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Sächsische Volkszeitung : 23.01.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190401235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19040123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19040123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-23
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 23.01.1904
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Sonnabend, den A3. Januar 1V04« 3. Jahrgang. SWsche Sr»>t,tii't täglich nachm, mit VUiSimknm- dev Lonii- und besinn,e. BejiigSPretS! VicrleljlibrI. I Mk. ."»«»Pf. ivdue BesleUgeld,. Bei autzmoeuksche» Poslmislall It. Zeilungspreisl. Einjelmiininer 10 Ps. Nedaklio»-) Sprechslimde: ll I Mir. Unabhängiges Tageblatt kür Äabrbeit. becbt u. freibeit. Tittieratc werden die n>,e<vn!lette Beiuzeile eder der.n, Nnnm »>,l >.» Vi. deie.Ini- I. dei ^.>,eder>u'lnn^ t edeniend,> iindnll «nchdriittcrri. Nedakiimi und tttesch.ilidsicllc! rresden, Pillnincr -traue lt ,;.-r:i>r! « ->nu I .0 > Der Arbeitsnachweis im Handwerk. Zu denjenigen Aufgaben, welche das Haudwerkergesetz vom Jahre lKtt? den Innungen zugewiesen hat, gehört u. a. auch die Förderung des Arbeitsnachweises Kl». Abs. 2 d. G.-O.1. Wo ein Jnnuiigsansschns; besteht, wird dieser zweckmäßig jene Allsgabe übernehmen, da ja dem s Jmumgüausschus; die Rechte und Pflichten der in ihm der- tretenen Innungen übertragen werden können. (§ 101 - Abs. l d. G.-O.) Der ArbeitSnachlvcis ist für das Haud- « werk insofern von besonderer Wichtigkeit, als durch ihn der Handwerksmeister zu jeder Zeit ausreichende (Gelegenheit s hat, geeignete Hilfskräfte zu finden, und der Handwerks- ! geselle und Lehrling eine erwünschte Stelle ans beguemste I Art zu bekommen. Ter Arbeitsnachweis wird damit ein K Mittel zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, wie des Mangels an Arbeitern für den Arbeitgeber. Notwendig sind die Arbeitsnachweise vor allem auch hinsichtlich der - Vermittelung von Lehrstellen. Zur Förden..^ ' Lehrlingsausbildung kommt es nicht nur darauf an, das; eine Lehrstelle überhaupt nachgewiesen wird, sondern das; sie vor allem auch die (Gewähr für eine gute Ausbildung s bietet; und hierüber können am besten die im Arbeits nachweis vertretenen Handwerker entscheiden. (Line erfolg reiche Vermittelung von Lehrstellen seht jed-ch auch ein organisches Zusammenwirken mit der Schule bezw. der Lehrerschaft voraus, die die schulentlassene Jugend ans die Erlernung eines Handwerks und die Inanspruchnahme des Arbeitsnachweises aufmerksam macht. Obwohl durch das Gesetz vom Jahre IG»? die Hand werkerorganisation eine neue Kräftigung erfahren hat. so zeigen ä doch die Jnnnngsnachweise eilte ungleiche, vielfach u»zu- ^ reichende Entwickelung. Auch die Berichte der Handwerks kammern geben kein genügendes Bild von dem Stande des Arbeitsnachweises im Handwerk, noch genügende Fingerzeige für eine praktische Gestaltung desselben. Es war daher sehr zu begrüßen, daß die Frage des Arbeitsnachweises im Handwerk ans die Tagesordnung des lebten Handwerks und Gewerbekammertages in München gesetzt worden war; infolge vorgerückter Zeit kam der Gegenstand nicht mehr zur Behandlung. Jedoch ist das Referat, das ans der sachverständigen Feder des Sekretärs der Handwerkskammer Freiburg i. Br. stammt, in dem Bayer. Submissions-Blatt iNr.