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Erzgebirgischer Volksfreund : 13.02.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187402133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-02
- Tag1874-02-13
- Monat1874-02
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 13.02.1874
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Frcltag, dm IS. Februar. 1874 rUeö.MRsfwmd >f«Ü mrdAwönitz. M»ttblatt d«r So- »d- b6 täglich mftHlu^rahm« lich iS Ngr. — Nls-r« tiondaebühre» die aesp-l- tw« Zeile l0 Pfeuiliae.-- Snseratenannahuie für die -m Abende erscheinende G Nummer bi- Vormittag, tl Uhr. - - — . ' 7,^^^^-!^-! ^' ^' wurde am 2. dieses Monat» au» der Parterrestübe eine» Hauses am Kesselplatze hier eine silberne G-lt«deruhr mit HLKkfTvvTwUfi langer Haarkette; die Uhr hat stählerne Zeiger und römische Ziffern, auf der innern Seite der Cuvette befindet fich die Zahl -7096; die Kette ist mit vergoldeten silbernen BeschlLgen versehen, auf dem Schieder find die Buchstaben «I H. BV. eingravirt. Alle auf diesen Diebstahl bezüglichen Wahrnehmungen bitten wir anher Mitzutheilen. Echnerb-rg, am 11. Februar 1874. Der Stadt ra t h. Geter. Ein Portemonnaie mit Geld und einigen andern Gegenständen ist gefunden Und anher abgegeben worden. Der Eigenthümer desselben wird andurch aufgefordert, sich an RathSstelle zu melden und zu lcgitimiren. Schneeberg, den 9. Februar 1874. Der S t a d t r a t h. Geier. An hiesiger Bürgerschule ist Mitte April diese» Jahre» die mit einem Einkommen poa jährlich L40 Thlr., wcl. 40 Thlr. LogiSäquivalenr, dotirte 11. Lehrerstelle zu besetzen. Bewerber um dieselbe wollen ihre Gesuche und Zeugnisse baldmöglichst anher einreichen. Schneeberg, den 10. Februar 1874. Der Stadtrat h. Geter. TaarOasTÄdTHtO. Di- kirchlich,politische» «Lupfe tu» Königreich Preußen nehmen täglich «ehr an Umfang und Bedeutung zu, und täuschen nicht alle Anzeichen, so «erden sie in diesem Jahre auch im Kaiserstaate Oesterreich wieder zu« Ausbruch kommen, denn die Regierung hat dem ReichS- rath vier kirchliche Gesetze vorgelegt, in der wahrhaft guten und wohlgemeinten Absicht, durch diese Gesetze rechtzeitig ähnliche» kirchlich-politischen Kämpfen wie in Preußen vorzubeugen; allein ein sehr großer Theil der Bevölkerung Oester reich» scheint die wahrhaft gutgemeinte Absicht der Regierung zu verkennen, und so haben fich bereit» in Oesterreich zwei Parteien gebildet, die gegen die vier kirchlichen Gesetzvorlagen zu Felde ziehen; der eine» Partei (der freifinnigen,) geben die Gesetze viel zu wenig, den andern (der ultramontanen) viel zu viel, und so ist e» gar nicht zweifelhaft, daß auch in Oesterreich wieder heiße kirchlich- politische Kämpfe in sicherer Aussicht stehen. Daß dergleichen kirchlich-politische Kämpfe tief zu beklage« und aufrichtig m bedauern sind, »er möchte daran auch nur einen Augenblick zweifeln, zumal fich jeder Lenkende fragen muß: Wie sollen diese Kämpfe noch enden, und wohin können sie noch führen? Da» Traurigste in diese» schweren Zerwürfntffen ist aber der Umstand, daß just die hohen Kirchenfürsten, die Erzbischöfe und Bischöfe, die Ltdersperkigsten und Unnachgiebigsten sind. In Hinsicht auf diese kirchlich politischen Kämpf« in fast den meisten euro päischen Staaten (denn wer möchte daran zweifeln, daß in de» schweren politische» Kämpfe» i» Spanten und Frankreich dle kirchlichen Wühler eine sehr große Rolle spi'len?) bringt ei» sehr ruhig und nüchtern gehaltenes »ordamerikanischtS Blatt, „die Riwyork Time»" eine» interessanten und ausführlichen Artikel, von dem wir in folgenden Zeile» eine» gedrängten Auszug bringen. „Da» Verhalten", schreibt „die Ntwpork-Timeö", „welch,S in diesen Tagen christliche ReligionSlehrer in Deutschland b-stehenden StaaiSgcsehen gegenüber an de» Tag legen, ist in den Vereinigte» Staaten von Nordamerika geradezu ein Ding der Unmöglichkeit. Und au» welchem Giunde? Nach einer verfassungs mäßigen Bestimmung besteht in de« Vereinigte» Staaten unbedingte und gänz liche Religion»- und Gewiffenösreiheit und sind Staat und Kirche für alle Zeiten getrennt, so zwar, daß die Einrtchturg einer sogenannte» LtaatS- ktrche mit ausdrücklichen Worten verboten ist. Und weshalb hat das amerika nische Volk tieft Bestimmung in seine Verfassung am 15. Decbr. 