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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 08.01.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189201088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-01
- Tag1892-01-08
- Monat1892-01
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 08.01.1892
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MMMckMffUM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GkWsts-AnM« flr Hohodors, Nodlih, Kklnsdorf, Rosdorf, Ä. Cgidicn, Kcinricheort, Morieoo« n. MAsr«. Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. —— — — 42. Jahrgang. Nr. 5. Freitag, den 8. Januar 1892. Dieses Blatt erscheint täglich «außer Sonn- und Festtags» abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 26 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Aultio y. Donnerstag, den 14. Januar 1892, vormittags IO Uhr sollen im Hause des Handelsmannes Herrn Karl August Schulz in Call«- berg eine Ladeneinrichtung, ein Bierfüllapparat, ein Solarölstäuder, ein Handwagen, eine große Wanne und 1700 Stück Cigarren gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Lichtenstein, den 7. Januar 1892. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts das. Oeser. Die Bestrafung des Meineides. Die Kriminalstatistik weist eine bedenkliche Zu nahme bei zwei Verbrechens-Arten auf, bei welchen man eigentlich im Zweifel darüber sein kann, welche von beiden die schlimmere ist. Diese beiden Klassen sind: Roheit und Gewaltthat und der Mein eid. Daß Akte der Roheit, besonders der ebenso niederträchtige, wie heimtückische Gebrauch des Messers, eine sehr strenge Sühne verdienen, ist außer aller Frage. Tausende von Menschen sind unglücklich ge worden durch die Folgen einer schlimmen Stunde, die Ausüber der Gewaltthat sowohl, wie ihre Opfer. Der Meineid bewegt sich auf anderem Gebiet. Dabei geht es still und ruhig zu, unheimlich still, und man merkt nichts von arger That. Und doch ist der Meineid noch weit schlimmer, verdient eine noch strengere Ahndung, als wie ein Akt der Brutalität. Wenn Jemand im wilden Streit, bei einer Schlägerei das Messer zieht, so kann man allerschlimmstenfalls immer noch darauf Hinweisen, daß er aufgeregt war, daß in diesem Zustande sich alle Fehler der Erziehung, alle schlechten Leidenschaften doppelt stark bemerkbar machten. Anders hingegen beim Meineid. Dort handelt es sich um eine That, die vor einer größeren Versammlung, vor dem stets Ehrfurcht gebietenden Gerichtshöfe und nach eindringlichen Ermahnungen zur Wahrheit begangen wird. In diesem Falle liegt keine plötzliche und überwältigende Erregung der Leiden schaften vor, jede Person, welche einen Eid zu leisten hatte, wußte davon infolge der gerichtlichen Vorlad ung seit verschiedenen Wochen, die Aufforderung des Richters, die Wahrheit zu sagen, thut noch das Neb lige, und so giebt es hier nie eine Entschuldigung, in ganz wenig Fällen nur eine Erklärung des Mein eides. Aber gerade deshalb, weil der Eid in „warmer Stube und ohne jede Körpergefahr" geschworen wird, weil meist keine sofortige Entdeckung des Falscheideö droht, wird der Wert und die Bedeutung des Eides unterschätzt, man entschließt sich leider nur zu oft, wie die amtliche Erhebung beweist, zum Mein eide und schlägt der strengen Gerechtigkeit ins Gesicht. Und das ist eine ungemein ernste Sache. Ohne die strengste Gerechtigkeit vermag unbedingt kein Staat der Welt zu existieren, keine Nation zu gedeihen. Einen Richter, welchem die geheimsten Herzensfalten eines jeden seiner Mitmenschen ohne Weiteres klar vor Augen liegen, giebt es nicht, einen solchen wird es auch nie geben. Kein Mensch kann die geheimsten Gedanken eines jeden Anderen lesen, alle Lebenser fahrung, alle Amtsroutine kann in solchen Fällen nicht vor den schwersten Irrtümern schützen. Der Richter, der Angeklagte, und, soweit dieser in Betracht