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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190601041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-04
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1906
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nud Anzeiger MMM M A»rnM relegra»«.rld«ff,r SemsprechtzM -.L-seblatt- Ries«. . Nr. SV. Äer König!» Amtshauptmannschast Großenhain, des KöniA Anrtsgerichts und des SLMrachs zu Rieja ^ 3. Donnerstag, 4. Jauuar 1906, aveudS. S9. Jahrg. TaS Riejaer Tageblait erscheint jede» Tag abends nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Äierleljtihrttcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl 50 Psg-, durch unsere Triiger frei tu» Hau» I Mark öö Psg^ bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 6S Psg., durch den Briesträger frei ins Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonuemrnt» werd« angenommua AuzeigewAmeahm« für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. DM md «v-N, m» L«»g« » »»«terttch tu Ates». — «eschästsstelle: »ootha-ratz- v«. - Für dir «rdalttou vewmtwortlich: Her»«»» Schmidt t» Mesa Das Betteten der ,m Grödaer Hafen sich bildenden Eisdecke hat alljä-rlich zu Mannigfachen Uebelständen und sogar Gefährdung von Menschenleben geführt. GS wird daher hiermit das Betreten der im Hafen etwa vorhandenen Eisdecke verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 366 Ziffer 10 des ReichSstraf. Gesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet »«erden. Etter« stad für ihre Kinder verantwortlich. Die Polizeiorgane haben die genaue Befolgung dieser Anordnung zu überwachen und Uebertretungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Meißen, am 30. Dezember 1905. Königliche Amlshauptmauuschaft Mettzen als Elbstromamt. In das Güterrechtsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist auf Seite 35, den Möbelfabrikanten Richard Hermann Otto Elatz in Riesa und dessen Ehefrau Marie Elsa geb. Riedel betreffend, eingetragen worden: Durch Vertrag vom 2. Januar 1906 ist die Verwaltung und Nutznießung des Ehemannes am gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen. Riesa, am 4. Jauuar 1906. Königliches Amtsgericht. Folgende im Grundbuche für Weida auf die Namen Friedrich Wilhelm Mechel .und Friedrich Wilhelm Ktetzlich eingetragenen Grundstücke sollen am 26. Ae-rnar 19V6 — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 272, nach dem Flurbuche 3,1 Ar groß, auf 8200 M. — Pfg. geschätzt — (Termin nachmittag« */,3 Uhr) —; ein unvollendetes Wohnhaus im OrtS- teile Neuwetda. Nr. 300 deS Flurbuchs. 2. Blatt 271, nach dem Flurbuche 3,4 Ar groß, auf 9000 M. — Pfg. geschätzt — (Termin nachmittag« 4 Uhr) —; ein unvollendete« Wohnhaus im OrtS- teile Neuweida. Nr. 299 de« Flurbuchs. Die Einficht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund- »stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung au« den Grundstücken find, soweit sie zur Zeit der Ein tragung deS am 5. Dezember 1905 verlautbarten VerstetgerungsoermerkeS au« dem »Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im LersteigerungStermine vor der Auf- fvrderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung deS Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der VerstetgerungS- erlös an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 2. Januar 1906. Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des GasthofSbesttzerS Christian Christoph Heinrich Wagner in Bobersen ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- Walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver teilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren BermögenSstücke der Schlusstermin auf den L. Februar 1S«6, nachmittags 3 Uhr bestimmt worden. Riesa, den 3. Januar 1906. Königliche» Amtsgericht. Bei den städtischen Kanzleien findet am letzte« Werktage jeder Woche durch gehende Geschäftszeit derart statt, daß sie von früh 8 Ahr bi« nachmittags 3 Uhr ununterbrochen geöffnet sind. Die Stadlkaffe, die Steuereinnahme und daS Einwohnermeldeamt find an diesen Tagen bis nachmittags 1 Uhr, die Sparkasse bis nachmittag« 2 Uhr für da« Publikum geöffnet. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Januar 1906. Freibank Riesa. Morgen Freitag, dett ö. Januar ds«. Ihrs., von vormittags K Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof da« Fletsch dreier Schweine, gekocht, zum Preise von 50 Pfg. pro */, tcg zum Verkauf. Riesa, den 4. Januar 1906. Die Direktion des ftüdt. SchlachthofeS. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 4. Januar 1906 —88 Die Tage haben schon wieder etwa« .zugeno m m e n, wenn auch nur wenig. Eine alte Bauern regel sagt: Am NeujahrStag ist der Tag um einen Hahnen schrei, am Dreikönigktag um einen Hirschsprung, am Se bastian (20. Januar) um ei« ganze Stunde länger, allein Mchtmeß (2. Februar) merkt man erst etwas davon. Die» Hat seinen Grund darin, daß trübe Winter tage überhaupt au sich den Tag verkürzen. Dann stimmen auch unsere Uhren nicht genau mit dem Sonnengaug. Die Uhr zeigt 'die Stunde mathematisch genau, der astronomische Lag ist ^aber ein anderer. Nur an 4 Tagen im Jahre, am 14. April, 14. Juni, 31. August und 23. Dezember stimmt unsere Uhr annähernd mit der Sonnenuhr überein. Am 11. Januar erreicht z. B. die Sonne erst um 12 Uhr ihren höchsten Stand und wir halten den Vormittag für kürzer. — Gestern mihtag passierte ein Sonderzug mit einer «Wchl böhmischer Auswanderer den hiesigen Bahnhof. Der Zugl ging zlunLchffts nachl Leipzig. — Die sächsischen Gewerbekammern hatten kürzlich chur Ausführung von Beschlüssen deS 5. Deutschen Hand werk«- Und Gewerbekammertage« die sächsische Regierung «sucht, eine Abänderung de« Gesetze« über die Verhält nisse der Zivilstaat«diener vom 3. Juni 1876 zum Zwecke «tu« wettere« Beschränkung der Beteiligung üffent- ticher Beamter an Konsumvereinen und an deren Erwerb«gesellschasten in die weg« zu letten; zugleich Hatten fi« darum gebeten, daß sämtliche Staawbehörden angewiesen werden möchten, den Konsumvereinen und Kon- sumanstalten gegenüber an dem Grundsätze strengster Neu tralität sestzuhalten und ein« amtlche Unterstützung der- artiger Veranstaltungen, sei e« in sachlich«, sei e« in per sönlicher Hinsicht, zu unterlassen. Hinauf find die Ge- iwerbekammern von der sächsischen Regierung folgendermaßen ibeschtideu worden: Wa« zunächst da« letzte Gesuch anlange, 's» werde damit nicht« angeregt, wa« nicht schon einem fett läng«« Zett von d« sächsischen Regierung geübten Grund satz entspreche. Denn die Regierung habe bereit« seit Jahren leben sich bietenden Anlaß benutzt, die ihr unterstellten Staatsbehörden darauf hinzuweisen, daß gegenüber den Bestrebungen zur Gründung von Beamten-Einkaufs- und Konsumvereinen völlige Neutralität zu beobachten und der Wettbewerb von Konsumvereineu gegen den Kaufmanns- stand und daS Kleingewerbe weder mittelbar noch un mittelbar zu begünstigen sei. Insbesondere sei der Ver wendung eines Teiles der Amtszeit von Staatsbeamten zur Erledigung von VereinSgeschäftrn oder der Gestattung der Mitbenutzung oder, der billigen Vermietung von Dienst - räumen für Vereinszwecke ausdrücklich entgegengetreten und das soziale und wirtschaftliche Interesse an der Erhaltung! eine« leistungsfähigen Kleingewerbes betont worden. Auf, die Einhaltung solcher Grundsätze werde auch künftig