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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 03.05.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19140503013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1914050301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1914050301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1914
- Monat1914-05
- Tag1914-05-03
- Monat1914-05
- Jahr1914
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 03.05.1914
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Sonntag, 3. Mai 1914. 88. Jahrgang. O 1L2. Ve,»»«»Getühr kvrch»u«I»L,u, «IM,»»« S»l «tnimUI«» Au- islluii, durch^NPoft SM.(oI,n»«»>tellz,Id>. «u.lanb: v»g«r< »ich-Ungarn L.«k> Nr, Schw«t, ».S» yck».. L-Ü». 7,t7 Ltr«. — «.»druck nur «tt »«»Mch« 0u»N,N- «rlangl» Minuflrtpl. »«rd.nich»«>ft7»o-r». Telegramm-Adress«: Rachrichtr« TreStze«. Sammelnummer für sämtl. Telephonanschlüsse: 25 241 Nachtanschlutz: 20011. K-gvüttSst 18S« Druck und Verlag von Liepsch Lc Reichardt in Dresden. füi-E k«ii>,riim,-tl»rr vriledq. , foncksn/^- choco/scke s Ksdm- edoeolatlo Tafel SV A OB«» Sitten- edoeofaeio l Leoeo -»v <4 Hs. Lore 2,40 S. oersstt xer cseioa 2, 3 v. ^ U . Aniei-en-Iarif. «»nahm» non Nnktln. digunge» dt« „achm A Uhr, Lonniag» nur Mari»nslroli» :>« von N dt« >/-> Uhr. Dt» einsziolitgr <»,wn «i Sttdrnt 3<t Pf. dt» rwkitpatttg» Z,il« ouf 2»„s»t>e 7V Pf., dt» twkhpall. SI»Nau>e>tltc l..70 M.. gamlN»I> VlachrtchlkN au« D»»»> den dt« «tnlpalt. .fett» 0ü Pf. - I» Num- mrrn nach Sonn- und Frirriog». »ihtth,,» Darts. - ituawärttft» AustrSge nur g»gen Barau«b»zahlung 2«drrtö«Ikgb!altI0Pl. Hauptgeschäftsstelle: Morienstrasie 40. -Jacherlin ab.» nur t» Llrrfctirn, rvo PUrrKale arr.tiiingrrr. vl-ebänel- ^elcisckilössctien - I_a§er bleibt unüberirofken! IlülistilüWtelliiüil kmil Mter ?rs^sr Strssse. /<uss1sllun8 von Wsi-Ksn sliemsli^ef Lciiülei- i-lsk-mann pfslls veranstaltet ru Östren seines bv. Qeburtslages. VnkTnv»p«n lMniiiie llnmlil docd „Er »«deileii io lieolniio» o. oo»I. k II Uoeoo Uoirf ümeMr. 20. t UvllVIU Vll. M, vigfe. mMMllirli dillige Arin. " » "«-»V ^ » n-.»«..! Aüv eiNgs Lefsv am Sonntag morgen. Die Finanzdeputation ^ der Zweiten Kammer bat Mer die Staatscisenbahncn einen umfangreichen Be richt erstattet. Die Erträgnisse des Wchrbcitrages werden setzt so hoch geschätzt, das, mit einem lkeberschnß von -'00 Millionen Mark gerechnet wird. Das preußische Handelsministerium ließ den beteiligten Reichsressorts und Ministerien neue Borschläge über die Regelung des Zugabe Wesens zugehen. Ein Verband der Krankenkassen für selb ständige Handwerker soll in der zweiten Hälfte des Mai in Köln gegründet werden. Die Eröffnung der U n t v e r s i t ä t F ra n k fn r t a. M. findet, voraussichtlich in Gegenwart des Kaisers, am 14. Oktober statt. Die Verbandsvcrsammlung des Verbandes Groh- Berlin beschloß den Ankauf von -1000V Morgen fiska lischen Forstes zum Preise von 50 Millionen Mark. DaS schwedische M a r i n em i n i stcr i u m erhielt Wiederholt Nachrichten über den heimlichen Aufenthalt rus sischer Kriegsschiffe in den schwedischen Gewässern. Die Amerikaner haben bisher nur in Veracruz Truppen gelandet, die übrigen Teile der Küste werden lediglich blockiert. Die-Vertreter der Union, der mexikanischen Regierung und -er Rebellen Haben einen Waffcnstillstand abge schlossen. Die Laste im Ausruhrgebiet von Colorado hat sich berschlimmert: der Vermittlungsversuch der Regie rung gilt als gescheitert. Aetteransage der amtl. sächs. La »des weiter warte: ordwinde, meist heiter, tagSiibcr warm, nachts kalt bis zu rost: vorwiegend trocken. Berk« oder Hamburg? Der Kolonialgerichtshos ist beim Durchlaufe» des gesetzgeberischen Instanzenzugcs auf eine Schwierigkeit »estoßen, die noch nicht behoben werden konnte und die in einer Meinungsverschiedenheit zwischen Regierung und Neichstagskommission über den Sitz der neuen Einrichtung »urzelt. Bon juristischer Seite war die Ansicht vertreten «prüen, daß es sich