mann vow A je. och immer Wieder ist ein Z Vie sich erhoben, hinal Und der erste Gedani Merzliche- Verlang«» " "i je gestM? He», dann erneuert die chlummernden Hi" sich der Blick s de- neuen Jahre« ist Freude, heit. Wenn ring- im El- dl scher Ansturm auf der Mensch drückt,^ wessn Her Armen No nungen tnder r m wett hissus Vasserlauf» zu dienen, imme der Holzablageri R. Günther, Kretzschnar- EWyssermstr. auten hölzernen Joche Anichkingen an am Queißer, Malermstr, Eduard Schrei-r, FÄW Wohtch, Kauf«. FMnank Uhlünmn,. Schneeberg, am 31. Dezemb«1906. Meder bricht au^ Erden An ein neue- Jochr. „Besser soll eS werden Als daS alte war", Wünschen tausend Hetzen. Endet's seinen Laus Wies eS Leid und Schweden Wie das alte auf. Wann wird banges Gehnen Je einmal erfüllt? Wann der Strom der Tränen Jemals wohl gestillt? Ach, de» Lebens Schatten Schwinden nimmermehr Bor den Nimmersatten Wünschen inhaltsschwer. )ann erst wirst du o >i« den Himmel fetz' Nachstehend« Bekanntmachung wird in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, den 27. Dezember 1906. . königlich« Lmt-h<ncht«am»schaftL Bekanntmachni Diejenigen, welchen an «ine der städtischen Kaff« Herrschet immerdar. Wenn allwärtS auf Erden Herrscht Zufriedenheit, Dann erst wird dir werbe« Deine gold'ne Zeit» . Dann erst wirb dei« Hoffei Berlin, 30. Hjmnd«. (Zur HAA-ttz Pvqc von s« «» un« o» an den übrigen kleineren Wasserläufen de» «nt-haupttnayn- schastllchen Bezirks die Höhe von 1,z m über die Sohle des betreffenden Wasserlauf» zu dienen, Die Stützmauern und Hochfluthdiimme der Holzablagerung-pläh« dürfen keine-weg» übermäßig belastet werden, auch die darauf abgelagerten Klötzer, Bretter rc. die wasserseitigen Kronentanten der Mauern und Hochfluth- dämnie nicht überragen. * L, Bei jeder größeren Hochfluth sind die «twa uni eiserner oder Hölzerner Brücken oder Steae d derart waflechand im Grab«« keine-M-üftrsti N., Bet eliitrrtenden Uttglückssttllen, in-b^n ist durch peretMe« AftMMkwM zu erstatten. - - - ' - - 12., Den etwaigen deföri-eren, uamenMh Set erteilten Anordnung«« der Straßen- ünd der Pollzetorgane ist eintretenden Falle- Folge zu geben. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, de Hörden hiermit zur Pflicht gemach wird, werden aH E ssehenttich 866» de» Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe im Unvermögen-falle mit entsprechender Haftstraft gvichnd Schwarzenberg, am 19. Februar 18S7. ' „Die Feier des Neujahr»«^ erswüett alle schlum^ mernden Hoffnungen in der Menschenbrust". Aber wie hieß es doch in den einleitenden Strophen? Schmerzliche- verlangen - Wich du je gestillt? So soll man also jegliche Hoffnung begraben aüch an gesichts de- jung«« Jahre»? O nein. Nur zu choch sollen wir unsere Hoffnungen, unsere Wünsche, uststre Pläne nW spannen, nur Unerfüllbares sollen wir nicht wünschen Mi hoffen. Wer fortwährend die Augen in Äe Lüste -MM- richtet, der strauchelt schließltih über denGftt» am Wegs. Mit Len gegebenen Verhältnissen zu rechnen verstehen UM die golde e Lebensweisheit »Lerne, zufrieden sein", beherzt- aen — da- erspart un- manche Wsttäuschung, manchen 'Kummer. ' , , . . Wenn dann «auch rauh« Wüster A« de« Hmtzim lagern Wag da» neue Jahr weck neue Lvst^iwuen Trost, neuen Wauben. Und in jedem fOHMm »MKckastf -und neue» Jahve" Mnat derGruß de-^^M» «Dstri / Zum neu«» Jahr »in neue» HvWl - " i Matzregel» gegen Eisgang und Hoch wasserschäden. Mit Rücksicht auf den zu erwartenden EiSaang werden zur Verhütung von Schäden und im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende Sicherheitsvorkehrungen angeordnet : 1., Alle Wehre sind dergestalt aufzuriscn, daß der Wehrkamm ganz ei-frei und im ganzen Wehrteiche aufwärts ein Kanal bl» 1 Meter Breite, so weit nicht in einzelnen Fällen bereits etwa» andere» angeordnet worden ist, offen gemacht wird. 2., Alle Brücken Stege, Einbau« Und Uftrbefestigungen sind vollständig vom Eise zu befreien. S., Alle Flußstrecken, wo erfahrungsgemäß da- EiS schwer zum Aufbruch kommt und leicht Schutzs entstehen, sogen. Kräften, sind nach Länge und Breite aufzueisen. 4. Die unter 1 bemerkten Eisungen sind offen zu halten, die Wehrteich« ab« auch noch durch Querschläge in Emfernungen von 14 bi- 17 Meter äufzucisen. b., Alle oberen vorhandenen Wehrauflätze find zu beseitigen. g., Klötzer, Bretter und ähnliche im Wasser schwimmende Gegenstände dürft« in i^r Nähe von Wasserläufen nur derart abgelagert werde«, daß sie stach gemachten ErfghrmuM nicht Pom Hochwasser oder Treibeis ungefährer AnhältW«MW «UtzdaWckHchwMWMW »., an der MAM «ER Weida^nmündung Äe b-, äm Mwarzwasser obe MittwejdS von Mark« >elt fühlbar mac ü' und.' Zuverst -er LeS Neujah,