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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 15.05.1925
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1925-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19250515027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1925051502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19250515
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1925051502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1925
- Monat1925-05
- Tag1925-05-15
- Monat1925-05
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Ae neuen Auswertungsrichtlinien. Englisch-französische Unstimmigkeiten über -ie Form -er Enlwasfnungsbe-ingungen. Die Reichsbahn -emenliert -ie Absicht -es Eisenbahnerabbaues. - Neue Aepräsentationsbesuche beim Reichspräsidenten. Das Auswertungskompromih vor dem Reichsrar. Berlin, 15. Mai. lieber Sie Aufmertu-ngsrichtlinien, aus denen wir bereits in der Morgenausgabe verschiedenes ver öffentlichen konnten, haben die hinter der Ncichsregierung hohe «den Reichstagssraktionen untereinander und mit der Reichsregierung für die Beratung der Aufivcrtungsgesetze folgendes vereinbart: 1. Der Ausmcrtungsbetrag l8 2 des Anfwertungsgcseh- entwürfest wird für alle Hypotheken und andere dingliche Rechte auf 25 v. H. erlwbt. 2. Der Anfwertungsbetrag von 25 v. H. ist ohne Unter scheidung zwischen Auswertung und Zusatzanswertung cin- hettlich an der alten Nangskelle des alten Rechts einzutragcn. Sviveit der »ach dem Verhältnis des berichtigte» Wehr- bcttragslvcrtes zum gegenwärtigen Grundstücksivert herab gesetzte Gvldmarkbctrag der ersten Hypolhek deren Aus- ivcrtungsbctrag übersteigt, ist dem Eigentümer eine Eigen- t ü m e r g r u n d s ch u l d vvrznbchaltcn. Der sttaug der neu- eingetragenen Reichsmarkhypvthekeu, Feingold-, Roggen reuten- und anderen wertbeständigen Hypotheken bleibt ge wahrt. 3. Bezüglich der Verzinsung verbleibt cS bei der Re gierungsvorlage. 4 Der Ritckwirkungotermin wird bis znm 15. Juni 1822 zurückvcrlcgt. Dabei ist die Härteklauscl zweekentsprechcnd zu erweitern. Bei der Rückwirkung findet die Aufwertung nicht nur znr Hälfte, sondern in voller Höhe des Auf- >v e r t u u g S b e t r a g c s statt. 5. Der AusivertungSsatz der Jndnstricobligationen wird für Altbesitzer, d. h. für Personen, die bereits am I. Juli >020 .Inhaber der Obligat innen waren, um 1i> Prozent aus 25 Pro zent erhöht. Die Erhöhung des Aufwertungsbelrages um m Prozent N'ird in der norm von Hs c IIII st s ch e i II e » ge währt, die folgende Rechte haben: Nachdem vom Reingewinn zunächst ein iklctrag von 0 Prozent an die Aktionäre als Dividende auSgeschüttct ist, wird der diesen Betrag über steigende Reingewinn in folgender Weise verteilt: Bei jedem Prozent Ucberdividendc auf die Aktien müssen zwei Prozent ans die Gcnustschcinc verwandt werden, bis zu einem Höchst- letrage von 0 Prozent des Betrages, auf den die Gcniistscheinc lauten. Bon den ans die Hlenustscheinc entfallenden Beträgen werden Ausschüttungen aus die Genustscheinc in Höhe der alten .Zinssätze der Obligationen gemacht. Der verbleibende Rest wird zu Auslosungen zu pari verwandt, die mindestens jedes zweite Jahr erfolgen müssen. Die erhöhte Auswertung kommt auch den Altbesitzern zugute, deren Obli gationen nach dem 11. Februar 1021 cingclöst worden sind. Im übrigen findet eine Rückwirkung bei der Aufwertung von In dustrie obligationen nicht statt. 