empfehlen würde, den Kolonialgerichts hof im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dem Neichsgcricht anzuglicdern. Diesen Vorschlag begrün deten seine Befürworter mit dem Hinweise auf die Unzu träglichkeiten, die jetzt schon durch das Ncbeneinanüer- öestehen zweier höchster Gerichtshöfe, deS Reichsgerichts »nd des Reichsmilitärgcrichts, erzeugt werden. Das zivile Strafgesetzbuch gilt bekanntlich auch für nichtmilttärische Vergehen von Militärpersonen, und es läßt sich daher nicht ganz vermeiden, daß in der Auslegung und Anwendung der Strafgesetze seitens der beiden Gerichtshöfe Abweichun gen Vorkommen, welche den einheitlichen Charakter der Rechtsprechung durchbrechen. Wird nun noch ein dritter völlig selbständiger Gerichtshof zur Erledigung der kolo nialen Rechtsfragen geschaffen, so glaubt man in juristi schen Kreisen vielfach, befürchten zu müssen, daß die Wider sprüche in den von der SnruchpraxiS der höchsten Gerichts höfe ausgestellten leitenden Rcchtsgrundsätzen noch ver mehrt werden, während es doch geboten sei, auch die Kolonialrechtspflege in möglichster Uebereinstimmung mit unserer heimischen Rechtspflege zu erhalten. Die An- glieöerung des Kolonialgerichtshofes an das Reichsgericht hatte nach einer ebenfalls von juristischer Seite geäußerten Meinung auch noch den besonderen Vorteil gehabt, daß da durch der Ueberlastung des Reichsgerichts abgehvlfe« wäre.- denn da der neue 'Gerichtshof in den ersten Jahren seiner Tätigkeit voraussichtlich nicht voll beschäftigt werden dürfte, so hätten seine Mitglieder Zeit und Gelegenheit gehabt, sich nebenbei der Erledigung der rückständigen Sachen am Reichsgericht zu widmen. Die Verbindung des Kolonialgerichtshofes mit dem Reichsgericht fand aber in weiteren Kreisen keine Unter stützung, und die Regierung nahm in ihrer Vorlage als Sitz des neuen Gerichtes die Ncichshanptstadt aus. An den amtlichen Stellen hatte man offenbar mit der Möglichkeit, daß ein anderer Platz in Betracht kommen könnte, gar nich'. ernstlich gerechnet, und so erklärt es sich, daß der von d»r RetchstagSkom Mission gefaßte Beschluß, den Kolo nialgerichtshof nach Hamburg zu verlegen, ungefähr wi eine Bombe einschlug und mit allen Zeichen des Mißmutes ausgenommen wurde. Die Kommission lieb sich aber ">rcl das offizielle und offiziöse Mißvergnügen nicht beirren sondern wiederholte in zweiter Lejnng mit 1ü gegen 3 Stimmen den Beschluß der ersten Lesung, wonach Ham burg zum Sitz des Kolonialgerichtshofes bestimmt wird. Die Lage ist nun so, daß Preußen entschlossen sein soll, der Vorlage über die Errichtung eines Kolonialgerichtshofes im Bun-csrat nur unter der Bedingung znzustimmcn, daß es bei Berlin als Sitz -es Gerichtshofes sein Bewenden hat. Sollte die preußische Negierung ihre Stimmen im BnndeSrat wirklich in solcher Art in die Wagschalc werfen, so wäre damit unzweifelhaft Hamburg abgetan und zugleich, falls der Reichstag in diesem Punkte festblicbe, das Schick sal der Vorlage überhaupt besiegelt; denn daß die übrigen Bundesstaaten Preußen aus solchem Anlaß überstimmen könnten, ist ganz ausgeschlossen. Ein negativer Ausgang würde aber für die wichtigen kolonialen Interessen, die sich von einer einheitlichen Rechtsprechung eine erhebliche För derung versprechen dürfen, eine so offensichtliche Schädigung bedeuten, daß die Frage, ob der Gegensatz Hainburg-Bcrlin tatsächlich unüberbrückbar ist, eine gründliche unparteiische Prüfung verdient. Die Negierung kann in dem vorliegenden Falle be sondere zwingende Gründe für ihren Standpunkt überhaupt nicht ins Feld führcät. Sie handelt einfach aus dem Be streben heraus, die bereits in Berlin bestehende Zentrali sation der Reichsbehörden noch weiter zu verstärken, und läßt sich wohl auch unwillkürlich von einem gewissen preußischen Lokatzratriotismus leiten, der eine so bedeutsame neue Be hörde gern für die preußische Landeshauptstadt in Anspruch nehmen möchte. Demgegenüber wird man der Reichstags- kommission zubilligen müssen, daß