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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 28.01.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030128012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903012801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19030128
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903012801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1903
- Monat1903-01
- Tag1903-01-28
- Monat1903-01
- Jahr1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 28.01.1903
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Verugrgtblldn -ia L'.iL7.°. V.".'Ü e» SerrMel 1856. S«. AokUv1^»A0t«a Ür. 6v, Ldatr» ^ov 8»cU»«». <7Looo/»ck«L», L7»o»o», Dossv^t». L»or«le«rll»nk Altw-u-let 2. Haupt - Geschäftsstelle.- Mariens«». :t8. Anreizen, tanf. Innabm« von rln«ünr>i»u>i,-,i d>s naLmiUaaS s Uln Lonn u >»e>ena»S nur Marnntlradc s» r Iid>sr,iUdr DieIwull'S'üirlln. reite <ca. u Silven, uv Pta. 2l> «ündtounzen aut der Privat'«»! Ze' L Pt, . die Uwalti»c.Sette at- Eu »eiaiidt" vder aut Dertteite bo P>. »m Stamm«« nach sonn und »e>e> tagen > de, -wattige Gtundreite > ac>. »s de, vd und M L>» »ach de iondeiem Larii Auswärtige Au' trage „ui gegen >i!o>ausdczal,tu«a. Lctcgdtatler weiden „m »ü Pig. berechttet. Yeriiivrechanichlußt «m, I Nr u und Nr. !tt»»u :: LrUmr lllaltl»»«», ÄMidMilW ^ llirebstrLSüS 1, part. Vressso-SIitusi, tn ttn l!<ttllitusr>triw8o uvck Rvtssvilrsr 8tr.t-.8o 2 Part ? riUsIv Ser „vrerSner Kevdrledlen" / »mpkvdlt »»cd »u» äno»dm« von Iv»«r»tsv uvck Lkouii«-m»»t, tllr obix«, Lsitunx. 'V«! Sösts» Ilsod- u. Sr- k-lsvdiutßssotrLlljr, V»1 Uo«T«», ü«l>kr»»k. »»G«»- ». St»»»»K»l»rrk ' WMic» >M1M s t» 0i s»»Uut>I S»u«rdraQ0. »Soll vLvdmsistör. LviSvur -; A .1oi»»ttiu-8-i»II«k, 1«u t-rikt' Lssiiip:. ^ § xuin l inieren < 8 - tür Uum«» uvck Her««». '' ^Ä7.4kkullmlLl<rrvii »ack oieonoii v>rl«>->8<>rt«'ii Hz ,,sg tar lüebl »u>! stuiislist eniLc-rulitat kOwiv 88IV0 »6» vjlixtliutttvlv oixvns Diräo^tutiau ssnupttulllt F1»rl Vvllcksvdavlli V LtLblisllvwvllt 8lMK8tl'L88e N. Ar. 28. Atk«k>: Geldstrasc». Hosnachrichte», Angeleaeuheit der Armiprinieisj». Raiters Geburtstag, Marie! Mu»»aßl Witterung: v. Lindemunn, Lel»relinnenoerein. Männergesangverel» Lmchwitz '.steml. Ebargejangverein.! Mild, veränderlich. Mittwoch, 28. Airillilir lW3. Reform der Geldstrafe. Die Reform des deutschen Strafrechts einschließlich des straf- prozessualen Verfahrens, die von unserem Rcichsjustizamt mit Eifer gefördert wird und neuerdings durch die Berufung einer Kommission von Sachverständigen nach Berlin um einen lvesent- lichen Schritt ihrer Verwirklichung näher geruckt worden ist, hat »ch dank der rastlosen Bemühungen des Deutschen Iurislenlages lind der von Pros. Tr. Liszt geleiteten Internationalen Kriminalistischen Vereinigung, die im Juni hier in Dresden tagen wild, zu einer im besten Sinne des Wortes volkstümlichen An- gclegenheit auSgestaltet. Tab bei einem so umfassenden Gebiete die Ansichten und Wünsche vielfach weit auseinander gehen, darf nicht Wunder nehmen. Immerhin gibt eS aber eine ganze Reih« von Einzelsragen, in denen allgemeine Uebereinstimmuiig darüber herrscht, dab ein bessernder Eingriff des Gesetzgebers un- bedingt vonnöten ist, und zu diesen