^24 und 2<> des verg. Jahres» zum Abdruck gelangt. Das Referat kommt im allgemeinen im Anschluß an den letzten preußischen Ministerialerlas; zu dem Ergebnis, das; die Innungs-Arbeitsnachweise in möglichst nahe Fühlung zu treten haben mit den schon bestehenden allgemeinen und kommunalen Arheitsnachweisen. Hinsichtlich des hierbei zu wählenden Weges heißt es in dem Ministerialerlas;: „Die engere Eingliederung der Faämrbeirsnamiveiie a» die aklgemeinen Nachweis-steilen kann sowohl in der, nanienlliel, für größere Städte geeigneten Weise erfolgen, daß jene als gesonderte Abteilungen mit einem besonderen sncknnännischen Keiler an die Vermittlungsstelle angeschlosien werden, als mich in der Weise, daß diese die Verwaltung des F-acharbeilsnachweises durch ihre vor handenen Kräfte mit übernimmt." Demgemäß ist nach dem Referat die Frage, in welcher Weise eine Verbindung des Jnnnngsnachweises mit dem ^ <Nn",hlen gegenüber: em nenes ^mdeigeri.hi vermiackn üm ^ i Bedenlen. Unter den bürgerlichen Pailcicn HM das Zenrnn: allgemeinen Nachweis erfolgen ,oll. hauptsächlich unter dem j iwm»ian„sacrichw aesorden. Gesichtspunkte zu entscheiden, ob der vorhandene Jnnnngs- nachweis seine Aufgabe von sich aus zu erfüllen vermag ! 'Ä ^Zalg''der'Su'emgkG^ oder nicht. Man wird demnach Jnnnngsnachwelse. die ^ Verfahren beim Amtsgericht sei zu brauchbar und entwickelnngsfähig sind, weiter ansznbanen haben, zunächst nach der Richtung hin, daß die Gesellen zu ihrer Verwaltung hinzngezogen werden. Zudem ist ja auch durch das Handwerkergesetz diese Mitwirkung der Gesellen zur Pflicht gemacht worden. Schreibt doch das Gesetz (H ttüf vor. daß an allen die Gesellen betreffenden Angelegenheiten — zu denen ohne Zweifel auch der Arbeits nachweis gehört — der Gesellenansschnß bezw. Vertreter desselben zu beteiligen sind. Sodann müßten solche leistungs fähige Jnnnngsnachweise, sallS sie es nicht vorziehen sollten, eine besondere Jnnnngsabteilnng bei dem allgemeinen Arbeitsnachweise zu errichten, sich wenigstens hinsichtlich der Pflege einer einheitlichen Arbeitsnachweisstatislik regel mäßige Mitteilung der offenen Stellen und unerledigten Arbeilsgestiche — mit jenem in Verbindung zu setzen suchen. Diese Regelung scheint man letzthin i. Münster i. W. ge lassen zu habe». Tort haben sich nach dem Bericht der Haiidwert-S wer der allgemeine Arbeitsnachweis und die Jnnnngsvorstände auf folgend-' Grundlagen geeinigt: „Die Jnnnngeii übernehmen nach wie vor den Arbeits nachweis für sich, sie berichten jedoch alle acht ^..ge, gleichviel ob Angebote vorlicgcn oder nicht, an den allgemeinen Arbeitsnachweis. Dieser teilt seinerseits den Innungen „lil. wenn Stellengesuche vor liegen. auch bleibt ihm die Vermittelung für alle nicht in Innungen befindliche Handwerker. Es wird somit den Innungen der Arbeits nachweis belassen, jedoch ist eine wirksame Kronlrolle vorhanden l IV.. a ,, n (Win. 'Vera 7er Gesehenum»! wird und eme Awnahme,teile für den nnvernMtellen Ueber'chn,-..