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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 12.10.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19041012018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904101201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19041012
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904101201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-12
- Monat1904-10
- Jahr1904
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 12.10.1904
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Aii^ Illndigiiiigcii aui Sri Privaliciie .geile rs Psg ^ die Lwalllge . >Uc aui Teil teile su Plg. als (tingelaudl Zeile bll Pia In Pummel» nach Soiiii- und gciriingei, 1 ivailiae Äruiid;eüi su Pia. aui Pnvaiieiie 40 Pia. sivaiiiae Zeile mii Terlicile und als gingeinndtküPsg. AnowäriiacAui- liäae nur aeacn Poianddeialiiuna. Peicabiälier werden mit lu P>a- berechnei. sternslncchaiiichiuiii SltM l Nr. ll und Nr. 2U9S. jvcksr Art nun cko» kockoutvnckntvn 6Isst>ütton ilc-i, In- unci Auslnnitan ompkvtilvn i» roivlilinlliger Auswullt 111 NI ck !!>0>»n, Koiti^I. Ilusliotllpfmtcm, E II. < -I. I. ItUKI. A 1-stvnt 8ti-o>imunllstücl< Oigkll'vttvn ! ^rrkr^rrV-i permLnenle LursSelluaz von B üesut-klMtsttliMli ll. rimmkl'-kilN'iektungkN Z lirzglliln > N.rtli, « 1?r< u-i«r. üz 5>!1b«-l' ll»' z;«;nl rblit N« leinAle iumpanv li i --irrr lkttiri'Inn!, ri«-) 47» 4Et I^lun^on. L iinil 4i nnlti». "MG N Nilft»»« KödeHsdrü!. LümMvdv LLM« uncl «tinirolnv OiNLvi-I'mtllc^an. I2r- nirl'/.tvilo lür voi^tUinmuIti! imil vor- IriUsilwilk, Iliinclv »mi!'ii,j,'i>r iuriixt in Iriinsllviisvii. ^nslnlirnii^nln diin-niulitüt FAsrl ^enöHekuvkr V Ltsdlirsemeat 8tll!VS8i!'L88K 11. HAtz» 6DE24 ^">u ^!il>l'eslreil. Eileiibiikii-BetneliMemcinichiiit. Actininlil der Nnwaltschnst. Gcrichlö- VINtütl. verlicindliuige». Ri»s.-ial»'N. Rlirn. TheiUer. »nd Ncdelii»»ichii!c Leiiss ttzemgi. M»t»ms;l. Wiltcrmig: Kiilil, renucrisil». Mittwoch, lÄ.Oltolier « 7»-» Kaiser und Kanzler im Vippestreit. Der höchste verantwortliche Beamte des Reiches hat nun endlich den Bann des offiziellen Schweigens gebrochen, der sich in der lippischen Angelegenheit mit peinlichein Truck auf das Empfinden der öffentlichen Meinung im Reiche gelegt halte, und in einer Kundgebung, die sich ausdrücklich den Eharakter einer „authentischen Interpretation" des kaiserliche» Telegramms an den Grafregenten Leopold bcimiht, seine Stellung zur Sache dargelegt. Nach der in dem Schreiben des Reichskanzlers an den Vizepräsidenten des lippischen Landtages, Kommerzienrat Hoffman», vertretenen Auffassung mus; man, um die eigentliche Absicht und Meinung des Kauers zu ergründen, etivas weiter ausholen. Der Monarch geht darnach von dem Gesichtspunkte aus. dah die Rechtslage bezüglich der Tbronfolgeansprüche der Biestcrfelder Linie nach dem vom Bundcsrate eingenommenen Standpunkte noch ungeklärt erscheine. Hieraus glaubt nun Kaiser Wilhelm in militärischer Hinsicht für die Regentschaft den Schlich ziehen zu müssen, daß die Vereidigung der Truppen auf den Grafregentcn Leopold einstweilen zu unterbleiben habe, weil die Möglichkeit vorlicgt, das; der Biesterfelder Linie das Thron folgerecht durch die zur Entscheidung des Streites berufene In stanz seinerzeit abgesprochen werden könnte. Tamil würde dann natürlich auch die Regentschaft des Grasen Leopold hinfällig werden, und im Hinblick au! einen solchen eventuellen Ausgang soll die Truppenvcreidignng erst dann erfolgen, wenn ein end gültiger Zustand geschaffen worden ist. Um nun diesen feinen militärischen Entschluss zu begründen, hätte der Kaiser eigentlich formgerccht erklären müssen: „Ich erkenne die Voraussetzung nicht