Gegenständen gehört nicht in letzter Linie die Geldstrafe. Die Geldstrafe hat die besonderen Merkmale, daß sie neben der rein formalen Feststellung der Gesetzwidrigkeit keine» schimpflichen, entehrenden Charakter trägt, den Bei urteilten in leliier Familie, seiner Arbeitsstelle und seinen Lebensgcwobnheiten beläßt und ihm nur Entbehrung solcher Annehmlichkeiren aus- erlegk. die durch Eleld zu erwerben sind. Werde» dadurch Familiengliedcr in Mitleidenschaft gezogen, so leiden auch sie gc> .Niger, als wenn ihnen der Ernährer vollständig genommen und Las Zusammenleben aufgehoben wird. Tie Geldstrafe iss also zwcnellos das mildeste unter allen modernen Strafmitteln, und sic kann bei richtiger Anwendung ungemein segensreich wirken, ioivohl im sühnenden, wie im vorbeugenden und bessernden Sinne »iid in der Richtung einer Entlastung der Strasaiistasten von den Perbüßern kurzzeitiger Freiheitsstrafen, deren soziale Schädlichkeit heule von keiner Seite mehr bestritten wird. Wie indessen gegen- wattig die Einordnung der Geldstrafe i» unser Ctrasiiistcin ge regelt ist, verfehlt sie zum größten Teil ihren eigentlichen Zweck, und zwar deswegen, weil sie nicht häufig genug angcdroht ist, wcil sie in ihrer praktische» Anwendung durch die Gerichte mangels eines ausgiebige» Höchstsatzes vielfach zu einem Privileg für die bebtzendcn blassen wird, und endlich, wcil ihr mcchaniichcr Ersatz durch Freiheitsstrafe im Nichtzahsuugsfalle die ganze Einrichtung bcgristlich aus den Kops stellt und ihr vollends das wenige Gute raubt, das ihr auch bei der jetzigen verkehrien Art der Handhabung noch anhastest Unter den verschiedenen Borschläge», die von sachverständiger Dcike behufs zweckentsprechender Abänderung des Silsteins der Geldstrafe gemacht worden sind, verdienen hervorragende Be- achtiing die Ausführungen des preußischen Oberlandcsgerichtsrnts Schmolder in einer im Berlage von E. Griebsch in Hamm i. W erschienenen Broschüre. Tie Gesichtspunkte, die der Verfasser ent- wickelt, zeugen ebenso sehr von großer Originalität wie sic sachlich eer Hauptsache nach einwandfrei und praktisch durchführbar sind. Aut folgenden Leitsätzen baut die von dem genannten Juristen emp'ohlene Reform sich aus: 1. Erhebliche Erweiterung des Gellungsgebiets der Geldstrafe: 2. unter Umständen völlig unbe schranktes richterliches Ermessen bei der Festsetzung der Höhe der Strafjumme: 3. ratenweise Abzahlung: 4. bedingungsloser Fortfall der eventuellen Freiheitsstrafe. Mil vollem Rechte rügt der Verfasser die jetzige Androhung von Freiheitsstrafe neben der Geldstrafe bei den geringfügigsten Angehen, d h. bei den einfachen Uebertrctungcn. Hier ver- langt er. daß der Geldstrasc mit Ausichluß der sittenvolizcilichcn .nd ionstigeu Verschlungen des tz 361 des Rcichsstrasgesctzbuchs die ausschließliche und alleinige Herrschaft zucrkannt wird. Außerdem Nt sieneben der Freiheitsstrafe oiizudrohcn, und zwar wahlweise Entweder Geld- oder Freiheitsstrafe! bei den mittleren Straftaten, also auch bei Diebstahl und Hehlerei, bei sämtlichen Vergehen aus Fahrlässigkeit und bei allen Antragsvcrgehcn, bei Zweikampf, Uuicrschlagung, Betrug: sowie I, ousungsweise Geld- und Frei- heiissirases bei den mittleren und schweren Straftaten, hier jedoch in d:r Beschränkung