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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 19.09.1933
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1933-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19330919020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1933091902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1933091902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1933
- Monat1933-09
- Tag1933-09-19
- Monat1933-09
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Vien««, 19 September 193» Festpreise für Weizen und Roggen SM M Sicbming »er 8etreI»Mrist die 2. im § 8. en entsprechend zu führen. Die national - : K> »m 1«ü« «nmd»e«« »s Pf», «UvLrtZ 10 PI». »riltNLilchlag u. NabaN« nach Paris. gamNIenanjeigin und Elallaageluche «- mLPgti Preise. Oss^PebLhr »SPsg.— «achdnut nur »Pt ouelleiumsad« Dretdner «achrichte». Underlan-te «chrtltftüLe »erden «ich« aufiew-Lre ! c! 1 - /n <//S5S5 bsgmnt UNLS5 NSUST Kcrmsn/ RetchSernährungSmtnister seine Notwendigkeit gerade im gegenwärtigen Augenblick. „Das Gesetz rL««t mit der irrtümliche» Annahme des ltberaltstische« Zeitalters aus, daß der Landwirt «in Unternehmer in srschästlichem Ginn« sei. Wir brauchen den Bauern als die BlutquelledeS deutschen Volkes und wir brauchen ihn als den Er» nährer. ES kommt nicht so sehr daraus an, daß der Bauer für seine Erzeugnisse einen möglichst hohen Preis erzielt, damit sein Betrieb eine möglichst hohe Rente abwirft, sondern darauf, bah der Bauer mit seinem Grund und Boden fest verwurzelt wird und für seine Ar beit auskömmliche, gerechte Preise erhält. Der Bauet muß seine Tätigkeit immer als eine Aufgabe an seinem Ge schlecht und seinem Volk betrachten Wir kommen in der Landwirtschaft nur dann zu gerechten Preisen für lanü- Scholle. Das Gebot der Stunde ist es nun, die bäuerlich« Pro» duktion de« tatsächliche« Bedarf anzupassen. Dazu ist notwendig, daß kein Bauer in diesem Herbst «ehr Ge treide anbaut als i« Herbst IS». Der Wetzenanbau ist zu vermindern. ES sollen seboch nie» mandem bei der Durchführung von Beschränkungen im An bau Nachteile erwachsen. Aber anderseits werden Mittel und Wege gefunden werden, den Landwirt entsprechend zu bestrasen, der gegen diese Bestimmungen durch weitere An- baustetgerungen verstößt und damit seine StanbeSgenossen zu übervorteilen sucht.* Wie unsere VerlinerGchrtftleitung hierzu noch drahtet, werden Preise, die sich unter den Festpreisen befin den. sogenannte Unterpretse, automatisch auf den Fest preis schnellen. Di« Kaufverträge selbst, die zu niedrigeren al» den Festpreisen abgeschlossen find, bleiben bestehen, nur mit dem Unterschied, daß eben der Unterpreis sich auto- mattsch auf den Festpreis erhöht. Di« Preisentwicklung, die über den festen Preis htnauSgeht, bleibt von -en Ve- ss immuneren Zu dem in der Rede deS Ministers erwähnten G fälleprinzip für die Preise ist noch zu bemerken, daß der ReichSernährungSmtntster vorschreiben wirb, wie das Gefällsprinzip. sich auswirkt. ES wird vorgeschrleben wer den, welcher Preis beispielsweise in Aachen -em ab mär kischer Station entspricht. Die Festpreise werben sich als Preise für bi« Durchschnittsqualität verstehen. Sin Einsreisen aus den Kartofselmarkt wirb iusosern ersolgen, als das Branntweinmonopol heute die An» kaufspreise für Kartosseln beschließt und auch ein besseres Breunrecht als im letzt«« Jahre beschließen wird. Darin liegen nützliche Preissicherungen für den Kartoffel markt. Zudem ist die zusätzliche Einfuhr von Futter getreide abgestoppt worden, was ebenfalls dem Kar toffelmarkt in