au, die den lippischen Landtag zur Einsetzung der Regent schaft des Grasen Leopold veranlaßt hat, nämlich das Thron- tolgerccht der Linie Listpc-Biestcrscld". Statt dessen ist aber dem Klarer in der Knappheit des Tcpeschcnstilcs die Wendung entschlüpft^ er anerkenne die Regentschaft des Grasen Leopold als solche nicht. Das hat zu der die öffentliche Meinung aller- wärts heftig beunruhigenden Auffassung geführt, als wolle der Kaiser die rechtliche Gültigkeit der von den zuständigen gcsctz- gebenden Faktoren des lippischen Bundesstaates in verfassungs mäßiger Form eingesetzten Regentschaft verneinen und damit in ein Gebiet zweifelloser bundesstaatlicher Zuständigkeit cin- greisen. Man hegte im Anschluß hieran sogar hier und da die Befürchtung, daß der Träger der Kaiserkrone sich nicht mit dem bloßen Proteste begnügen, sondern der Ausübung der Regentschaft durch den Grafen Leopold auch tatsächliche Hinder nisse in den Weg legen werde. Ein Ausdruck dieser Stimmung war es, als der livpischc Staatsminister Gcvekol in der Er- öfsnungssitzung des Landtages gegen jede derartige Möglichkeit nachdrücklich Verwahrung erhob. Graf Bülow hat wohl empfunden, daß hier die wundeste Stelle zutage tritt, die durch das Kaiser-Telegramm geschaffen worden ist. Der Reichskanzler zögert in seinem Schreiben denn auch nicht, in diesem Punkte alle Zweifel und Beäng stigungen wegen der iveitcrcn Entwicklung der Angelegenheit durch die bestimmte, klare und unzweideutige Feststellung zu zerstreuen, daß -er Kaiser nicht daran denkt, den vcrsassnngs- mäßigen Rechten des lippischen Bundesstaates irgendwie zu nahe zu treten, daß er vielmehr mit der einstweiligen Fortführung der Regentschaft durch den Grasen Leopold, die vom lippischen Landtage ganz korrekt mit dem Vorbehalt „bis zur endgültigen Erledigung des Thronfolgestrcitcs" versehen worden ist, sich durchaus einverstanden zeigt. Damit erscheint in der Tat die Sachlage insoweit völlig klargestcllt, als nunmehr kein weiterer Zweifel darüber obwalten kann, daß das Oberhaupt des Reiches selbst, unbeschadet seiner persönlichen Meinung über das Recht zur Thronfolge in Lippc-Tetmold, die verfassungsmäßige Gültig keit der vom lippischen Landtage in der Rcgcntschastssragc untcr- nommencn Schritte vorbehaltlos anerkennt. Tie offiziöse „Lippische Landesztg." will übrigens den Standpunkt des Kaisers in der Vereidigungssrage nicht gelten lassen und erwartet vom Bundesrat „auch nach dieser Richtung eine absolute Genug tuung". Die eine Bemerkung läßt sich angesichts der vom Reichs- kanzlcr nachträglich gegebenen „authentischen Auslegung" des Kaiser-Telegramms nicht unterdrücken, daß cs mit Entschieden heit im allgemeinen monarchischen und nationalen Interesse besser und vorteilhafter gewesen wäre, wenn dem Kaiser die staats- männische Beratung feines höchsten verantwortlichen Beamten gleich von vornherein bei der Abfassung des Telegramms zu Gebote gestanden hätte. Dann wäre fcdcnfalls eine solche Form des Ausdrucks gewählt worden, die gleich verhängnisvolle Miß verständnisse, wie sie fick als'Folge des nicht gegengezcichncten Telegramms herausgestellt haben, unmöglich gemacht hätte. Ja, selbst wenn man annehmen will, daß das Telegramm nur einen persönlichen Meinungsaustausch zwischen dem Kaiser und dem Grafregenten enthalte und deshalb, sowie wegen seines vorwiegend die militärische Kommandogewalt berührenden Inhalts keiner förmlichen Gegenzeichnung bedurfte, selbst dann wäre cS bei der volitischen Tragweite der Kundgebung dock jedenfalls ratsamer gewesen, wenn der Kaiser wegen des Wortlauts vorher vertrau liche Rücksprache mit dem Reichskanzler genommen hätte. Mit dem angedeutetcn Vorbehalt wird die öffentliche