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Dresdner Journal : 26.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190711263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19071126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19071126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-26
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Titel
- Dresdner Journal : 26.11.1907
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Dresdner Journal königlich Säehsisehev Staatsanzeigev Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. "0 >» r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <r > »o « Nr. 275 1W7 Dienstag, den 26. November >7» Bezng-prei-: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße SV, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. eite SS Pf., die Zeile größerer Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag-. — Fernsprecher Nr. 1 SSL. Amtlicher Teil Mir diesem Anspruch der Staatseisenbabnverwaltung Unfallrente. chiedSgerichre ab ¬ ist er von der Ausführungsbehörde und dem Vom diplomatische» Korps Königl >a « 1644 uVl M'r 9097 b». »o « 9098 40 » 4864 III S0S6 ;r« < (Vehördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) von Nichtamtlicher Teil »I 0 «. idr be> dre Dresden, 26. November. Se. Majestät der König sind heute früh 1 Uhr 5 Min. nach Sibyllenort in Schlesien gereist. Die Königliche Kreishauptmannschast hat den Apotheker Friedrich Otto Rudolf Held in Stollberg für die Stadt Stollberg als Sachverständigen für die Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit bestätigt. Die Königliche Kreishauptmannnschaft. hat dem Gärtner gehilfen Heinrich Max Fischer in Plaue für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Kindes vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt. > v « >,L) S>. I.o« >7« « «v » kiii-8 I» r. ' -v. «mskr- >on 1 I. >l. »>»'/. I'I . 1l«d» t» I/O t . — — . 87 4) i . 7« 7» . 14» ii ' 187'40 . 147 .->» . ü«74 . »>7^<) . 17» v» . 1»8.7b kN 4»lM . 18» «0 . 18» l» hl, 188 II . 11» »0 10» »V . »1,7». «Al ry l M.k' »^ « »- B. Se. Majestät der König habcn Allergnädigst geruht, den Vortragenden Rat im Justizministerium Geheimen Rat Dr. Karl Heinrich Börner vom 1. Januar 190» an zum Präsidenten des Oberlandesgerichts zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die nachstehenden Offizianten und Diener in der Hofhaltung Ihrer Majestät der Königin Witwe die ihnen von Sr. Majestät dem Könige der Belgier verliehene, am 21. Juli >889 von Sr. Majestät gestiftete Medaille annehmen und tragen, und zwar: der Küchenmeister Henri Faucherre und der Tafeldecker Karl Leberecht Günzel die Medaille 1. Klaffe (in Gold), der Kammerlakai Michael Rocho, der Lakai Ernst Paul Helbig, der Wagenhalter Johann Jutte und der Kutscher Rudolph Fischer die Medaille 2. Klaffe (in Silber). Chemnitz, den 19. November 1907. Königliche Kreishauptmannschast urteilte die Genossenschaft zur Zahlung einer Teilrente in Höhe 80 Proz der Bollrente Amalie Auguste verehel. BetterS in Gießmanu-dorf und Ehemann wurden aushilfsweise in einer dortigen Gärtnerei schüftigt. Auch am Morgen de- 21 Februar 1907 hatte sich geböudes angeschlagen. Ehemuitz, am 21. November 1907 s Königliche .Kreishauptmannschast Ehemnitz, am 22. November 1907. Königliche Kreishauptmannschast. »nächtigte Minister Frhr. v. Braun ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt und hat die Leitung der Kaiser! und Königl. Gesandtschaft wieder übernommen. Dresden, 26. November Der Kaiser! und Königl österreichisch-ungarische außerordentliche Gesandte und bevoll» n «. gewiesen worden, weil nicht erwiesen sei, daß der Vorfall den Kläger schädigende Folgen hinterlassen habe Swdola leidet an einer inneren Krankheit, die mit dem Unfälle nicht zusammenhängl, und bezieht deshalb die gesetzliche Invalidenrente Ein von ihm gegen den Vorgesetzten angestrengter Zivilprozrß ist zu seinen Unguntzen ent schieden worden Auch sein Rekurs wurde verworfen. Nach de» Beweitergebnissen fei zwar anzunehmen, daß Swdola infolge der HinauSbekörderung aus dem Dienstzimmer mit dem Kopfe an die Wand gestoben ist ES stehe auch nichts entgegen, diesen Vorgang al- einen Betriebsunfall anzusehen Der Anspruch sei aber de-halb abzulehnen, weil nicht als bewiesen oder auch nur wahrscheinlich gemacht gelten könne, daß der Unfall über die 13 Woche hinaus dauernde erwerbsstörende Folgen hinterlassen habe. Friedrich Hugo May in Dresden har sich im April 1S05 im Betriebe der sächsischen Staatseisenbahnen, als er beim Zerschlagen eines alten Tenders in der Lokomorivwerkstatt mithals, Schaden getan Er bezieht deshalb eine Reute von 66^, Proz der Boll- rrnte, die ihm zu niedrig erscheint Seine Berufung war ohne Erfolg geblieben. Aus seinen Rekurs wurde die Reute von 66^ auf 7L Proz der Bollrente erhöht Ter Stellmacher Friedrich Ludwig Rauh in Radebeul war in der dortigen Wagenwerkstatt der sächsischen StaatSeisenbahuen be schäftigt, erkrankte dort am 88. Juli 1S06 an Herzkrämpfen und starb nach fünf Tagen. Seine Witwe beansprucht Sterbegeld und Witwen rente. weil der Tod die Folge eines ihrem Manne am erwähnten Tage widerfahrenen Unfall- sei. Er habe sich beim Tragen eines schweren Holzstücks beteiligt und dabei so überanstrengt, daß die Herzbeschwerden eingeneten seien, an denen er verstorben ist Die Vorinstanzen haben das Vorliegen eines Betriebsunfalls als Todes ursache verneint und deshalb die Ansprüche der Witwe zurückgewiesen Die Entscheidung über ihren Rekurs erledigte sich dadurch. Laß der Vertreter der Aussührungsbehörde den Entschädigungsanspruch an erkannte, nachdem daS vom LandeS-BersicherungSamte eingeholte ärzt liche Lbergutachten zugunsten der Klägerin ausgefallen war Die Unfallrenten des GefchirrführerS Hermann Strohbach in Königstein, deS Winschaftsbesitzers Friedrich Hermann Nestler in Drebach, deS Arbeiter- Karl Ernst Neubert in Ullendorf, deS minderjährigen Rudolf Ewald Hutschenreuter in Schönheide und des Werkführer- Siegfried Höppner iu Dresden find eingestellt worden, weil die erwerbsstörenden Unfallfolgen beseitigt seien Bon ihren Rechtsmitteln hatte nur der Rekurs Hutschenreuters einen Er folg. über den Zustand Höppner- soll zunächst noch ein ärztliches Lbergutachten eingeholt werden Der Rekurs deS Tagearbeitcrs Hermann Eduard Moschke in Oberlichtenau, der sich gegen die Herabsetzung seiner Uniallrenle richtete, wurde zurückgewiesen. Die übrigen Streitfälle wurden ohne öffentliche Verhandlung erledigt Den Vorsitz hatte Hr Ministerialdirektor Geb. Rat Or Avelt Mitteilungen aus der öffentliche« Verwaltung. öffentlich »mündliche Verhandlungen deS Königl. Lande» »verfichernngsamt» vom 83 November 1907. Der Landwirt Anton Hermann Zahn in CunerSdorf