aus solche Rechtsbrecher, deren Einnahmen ganz oder überwiegend aus Kapitalbcsih fließen. Bei den mit Kapital- besitz bcgablen Verurteilten lausen die Einnahmen während der Verbüßung ihrer Strafzeit ungehindert weiter, und wenn sie zur Entlastung kommen, finden sie im Gegensatz zu den ausschließlich aus ihre Arbeitskraft Angewiesenen ihre Einnahmequelle unberührt, Ilm hier einen Ausgleich hcrbeizufiihrcn, spricht sich der Verfasser siir die hänsungswcise Einführung der Geldstrafe neben der Frei- hcltssirase bei allen Vergehen »nd Verbreche» aus, ober mit der ausdrücklich im Gesetz festzustellcnden Beschränkung aus solche Rechtsbrecher, die ihre Einnahmen ganz oder überwiegend aus Kapilalbesitz herlcitcn. Wenn also hiernach beispielsweise bei einem mittleren, mit Geld- oder Frciheitsstrase bedrohten Bcr- gehen, -. B, Diebstahl, dos Gericht findet, daß eine Freiheits strafe ouszuiverscn sei. hat cs noch die weitere Frage zu prüfen, ob der Angeklagte erhebliches Privatvermögen besitzt, und wenn das der Fall ist. muß auch noch auf eine angemessene Geldstrafe er- kennt werden. Tie Höhe der Geldstrafe darf »ach Schmolder in solchen Fällen keiner gesetzlichen Beschränkung unterliegen, wo die Gekohr be steht. daß der Berurteille darauf ausgeht, nach der Strafver büßung seinen Raub in Ruhe zu genießen, oder wo sonstige Gründe einen stärkeren verinögensrechlliche» Eingriff des Staates zur Erhöhung des Nachdrucks der Sühne angezeigt erscheinen lassen, Ter Richter soll alsdann nach freiem Ermessen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten entscheiden und je nach dem Ausfall dieser Untersuchung bei dem Ausmaße der Geldstraie an keine gesetzlichen Schranken gebunden sein Im einzelne!» mögen sich ja hier manche Schwierigkeiten bieten, grundsätzlich aber wird man dem Verfasser beipslichlen müssen, wenn er darauf hinweist, daß angesichts des kolossalen Anwachsens der Privatoermögen ui heutiger Zeit der Höchstsatz der Geld strafe nach unserem Reichsstrafgesetzbuch von 6000 Mark sich vielfach geradezu als eine Lappalie darstellt, die einem Tropfen im Meere gleicht. Wenn der Rechtsbrecher seine Einnahmen aus Amt oder Arbeitskraft bezieht und kein realisierbares Kapital besitzt, so er klärt Schmolder die sofortige Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der ganzen Geldstrafe geradezu sur ein Unding. Für solche Ver- urteilte ist decher in einem besonders geordneten Verfahren die Feststellung von Raten und Terminen auf Antrag zu bewirken. Auch soll eine später cintretendc Veränderung der wirtschaftlickzen Lage den Verurteilten berechtigen, einen weiteren Antrag auf Ab- änderung der bereits festgesetzten Raten und Termine und unter Umständen selbst auf Hcrabmindermig der Gesamtsumme zu stellen, wenn die finanziellen Verhältnisse des Verurteilte», aus Gnind deren das Gericht ursprünglich von seinem Rechte der be- sonderen Erhöhung der Geldstrafe Gebrauch gemacht hatte, sich erheblich und dauernd verschlechtert habe». Um endlich den eventuellen Ersatz der Geldstra'e durch eine Freiheitsstrafe, der sich in der Praxis als eure ichwerc. höchst ungc- rechte Veiiachlciligung der Armen gegenüber den Reichen darsteilt. ganz zu beseitige», empfiehlt der Verfasser die Einführung einer ge setzlichen