6. Entsprechend der Höherauswcrtuug der Hypotheken aus 25. v. H. erhöht sich auch daS im 8 12 Abis. I des Entwurfs vor gesehene Mast für die Aufwertung anderer VermögcnS- airlagen aus 25 v. H. 7. Die Anleihen des Reiches werden durch eine neue An leihe zum Latz von 5 v. H. abgelöst. Der Teil der Ablösungs- anlcihc, welcher gegen Markanlcihen alten Besitzes anSgcgcben ist. wird durch Auslosung zum doppelte n N c n n - betrage kan «teste des einfachen) zuzüglich 5. v. H. oeS Auslosungsbetrages für jedes Jahr seit dem Beginn der Aus losung getilgt. Diese Tilgung soll innerhalb 30 Jahren lstatt 40 Jahren) durchgcführt werden, sofern das Ergebnis der schwebenden Verhandlungen über die Steuerreform, den Finanzausgleich und den Reichshaushalt dies nicht unmöglich macht. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Anleihc- rcnte fällt fort. Die Vorzugsrcnte für die bedürftigen An- leihcbesitzer bleibt liestchcn. 8. Die Markanlcihen der Länder werden in dergleichcn Weise behandelt, wie die Anleihen des Reiches. 0. Die Markanlcihen der Gemeinden und Gcmcindc- vcrbändc werden durch neue Anleihen zum Satze von 5 v. H. abgclöst. Ter Teil der AblösungSanlcihcu, welcher gegen Markauleihcn alten Besitzes auSgegcben ist, wird durch A u s- losung nicht zum einfachen, sondern zum 2)4 fachen Nennbeträge zuzüglich 5 v. H. des Auslosungsbctragcs für jedes Jahr seit dem Beginn der Auslosung getilgt. Die Tilgungöbnuer beträgt nach näherer Festsetzung der Obersten Landesbehörde 20 bis 30 Jahre. Die Gcmeindcaufsichtsbehörde kann einen Treuhänder zur Wahrnehmung der Interessen der Anleihegläubiger bestellen. Auf Antrag der Gemeinde oder eines Anleihegläubigers oder des Treuhänders ist der feste N ü ck z a h l u n g s - betrag bis ans 25 v. H. des 'Nennbetrages der abzulöscndcn Markauleihen zu erhöhen, sofern dies dem Anleiheschnlducr nach seiner finanziellen Lcistungssähigkcit und unter Berück sichtigung seiner öffentlichen Ausgaben zugemutet werden kann. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die von der Obersten LandcSbehördc zn bestimmende Stelle. Gegen deren Entscheidung ist die Beschwerde an eine von der Obersten Landcsbehörde zn bestimmende Bcschlustbehördc innerhalb einer Frist von einem Monat zulässig, lieber die Unterschei dung zwischen Gemeindeanlcihcn alten und neuen Besitzes Bestimmungen zu treffen, bleibt den Ländern Vorbehalten. An dem Auswertungskompromih sind beteiligt die Dcutschuationalcn, die Deutsche Volkspartci. das Zentrum, die Bayrische Volkspartci und die Wirtschaftliche Vereini gung, alio eine Gruppe von 202 Abgeordneten, die im Reichs tage 15 Mandate über die absolute Mehrheit haben. DasKom- promist ist noch gestern nachmittag dem Rcichsrat zur Kennt nis gegeben worden, nachdem zwischen den Fraktionsführern und der Neichsrcgicruug bereits Ucbcreiiistinimnng geschaffen war. Was insbesondere die Aufwertung der Anleihen be trifft, so halten die Richtlinien zwar grundsätzlich an dem Satze von 5 Prozent fest, durch die Auslosung kann aber für die Altbesitzcr ein Satz von 10 Prozent erreicht werden. Anders liegt es bei den K o m m u n a l a n l c i h c n . wo zunächst ebenfalls eine grundsätzliche Aufwertung