ist am 1.März 1907, nachdem er sich kurz zuvor in die im Obergeschoß seines Hauses gelegene Schlafstube begeben hatte, um zur Ruhe zu gehen, die nach dem Hausflur führende Treppe herabgestürzt, hat sich dabei einen Schädelbruch zugezogen und ist daran kurze Zeit später gestorben. Seine Hmterbliebeuen behaupten, der Verstorbene habe ost vor dem Schlafengehen nach dem Vieh im Stalle gesehen, und vermuren, daß er auch an diesem Abend dies habe tun wollen. Es läge somit ein Unfall beim landwirtschaftlichen Betriebe vor. Die Berussgenoffen- schast hat jedoch die Gewährung der verlangten Hinterbliebenenrente abgelehnt, da auzuuehmen sei, daß Zahn die Schlafstube nur zur Verrichtung eines natürlichen Bedürfnisses nochmals verlassen hab« und dabei zu Fall gekommen sei. Die Berufung der Hinterbliebenen hat das Schiedsgericht abgewiesen. Auch ihr Rekurs wurde ver worfen, weil nicht dargetan sei, daß eia Betriebsunfall vorliegt Der Waldarbeiter August Hermann Mutze in Ostrau ist vor etwa 16 Jahren beim Fällen einer Buche von einem anderen mit niedrrgeriflenen Baume getroffen worden, hat eine Wunde am Kopse, eine Erschütterung deS GehirnS und der Wirbelsäule davongetragen und hat infolgedessen vom Staatsforstfiskus die Boll rente bezogen. Am 1. Januar 1907 ist er gestorben. Die Witwe, die eine Sektion der Leiche nicht zugelapen hat, verlangt die Hinterbliebenenrente mit der Behauptung, der Tod sei als Folge des Unfalls anzusehen Die Ausführuvgsbehördeu und das Schiedsgericht haben den Anspruch abgewiesrn, weil nach dem Gutachten des be handelnden ArzleS mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, daß der Tod keine Unfallfolge sei. Dieser sei vielmehr durch Schlag anfall infolge Arterienverkalkung herbeigeführt worden Die Witwe ist der Meinung, daß diese Verkalkung durch den Unfall verschlimmert worden sei und so zeitiger als eS sonst der Fall gewesen sein würde, den Tod herbeigesührt habe. Ihr Rekurs wurde, nachdem das LandeS-Bersichtrungsamt zuvor noch seinen ärztlichen Sachverständigen gehört hatte, verworfen. Der Dienstknecht Louis OSkar Mätzold in Pomßen verlangt, von der landwirtschaftlichen Berussgenosseafchaft die Gewährung von Rente wegen eines Unfalls, den er kurz vor Weihnachten 1905 im Betrieb eines Gutsbesitzers in Grethen erlitten haben will. Er habe sich eines Morgen- im Finstern nach dem Heuboden begeben, um Heu zu holen. Dabei sei er mit dem gefüllten Heukorbe die Treppe heruntergesallen Er habe sofort Schmerzen irr Hüfte und kreuz verspürt, seine Arbeiten aber weiter verrichtet bi-zum 2. Januar 1906, an welchem Tage er sich wegen heftiger Schmerzen in ärztliche Be handlung begeben habe. Die ärzliche Untersuchung habe ergeben, daß daS linke Hüst- und Kniegelenk, sowie der linke Oberschenkel ge schwollen waren rc. Es ist eine von einer Lendenwirbelcntzündunz ausgehende Erkrankung deS linken Oberschenkels sestgestellt worden Bon einem Unfälle hatte er dem Arzte gegenüber bis dahin nichts erwähnt. Seinen Entschädigungsanspruch haben die BerufSgenossenschast und das Schiedsgericht abgewiesrn, weil ein Betriebsunfall nicht erwiesen sei. Aus seinen Rekurs hat da- Landes BersicherungSamt zunächst noch weiteren Beweis erhoben. Nach dessen Ergebnissen sah der Gerichtshof den von Mätzold geschilderten Betriebsunfall für erwiesen an und ver Ankündigungen: Die Zeile kl Schrift der «mal gefpalt. Ankündigung- eite SS Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textfeite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7L Pf. Preisermäßigg auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Er«e»«»»ge», Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im AeschLf1»beretche de» »tnisterium» de» «Mtu» u. »ffentl. Unlerrt-lits. Ostern 1908 zu besetzen: u) Eine neu- errichtete ständige Lehrerstelle zu Großzschachwitz. Koll.: die oberste Schulbehörde 1200 M. Gehalt, 300 M Wohnungs- und 45 M Heizung-geld; — b) die neuzuerrichtende 3 ständige Lehrerstelle zu Meußlitz Koll.: die oberste Schulbehörde. 1200 M. Gehalt und 350 M Wohnungsgeld. BewerbungSgesuche nebst den erforderlichen Beilagen bi- zum i« Dezember an den K Bezirksschulinfpektor zu Pirna; — drei Lehrerstellen an der kath. Schulz in Zwickau. An fangsgehalt einschl. der Wohnungsentschädigung 1700 M, Höchst gehalt, das mittels 10 Zulagen nach 29 Dienstjahren erreicht wird, 3600 M. Gesuche sind unter Beifügung aller erforderlichen Bei lagen, auch eines Militärdienstnachweises, bis zum 18. Dezember bei dem Apostolischen Vikariat im Kgr. Sachsen einzuretchen. — Erledigt: die ständige Lrhrerstelle an der vierklassigen deutsch wendischen Schule zu Sokulahora. Koll : die oberste Schul behörde. Außer freier Wohnung im neuerbauten SchulhauS und Sartengenuß 1200 M Grundgehalt, 165 M. für FortbildungSschul- und Turnunterricht, bez 90 M der Frau des Lehrer- für den Handarbeitsunterricht. Bewerber, die der wendischen Sprache mächtig find, wollen ihr Gesuch nebst Beilagen bis zum 9. Dezember bet »em K. Bezirksschulinspektor in Bautzen einreichen. Öffentliche Sitzung des Kreiscmsschusses findet Mittwoch, den 11. Dezember 1907, nachmittags 1 Uhr in dem Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschast statt. Die Tagesordnung ist in der Hausflur des RegierungS- Graf v Rex, Hofmarschall v Tümpling und General L la suit« Sr. Majestät Generalmajor v. Müller Ferner sind als Gäste Sr. Majestät de» König» in Sibyllenort eingetroffen: Generalmajor v. Hennig, Kommandeur der 2. Jnfanteriebrigade Nr 46, Kammerherr v. der Decken auf Hof, Oberst v Eriegern, Kommandeur de» 1. (Leib») Grenadierregiments Nr. 100, Oberstleutnant Devrient, Komman deur de» 3 Feldartillerieregiment» dir. 32 und Amt-Haupt mann v Carlowitz-Bautzen Heute fand Königliche Jagd auf Peuker Revier statt. Zu der hierauf folgenden Tafel ist LandgerichtSpräsident Runde-Oel» mit Einladung ausgezeichnet worden — Nach hier eingegangenen Nachrichten aus London ist da» Befinden Sr Königl. Hoheit de» Prinzen Johann Georg ein wesentlich bessere», doch muß sich Er Königl Hoheit noch weiterhin Schonung auferlegen Es läßt sich daher der Tag der Abreise von London noch nicht vorau»sagen. Vetter» auf den Weg gemacht, um in der Gärtnerei zu Helsen Unterwegs ist sie auSgerutscht und zu Falle gekommen Sie hat den linken Unterarm gebrochen und ist infolgedessen in der Erwerbs fähigkeit beschränkt Die Stelle, an der sie gefallen ist, ist einige Minuten von der Gärtnerei entfernt. Ihre Ansprüche wurden, wie in den Lorinstanzrn so auch vom Rekursgericht abgewiesen, weil sich der Unfall nicht bei dem Betriebe ereignet bade Der Gutsbesitzer Sbrikian Ferdinand Jakob in Steinpleis hat in seinem landwirtschaftlichen Betrieb« dadurch ein« Quetschung de- linken Vorderarme- erlitten, daß