- , ^ eine Kommunen non 2> Mitgliedern verwiesen. Die nächste rviir weniger eiitwickettiiigsfählge ^m»mgsnachwe,ie > m „wrgei, l Uch- mit' der ragesordnnng: Nest der empfiehlt sich dagegen ohne Zweifel ein enger Anschluß an den allgemeinen Arbeitsnachweis. Lolchen Jnnnngen kann nur angeraten werden, sich durch engere Angliedernng an ! bestehende allgemeine oder städtische Arbeitsnachweise die Vorteile zu nutze zu machen, die diese Einrichtnngl.n bieten: ! dadurch wird eine wesentliche Ersparnis von Zeit, Mühe « und Geld erzielt. Die Frage der besten Regelung des Arbeitsnachweises im Handwerk erweist sich immer dringender und wird auch wohl den diesjährigen fünften Handwerks und Gewerbe- kaminertag in Lübeck beschäftigen. Die Meinungen mögen vereinsamen. Bäuerliche Genndegerichie fordere man water ganz ^'"^'t/ivinski (Soz.f Das palriarchalvche 'Verhältnis zwischen Prinzipal und .Handelsangeßellten bestehe garnicht mein: dazu kommen die Aktiengesellschaften und Genossenschaften im zdandets- geiverbe. ^ Vneas mallib.» hat recht erhebliche 'Bedenlen gegen dvn Entwurf. Die deutschen Richter mäßen iich wohl oder übel mit demselben abnnden. I le Zuziehung von 'saienrichiern begrüne er, wenn sie auch nicht immer große Sachkenntnis haben. L.er Berns derselben durch Wahl sei noch bedenklicher. l ie Angliedernng an die Gewerbegerichle macht die deutschen Richter dem Enlwnrf noch abgeneigter. ^ .. Hup lZenlr.) entgegnet dem Maaisjekielat aut den ^-oihall, das; in Konstanz nur sechs Fälle inner das Kansniannsgericht gefallen sein würden: daraus dürfe man nicht schlichen, dag dort lei» Wunsch nach Kanfmannsgerichlen bestehe. Gerade dort und sehr viele junge Kanßenle, die dringend die Kaufinannsgerichte wünschen. Tie günstigen Erfahrungen mit den Gewerbegerichlen legen die Schaumig solcher Gerichte nahe. Das Wahlaller in ans ns Fahre hernnterznseßen. Die Konknrrcnzllausel sollte auch unter die Kannnannsgenchte fallen. «Bravo.j Röllinger'(Elsässern begrüßt die Vorlage, v. (Neri ach lfr. V., verteidigt iich gegen den Borwnrs der politischen Wandlungen und fordert das Wahlrecht für die Frauen. De» 'Verbänden darf nie das Wahlrecht übertragen werden. Bedeck (fr. Voltsp.» stellt sich im allgemeinen ans den ! 'Boden der Vorlage. Eine lebhafte persönliche widerliche Ans- j cmandersegnng entstellt zwischen 'Bberniann o. Soniienberg und v. Gerlach die das Hans um Widerwillen ansnimmt. Das schlug heutige». D,'ntick!rrnv. — Erklärung dos Piäßdenten d s Kaiserlichen fnndheitsaints in der Sitzung der 'Bndgetkommifsion vom ! 21. Januar znm Anliage Singer inid ('»enossen. belreffend > V-eivillignng von lß>> >">tt'.A'k. millels eines Nachtragsetats j für Il"'l zur Förderung der Bekämpfung der 'WnriiikrtNik- l>cit. Der Präsident fühlte ans. das; die Wnrmtrankheit ^ bereits seit ihrem erneu Anirrelen in Deutschland anfmerk dann verschiedentlich anseinandergehen; jedenfalls in m der ^wm t^esnndheirsamie verfolgt iverde. auch fehle es Bcnntznng der allgemeinen und städtischen Arbeitsnachweise „jgg an Desimetlionsmilkeln. dnrä, tvelche die Eier und für das Handwerk ein Weg erschlossen, der zweckmäßig und ' ^ie Larven des Parasiten sich ablösen ließen, indes er- nützlich ist, und dieser Entwickelung wird man Rechnung i forderten alle bekannte» Mille! eine gewisse Dauer der tragen müssen. Einwirkung, anlli sei stets zu berücksichtigen, das; die Mittel ! sich den