sie ohne alle Nebenrück sichten hier lediglich die natürlichen Interessen der Kolonien selbst und damit auch des Reiches zu wahren sucht, wenn sic den Kolonialgerichtshof dahin verlegt wissen will, wo seine Mitglieder in beständiger Fühlung mit dem Leben und Treiben des überseeischen Verkehrs sich befinden, und wo sie regen persönlichen Verkehr mit den sachkundigen Pio nieren des Hanseatentums pflegen können. Dazu kommt, das; die höchste haurburgischc Rechtsprechung, wie sie jetzt in dem gemeinsamen hanseatischen OberlandeSgericht ver körpert ist, hervorragendes Ansehen genießt und sicherlich auf die Richter des Kolonialgcrichts fortgesetzt anregend, be fruchtend und vorbildlich wirken würde. Diese Erwägungen sind für die Neichstagskommission so überzeugend gewesen, daß sie auf ihrem Beschluß auch in zweiter Lesung stehen ge blieben ist, und nach der ganzen Stimmung zn urteilen, die im Reichstage herrscht, wird aller Voraussicht nach das Plenum sich die Auffassung der Kommission zu eigen machen. Wenn die Regierung sich nochmals die Frage vorlcgt, wo die günstigsten Voraussetzungen für eine gedeihliche Wirksamkeit deS Kolonialgerichtshofes gegeben sind, so wird sie nicht umhin können, der Reichstagskommissivn in der Wahl Hamburgs als Sitz des Gerichtshofes recht zu geben. Wieviel Sinn und Verständnis in Hamburg für Sen Kolonialgerichtshof vorhanden ist. beweist u. a.- die Tatsache, daß die gesamten Mittel für den Bau des Ge- richtögcbäudcs durch die Opferwilligkeit patriotischer Kreise der alten Hansestadt bereits gesichert sind. Um so weniger wäre es verständlich, wenn die Regierung ohne zwingende Not aus ihrer Vorliebe für Berlin einen Konsltktssall machen und einem Neichstagsbcschluß auf die Festlegung Hamburgs als Sitz des Kolonialgerichtshofes ein unerbitt liches Unannehmbar entgegensetzen wollte. Das läge weder im Interesse der Sache, »och wäre es der Autorität der Negierung förderlich. Ein Unannehmbar sollte von amtlicher Seite überhaupt nur ausgesprochen werden, wenn der offizielle Standpunkt sachlich ganz unangreifbar ist und durch die nncrschttttcrliche Uebcrzcngung gestützt wird, das; das öffentliche Wohl eine andere Lösung schlechterdings nicht vertrügt. Hier aber sichen der Neichstagskommission bei ihrer Entscheidung die besseren sachliche» Gründe zur Seite, und die Regierung sollte deshalb davon absehen, das schwere Geschütz der unversöhnlichen Ablehnung aufzu- sahren. Wenn schon seinerzeit bei dem Kampfe um den Sitz des RcichSgertchtS, der die Gemüter, wie die Aeltcren sich noch entsinnen werden, ganz gewaltig erhitzte, selbst der eiserne Reichskanzler schließlich nachgab und der Ver legung nach Leipzig zusttmmte, um nicht das ganze große Werk zu gefährden, um wieviel mehr liegt dann jetzt für die Berliner Regierung Anlaß dazu vor. die Dinge nicht auf des Messers Schneide zu stellen! Man darf getrost bchanptcn. daß Hamburg für den Kolonial, zerichtshof den natürlichen Wurzelboden Ulöet. und wenn die Regierung sich in Würdigung der gc- amten Verhältnisse ebenfalls aus diesen Standpunkt stellt und sich znm Entgegenkommen entschließt, so wird sie sich den Dank aller patriotischen Kreise verdienen, die diese dem parteipolitischen Getriebe entrückte Frage allein nach de» ausschlaggebenden sachlichen Gesichtspunkten entschieden sehen möchten. Drahtmeldungen vom L. Mai. Aus dem Reichstage. Ein bürgerliches Kompromiß über die Kvnkurrcnzklauscl. Berlin. lPriv.-Tel.i Zur zweiten Lesung des Kon- k n r r e n z k l a u s c l g e s e tz e s ist dem Reichstag von kon servativen, nationalliberalen, freisinnigen und Zentrums- Abgeordnctcu für das Plenum ein Kvmpromis,- an trag gestellt worden, der dahin geht: Das Kvnkurrenz- tlausel-Vcrbot soll nichtig sein, wenn das Gehalt des Ge hilfen den Betrag von 1500 Marl nicht übersteigt. Tic Kommission hatte 1800 Mark beschlossen. Die Regierung erklärte damals, über die Summe von 1M0 Mark nicht htnausgehen zu können. 