Form einer stärkeren Berfütterung von Kar toffeln zugute kommt. ArmiMsMst iit Mim und Romen verboten verli«, IS. Sept. Der preußische Minister für Wirt, schast ««d Arbeit hat «ege« der grundlegende« Um änderungen, die die neue« Agrarmaßnahmen für de« Han» del in Weizen und Rogge« mit stch bringen, bas ha « delS, rechtliche Liefern« gSgeschäst in Welze« gnd Rogge« an de« beide« Börse« Berlin und Brests«, bei bene« eS bisher erlaubt war, mit sofortiger Wir» k««g «erboten. Bo« dem Verbot werde» auch alle außerhalb der Börse geschloffene« Termingeschäfte i« Weizen und Rogge« betrosse«. Gegen Zuwiderhandlnnge« wird mit de« schärfste« Maßnahme« eingeschrttte« werde«. Dem Berliner und Breslauer Börsenvorstand sind um» fassende Kontrollbesugnisse eingeräumt «vordem durch die alle Uebertretnngen des Verbots und ferner an« all« etwaigen LeeroerkSufe feftgeftellt werden sollen. Bei Verstöße« wird die Nörsenznlaffung znrückgenomme« wer ben. Selbstverständlich bleibe« Geschäfte über bestimmt« effektive Ware«, bei bene« lediglich ein späterer Abnahme termin vereinbart ist, erlaubt. Feierlicher Baubeginn »er ersten ReWav'obahn Berlin, 19. Gevt. Am kommenden Sonnabend, dem 28. September, wird in Frankfurt a. M. der feierliche Baubeginn der er st en Reichöautobahn erfolgen. Um 7 Uhr werden die dazu eingestellten Arbeiter, zunächst 799 Mann, vor dem Arbeitsamt in Frankfurt a. M. antreten, um die Mitteilung ihrer Entlastung aus der Fürsorge des Arbeitsamtes entgegenzunehmen. Um 148 Uhr findet auf dem Börsenplatz eine Kundgebung statt, bet welcher der Gauleiter Sprenger eine Ansprache ballen wird. Darauf wird der Generalinspekteur für die RcichS- autobahnen, Dr. Todt, eine Ansprache halten, der der Abmarsch zur Arbeitsstätte, di« etwa S Kilometer von Frank furt a. M. entfernt ist, folgt. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter wird bereit» In den nächsten Wochen bl» ans 4990 gesteigert werden. Im-Laufe des Herbstes werden bann noch drei weitere Strecken in Aicgrlsf genommen, wöbet wiederum mehrere tausend Arbeiter Beschästi gun g finden werden. GegrLn-et 18SH ml »—Venck«. Verleg' Liepsch S-Relcharbt, iVreaben-A.!, Marlen- -»--E, ««. straße ZS/SL. Fernruf 25241. Postscheckkonto loSS ivreaben die* Blatt enthält bi« amtlichen Bekanntmachungen der N »n * UAt Amtohauptmannschaftvre^en und dr. Schiedsamte. b«lm »vchentlllM» Versand. Mneelnummer 1« Pfe- <Hberverflcherungm»mt Vreoden wirtschaftliche Erzeugnisse, wenn der Bauer den Konzernen, Trusts, Syndikaten, Innungen usw. seinerseits eine Organi sation der Verteilung und Verarbeitung der landwirtschaft lichen Erzeugnisse entgegenstellt. Das neue Gesetz über den Reichsnährstand gibt nun grundsätzlich die Möglichkeit, zu einem System der gerechte« Preise für den Bauern überzugehen. Die generelle Verordnung hierfür ist im zweiten Teil des Gesetzes über den stän- bischen Aufbau des Bauernstandes und unter der Bezeich nung „Maßnahmen zur Markt- und Preisregulieriing für landwirtschaftliche Erzeugnisse" zusammengefaßt worden. Für die Getreidewirtschaft hat dieser Gedanke in dem Ge setz über den Zusammenschluß von Mühlen, das der Oeffentlichkeit bereits bekannt ist und in dem Gesetz zur Sicherung der Getreibepreise, bas in den nächsten Tagen veröffentlicht werden wird, seinen Niederschlag gefunden. Das Mlihlengesetz gibt dem ReichS- ernährungsminister die Ermächtigung, alle Mühlen, die Roggen oder Weizen verarbeiten, zusammenzuschließen. aufen . Station wird lauten: Weizen 182,- RM. isS^- „ 184^ ,, 18ö^- „ 187H0 „ 189,- ,, 191,— „ 198^ ,, Monat Oktober 1988 ... November 