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Sächsische Staatszeitung : 14.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191606148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19160614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19160614
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-14
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 14.06.1916
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Staatsanzeiger für das Königreich Sachfen. Zeitweise Nebenblätter: LandtagSbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der S. Alter-- und LandeSlulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabichluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, Berkaufslipe von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSforstrevieren. Nr. 135. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat Doenges in Dresden. Mittwoch, 14. Juni abends 1916. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 1S, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark SO Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktags. — Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. St SSS, Schriftleitung Nr. 14 »74. Ankündigungen: Die lspaltige Grundzeile oder deren Raum i» AnkündiaungSteile SO Pf, die Sspaltiq? Grundzetle oder deren Raum im amtlichen Teile 7S Pf., unter Eingesandt ISO Pf Preisermäßigung auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Wir veröffentlichen heute die Berlustlifie Nr. 292 der Sächsische« Armee. Die kurz var Beginn des Druckes eingehenden Meldungen befinden sich auf Seite 8 dieser Ausgabe. * Der Verband Sächsischer Industrieller hat eine Ein gabe an den Reichstag gerichtet, in der die Errichtnng eines ReichtzhandelsamteS mit einem eigenen Staatssekretär an der Spitze gefordert wird. » Mit Michener sind auch eine Anzahl der hervor ragendsten Vertreter des Handels und der Industrie Englands mit ertrunken, die mit der russischen Regierung über SrieMieferungen und handelspolitische Ziele ver- handeln.sollten. In der letzten Sitzung der italienischen Kammer kam eS zn äußerst stürmischen Zwischenfällen. Ter italienische Abgeordnete Boselli hat Schritte zur Bildung eines neuen Kabinetts unternommen. Amtlicher Teil. Ministerium des Innern. Se. Majestät der König haben Atlergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kommerzienrat Bauer in Niederlvßnitz das ihm von Gr. Königs. Hoheit dem Groß herzog von Oldenburg verliehene Friedrich August. Kreuz 2. Klasse annehme und trage. Ce. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Sekretären Köthe, Schulmeister und Jäckel bei der Brandversicherungskammer in Dresden das Verdienst- krenz zu verleihen. (Fortsetzung des amtlichen Teiles in der 1. Beilage.) Richtamtlicher Teil. Bo« Königlichen Hof«. Hosterwitz, 14. Juni. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde zeichnete gestern nachmittag die von der Künstlervereinigung Dresden veranstaltete Aus stellung im städtischen AusstellungSpalafte mit Höchstihrem Besuche aus. Die Vernichtung der „Tubantia". Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Trotz der zweimaligen deutschen amtlichen Fest stellung, daß deutsche Seestreitkräfte für die Vernichtung der „Tubantia" nicht in Frage kommen, »vollen die niederländischen Zeitungen die Angelegenheit nicht ruhen lassen. Die Erörterungen haben seit einer kürzlich in den Blättern erschienenen angeblichen Auslassung deS niederländischen Marineministeriums an Heftigkeit zu genommen. In dieser Auslassung war aus den Fest stellungen des Deutschen Admiralstabs nur wiedergegeben, daß die nach niederländischen Angaben in Rettungs booten der „Tubantia" gefundenen Metallstücke Teile eines deutschen Torpedos sind und daß dieser Torpedo nicht am 16. März auf die „Tubantia", sondern am 6. März auf ein britisches Kriegsfahrzeug abgeschossen worden ist, aber sein Ziel verfehlt hat. Dagegen er scheint in der Auslassung die sehr wesentliche Feststellung nicht, daß sich in der Nacht vom 1b. zum 16. März, in der die „Tubantia" nnterging, in einem Umkreis von 10 Seemeilen um die Untergangsstelle kein deutsches Unterseeboot