Meinung gern die in dem Schreiben des Reichskanzlers weiter enthaltene feierliche Zusicherung cutgegennchmeu, daß die lippische Frage ihre Erledigung „ausschließlich nach Rechtsgrundsätzen finden" und „der Rechtsbodcn, wie ste>s im Reiche, auch im vorliegenden Falle nicht verlassen werden wird". Es ist sehr erfreulich und zeugt van der hohen Wichtigkeit, die er selbst dem lippischen Streitfälle beilegt, daß Graf Bülow mit solchem Rachdruck das bedingungslose Festhalten an Recht und Gesetz betont. Dem Reichskanzler wirk nicht die Wahrnehmung entgangen sein, daß der bisherige peinliche und unerquickliche Verlauf der Sache der Meinung Vorschub zu leisten drohte, als sollten die Bundesstaaten m ihrer Rechtsstellung im Reiche gewissermaßen nacb ihrer Größe abgcschatzt werden, als tonnte der führende Bundesstaat geneigt skin, ihnen gegenüber unter Umständen nach der Parole zu handeln: „Ich bin groß und Tu bist klein": namentlich die radikale Presse hat dieses "Steckenpferd mit vielem Behagen getummelt. Der Stärkung des Gefühls der innigen organischen Zusammen gehörigkeit von Reich und Einzelstanten können derartige Be trachtungen natürlich nicht dienen, und da ist denn Graf Bülow als der allezeit getreue Hüter des föderativen Prinzips auf den Plan getreten und hat sich mit seiner vollen persönlichen Autorität für die unbedingte Gesetzmäßigkeit bei der Austragung des lippischen Streites verbürgt. Ter lippische Landtag hat zwar trotz des ihm bereits bekannt gewesenen Schreibens des Reichs kanzlers noch einen Antrag angenommen, durch den „alle Ver suche, die deni Staate Lippe als Einzelstaat des Deutschen Reimes verfassungsmäßig zustehenden Rechte zu schmälern, ausdrücklich zurückgewiescn werden". Damir dürfte aber keinesfalls die Ab sicht verbunden sein, den Reichskanzler zu desavouieren und seinen förmlichen Erklärungen guasr ein Mißtrauensvotum cntgegcn- zusetzcn. Vielmehr wird nian annehmcn müssen, daß die all gemeine Erregung der lippischen Landboten durch das erst im allerletzten Augenblicke veröffentlichte Schreiben des Grasen Bülow nicht mehr rechtzeitig gedämpft werden konnte, und auch neben den vom Reichskanzler gegebenen Rcchtsgaranticn noch nach einer selbständigen Verwahrung, ober im übrigen ohne Spitze gegen den höchsten verantwortlichen Beamten des Reiches verlangte. In jedem Falle steht und fällt der Reichskanzler mit der Einhaltung seiner feierlichen Zusage, daß in keinem Punkte von Recht und Gesetz bei der Entscheidung über das lippische Thronsolgcrecht abgcwichcn werden wird. Mit diesem Bewußtsein kann sich die öffentliche Meinung einstweilen zu frieden geben, und nunmehr das Weitere in Ruhe abwartcn, um- somchr, als zugleich eine schleunige Erledigung des Streitfalles verheißen worden ist. H»r Hiberttia-Angelegenheit. Die Aktion in Sachen der Verstaatlichung der „Hibcrnia" befindet sich zur Zeit in den Händen der Rechtsprechung und es sind bereits verschiedene gerichtliche Entscheidungen ergangen, die ein Hinundberschwanken des Züngleins an der Wage bald zu Gunsten der die staatliche» Ansprüche vertretenden Dresdner Bank, bald zu Gunsten des geschlossenen Ringes der Gcgner der Verstaatlichung erkennen ließen. Nachdem nun vorgestern die erste .Hauptentscheidung gefallen und die Anfechtungsklage der Dresdner Bank und Genossen gegen die Beschlüsse der General versammlung der „Hibcrnia" vom 27. August von dem Landgericht Bochum in allen Pnnklen in erster Instanz zurückgewiesen wor den ist, erscheint es angebracht, sich den Stand der ziemlich ver wickelten Sache kurz zu vergegenwärtigen. Am 27. August wurde von der Generalversammlung die Vcrsiaatlichungsosserte der Regierung obgelchnt und gleichzeitig eine Kapitalserhöhung