von 5 Prozent gilt, darüber hinaus aber durch das bekannte Prämiensysrem Zu schläge von 7.5 bis 20 Prozent erzielt werden können, so dast die gesamte Aufwertung auf 12,5 bis 25 Prozent steigen kann. Bei besonders gutsituierten Hstüiieindcn kann ans Antrag ein Treuhänder eingesetzt werden, der darüber zn befinden hat, welche Auswertung zwischen den >2.5 und den 25 Prozent cintrcten soll. Die Angelegenheit soll möglichst schnell er ledigt werden und insbesondere sollen die Bestimmungen über die verschiedene Aufwertung der Kvmmnnalanleihcn für jeden einzelnen Fall möglichst binnen vier Wochen nach Jn- sctzunq des Gesetzes durchgcführt werden. * Berlin. 15. Mai. Das Kompromist -er Regierungs parteien in -er AufwcrtungSfrage hat noch gestern abend die offizielle Zustimmung der Reichsregicrung gesunde». Die Sitzung des Kabinetts dauerte nur 20 Minuten Die Abstimmung im Rcichsrat soll möglichst bis Mon tag kommender Woche erfolgen. Heute wird Fiiiauzministcr v. Schliebcn -cm Ausschuß eine Erklärung abgeben. Vorher wird die demokratische Partei ihre Stellungnahme zn den neuen Answcrtungsgesctzen beschlichen. Kein Datum für die Räumung Kölns. Noch einige Unstimmigkeiten. ID >i r ch F u n k 1 p r u ch.I London. 15. Mai. Der diplomatische Berichterstatter des „Daily Telegraph" schreibt: Ter französische Bot schafter stattete gestern dem Foreign Office einen Besuch ab »nd wird heut-e wiederum eine Unterredung mit E h a in b e r- lain haben. Lein gestriger Besuch stand vermutlich mit den interalliierten Besprechungen über die Frage der deutschen Abrüstung und möglicherweise auch mit der formelle» llcbcrmittlung der von Briand geplante» Antwort auf den S i ch c r h e i t s v o r s ch l a g a» die britische Regierung im Ziisanimcnhang. Es Ist nicht wahrscheinlich, dast die Botschaster- konferenz schon heute in der Lage sein wird, die alliierte Ab- riistungsnotc weiter zn bearbeiten, da der von Briand ver fasste Entwurf gewisse Lätze enthält, die eingehender Auf klärung bedürfen. Es wird also noch einen oder zwei Tage dauern, bis die allerdings nicht sehr wichtige Differenz ge regelt sein wird. In ihrer endgültigen Fällung werde die alliierte Note kein genaues Datum für die Räumung Kölns enthalten. Dieses wird allein von der Beseitigung der Deutschland zur Last gelegten Vcrstöste abhängen. lW T B.) Derlaqunq der Dolschafler-Konferenz. lE l g n c r D r a li I b c r i ch t der „Dresdner A a ch r i ch t c >i".I Paris, 15. Mai. In den späten Nachtstunden ist die für beute angesetzte Sitzung der B o t s ch a f t c r k o u f c r c n z. in dec der Text der an Deutschland zu richtenden Note scst- igclegt werden sollte. im letzten Augenblick vertagt worden. Die entscheidende Sitzung der Bvtschaftcrkonfcrenz soll nunmehr am Dienstag oder Mittwoch der kommenden Woche stattfindcn. Wie in gut unterrichteten Kreisen erklärt wird, ist diese neue Verzögerung aus die Tatsache zurück- zusühreu, dast das Foreign Office und das War-Office bis her noch nicht vollständig mit der Prüfung der letzten fran zösischen Vorschläge fertig geworden sind, die der Londoner Regierung nach dem letzten französischen Ministerrat vom vergangenen Dienstag übermittelt worden waren. Man erklärt, dast zwischen London und Paris völliaco Ein verständnis besteht hinsichtlich der Lifte der deutschen