschen Reichs," wurde vorläufig zurückgcnommcn. Hicrnächst stellte Abg. Umbscheiden den Antrag, durch cincDeputation von 12 Mitgliedern den RcichSverweser von obigem Beschluß in Kcnnt- niß zu setzen, ob er zu dessen Ausführung geneigt sei; bis zur erfolg ten Antwort erklärt sich die Nationalversammlung für permanent. Der Antrag wurde mit 109 gegen 162 Stimmen als dringlich erklärt und in folgender Art angenommen. Eine vom Bureau zu ernennende De putation von 12 Mitgliedern wird dem RcichSverweser obigen Beschluß schriftlich mitthcilen und ihn um Antwort darüber ersuchen, ob er ge neigt sei, in Anbetracht der dringlichen Sachlage so bald als möglich ein Ministerium zu bilden, welches sich der Ausführung der Be schlüsse der Nationalversammlung unterzieht; bis zu erfolgter Ant-
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