oder anderes deutsches Kriegsfahrzeug be- fundeü hat. Wie wir von zuständiger Stelle hören, ist inzwischen der Niederländischen Regierung als Ergebnis der von deutscher Seite geführten Untersuchung nachstehende- mit- geteüt worden. I. — Der Königlich niederländische Fregattenkapitän CanterS hat dem deutschen Admiralstab Teile eines Torpedos vorgeleat, die nack seiner Mitteilung in Rettungsbooten der „Tubantia" ge sunden waren; er hat um Untersuchung gebeten, ob diese Teile zu einem deutschen Torpedo gehörten. Hierzu ist folgendes zu bemerken: l. Einer der vorgelegte» Teile trug die cingeschlagene Nummer 2033; die übrigen Teile, darunter eiu größeres, äugen- scheinllch von einem Torpedokessel stammendes Bruchstück, hatten keine Nummer. Die Teile sind von den deutschen technischen Behörden, insbesondere der Marine, eingehend geprüft und es ist hierbei festgestellt lvorden, daß der mit der Nummer 2033 be zeichnete Teil der Sinkventilhebel des deutschen 45 cm-Bronze- torpedos Nr. 2033 ist. Die Identität der übrigen, nicht gezeich neten Torpcdoteile ließ sich nur insoweit annähernd seststeuen, als das größere Kesselstück möglicherweise einem 4b cm-Torpedo ent- stammt. 2. Der deutsche Torpedo Nr. 2033 ist am 6. März 1916 nach- mittags 4 Uhr 43 Mi», mitteleuropäischer Zeit etwa 4 Seemeile» nordöstlich Nvrdninaer Feuerschiff von einem deutsche» Untersee boot als Fehlschuß gegen einen britischen Zerstörer mit 3 Schorn steinen abgeschossen worden, der mit zwei anderen britischen Zer störern zusammen fuhr, während sich auch ein britisches Untersee boot in der Nähe befand. Diese Tatsache wird belegt durch die beigesügte Erklärung des deutschen Admiralstabes vom 9. d. M. unter I sowie durch die dieser Erklärung angeschlossenen beglau bigten Auszüge aus der Verbrauchsnachweisung des Marinekorps über verschossene Torpedos und dem Kriegstagebuch deS Untersee- bootes. 3. Der am 6. März 1916 verschossene deutsche Torpedo Nr. 2033 ist von keinem deutschen Unterseeboot oder andere» deutschen Kriegsfahrzeug wieder an Bord genommen worden. Diese von dem Fregattenkapitän Canters gewünschte Feststellung .st, wie sich aus der erwähnten Erklärung des Admiralstabs unur II ergibt, auf Grund der dienstlichen Meldungen der Kommandanten aller in Fratze kommenden deutschen Unterseeboote und anderen deutschen Kricgsfahrzeuge getroffen lvorden. 4. In der Nacht von» 15. zum 16. März 1916, in der die „Tubantia" unterging, befand sich kein deutsches Unterseeboot oder anderes deutsches Kriegsfahrzeug innerhalb des Söegebietes vckn zehn Seemeilen um die Untergangsstelle der „Tubantia", d. h. um den Punkt 51 * 48,5 ' nördlicher Breite und 2 * 51,2 ' östlicher Länge. Diese Tatsache erhellt »ach der Erklärung des deutschen Admiralstabs unter III ebenfalls aus den dienstlichen Meldungen aller in Betracht kommenden deutschen Kriegs fahrzeuge. Der Fregattenkapitän CanterS hat die Protokolle üb:r das Ergebnis der Taucheruntersuchung de» „Tubantia"-Wracks nebst den danach angefertigten Zeichnungen vorgelegt. Aus ihnen sollte in erster Linie festgestellt werden, ob die Sprengwirkung durch einen abgeschossenen oder treibenden Torpedo herbeigesührt worden ist. Die hierüber veranlaßten eingehenden Feststellungen, die in den ferner beigefügten Gutachten des Werftdcpartements des Reichsmarineamts vom 9. v. M. niedergelegt sind, haben ergeben, daß der Sprengpunkt in der Schwimmlinie des Schisses oder- wenig darunter gelegen hat. Diese Lage des SprengpunkteS laßt es nach dem Gutachten der technischen Sachverständigen sehr wohl möglich erscheinen, daß das Schiff gegen einen treibenden Torpedo gestoßen ist. 2. Daß fehlgegangene Torpedos nicht, wie vorgesehen ist, versinken, kann nach gutachtlicher Mitteilung der deutschen Marine behörde infolge technischer Versager vorkommen, so bedauerlich und gefährlich solche Versager selbst für die eigenen Streilkrüfte sind. Derartige Torpedos schwimmen erfahrungsgemäß oft viele Tage umher und pflegen dabei meistens, je nach der Undichtig keit der am Kopf und am Schwanzende befindlichen Schwimm- kammern, eine mehr oder minder tzeneigte Stellung im Wasser