Verschlungen und der Liste der Deutschland anszncrlcgenden zusätzlichen Entwassnungsbcstimmungcn. sowie schlicsstich der Feststellung, dast Köln erst nach Erfüllung der Entmassnnngs- bestimmuugcn geräumt werden kann und geräumt werden wird. Die Meinungsverschiedenheiten. die noch zwischen Paris und London bestehen, sollen sich nach Pariser Mitteilungen in der Hauptsache daraus beziehen, welche Form man den Deutschland aiifznerlcacndcn E n t- w a s s n u n a S b e st t m in nngcn geben soll. Anderseits wird von halbamtlicher französischer Seite gemeldet, dast der französische Aut iv o r t e n t w u r f auf die deutschen Stchecheitsvvrschläge nickst nur den Re gierungen von Londvn. Brüssel, Rom und Tokio, sondern auch den Regierungen derjenigen Mächte zngcaangcn sei, mit denen Frankreich irgendwelche Sondcrabkommcn ab geschlossen hat. Dolkswirlschafl und Beamte. Von Amtsgerichtsrat Dr. Eschen bach. Wie jedem bekannt ist. befindet sich das Deutsche Reich schon seit Monaten in einer ernsten W i r t s ch a f t s k r i s i s. Auf die Zeit der leichten, aber oft nur scheinbaren Jnflativns- gewinnc ist zugleich mit der Stabilisierung der Währung ein schwerer Rückschlag gefolgt. Viele mit zu geringem Kapital in der Hoffnung aus mühelosen Gewinn gegründete Indu strie- und Handelsunternehmen sind bereits am Ende ihrer Kräfte angelangt und in Konkurs geraten, anderen droht das gleiche Schicksal. Nun schadet es zwar an sich wenig, wenn die Wirtschaft sich von solchen wenig soliden Gründungen reinigt. Doch besteht die ernste Erfahr, daß auch mancher anderer Unternehmer unverschuldet in den Fall eines unzuverlässigen Kontrahenten verwickelt wird. Wesentlich schwieriger ist gegen über den Jnflationsjahren auch die wirtschaftliche Lage un'crcr heimischen Landwirtschaft geworden, die jetzt ähnlich wie In dustrie und Handel mit einer scharfen ausländischen Kon kurrenz zu kämpfen hat. die sie zu unterbieten droht. Alle WirtjchastSgruppen sind außerdem von den schweren Lasten des unglückseligen DaweS - Gutachtens bedrückt, dessen völlige Durchführung wohl ebenso unmöglich ist wie alle früheren Versuche zur Ausbeutung Deutschlands. Trvtzalledem mehren sich aber bereits die Anzeichen für eine werdende Gesundung unserer Volks wirts chast. Zunächst darf nicht übersehen werden, dast die meisten Wirtschaftszweige durch die bisherige Gesetzgebung von den srüliercn Schulden, Obligationen, Hypotheken und sonstigen langfristigen Napitallasten bis auf einen geringen Bruchteil des früheren Wertes befreit sind und dast der Sanierungsprozcst hierdurch ganz austerordciitlich erleichtert worden ist. Vor allem trifft dies auch für die Wirtschaft des Reiches als solchem, der Staaten und Gemeinden zu. Mit Genugtuung kann ferner festgestellt werden, dast bereits sehr viele Jndustrie- und Handelsunteriiehmungen in der Lage sind, gute Gewnine zu buchen oder ihren Inhabern und Aktionären recht befriedi gende Gewinnanteile und Dividenden aiiszuzahlen, so dast sich daS vielfach sehr vorsichtig in Gold umgcstellte Grundkapital oft schon hinreichend hoch verzinst. Tie neue Kapitalbildung, die von seiten der Negierung mit Recht als uncrlästlich für eine völlige Gesundung der Volkswirtschaft angesehen wird, ist wenigstens eingeleitct. Auch die Sparkasseuguthabcn haben sich ganz erheblich erhöht, als