1983 . Dezember 1938 . Januar 19-4 ... Februar 1934 . März 1984 April 1984 Mai 1984 Juni 1984 ...:. Nach diesem Preisschema werden sich die Preise Osten, Westen und Süden des Reiches unter Berücksich tigung des GesälleprinztpS aufrichten. Diele Stasselnnae« find festgesetzt unter Berück sichtigung der besonders reiche« Ernte und der «tu- kommenskrast der Bevölkerung. Sie find darum gerecht für den Landwirt «nd sozial vom Stand punkt der Berbrancherfchast. Währen- in früheren Jahren der Staat durch miß glückte Stützungsaktionen versuchte, den Getreidepreis zu halten- ist nunmehr der Reichsnährstand im Zusam menwirken mit der Autorität des Staate» zum Garan ten der Preisbildung gemacht worben. Damit ist ein entscheidender Schritt zur Befreiung des Bauern von der Marktabhängiakeit und zur HerauSlüsung der Bauernwirt schaft aus der kapitalistischen Wirtschaft erfolgt. Dem Speku- lantentum ist damit «in für allemal bas Handwerk gelegt. Die nunmehr geschaffene« sesten Preise geben dem Bauern nicht nur die Gewähr für eine angemessene Ver wertung seiner Ernte, sondern sie legen ihm auch gleichzeitig die Berp lichtuna aus, seinen Betrieb den Volkswirtschaft- lichen Erfordernissen entsprechend zu führen. Die National wirtschaft iche Aufgabe der Landwirtschaft ist aber die Siche- rung der Ernährung de» deutschen Volke» auf eigener DaS zweite Gesetz ermächtigt den ReichSernährungS- miyister grundsätzlich, feste Preise für da- Ge- tlck i bc festzusetzen. Dieses Gesetz macht damit schon ab geschlossen, p r tva t e Pret-oerelnbarungen ntch- t t g. Wer gqgqn bitzse gesetzlichen Bestimmungen verstößt, wird mit schweren Strafen «veldstrafen bis zu 109 990 Mark und Zuchthaus) zu rechnen haben. Damit find zunächst für Weizen nnb Rogge« Festpreise geschaffen, während für Gerste und Hafer zunächst «och kein« Regelung z« erfolge« braucht, da dies« nur in ge ringe« Mengen ««gesetzt werde«. NeichSminister Darrs gab sodann die Staffelungen der Weizen- und Roggenfestpreise für das laufende Getreide- wirtschaftSjahr bekannt. Ab märkischer Preisentwicklung danach folgendermaßen Rogge« 147 RM. 148 „ ISO „ 1S8 „ 1ÜS ,, 1V7 „ IbO „ 162 „ 165 ,, Darrs Mr »en Ausbau »er RMllanter Berlin, 19. Sept. Ueber den Ausbau de» ReichSnLÜr- standeS und über die Maßnahmen zur Markt- und PretS- regulterung für landwirtschaftliche Erzeugnisse sprach heute mittag aufberRetchSpressekonserenz NeichSminister Darrs. In seiner Rebe die auch von allen deutschen Sendern übernommen wurde, führte er etwa folgende» a«S: Am 12. September hat die RetchSregterung Beschlüsse gefaßt, die für das Schicksal de» deutschen Bauetntüm» und der SrnährungSwirtschaft von weittragender Bedeutung find. SS liegt mir daran, Ihnen persönlich noch einmal den Gesamtrahmen des Gesetzgebungsaktes der vorigen Woche darzulegen, damit Sie von vornherein alle wetteren Schritte, die wir setzt aus dem eingeschlagenen Wege zu tun haben, mit dem nötigen Verständnis der Grundlinien zur Kennt- ni» nehmen und beurteilen können. Bereits am 1ö. Juli gab mir die Reichsreaternng die Ermächtigung, die seit Fabre« von Mir eingelek» tet«n Vorarbeiten zur Durchführung des ständischen Aufbaues in der Landwirtschaft in «einer Eigenschaft al- NeichSminister für Ernährung und Landwiri- schast dnrchznsühren, obwohl für die ganze übrige Wirtschaft die ständische Neu- gltederung -urllckaestellt wurde. Diese Vorarbeiten find im wesentlichen abgeschlossen. Meinem Bestreben kam hierbei die besondere Lag« des Bauerntums eütäegen, die zum ständischen. Zusammenschluß und Ausbau drängte. Die setzt erbetene und