kommt, der Kläger sind angewiesen auf das Wort der Zeugen; dies Wort wird immer und ewig von Be deutung sein, es kann dem Unschuldigen zu harter Strafe verhelfen, es kann den Schuldigen von der selben befreien. Der erstere Fall, daß durch einen wissentlichen Meineid ganz absichtlich ein Unschuldiger zum Schuldigen gestempelt, dem Graus und der Nacht der Kerkers für längerer Zeit überantwortet wird, kommt ja, Gott sei Dank, verhältnismäßig selten vor, wenn auch dann und wann diese kaum glaubliche Verruchtheit einer menschlichen Natur sich offenbart. Für einen solchen Fall von Meineid, durch welchen kaltblütig ein unschuldiger Mitmensch rechtlos und ehrlos gemacht wird, giebt es eigentlich keine Strafe, die wirklich streng genug wäre. Diese heimtückische Verruchtheit, diese Rohheit der Seele übersteigt noch weit die Roheit, welche in Gewalt-i thaten der Faust sich äußert. Häufiger ist schon, daß > Verurteilungen Unschuldiger durch einen fahrlässigen, nicht recht bedachten Falscheid erfolgen, obgleich vom Richter in ernstester Weise auf des Eides Heiligkeit und Bedeutung hingewieseu ist. Die Zubilligung von mildernden Umständen ist in diesem Falle selbst schon recht schwer. In solchen Lebenslagen darf man eben nicht leichtfertig und unbedacht sein, und wer dies trotzdem ist, wird die Folgen seiner Handlungs weise eben tragen müssen. Ein fremdes Leben ist heilig, heilig ist aber auch fremde Ehre. Am häu figsten sind ja nun die Fälle, in welchen durch einen Falscheid ein Schuldiger der gerechten Strafe ent zogen wird. Vom menschlichen Standpunkte kann sich auch hier ein Meineid höchstens erklären, nie und nimmer aber entschuldigen lassen. Wenn Jemand alles aufbietet, eine ihm nahestehende Person, die vielleicht durch besondere Verhältnisse zu einer schlimmen Handlung veranlaßt ist, der betreffenden gesetzlichen Strafe zu entziehen, so kann man doch nicht sagen, daß er damit den Schuldigen einen Gefallen erweist. Wer eine ernste Strafthat begangen, wird sich nie glücklich fühlen, wenn er dieselbe durch solche Mittel der Welt und dem Richter verborgen weiß, einmal beginnt doch die innere Stimmme zu sprechen, die man Gewissen nennt. Und ist es denn damit gethan, daß ein Schuldiger seiner Strafe entzogen wird? Der Meineid leitet oft genug den Verdacht auch auf Unschuldige, und ist der schlimme Schritt einmal gethan, so führt er häufig genug arge Verkettungen herbei. So giebt es denn für keinen Meineid eine Entschuldigung, weil selbst Jeder, der einen Falscheid leistet, wiederum durch einen solchen vernichtet werden kann. Der Eid ist nun einmal dazu da, vor Gericht Schuld und Un schuld klar zu stellen, er ist die einzige Richtschnur für die Richter, die, wie alle anderen Menschen, irren können, und darum ist es ein außerordentlich schweres Vergehen, mit solchem Akt seinen Spott zu treiben. Es besteht hier und da eine frivole Anschauung über die Heiligkeit des Eides, und dieser Anschauung ein Ende zu bereiten, geben sich die Gerichthöfe wahrlich Mühe genug. Es ist aber wünschenswert, daß auch allgemein in diesem Sinne gewirkt wird, denn klar liegt ja zu Tage, daß eine Nichtachtung des Eides böfe Rückwirkung auf ganz weite Volkskreise haben muß. Tagesgeschichte. *—Lichtenstein. Das Jahr 1892 weisteine große Anzahl von bemerkenswerten Gedenktagen auf. 250 Jahre sind seit dem Todedes großen Galileo Galilei vergangen. Am 29. Februar ist der hundertste Ge burtstag von Rossini, am 7. März der hundertste Geburtstag des berühmten Astronomen Herschel, und am 15. März der fünfzigste Todestag von Cherubini. Am 20. März sind 100 Jahre seit der Geburt des ausgezeichneten Grammatikers Zumpt vergangen. Der an großen Gedenktagen sehr reiche Monat März bringt schließlich auch am 29. den 300. Geburtstag des berühmten Pädagogen Johann Amos Comenius. Im Monat April sind drei Er innerungstage zu verzeichnen: am 10. der 400. Ge burtstag des Reformators Johannes Agricola, am 11. ebenfalls der 400. Geburtstag der Königin Margarethe von Navarra und am 22. der 350. Geburtstag von Rollenhagen, dem Bernauer Bürger und Dichter des „Froschmauseler". Am 13. Mai wird die ganze katholische Welt den 100. Geburts tag des Grafen Mastai-Feretti, des nachmaligen Papstes Pius IL., begehen. Der Monat Juni ist mit zwei Gedenktagen vertreten: am 4. ist der 250jährige Geburtstag des volkstümlichen Kanzel redners Abraham a Santa Clara, und am 19. folgt der 100. Geburtstag des beliebten schwäbischen Dichters Gustav Schwab. Am 1. Juli sind 150 Jahre seit der Geburt des berühmten Philosophen und Humanisten Lichtenberg verstrichen, und am 10. Juli ist der 100. Geburtstag des bekannten Romanschreibers Kapitän Marryat. Am 28. Juli sind fünfzig Jahre seit dem Tode des Romantikers Clemens Brentano vergangen. Am 2. August sind 400 Jahre seit dem Tage verstrichen, an dem Christoph Columbus seine erste Reise nach dem noch unent deckten Amerika antrat. Am 18. August ist der 250. Todestag des berühmten Malers Guido Reni, und am 19. der 100. Geburtstag des englischen Staatsmannes John Russel. Am 21. September ist der 100. Geburtstag von Joh. Peter Eckermann, Goethe's Privatsekretär, und am 27. September der 100. Geburtstag von Ernst Eiselen, dem treuen Mitarbeiter Jahns. Oktober und November sind ohne Jubiläen. Im Dezember wird am 16. der 150. Geburtstag des Feldmarschalls Blücher, und am 25. der 150. Geburtstag der Charlotte von Stein, der geistreichen Freundin Goethe's, gefeiert. *— Hahndorf, 7. Jan. Heute Nachmittag Vs 4 Uhr wurde ein Knabe von einem Pferde ge schlagen und erlitt derselbe hierdurch einen schweren Schädelbruch. — Ueber den Saaten st and und die Ernte im Königreich Sachsen Ende November bis 15. Dezember 1891 berichtet das Bureau desLandes- kulturrais folgendes: Mit Ausnahme des 6., 7. und 30. November mit leichtem Frost (4 bis 6 Grad) zeichnete sich die Witterung vorteilhaft vor dem üb lichen Novembcrwetter aus. Zahlreiche Niederschläge wechselten mit sonniger, warmer Witterung ab. Diese äußerst günstige Witterung kam der Entwickelung der Wintersaaten sehr zu statten, so daß deren Stand allerorts mit ganz wenig Ausnahmen als gut bis ausgezeichnet, ja mancherorts als zu üppig und über wachsen bezeichnet wird, mithin die Saaten kräftig in den Winter gehen und bei gehöriger Schneedecke den Unbilden des Winters leichter Stand halten werden. Selbst die späten Saaten auf Kartoffel- und Rüben land sind bereits aufgelaufen. Die Schädigungen des Mäusefraßes, welcher fast allerorts mehr oder weniger bemerkbar ist, sind infolge der günstigen Wit terung durch Nachwuchs größtenteils wieder ausge glichen. Nachhaltiger sind die Schäden im Stoppel klee, so daß dessen Ertrag fürs kommende Jahr in manchen Bezirken sehr in Frage gestellt ist. Wie dem Wachstum der jungen Saaten, kam das offene schöne Wetter den sonstigen, durch die späte Ernte verzögerten Herbstarbeiten für die Frühjahrsbestellung sehr zu statten, so daß dieselben überall beendet werden konnten. Das Druschergebnis in den Winterfrüchten entspricht zumeist nicht den im August aufgestellten Schätzungen, während dasselbe bei Gerste und Hafer besser ausfällt. Außerdem wird vielfach über das rasche Faulen der Kartoffeln im Keller geklagt. — Bei der Prüfung der Wahl des Abg. Käst ner im 15. städtischen Wahlkreise (Glauchau, Lichten stein, Callnberg) haben sich in der ersten Abteilung der 2. Kammer Meinungsverschiedenheiten ergeben. Die Majorität stellt den Antrag, die Wahl für giltig zu erklären, während eine Minorität von 5 Stimmen beantragt, die Erklärung über die Giltigkeit der Wahl Kästner's bis zur Klarstellung über mehrere Punkte auszusetzen und die Regierung zu ersuchen, hierüber Erörterungen anzustellcn.
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