ein sicheres Zeichen dafür, dast vielfach auch der „kleine Mann" sich wieder besser zu befinden beginnt. Schließlich ist fcstzustcllen, dast sogar in manchen Bvlkskreisen ein über das einem jeden wünschenswerte Mast des Wohllebens hinausgehendes Luxusbcdürfnis lebhaft rege und befriedigt wird. Dieser im allgemeinen erfreulichen Entwicklung müssen aber zurzeit »och sehr viele Volksgenossen ferne stehen, und es läßt sich nicht leugnen, dast sie die vorstehend kurz angedcutete allmähliche Gesundung unserer Volkswirtschaft mit dem Gefühl der Bitterkeit betrachten, da sie sich hauptsächlich auf ihre Kosten vollzieht. Au diesen gcyörcn in erster Linie die unzähligen Kleinrentner, die ihr mit Flcist und oft mit Entbehrungen und Sorgen mühsam erworbenes Vermögen verloren haben und nun im Alter Not leiden. Es ist auch notwendig, immer und immer wieder zu fragen, ob dies denn so sein müsste und ob sich für sie nicht noch mehr tun ließe, als geschehen ist und geschehen soll. Zu den Leidtragen den sind aber auch die Beamten des Reiches, der Staaten und Gemeindcn zu rechnen. Jedermann erkennt an, daß es ihnen herzlich schlecht geht, und hat ein billiges Wort des Bedauerns und der Vertröstung für sie, aber durchgreifende Hilfe ist ihnen bisher noch nicht zu teil geworden. Der Grund dieser Zurücksetzung der Be. a m t e n s ch a f t liegt vor allem daran, dast sic von fast allen anderen WirtschastSkreisen als unproduktiver Ballast betrachtet werden und dast man daher glaubt, ihre finanzielle Besser stellung erst in zweiter und dritter Linie berücksichtigen zu brauchen. Selbst in Ncgierungskrcisen wird diese Meinung vertreten. Sie beruht jedoch aus einer völlig unrichtigen Be wertung der Bcamtentätigkcit. Durch das Reich, die Staaten und die Gemeinden wird das nationale Wirtschaftsleben ge regelt, belebt, gefördert und zusammengchaltcn. Die Organe, durch die dies geschieht, sind aber die Behörden jener Volks gemeinschaften mit ihren Beamten. Wenn auch oft nicht unmittelbar, so ist daher dennoch jedcrBc- a m t e z >l ni m i n d e st e n mittelbar tätiges, pro duktives Nt i t g l i e d nuscrcr Volkswirtschaft, und er gewinnt hierdurch A n s p r u ch d a r a u s. a l 8 solches berück sichtig! zu werden und seinen an gemessenen Anteil von der Besserung des nationalen Wirtschaftslebens zu erhalten. Tatsächlich liegen aber die Verhältnisse für die Masse der Beamtcnschast so, daßihrc gegenwärtige wirtschaft liche Stellung ini Rahmen der Gesamt wirt- schaft hüch st ungünstig und namentlich für die nach den unteren Besoldungsgruppen bezahlten Beamten aus die Dauer gänzlich unhaltbar ist. Wenn die Sparkassenguthaben sich ständig erhöhen, wenn in anderen Volkskreisen das frühere Wohlleben wieder Platz greift, wenn sogar Lnxusl>cdiirfnisse verschiedenster Art wieder befriedigt werden, so hat der Be amte an alledem noch keinen Anteil. Er must mit seinem kärg lichen Gehalt, der trotz erheblich gesteigerter Kosten der Lebens führung in vielen Besoldungsgruppen noch unter dein Frle- denSgehalt und in Wirklichkeit größtenteils sogar unter dem Existcnzminimuni liegt, alle seine Mittel dazu verwenden, um nur sein und seiner Angehörigen Leben fristen zu können. An den reichen Kulturgütern der Nation hat er keinen Anteil
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