zu dem Zweck beschlossen, die Stellung der Gegner der Verstaatlichung zu verstärken. Tie Dresdner Bank erhob darauf bei dem Bochumer Landgericht die Klage auf Nichtigkeitserklärung der gedachten Beschlüsse mit der Begrün dung, daß die Versammlung nicht bcschlutzsähig gewesen sei. Ferner beantragte die Dresdner Bank beim Herncr Amtsgericht, die Eintragung des Beschlusses über die Kapitalserhöhung in das Handelsregister auszusctzen, mit dem Erfolge, daß das ge nannte Gericht die handelsgcrichtliche Eintragung, die gesetzlich zur Gültigkeit des Beschlusses erforderlich ist, bis zum lv. Oktober, dem Termin der Verhandlung der Anfechtungsklage in Bochum, vertagte. Demnächst beantragte die Dresdner Bank die Ein berufung einer neuen Generalversammlung der „Hibcrnia" auf den 22. Oktober, mit der Tagesordnung: 1. Nochmalige Abstim- mung über die Verstaatlichung: 2- Rückgängigmachung der Kapitalserhöhung: 3. Zuwahlcn in den Aufsichtsrat. Die Ver waltung der „Hibcrnia" entsprach diesem Anträge in zwei Punkten nicht, indem sie die nochmalige Prüfung der Frage der Kapital- crhöhung sowie die Zuwahl zum Aufsichtsrat von der Tages- ordnung ausschloß. Die Dresdner Bank rief daraufhin wieder die Hilfe der Gerichte an und erzielte vor dem Amtsgericht in Herne, wo die „Hibcrnia" ihren Sitz hat, einen vollen Erfolg. Das Landgericht Bochum gab aber der Dresdner Bank nur teil- weise reckt, indem cs nur die Zuwabl in dem Aussicbtsrat der Tagesordnung wieder cinsügte, cs dagegen bei der Absetzung de - Punktes 2, Rückgängigmachung der Kapitalserhöhung, beließ. Ale letzte Instanz über die Gestaltung der Tagesordnung für die auf den 22. Tltobcr cinbcrnscne Generalversammlung wird das Berliner Kaimncrgcricht zu sprechen haben. Inzwischen ist nun die Aiisccht»ngstlagc der TreSdncr Bank gegen die Beschlüsse der Gcnercilverjammliing vom 27. August, die neben den die. Gerichte beschäftigenden Beschwerden und Anträgen auf einst weilige Verfügungen in Sachen der „Hibcrnia" hcrlles, vom Land gericht Bochum zurückgewiescn worden. Wenn auch damit der Rechtsweg noch keineswegs erschöpft ist -- cs stehen noch Beru fung an das ObertandcSgcricht und Revision an das Reichs gericht offen —, so hat das erstinstanzliche Urteil doch bereits eine schwerwiegende Folge, indem nunmehr der Eintragung des Beschlusses übcr die Kapitalserhöhung kein weiteres Hin dernis eutgcgeusieht. Dadurch erhallen aber die Gegner der Ver staatlichung einen Zuwachs von 6s h Millionen Mark, sodaß die Dresdner Bank am 22. Tkiobcr voraussichtlich in der Minderheit sein wird. Tie Position der preußischen Regierung vor dem Landtage. Ivo die Angelegenheit nächstens zur Verhandlung kom men wird, erscheint durcu die erstinstanzliche Abweisung der Anfechtungsklage der Dresdner Bank auch nicht gerade gebessert. Neueste Dralitmeldnnqe» vom 11 Oktober. Livvüchev Thronstrcit. Berlin. tPrlv.-Tel.) Der Ehes der zweiten erbhenlichen Linie des Hauses L ip V e. Gras Georg zur Lippc-Biesterseld- Wcißeufeid hat an den Bnndcsiat folgende Erllärnng gerichtet: „Baililh (Königreich Sachsen). 7. Oktober l!BI. Se. hochfürstliche Durchlaucht der Fnisl zu Schaumbnrg-Lippe hat angesichts der Ueberuahnie der Regculsclmst des Füistcutums Lippe durch Se. Eilnncbt den Grafe» Leopold zur Lippe die Rechte seines HanieS aus Thronfolge »nd Negenticdafl des Fürstenlums ver wahrt. Olme zu dem zwiscbcn Sr. hochfürstliclien Tnichlanckt und der Linie Lippc-Bieslriseld schwebenden Tbrviitolgestreil Stellung zn nehme», sehe ich mich doch als dcneiliger Ehes der Linie Lippe-Biesler>eld-Weißc»sc!d veranlaßt, die Rechte meiner Linie aus Thransolge und Nege»tichast des Fürstentums feierlichst in Erinnerung zn bringen. Sollte aus irgend