erhaltene Ermächtigung zur vor- lausigen gesetzlichen Regelung de» ständischen Aufbaues in der Landwirtschaft bietet die gesetzlich« Handhabe, um unter die abgeschloffenen Vorarbeiten für den Reichsnährstand den autoritären Schlußstrich zu ziehen. Ich brauche setzt nur das durch die Vorarbeiten geschaffene Ergebnis durch einen auf dem neuen Gesetz beruhenden Akt zu stabilisieren. Dabei ist eS nicht mehr von entscheidender Bedeutung, daß die setzt mir gegebenen Möglichkeiten zur gesetzlichen Unter- Mauerung der bisher geleisteten ständischen Vorarbeiten im Hinblick auf die Situation in der übrigen Wirtschast nur vorläufigen Charakter tragen. Zur Vorbereitung der zur Durchführung de» Reich«, gesetze» vom 18. September 1938 über -en vorläufigen Aus bau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und PreiSregrlung für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu er lassenden Verordnungen bestimme ich ans Grund deS 8 19 Absatz 1 de» genannten Gesetze» hiermit: I. Ich bestätige die vom RetchSbauernführer bisher auf der Grundlage der sreien Selbstverwaltung getroffenen Ein richtungen, und -war: Die Einrichtung eine» RetchSbauernführer»; die Einrichtung eine» Staatsamte» deö ReichS- bauernführer» zur Bearbeitung aller die Führung de» Gefamtstande» betreffenden Aufgaben; die Einrichtung eine» RetchSbauernrate» als Beirat des ReichSbauernftthrer». Ich behalte mir aber die Bestätigung der derzeitigen Mitglieder vor; 4. die Einrichtung eine» BerwaltungSkörperS der Selbstverwaltung unter der Leitung eine» RetchSobmanne» der bäuerlichen Selbst verwaltung und die Untergliederung dieser Ver- waltungSetnrichtung in vier Hauptabteilungen, jede unter einem HauptabtetlungSletter. II. Ich bestätig« die von der Selbstverwaltung getrof- fene Einrichtung, daß die unter I bezeichneten vier Haupt- abteilungSleiter sich mit einem Beirat von StaatSräten Ihres Arbeitsgebietes umgeben, die auf Vorschlag des Haupt- abtetlungSleiterS vom NelchSobmann mit Genehmigung des NcichSbauernführerS bestätigt und eingesetzt werden. III. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung ein- gesetzten Setter der oben unter l genannten Einrichtungen. ' IV. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung getrof- fene Einrichtung eines ReichSbauerntagcS. V. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung getrosfene Einrichtung der vande-bauernschaften VI. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung ge- trofsene Einrichtung eine« L a n d e s b a u e r n r a te S al» Betrat de» LandeSbauernführerS, behalte mir aber die Be stätigung der derzeitigen Mitglieder vor. VH. Ich bestätige die von der Selbstverwaltung ge- trossene Einrichtung eines Landevbauerntaae», be halt« mir aber die Bestätigung der derzeitigen Mitglieder vor. VIII. Die Bestätigung bzw. Neueinsehung dop Lande»- bauernführer, Landesobmänner und Hauptabteilungsletter in den Landesbanernschasten ersolgt in den nächsten Tagen. IX. Ich ordne hiermit die weitere Untergltebe- rung der Landesbauernschaften in Kreisbauern, schäften an. Diese Untergliederung erfolgt gleichsinnig zu den im Reich und den LanbeSbauernschasten getrossenen Ein- Lichtungen. Die Einsetzung der KretSbauernslihrer, Kreis- vbmänner und deren Hauptabteilungsletter behalte ich Mir vor. X. Die Wahrnehmung der Aufgaben de» Retch-nähr- standeS erfolgt von setzt ab auSschlteßltch durch die vor bezeichnete», von mir bestätigten Stellen. Nach Verlesung dieser Verfügungen auf Grund de« dhfet»» Al»«»-an StetchSnährstand betonte d«.
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