ge achtet werden. Wa« sodann die beantragte Gesetzesänder ung anlange, so sei darauf hinzuweisen, daß die in betracht kommenden Bestimmungen deS sächsischen Gesetzes in der Hauptsache gleichlautend seien mit denen deS Reichsgesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der ReichLbeamten vom 31. März 1873. Diese Uebereinstimmung veranlasse die Regierung, zunächst abzuwarten, welche Aufnahme die ve- schlüfle de« Handwerks- und Gewerbekammertages über die Abänderung des ReichSbeamtengesetzeS bet der Reichs regierung, beziehungsweise dem BundeSrate finden würden, und ob hiernach die erbetene Erweiterung der Vorschriften in 8 16 de« ReichSgesetzeS zur Verwirklichung gelangen werde. Im übrigen gedenke die Regierung von dem in 8 2 deS Landesgesetze« festgesetzten Vorbehalte der vor gängigen Genehmigung zur Uebernahme einer Beschäftigung oder einer Stelle im Vorstände, ArtvaltungS- od« Auf- sichtSrate ein« LrwerbSgesellschaft seilen« «ine« Staat«- diener« wie seither so auch künftig in vorsichtigster Weise und nur in ganz besonder« gearteten Fällen Gebrauch zu machen. — Au» Anlaß eine« besonderen Falle« hat da« säch sische Ministerium de« Innern durch eine kürzlich erschienene Verordnung entschieden, daß e« nicht angängig sei, die Be rechtigung zur Annahme eine« bestimmten Familien namen« «in- für allemal mit einem dem Gesetze üb« Familtenanwartschaften unterliegenden Grundbesitze zu ver knüpfen, e« trag« daher Bedenken, dem Anträge im vor liegenden Falle ftattzugeben, im voraus dem jeweiligen Br- sttzer der errichteten Famtlienanwartschast die Berechtigung einzuräumen, seinem Familiennamen den Namen der Fa milienanwartschaft hinzuzufügen. Die« würde dadurch möglich werden, daß nach eingetretenem Besitzwechsel dem neuen AnwartschaftSbesttzer auf besonderes Ansuchen die entsprechende Namensbeilegung genehmigt werde. Die Er teilung dieser Genehmigung unter Beschränkung auf die Person könne für den einzelnen Fall in Aussicht gestellt werden. — Tie Legitimationslftrten zur freien Fahrt auf den Linien der sächsischen Staatsbahnen für die Mitglieder der Ständeversammlung' berechtigen nach einer neuen Ver ordnung ohne Förmlichkeit zur beliebigen Fahrtunterbre chung. Tie Abgeordneten brauchen sich nicht/ wie düs übrige reisende Publikums die Fahrtunterbrechung beson ders bescheinigen M lassen. — Feldposten aus Afribr werden im' Januar im ganzen vier erwartet. Tie erste trifft voraussichtlich am 7. beim Marinepostbureau in Berlin ein- Sie hatSwavop- mund am 17. Tezember mit dem ReichKposKstmpfer auf seiner Heimreise verlassen und trifft dies« Tage in Ham burg ein. Tie zweite Feldpost kiomint am 14- Jauuar nach Berlin. Sie ist ach 19 Dezember vom Schutzgebiet abgegangen. Ter Wörmann-Dampfer „<Kmard Bohlen" hatte sie zunächst nach Kapstadt gebracht. Tort wurde sie vom englischen Dampfer nach Southampton übernom men, wo sie am 13. sintrifft- Tie dritte Feldpost im Januar kommt schon zwei Tage später, am 16., in Ber lin an, ist aber zwei Tage früher, ach 17. Dezember, von Swabopmund abgegangen. Sie benutzt den Dampfer der Swabopnrund-HaupÜinie von Wörmann, der am 17. Tezember SwaZopmUnd verlassen hat," um am 15. Ja nuar in Hamburg einzlutreffen. Die letzte Feldpost im Januar dnNmt am 28. in Berlin an- Sie wird befördert mit der Swakopntund-Linie II von Wörmann. Ter fäl lige Dampfer Vieser Linie verläßt Swavopntund am 4. Januar und ist aM 27. in Hamburg fällig- Soweit die Feldpost deutsche Dampfer benutzt,' befördert sie auch Feld» Postpakete. Die Feldpost vom 14. Januar, die mit eng lischen Dampfern und über England Üoinmt, bringt ledig lich Briefpost. ... .
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