welchem Grunde die Linie Lippc-Bieslcrseld als nncbenbürtig der Thronfolge und Rcgcntschnst veilnstig crkläit werde», so würde »ach den Grund sätzen der Prinw-Genitnr-Ordnnng nicht das fürstliche Hans Echaiiinbnrg-Lst'pe, sondern meine eigene Linie zur Nachfolge in das Fürstentum bcrnicn sein. Der älieie Zweig der Linie Lippe Biesterscld-Wcißcnscld erfüllt hinsichtlich der Ebenbürtigkeit alle Ersvidernisse. die der Dresdner Schiedsspruch als dem Rechte des Hauses Lippe entsprechend sestgestcllt hat, -benio wcnia ist in tatsächlicher Beziehung an der guten adligen Herkunft der Damen, ans denen die dcizeilige» Mitglieder des ältere» Zweiges dn Linie Lippe-Biesterfeld-Weißenield stamme», ein Zweitel. Es liegt also kein Grnnd vor. weshalb das fürstliche Hans Schaumburg Lippe Thronfolge »vd Rcgenlschast des Fürstentums vor meiner Linie i» Anspruch nehmen kvnntc. Indem ich somit die Rechte meiner Linie feierlichst verwahre, finde ich vorläufig keinen Anlaß, einen Antrag zn stellen, behalte wir icdoch dieses ic nach der weiteren Entwicklung des Thrvnsolgcstreites vor. gez. Georg, Graf und Edler Herr zur Lippe Biesteiseld-Wcißcnield." Gras Georg ist nicht zu verwechseln mit seinem Vetter, dem Grasen Erich, der ebriisaüs Ansprüche ans die Regentschaft und Thronfolge in Lippe erhebt und bereits einen Bnndcsbcpollmächtigtcn ernannt hatte. Prozess Dresdner Bank- Hibcrnia. Berlin. lPriv.-Tel.) Die Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Bochum betreffend Feststellung der Tagesordnung der am 22. Oktober slatlsindenden G c n cr a lv erI a in m I u n g der Hibcrnia ist beim Kamniergecicht erngelansen. Tic Verhand lung wird voraussichtlich am l7. Oktober staltsinden. Herne. (Priv.-Tel.) Die H ibernia -Gesclljchn st wird, sobald die Ausscrligung des gestrigen Bochumer Urteils vorliegt. was schon in etwa vier Tagen erwartet wird, erneut die Eintragung des Kavitalcrhöhungsbeschlusscö in das Handels register des hiesigen Landgerichts beantragen. Wahrscheinlich wird aber die Eintragung bis zur nächsten Hibctnia-Versammluiig noch nicht erfolge». Zum russisch-iavanischen Krieg. Tokio. Es wird berichtet, daß die Russen den Hun- fluß in geschlossener Streitmacht überschritten und einen kräf tigen Angriff gegen die japanischen Stellungen begonnen haben. Die Japaner rücken mit starker Truvpcnmacht nach Norden vor. Es heiß!, ein allgemeiner Kampf sei jetzt im Gange. T okio. Das japanische Kanonenboot ...Hei-Zen" ist. wie jetzt bekannt wird, am 18. September in der Tanbenvucht auf eine Mine gestoßc» und geiu »ke». Von der Beintzung sind nur vier Mann gerettet worden. London. fPnv.-Tel.) Aus Mukdcn wird gemeldet: Den ganzen Sonntag übcr fand ein Artillerickamps statt Das Zentrum und der rechte Flügel der Russen waren engagiert. Tie Japaner zogen sich überall vor den Russen zurück. N ewvork. Die „Times" melden aus Washington: Präsi dent Roosevelt hat das Staatsdepartement angewiesen. Rußland um ausführliche Auslnnst über den Verbleib der amerikanischen P o st des von den Russen aufgebrachten Dampfers „KalchaS" zu ersuchen. Berlin. sPriv.-Tel! Das Ka iscrpaar sandte zur Jubel feier des Do m k a n d i d a t c n - 2 t is t s zn Berlin Glückwunsch telegramme. Dem Oberhofprediger Dry ander ist anläßlich der 50jährigen Jubelfeier des Domkandidaten-Stifts der Titel „Exzellenz" verliehen worden. — Der Vortragende Rat im Finanzministerium, Geh. Ober-Finanzrat Hans Rodah ist am Montag im Alter von 47 Jahren von qualvollen körperlichen Leiden durch den Tod erlöst worden. 'Der „Staatsanz." rAjml die bobe Begabung und dos reiche, allgemein« Wissen Las 77 -»f? --ö ^ > üüi - - 2 "s »L '' c/i -2^ «- TT ^ ^
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