einzunehmen. Gewöhnlich sammelt sich Wasser in der hinter dein Kopf des Torpedos befindlichen Schwimmkammer an, mit den» Erfolg, daß der explosionsfühig bleibende Kopf in Schräglage mehrere Meter unter Wasser steht und beim Zusammenstoß mit einem Gegenstand zur Explosion kommen muß. Die von den deutschen Behörden durchgesührte Untersuchung hat, wie es der auch von ihnen bedauerte Verlust des kostbaren Schiffes erheischte, alle auf deutscher Seite zur Verfügung stehen- den Mittel erschöpft. Sie hat zu voller Überzeugung der deutschen Retzierung ergeben, daß kein deutsches Kriegsfahrzeug die „Tubantia" versenkt hat. Erklärung des deutschen Admiralstabs. 1. Der deutsche Bronzetorpedo 0 45/91 Nr. 2033, dessen Sinkventilhebel der Fregattenkapitän der niederländischen Marine, Hr. Canters, hier vorgeleat hat, ist ausweislich der Verbrauchs nachweisung des Marinekorps über verschossene Torpedos am 6. März 1916 von dem in Flandern stationierten Untersee boot gegen einen englischen Zerstörer als Fehlschuß ver schossen worden. Diese Angabe der Verbrauchsnachweisung beruht auf einer am 10. März 1916 abgegebenen dienstlichen Bieldung des Kommandanten des Unterseeboots. Aus dem Kriegstagebuch de» Unterseeboots ist sestgestellt lvorden, daß dieser Fehlschuß am 6. März 1916 4 Uhr 43 Minuten nachmittags mitteleuropäischer Zeit als einziger von dem Boote an diesem Tage geschossener Torpedoschuß etwa 4 Seemeilen nordöstlich von Nordhinder Feuerschiff gegen einen englischen Zerstörer mit drei Schornsteinen geschossen worden ist, der mit zwei anderen eng lischen Zerstörern zusammen fuhr und in dessen Nähe sich ein englisches Unterseeboot befand. Das Kriegstagebuch ist geführt von dem Kommandanten de» Unterseebootes. Beglaubigte Auszüge aus der BerbrauchSnach- Weisung des Marinekorps über verschossene Torpedos und aus dem Kriegstagebuch des Unterseeboot» liegen bei. II. Au- den dienstlichen Meldungen deS Kommandanten aller in Frage kommenden, deutschen Unterseeboote und anderen deut schen KrieaSfahrzeuge ist festgestellt worden, daß der am 6. März 1916 al» Fehlschuß geschossene deutsche Bronzetorpedo Nr. 2033 von keine«« deutschen Kriegsfahrzeuge wieder an Bord genommen worden ist. Bon der Bezeichnung der einzelnen Krieg-fahrzeuge sowie von der Vorlage der Eiuzelmeldungen muß au» militärischen Gründen Abstand genommen werden, da hieraus die Stärke der operierenden deutschen Seestreitkräfte ersichtlich sein würde. III. Rach den dienstlichen Meldungen aller in Betracht kommenden dentschen Krieg-fahrzeüge ist sestgestellt worden, daß sich kein deutsche» Unterseeboot oder andere» deutsches KriegS- fahrzeug in der Nacht vom I5^l6. März 1916 innerhalb de» Seegebiets von 10 Seemeilen um die Untergangsstelle der „Tu- bantia", d. h. um den Punkt 51 " 48,5' nördlicher Breite und 2 " 51,2' östlicher Länge befunden hat. Von der Bezeich nung der einzelnen Kriegsfahrzeuge, sowie von der Vorlage der Einzelmeldungcn muß aus militärischen Gründen Abstand ge nommen werden, da hieraus auf die operative Verteilung der deutschen Seestreitkräfte Schlüsse gezogen werde» könnte». Berliri, dem 9. Juni 1916. Der Chef des Generalstabs der Marine gez. v. Holtzendorff, Admiral. (Siegel des Admiralstabs der Marine.) Beglaubigt, Berlin, den 9. Juni 1916. Das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs In, Auftrage: gez. Kriege. (Siegel des Auswärtigen Amtes.) Gutachten des Werftdepartements des Reich-marine- amts über die Beschädigung der „Tubantia". Auf Grund der von niederländischer Seite vorgelegten Schriftstücke und Zeichnungen gibt das Werftdeparlement de- Reichsmarincamts nachstehende- Gutachten ab: 1. Umfang der Beschädigungen. Außenhaut: Tie Außenhaut ist auf eine Höhe von der Kimm bis zum Shelter-Teck und auf eine größte Breite von etwa 12 m durchgeschlagen. Die größte Breite des LocheS beginnt etwa 2 m unter der Schwimmlinie und bleibt nach unten annähernd gleich groß; nach oben nimmt sie allmählich ab und beträgt dicht unter dem Shelter-Teck entweder 2 m; rund um das Loch ist die Außenhaut wellenförmig cingebeult. Die Einbeulungszone reicht bis zum Bridge-Deck, erstreckt sich also auf