1791 in seine Grundgesetz« aufgenommen? Lediglich um der geschichtlichen Erfahrungen in Eurova willen. Die erleuuteten Männer, die damals bet der großen Be wegung in No damerika an der Spitze standen, kannten und wußten aus der Geschichte Europa'S recht sehr gut, welche» riesige Unheil der dreißigjährige Krieg (ein reiner R-ltgionSkriex,) der Husfitenkrieg rc. über Deutschland gebracht hatte, wie viel Hunderttaus,nde braver Bürger die spanische Jrqmsilion, der Abfall der Niederlande rc. da» Leben gekoster. Solch' heillosem Blulvergieß.n um der—R-ligion (!!) willen, wollte man in Nordamerika grünt lich Vorbeugen, und man hat ,» erreicht. Kirchen-, ReligionS- oder Glaubetitkriege find durch die in die Verfassung der Vereinigten Staaten aufgenommencn Bestimmungen für immer unmöglich. Der Staat in de» Vereinigten Staate» von Nordamerika hat mit der Anstellung, Absetzung, Besoldung oder Thätigkeit der Geistlichen auch nicht da» Geringste zu t Hun. Lie Stellung der Geistlichen ist keine öffentliche, indem diese nicht den geringsten Bewag au» Staatsmittel» erhalt«», sondern eine private, wie oller anderen GeschäfiSllUte. Den Gesetze» find die Geistlichen, wie alle ihre Mitbürger, de» Präsidenten den Vereinigten Staaten ringejchloffen, zu vollem und unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Lie Kirche» und die öffentlichen reli- gionsfreien Staat«schule» habt» nicht das Geringste mit einander zu thun." „Aber", wendet hier vielleicht doch mancher unserer Lesir ein, „wie st,ht e» denn da bei solchen gesetzliche» Bestimmungen, wo sich der Staat um die Kirche und ihr« Diener gar nicht kümmert, mit Kirch« und Religion? Beide können doch auf diese Weise unmöglich gedeihen." Wir lassen die „Rewyork-TimeS" auf diese allerdings berechtigte Frage antworten. Diese spricht sich aber zum Schluffe ihres umfangreichen Artikels wörtlich also a«S r „Unter dieser gänzliche» Trennung des Staates von der Kirche leidet das Christen thum in de» Vereinigte» Staaten nicht. In keinem Lande der Erde giebt eS im Verhältnisse zur Bevölkerung, mehr Kirche» und Geistliche aller christlichen Sekten, al» in der Union. In keinem Land« »er Erde kann die Kirchlichkeit unter der Masse der Bevölkerung größer sei», als in der Union. 3" reinem Land« der Erde können die Geistlichen, was den Geldpunkt anbetrifft, besser gestellt al» in der Union. KtNdekN wird in nicht staatlichen Sonntags- Iwulm der Kirchen oder t» sonstige» kirchlichen Prtvatschulen Religionsunterricht erthetlt. Der Staat kümmert fich um alles Dir» grundgesetzlich nicht und lebt larum in Friedr« mit allen Küchen auf seinem Gebiete. Religion ist retfaffungS- mäßtg tm hiesigen freien Lande sich zu kümmern Niemand andtrS ein Recht hat, nament.ich nicht die Gefammt- heit seiner mit ihm gleichberechtigt«» Mitbürger, Staat genannt." DeutfAtanv. Berlin, 11. Februar. Tas dem Reichstage zugegangene 20 Paragraphen umfassende Jmpfgefttz bestimmt: (g 1.) Der Impfung soll unterzogen werde» jedes Kird, vor d,m Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Jahres, sofern eS nicht die natürlichen Blattern überstanden hat, und jeder Zögling einer öffent lichen Lehranstalt oder einer Priv tschule, mit Ausnahme der Sonntags und Abendschulen, innerhalb des Jahre»; in welchem der Zögling da» zwölfte Jahr zurücklegt, sofern er nicht in den letzten zwei Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder in den letzten fünf Jahren mit Erfolg geimpft worden ist. Der «B. B. E." vom gestrigen Tage enthielt folgende GensationS-Rachnchtr ,ES gehen un» über da» Verhältniß des hiesigen auswärtige» Ministerium» zum Italienischen Eabinet Nachrichten zu, die auf eine sehr gereizt«. Stimmung zwischen beiden Cabineten schließen lass». Die Verstimmung scheint bei Weitem tiefer liegende Gründe, al» die Lamarmora'sch-n Veröffentlichungen zu haben. Wa» diese betrifft, so gehr