Bestimmung des Inhalts, daß alle zu einer Geldstrafe Verurteilten ebenso wie die in Konkurs Befindlichen oder die aus Arniciiniittcln Unterstützten von der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts auszuschließe» sind, !v lange sie ihre Schuld nicht völlig getilgt haben. Unter dieser Voraussetzung glaubt der Verfasser nicht, daß noch ein rechtliches Bedürfnis zur Umwandlung der mcht beiireibbarcn Geldstrafen m Freikestsstraien anzucrkennen sei, zumal wenn vorgeschriebe» wird, daß em zu einer Geldstrafe Verurteilter, der diese mcht bezahlt hat, bei einer neuen Straftat unter alle» Umständen mit Freiüc-issirase zu belegen ist, Tic große Mehrzahl der gegenwärtig unvollstreckt bleibenden Geld strafen ist, wie der Verfasser aiiSiührr, schon bei der Verhängung dazu bestimmt, als Freiheitsstrafe zur Verbüßung zu kommen, und dos eben ist der wundeste Punkt der ganzen Einrichtung, wie sie heute besteht: dadurch werde» wegen der harmlosesten Polizei- Übertretungen die Gefängnisse gefüllt, die nur zu häufig gerade aus derartige Häftlinge den denkbar schlechtesten sittlichen Einfluß aus üben. Als Vorteile für den Staat, die sich aus einem zweckent sprechenden Ausbau« der Geldstrafe ergeben, führt der Verfasser an: Tie allgemeine Entlastung der Strafanstalten von der fetzigen Nicherfüllung mit Gefangenen, die kurzzeitige Freiheitsstrafe» zu verbüßen haben, und die Zurücksührung der Gefängnisse aus ihren eigentlichen ernsten Zweck der Abbüßung längerer Haststrafen; weiter die großen Ersparnisse an Bauten, Verpflegungs-, Be- köstigungs-, Bekleidungs- und Bcwachungskoste». Eine Reform der Geldstrafe auf der hier i» großen Zügen ange- dcuteten Grundlage, vorbehältlich einer Durchsicht und Abände rung der Vorschläge im Einzelne», erscheint in jedem Falle als eine jo dringende Forderung des allgemeine» Rcchtsbcwußtscins. daß der Staatssekretär des Reichojusiizämls, Herr von Nieberding. sich zweifellos ci» großes Verdienst um die Hebung unserer Strafrechts, pflege erwerben würde, wenn er sich entschließen könnte, alsbald eine Novelle ouSarbcitcii zu lassen, in der die Neuordnung der Geld strafe zugleich mit der nicht minder dringlichen Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte, sowie der Besetzung der Ttraskammcrn mit drei Richtern geregelt wird. Neueste Dratitmeldnngen vom 27 Januar. (NachtÄ cingcstendc Tcvcschcn bcnudcn fick, Leite 1.) Berlin. sPriv.-Tcl.s Der Kaiser hat die Ehrung des Kgnoncnbovls ..Iltis" dein Ehes des ttreuzeraeschwaders durch folgende Kabinctsvedre mitgeteili: „Fch habe durch das Gemälde Ii->MMUIIS io t>»! krönt", welches den ehrenvollen Anteil der Offiziere und Mannschaften Meiner Schisse an dem Senmonr- Zuge gegen Peking zur Darstellung bring«, diese Leistungen ge ehrt und ihnen em dauerndes Andenken gesichert. In gleichem Sinne will Ich, daß das Andenken a» die Tal Meines Kanonen bootes „Iltis" im Kampfe um die DaknsortS fort und fort in Meiner Marine lebendig erhalten bleibe: Ich bestimme daber, daß Mein Kanonenboot „Iltis" als besondere äußere Auszeichnung am Bug und an dem Flaggenstock. sowie an den Schisssvöten ein Abbild des Ordens pour Io möeito zu führen habe." — Der Kaiser hat bestimmt, cs werden nachstehende Befestigungen ansgelassen: 1. die Befestigung von Spandau mit Ausschluß der Zitadelle und des FortsHapncberg: 2, die Feste „ÄaiscrAlerandec", die Schanze „Großfürst Alexander", das Fort „Großfürst Kon stantin' , die Bienhorn-Lchanze bei Koble"»: 3. dos Fort Futtern- Hera bei Wesel. Berli n. iPriv.