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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 20.02.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190802209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19080220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19080220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
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»rschelnt Dienstag, Donneritag und Sonnabend und wird am Abend vorher aurgegeden und versendet. BlerteljahrSprei» l Marl 20 Pfennige auSlchlleßltch Boten- und Poslgebiihren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen. «ihkilliliitt Inserate werde» mit 10 Pfennige» str die «-gespaltene Korpudzeile berechnet und dir mittag» 12 Uhr de» dem lag« de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachwei» und Offerten-Annahme 10 Pfennige Extragebühr. Fernsprech-Anschluß Nr. 12. für Zschopau UWim- Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 22. Donnerstag, den 20. Februar 1S08. 76. Jahrgang. Braunsdorf, Lichtenwalde, Ortelsdorf und Gunners- dorf: Die Musterung der Militärpflichtigen betr. Die Musterung aller in dem Aushcbungsbczirke Flöha aushältlichcu, im Jahre 1888 geborene» Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rücksichtlich deren endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatz- behürden noch nicht erfolgt ist. wird wie folgt abgehalten: I., für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau: Donnerstag, den 5. März dieses Jahres, vormittags Vi8 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; II., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Krumhermersdorf, Hohndorf, Waldkirchen, Börnichen b. Gr. und Witzsch- dorf: Freitag, den 6. März dieses Jahres, vormittags Vi8 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; m., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Dittersdorf, Ditt mannsdorf, Gornau, Schlößchen-Porschendorf und Weißbach: Sonnabend, den 7. März dieses Jahres, vormittags V48 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopan; IV., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Auguftusburg, Grtinberg, Marbach und Plane-Bernsdorf: Montag, den 9. März dieses Jahres, vormittags Vs 0 Uhr im Lorenz schen Gasthofe zu Flöha; V., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Dorfschellenberg, Borstendorf und Grünhainichen: Dienstag, den 10. März dieses Jahres, vormittags V4S Uhr im Lorenz scheu Gasthofe zu Flöha; VI., fürdic Mannschaften aus den Ortschaften: Leubsdorf, Nieder wiesa und Oberwiesa: Mittwoch, den 11. März dieses Jahres, vormittags Vs0 Uhr im Lorenzschen Gasthofe zu Flöha; VII., fürdicMannschaftenausdcnOrtschaftcn: Eppendorf,Henners dorf, Hohenfichte und Metzdorf: Donnerstag, den 12. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im Lorenzschen Gasthofe zn Flöha; VIII., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Flöha, Falkenau und GückelSberg: Freitag, den 13. März dieses Jahres, vormittags '4 SUHr im Lorenzschen Gasthofe zn Flöha; IX., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Erdmannsdorf und Knnnersdorf: Sonnabend, den 14. März dieses Jahres, vormittags'^ A Uhr im Lorenz schen Gasthofe zn Flöha; X., für die Mannschaften aus der Stadt Oederan: Montag, den 16. März dieses Jahres, vormittags V48 Uhr im Gasthof „Bellevne" zn Oederan; XI., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Börnichen b. Oed., Breiten«», Hetzdorf, Thiemendorf, Schönerstadt, Frankenstein, Hartha, Wingendorf, Gahlenz, Görbers- dorf, Memmendorf, Kirchbach: Dienstag, den 17. März dieses Jahres, vormittags V4 8 Uhr im Gasthof „Bellevne" zn Oederan; XII., fürdic Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 sowie der älteren Jahrgänge ans der Stadt Frankenberg, sowie für die Mann schaften sämtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften: Alteuhain und Oberlichtenau und aus der Anstalt Sachsendurg: Donnerstag, den 19. März dieses Jahres, vormittags Uhr im „Webermeisterhanse" zu Frankenverg; ^ XIII., für die Mannschaften des Jahrganges 1888 aus der Stadt Frankenberg, sowie für die Mannschaften sämtlicher Jahr gänge aus der Ortschaft Jrbersdorf: Freitag, den 20. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Webermeisterhanse" zn Frankenberg; XIV., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Anerswalde, Garnsdorf, Niederlichtenan, Merzdorf, Tachsenbnrg, Dittersbach, Neudörfchen, Mühlbach, Hausdorf, Sonnabend, den 21. März dieses Jahres, vormittags Vs 9 Uhr im „Webermeifterhanfe" zn Frankenberg; XV., für die Mannschaften aus der Ortschaft Gbersdorf: Montag, den 23. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Webermeisterhause" zn Frankenverg. Ucber vorliegende Reklamationsanträgc wird für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgcrichtsbezirkc Zschopan und Auguftusburg im Mnsterungstcrmine am 14 März dieses Jahres in Flöha, für die aus den Ortschaften der Amts- gerichtsbczirke Oederan und Frankenberg am SS. März dieses Jahres in Franken- berg entschieden werden. Die eingangsgcdachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgcstcllt worden sind, zur Vermeidung der in 88 26,7, 6S,s und 66,3 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile an de» vorerwähnten betreffenden Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokal pünktlich und in reinlichem Zustand vor der Ersatzkommission sich zu gestellen, hierbei auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 6 M. ihre Gestellungsbefehle und bez. Losungsscheine mitzubringen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ohne genügende Entschuldigung ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 3« M oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 M- oder im Falle der Uneinbring lichkeit derselben eine Haftstrafe von S Tagen zu erwarten. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstcrmine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis beizubringen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (als Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armenarzt u. dergl) angcstcllt ist, durch die OrtS- behörde beglaubigt sein muh. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hier für zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenigen Militärpflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm und mit geistigen Gebrechen behaftet siiid, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorznlegen. Militärpflichtige dürfen sich im Mustcrungsterminc freiwillig zum Dienst eintritt melden. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wirb dabei aus drücklich darauf hingewiesen, das, nur zur Musterung auf die Vorteile der Los nummer verzichtet werden kann. Ucbcrdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige cintrctcn und hierzu im Musternngsterminc sich melden beziehentlich den in 8 84 der Wchrordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Die Losung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Dienstag, den 24. März 1908, vormittags S Uhr 3« Minuten im „Webermeisterhause" zu Frankenberg. Es bleibt den Militärpflichtigen, welche nach § 66, 6, 13 der Wehrordnung zu losen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatzkonimission gelost werden. Hiernächst wird bezüglich der Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wchrordnung bezeichnet«:» Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste im Friede» in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung zur Sprache zu bringen und ihre An träge durch Vorlegung von Zeugnissen, die von in Amt und Pflicht stehenden obrig keitlichen Personen ausgestellt und auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des Nachsuchciidcn oder auf das Resultat eingczogencr sorgfältiger Erkundigung darüber gegründet sein müsse», beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nachträglich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen werden. Ilcbrigcns ist cs wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militär pflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Eltern der betreffenden Militär pflichtigen vor der Kommission sich mit einfindcu, da die behauptete Erwerbsunfähig keit eventuell durch ärztliche Untersuchung im Mustcrungstcrmine bestätigt werden muß. Die Entscheidungen der Ersatzkommission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reklamant zu deren Anhörung sich nicht ciugcfunden hat, den dritten Tag nach dem Ncklamatioustcrminc, mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Flöha, am 16. Februar 1908. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Flöha.
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