un» dl« MittheUung zu, die wir allerdings unter Reserve mittheilen, daß Fürst Biömarck vem ltalicm>chen Ministerium pnvanm dre Ent kleidung de» Generals Lamarmora von seinem Range al« Officirr bei der italie nischen Armee unter irgend einer Form verlangt habe. Marr scheint allerdings von italrerischer Seite wenig geneigt, aus diese Forderung einzugehen." Gegenwärtig wird hier in parlamentarischen Kreisen vielfach die Frage ven- tilirt, welche Haltung der Reichstag angesichts deö Falles einzunehmen habe, daß einer der elsaß-lothringischen Abgeordtteten sich genöthigt sehen sollte, fich auf der Tribüne deS Hauses der französischen Sprache zu bedienen. Eine Be stimmung, welche den Gebrauch einer ftemren Sprache direct ausschließt, epistirt bekanntlich in der Geschäftsordnung de« Reichstages nicht. Doch wird «an die Frage ewtrecnben Falles wohl nach S ->2 der Geschäftsordnung zur EUrbs. ßung bringen könmn. Derselbe bestimmt, daß den Mitgliedern MS Reichstage» da» Verlesen schriftlich abgefaßter Reden gestattet sei, wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig find. Ein deS Teutichen unkundiger elsäßischer «bgevld- neter wird mithin zu diesem durch die Geschäftsordnung gebotenen Auskunft«, mittel seine Zuflucht zu nehmen haben. Köln, 10. Februar. I» der Verhandlung, welche heute in Düsseldorf über die bekannten Vorgänge im Nonnenkloster zu Neuß stattgefunoe» hat, ist dle Vorsteherin desselben, Torotha Herbertz, Wege» fahrlässiger Tödlung zu zwei, und die Johan»« Ossendorf zu einem Monat Gefängniß verurtheilt worden. Tie Oeffentlichkeit war bet der Verhandlung auSgeschlöflen. B-bel und Liebknecht wird der Reichstag wohl zunächst vermissen müssen. Ein Antrag auf ihre Freilassung soll, weil die Aufhebung einer Strafhaft in dcr RetchSverfaffung nicht vorgesehen ist, nicht die zu seiner Einbringung nörhige Unterstützung gefunden haben. Tafür wird j tzt gar ein Antrag auf Abände rung de» Art. 31 Alinea L d r Verfassung vorbereitet, wonach diese Bestimmun gen wie folgt gefaßt werden soll: „Auf Verlangen des Reichstages wirb jede» Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben uad j de Untersuchung«- oder Civil-, „oder Strafhaft" für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben." Wo sind die österreichlschc» Viertelguldenstücke wohl hauptsächlich hinge- kcmmen ? Sie find, wie die „StaatSbg. Ztg." au» sicherer Quelle erfahre» habe» will, nicht etwa nach Oesterreich zurückgekrhtt, sondern haben ei» Ende im Schmelztigel der Silberwaarenfabrikanten gefunden, w-lche lebhaft wünsche», da» Silber immer so billig einkufen zu können, da jede» Viertelguldenstück ra. 4 Sgr. 9 Pf. wirklichen Werth hat und für 4 Sgr. 6 Pf. eingewechselt wulde. Kiel, 11. Februar. Die gestrige Slurmfluth hat die gallze Ostküste von Schleswig-Holstein heimgesucht. Die Strandwälle wurden vielfach von den Waffe,fluche« überstiegen und größere Landstr-cke» vom Wasser überschwemmt. Tie angerichleten Beschädigungen find nicht unerheblich. Ludwigsburg, 10, F-bruar. Die Beerdigung von David Friedrich Strauß hat hur heute Nachmittag unter einem zahlreichen Geleit« von hiesige», Ctuitgatter urd Heilbronner Einwohnern stattgefunde». Professor Neuste, Ober- SiMtnrathedirckior Binder und br Ruoff, säwmtlich aus Stuttgart, sprachen am Grabe, auf welch-m vom Schriftstellerverein Concordia durch den vürger- «eiM von Ludwigsburg et» Kranz ntederaelegt wurde. Lie Feier am Grabe wurde durch den Gesang eine» Männerchor» eröffnet und geschloffen. — Kirch liche Elktmonien waren durch den l-tzte» Wille» dcS Verstorbenen ausgeschlossen. Paris, 7. F-br. Die Geistlichkeit gibt fich viel Mühe, um die öffent lichen Gebete, welche das Somit« »o» Notre-Tame de Salut »o« 2. Februar bis »nm 25. März veranstaltet, mit möglichst.« Glanz« in Sc«n« zu setz«. Ler Pölert» sagt, der Triumph der römischen Kirche und Frankreich» ist eine und dieselbe Sache und ermahnt alle französischen Katholiken, fich an dicseu Erdete» zu betheiligen. Er ruft; „Der Teufel schließt de« französische» EpiS»
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