-Tel.s Bei der heutigen Geburistagsseic' des Kaisers an der Universität hielt die Festrede Proiehm v. Marlitz über die „Monarchie als Siaatsiorm". in der Akadcim der Künste Professor Dr. v. Oellingen, der ui seiner Feilred das Wort des Kaisers, daß die Kunst an den überlieferten Idealen sesthollcn müsse, einer feinsinnigen Erläuterung unterzog. — Heut mittag fand die Eröffnung der 9. Ge weih a ns st ell un a siaie die de» Kaiser mit dem König von Württemberg und den übrige' Fürstlichkeiten »achmiltags 3 Uhr besichtigte. In der A-»SstcIiu». ist ein Eiittvnrs für das zu Obcrhos in Thüringen ausziiführend Teiitnialö des Herzogs Ernst H. von Sachsen-Koburg-Gotha ans gestclli Berlin iPriv.-Tel.s Ter Kronprinz und Prinz Eite! Fritz werden Ende April in Rom vom Papste empfangen werdei — In Schleswig-Holstein ist der Vorschlag aufgctaucht. de» heimatlichen Dichtern Hermann Helberg. Tctlof v. Lilie», cron, Joachim Mähl und I. H. Fehrs ständige Ehrengaben zu gewähren. Ter Vorschlag wird den am 8. März zusammen tretende» schleswig-holsteinischen Prooinzial-Landtag beschäftigen. Berlin. sPrio.-Tel.l Mit der Berufung des Reichstags- Präsidenten Grasen Ballestrem steigt die Zahl der erblichen Mitglieder des preußischen Herrenhauses auf 76. Die Berufung entsprach übrigens einem langjährigen Wunsche der Familie des Präsidenten. Berlin. lPriv.-Tcl.I Deutschlands und Italiens einzeln geführten Verhandlungen mit der Vertretung Venezuelas beauftragten Gesandten Bowew — nahmen auch nach den heute an amtlicher Stelle vorliegende» " tclegraobischen Meldungen einen günstigen Verlauf. — Die «> Vermäbluna des Aroßherzogs von Weimar mit der Prin . - zejsin Karvliiic Neuß wird »ich», wie zuerst geplant, in Bückcdurg.! sonocru aus Wunsch des Großherzogs am Greizer Hose Ende Apttl stattsti'.den — Im vergangenen Jahre ist der S chillerprers! RI mckr zur Verteilung gelangt. Die Beratungen der Kommission! 1 ^ haben, wie üblich, stattgefunden. sie endeten jedoch damil. daß »->-?-»- man keinen Vorschlag sur einen Preis-Empfänger machen konnte Berlin. iPriv -Tcl.s Generalkonsul Freiherr Speck von! 8 Stern bürg erhielt Titel und Rang eines außerordcnilichen! ? x-- Gctandteii und bevollmächtigten Ministers: der deutsche Gesandte " in Peking. Dr. M u m m von Schwarzenstein, den Freiherr'.»- s v» liiel: der Erzieher des Kaiiers. Professor Dr. Hinz peter zu, § ^ B'eleseld. deu Charakter als Wirklicher Gehcimrat mit dem Prä-: px- ^ dikat Exzellenz: die Rektoren der Hochschulen in Hannover und! » Aachen erhielten den Titel „Magnifizenz"; ferner erhielten den Schwarze» Adlervrden der frühere Präsident des Abgeordneten- s.