er beim Tragen «tue» landwirt schaftlichen Gefäße- gefallen ist. Sein Entschädigungsanspruch ist zurückgewiesen worden, weil der Unfall keine merkbare Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit hinterlassen habe. Aus dem gleichen Grunde verwarf das Landesversicherungsamt auch seinen Rekurs, nachdem es zuvor noch den ärztlichen Sachverständigen gutachtlich gehört hatte. Franz Stodola in Dresden-Löbtau war als HauSmann und Bote bei der sächsischen Staatseisenbahn beschäftigt. Am 28. März 190« ist er mit einem seiner Vorgesetzten im BorstandSzimmer au- Anlaß einer dienstlichen Zurechtweisung iu Wortwechsel ge raten, in Lessen Verlauf er von dem Vorgesetzten am Arm an gefaßt und zur Tür hinausgeschoben wurde Dies soll, wie Stodola behauptet, in so gewaltsamer Weise geschehen sein, daß er mit dem Kopfe an die der Tür gegenüber befindliche Wand der Hausflur ge stoßen fei und sich am Kops verletzt habe Mit der Begründung, daß er seitdem an heftigen Kopfschmerzen leide, beansprucht er von «4 Ü» t K > d» .»» 0 w a ! k b» Zeituugsscha«. Tie Blätter bringen Kommentare zum Entwürfe de» Reich»verein»gefetze». Wie nicht anders zu erwarten war, sind die Ansichten über den Entwurf sehr verschieden Die „Deutsche Tageszeitung" meint: »kein Mensch wird bestreiten können, daß das neue Verein- gesetz den liberalen Wünschen so w«it evtgegenkomml wie nur mög- lich. Ten Frauen und Minderjährigen ist die Teilnahme an politischen Vereinen und Versammlungen gestattet Tie Polizei behörde wird künftighin die Versammlungen auch dann nicht ver bieten können, wenn sie Anlaß hat, zu sülchten, daß eine Störung der öffentllcheu Ruhe und Ordnung dadurch ersolgt. Sie hat ledig lich da- Recht, die Anmeldung zu verlangen Der Genehmigung unterliegen nur Versammlungen unter freiem Himmel Somit sind sämtliche Schranken weggeräumt, die früher in einzelnen deutichen Ländern aufgerichtet waren Ob das gerade jetzt zweckmäßig sei, daran wird man zweifeln dürfen. Es macht einen recht eigrnlüm lichen Eindruck, wenn diese Schranken zu einer Zeit, wo die Sozial demokratie offen mit Straßendrmonstrationen und Massenstreik droht, beseitigt werden Das einzige Machtmittel der Behörden bleibt die Auslösung der Versammlungen, die aber auch nur dann gefordert werden kann, wenn die Autsührungen der BeriammlungSredner d«n Tatbestand eines Verbrechens oder eine» Vergehens enthalten Die Verbündeten Regierungen übernehmen, indem sie einen solchen Entwurf kindringen, eine schwere Verantwortung, um die wir sie nicht beneiden Ob die Bestimmung über den Gebrauch der deutschen Sprach« in öffentlichen Versammlungen genügt, darüber wird man wohl verschiedener Meinung sein. Vielleicht ist zu er wägen. ob nicht für Preußen die Bedingungen, unter denen die LandeSzentralbehörd« AuSaahmen zulasten kann, g«s«tzlich sestzulege, seien. Vom Standpunkte d«S Reichsrechls kann gegen «in« solche gesetzlich« Festlegung nicht- «ingewendrt werd«» Wir möchten nn» aber auf diesen Vorschlag nicht sestlegen, sondern ihn nur der öffent- Vom Königliche» Hofe. Dresden, 26. November Se. Majestät der König ist heute früh 6 Uhr 38 Min wohlbehalten im Schlöffe Sibyllen« »rt in Schlesien eingetroffen. Im Allerhöchsten Gefolge befinden fich: Generaladjutant, General der Infanterie v Minckwitz, Exzellenz, Hofmarfchall
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