8 75c soll lauten: Hat der Gehilfe für den Fall, daß er die in der Vereinbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe versprochen, io kann der Prinzipal Ansprüche nur nach Maßgabe der Vor schriften des 8 310 des B. G.-B. geltend machen. Die Bor- schrMcn des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herab setzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt. Ist die Verbindlichkeit der Verein barung nicht davon abhängig, daß sich der Prinzipal zur Zahlung einer Entschädigung an den Gehilfen verpslichtct, so kann der Prinzipal, wenn sich der Gehilfe einer Ver tragsstrafe unterworfen hat. nur die verwirkte Strafe ver lange». Der Anspruch aus Erfüllung oder aus Ersatz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen. Auch hier hat man die Vorlage wieder hergestcllt. Nach dem Kompromißantrag soll das Gesetz am 1. Oktober d. I. in Kraft trete». Eine kurze Anfrage. Berlin. (Priv.-Tel.) Tie Abgeordneten M e d i n g und Behrens haben im Reichstage folgende Anfrage ein gebracht: Gemäß 8 -00 der Ncichsversichcrnngsordnung cni steht für die Versichernngspflichtigen der Anspruch aus Rcgelleistungcn der Krankenkasse mit ihrer Mitglied schaft. Tie Mitgliedschaft Versichernngspflichtigcr beginnt mit dem Tage des Eintritts in die versichcrungspstichtige Beschäftigung. Zu de» Regellcistungen der Krantenlane gehört auch das Wochengeld. Allerdings loll dieses nur solchen Wöchnerinnen gewährt werden, die im letzten Jahre vor der Niederkunft mindestens sechs Monate hindurch ans Grund der Reichsvcrsicherung oder bei einer Knappfchaits- krankenkasse gegen Krankheit versichert gewesen sind. Diele Vorschrift kann aber doch nicht für solche Wöchnerinnen angewendcl werden, die erst mit Inkras»lretcn des zweiten Buches der Rcichsvcrsichcrungsordnnng <1. Januar Ittlit vcrstchcrungsvflichiig geworden sind. Cs gibt aber Kranken lassen und Bersichcrungsbchörden, die solchen Wöchnerin nen, die am 1. Januar d. I. versichcrungSpslilbtig wurden, das Wochengeld mit der Begründung verweigern, daß sic noch nicht sechs Monate der Krankenlasse angehvrcn. Da eine derartige Handhabung der Reichsversichernngs- ordnung unserer Auffassung nach diesem Gesetz nicht ent spricht, so richten wir die Anfrage an den Reichslqnzler. ob er eine derartige Interpretation des Gesetzes für richtig hält. Die Union und Mexiko. Der Waffenstillstand. Washington. Wie der Konsul der Vereinigten Ltaalen ans Vcraernz meldet, sind die Fremden in Guanasnaio, darunter einige englische und dänische Familien, wohl behalten. Nach einem Telegramm ans der Stadt Mexiko hat die Negierung die Einstellung der Feindseligkeiten wäh rend der Vermittlung besohlen. Das Abkommen über den W a f f e n st i l l st a n d ist von den Vertretern der Vereinigten Ltaatcn, der Bnndcstrnppcn und der Rebellen unterzeichnet worden. Die Amerikaner in Vcraernz. Newyork. sPriv.-Tel.i Vorgestern nacht sollen amen« lanische Schildwachcn in Veraeruz rücklings erschossen und 20 der Tat verdächtige Mexikaner daraufhin füsi liert worden sei». Bisher habe» die Amerikaner »nr in Veraeruz Truppen gelandet. Tie übrigen Teile der ttüste werden nur blockiert. Der neue mexikanische Außenminister. Washington. Der spanische Bvtschastcr ist benachnchügt worden, daß Estcban Ruiz im Kabinett Huertas a» Stelle von Nojas zum Minister des Auswärtigen ernannt worden ist. , Der „Reichsanzciger" zum Tode des Grasen Lehudorjs. Berlin. (Priv.-Tel.j Ter „R c i ch s a n z e i g e r" wid met dem verstorbenen Obcrlandstallmcister a. T. Wirtlichen Geheimen Rat Graf Georg v. Lchndorss einen Nach ruf, in dem cs heißt: Mit dem Grasen Lehndorfs ist der Mann dahingcgangcn, der der preußischen LandcSpserde- zncht fast ein Mcnschcnalter hindurch die Bahn gewiesen hat. Mit Leib und Seele bei seiner vornehmsten Ausgabe, der Sorge für den Bedarf des Heeres an triegsblauchbaien Ncinoiitcn, hat er trotz aller Schwierigkeiten den Forde-. ningcn der nenzcitlichcn Landwirlschaft Rechnung getragen.
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