^— Hauses Geh. Rath von Koller, das Großkreuz^des Roten Adlerordens Prinz Albert zu Schleswig-Holstcin-Sondcrburg-j Glücksburg, Obcriilämmcrer Grat zu Solms-Baruth, dcr!E S,q^- Geiaiidte a. D. Gras Brandenburg und Staals'ckretär vow A 4 Tirpitz, letzterer mit Eichenlaub »nd Krone: den Roten Adler- . ordcn 1. Klasse mit Eichenlaub und Krone: die kommandierenden Generale von Kessel und von Deines, der Ehes dc,> Marinekahiiielts Freiherr von Sendcn-Bibran und der Leibarzt Generalstabsarzt Pros, Dr. von Leutboid: den Roten Adlervrden 1. Klasse mit Eichenlaub: der Ministe» des Innern Freiherr v. Hammerstein; den Roten Adlerordcr I. Klasse: Handelsminister Möller: den Stern zum Roten Adler orden 2. Klasse mit Eichenlaub: Eisenbahnministcr Budde: dem Roten Adlerorden t. Klasse: der braunschweiaiichc Staattzmiuisi, Dr, v. Otto: den Roicn Adlervrden 3. Klasse: Fürst zu Selm burg-Walöenbnrg zu Bonn den Kronenorden 3. Klasse: der iäe! fische Oberlentnanl v. Werlbos ä I« Eie der sächsischen Arme und militärisches Mitglied des Rcichsmilitärgerichts; die Rv: Kvcuzmedaille 3. Klasse: Generalarzt Tr. Müller. Kaufmaii. Peter Drcßlcr in Dresden. Tr. Grniidmann in Meerane und Fra» Kaufmann Hertel geb. Häriel in Eibenstock. Nordhausen. Die „Nordhauser Ztg." meldet, daß hem früh das erblicke Mitglied des Herrenhauses, Fürst Wolsgang z Stolberg-S tolb erg. der älteste Sohn des dieser Tage ver storbenen Fürsten Alsrcd. im Parke seines Schlosses zu Ron leberode erschossen ausacstindcn wurde. Neben der Leich- habe das Jagdgewehr des Fürsten gelegen, und es sei noch voll' unaufgeklärt, ob ein Unglück oder ein Verbrechen borlicgc. Haag. Prinz Hcinrick' der Niederlande wird morgen nach Mecklenburg ressen, um an der Feier des Geburtstages sein«- Mutter, der Großherzoaui Marie, leilziinchmcii. Der Prinz wii e einige Dage in Mecklenburg verweilen. London. Das Todesurteil gegen das trübere Ulilerhan Mitglied L Puch ist m lebenslängliche Zlichtbaiisstrasc umgewonde worden. London. Bisher ist sestaciieltt. daß 50 Personen bei d F c u e r s b r n ii ii in> Irrenhause Eoliien-Hatch '.imackommen sind In der Abteilung, wo das Feuer heule früh ^ llb, ansbia r waren etwa 600 iriiinmae jüdische Frauen nntergebracht. Nael> vier Stiinden war der Brand gelöscht. Stockholm In einer gemeinsamen Sitzung deS stlnvedische- und des nvrwegiichen Miiiiilerrals bat der Krouvrinz he»! die Regentschaft übernommen Der Kronviinz-Regein wird Freitag, von seinen ältesten Söhnen begleile!. nac>> Ebrisiiai» . ghreisen. Odessa. iPriv.-Tel.l "Ans dem Kasvische» Meere sind 80 Personen durch Losrciße» einer Eisscholle ins Meer a e trieben. Ei» Damp'er ist zur Ausnahme der Leute ansae'and'. worden Newport. tPriv.-rel.s Wie aus St Tlivmas aemeldei wird, landete dort der Damlsscr „Esqu" 100 Passagiere aus St. Pierre, nachdem kurz vorder 200 eingettossen waren An' St. Thomas fand neuerdings wieder ein vulkanischer Aus bruch statt, der jedoch keinen großen Schaden anrichlele Newvork. lPriv.-Tests Ans Earaeas wird gemeldci: W: amtlich milgclcilt wird, glaubt man. daß die Blockade am 24. d. Pst aufgehoben werden wird Tanger. Nach den letzten Nachrichten ans Fez haben tttüo Man» Truppen des Süll ans eine Stellung aus einem Hügel eingenommen, der zwischcil der Stadl und dem Sebu-Flusie liegt, und die über diesen führende Brücke beherrscht De, Sultan selbst und seine Leibwache haben au» einem Hügel Stellung ne- nommcn, von dem die Stadt im Sude» beherrichr wird. Din- bciden Stellungen sind bc'csttqt worden. Die Verschon,uny-' werden von weiteren 3000 Mann verteidig«. Eine andere Ab-
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