die ganze Höhe des Schiffskörpers. Im Hinteren Teile ist die Außenhaut tiefer ein gedrückt als im vorderen Teil, was auf die Stützwirknng des Schottes 125 zurückzuführen sei«, wird. Kohlcnbunkerlängsjchott: Ter Kohlenbnnkerlängsschvtt ist durchschlagen worden, sodaß der Taucher in den Kesselraum sehen konnte. Das nach seiner Angabe runde Loch »oll etwa in der Mitte des Schottes liegen und einen Durchmesser von 4 m haben. Cs ist zweifelhaft, wie die Angabe über die Lage «nid Größe deS Loches zn verstehen ist, da das Längsschott durch die Decke de« Seitentunnels, über deren Zustand nichts gesagt ist, in zwei gleiche Teile von nur 2,8 m Höhe geteilt ist. Decks: Angaben über die Beschädigungen der Main-, Upper- und Sheltcr De kS im Bereiche der Außenhautverletznng fehlen. Nach der Ausdehnung des Lecks in der Außenhaut müssen aber das Maindeck und das Upperdeck stark in Mitleidenschaft gezogen lvorden sein. Seitenfester: Alle Seitenfenster, die der Taucher gesehen hat, waren gebrochen. Kohlen: Kohlen wurden in den untersuchten Bunkern nicht mehr vorgesunden. 2. Schlüsse. Unter der Boraussepuug, daß die Angaben des Tauchers de» Tantsachen entspreche», können daraus die folgender, Schlüsse abgeleitet werden: -») Die Zerstörung der Außenhaut reicht ungewöhnlich weit »ach oben; die Oberkante des Loches liegt etwa 3«^ m üeer der Schwimmlinie, während die Einbeulungszone bis etwa 6 m dar über reicht. Eine derartige Erscheinung ist nach unseren bis herigen Kriegserfahrungen weder bei ungepanzerten Kriegsschiffen noch bei Handelsschiffen als Folge von Unterwasserdetonationen beobachtet worden. Da der Torpedo nur 90 mässe Schieß- wolle gehabt hat, und da ferner die Außenhaut infolge ihrer Bauart aus Platte«, von 20 bis 25 mm Dicke (Farbegang sogar 2 mal 25mm) erheblich widerstandsfähiger war als in den vor erwähnten Fällen, läßt die umfangreiche Zerstörung der Außen haut über Wasser auf eine Detonation in oder nur lvenig unter der Schwimmlinie schließen. d) Dieser Annahme widerspricht nicht die Tatsache, daß dte Außenhaut unter Wasser bis zur Kimm zerstört worden ist, und daß die größte Breite der Zerstörung unterhalb der Schwimm- linie liegt^und bis zur Kimm annähernd gleich bleibt; denn diese Erscheinung ist auf die Druckwirkung des Passers zurückzuführen, die den Detonationsdruck auf eine große Fläche der Bordwand überträgt, wie durch die Ergebnisse unserer Sprengungsversuche und durch Kriegserfahrungen belegt werden kann. o) Aus den Angaben des Taucher» über die Seitenfenster ist nicht ersichtlich, auf welchen Bereich de» Schiffes sie sich beziehen. Sollten sie sich nicht nur auf die unmittelbare Umgebung der Außenhautbeschüdigung, sondern auch auf weiter davon abliegende Teile des Schiffes beziehen, so würden sie gleichfalls ans eine De tonation in der Schwimmlinie Hinweisen. ck) AuS den Angaben über das Loch im Längsbunlerschott konnte der Schluß gezogen werden, daß der Sprengpunkt etiva S bis 3V, m unter Wasser gelegen hat. Abgesehen von der U>^ genauigkeit der Angaben des Tauchers gerade über die inneren Verletzungen des Schiffes, ist die Schlußfolgerung nicht notwendig, die ebenfalls an Hand unserer Sprengverfuche nachgewiesen wer den kann. Auch bei sehr hoher Lage deS Sprengpunktcs konnte das Jnnenbunkerschott tief unter Wasser zerstört werden, beson ders, wenn der Bunker zuüschen Maindeck und Upperdeck mit Sohle gefüllt war. Daß der Taucher in den befahrenen Bunkern keine Kohle mehr tzefunden hat, würde dieser Annahme nicht widersprechen, da die Kohlen bei nnd nach der Detonation her ausgespült sein können. 3. Gejamturteil. Smveit nach den vorliegenden Angaben ein Urteil möglich ist, muß e» al» wahrscheinlich erklärt werden, daß der Sprcngpunkt in der Schwimmlinie oder nnr wenig daninter ge legen hat. Zur vollständigen Klärung der Frage müßten die Angaben des Taucher» noch ergänzt werden durch solche über die genaue Loae und den Umfang der Verletzung der Längsbnnkerschvtte und der Deck- zwischen Kimm und Bridge-Deck sowie durch Angaben über die FMung der Kohlenbunker im Bereiche des Treffer».
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