Eigentümlichkeilen des Bergbaues anpaiien müßten. ^»elNistasz. ! So iverde gegen .Kalkmilch gellend gemacht, das; sie sich v. Berlin, in. Mpnng am -'l. ^annar lvvl. ^ yjöhren der Wasserleitung ieslielre und durch Vrandent Graf'Balles,rem eröffnet die Signng um l Uhr j j^-p N'iederscliläge die Iltöhren verslopse; Sclnvefelsänre- Bün. und erbittet sich die Ermäänignng. dein Kauer znm ^-i'fe,/ das Metall der Röhren an; andere ! Mittel belästigten in den Gruben durch ihren 2N bevorstehenden Geburtslage die Glückwünsche des Hauses ans sprechen zu dürfen. Das Hans stimmt ,zn. Die erbe Ecsnng über die K a n f m a n n s g e r i ch l e wird fortgesvßt. D ove «fr. 'Ver.> Seine 'Partei nimme der 'Vorlage zu. Brejslt (Pole-. Die Schaßnng von Kausmannsgericlnen nüßc dem Handlnngsgehilsen in erster Pinie: der !>enle ivegen der hohen Jlosten garnicht prozesnere. torz (Volksp.» neln dem lÄilivnrf um recht gemuchien ilnn n zuerst die Kanfmannsgcrichie gefordert. IN-. Semmler mall fragt: Wozu nochmals eine Spezial Hoensbroechs „Wissenschaftlichkeit" in Nvntgen- strahlendrttchlenchtttttg. Jüngst k,nnte man lesen, ein bekannter Berliner ttni versitätslehrcr habe das Schiedsrichteraml in dem Streite Dasbach Hoensbroech über die Frage, ob der Satz „Ter Zweck heiligt die Mittel" in seiner verwerflichen Bedeutung in den Schriften von Jesuiten stehe, abgelehnt mit der Be gründung: Diese Seeschlange wäre unsterblich und es solle später nicht heißen, auch er wäre ansgezogen, sie zu erlegen. Jedenfalls hat er besser den Nagel ans den Kopf getroffen als Prof. Dahn-Breslan, über den wir gestern sprachen. Der Spott über den Köhlerglauben derer, welche in diesem Satz ein Moralpriuzip der Jepiiten sehen, ist voll auf berechtigt. Ein köstliches Material hierüber bietet Prof, Heiners neueste Schrift „ Des Grafen Paul von Heensbroech neuer Beweis des jesnitiichen Grundsatzes .Der Zweck heiligt die Mittels" Freibnrg. Eharitas Verlag lllttl. Prof. Heiner war von Dasbach mit Herrn Prof Mans bach.Münster als Schiedsrichter und sachverständiger Gut achter vorgeschlagen worden. Ter Herr Graf, der von beiden Herren zu wiederholten Malen etwas nnsanst auf die Finger geklopft worden war. dachte an der Tapferkeit besten Teil und lehnte beide Herren ab. Heiner legt in der genannten Schrift jetzt sein Gut achten über das von Hoensbroech mit großem Tamtam znm Zweck der Reklame für die von ihm heransgegebene Zeitschrift „Deutschland" angeknndigte neue Beweismaterial der Oeffentlichkeit vor. Er beginnt mit der Festnagelnng eines Eingeständnisses des schreibseligeit Grafen, der über seine Vorgänger in der Jesuitenverdächtignng das ungemein intetessante Urteil abgibt: «Was bisher von Pascal bis heute als Beweis für das Vorkommen des berüchtigten Grundsatzes in jesuitischen Schriften beigebracht worden ist. hält der Kritik nicht stand. Es sind aus dem Zusammenhang gerissene Stellen — meistens aus der UockuIIn 1'üoolozsilro inoralin des Jesuiten Bnsenbanm die. so demlich sie auch die Worte enthalten: „wenn der Zweck erlaubt iß, sind auch die Mittel erlaubt: l-niii lini.- lii-itiw. Mmm Iii'-ckin <1,M li,dennoch deshalb nichts beweisen, weil es sich an den betreffenden Stellen nicht um „Mittel" handelt, die in sich sittlich un erlaubt sind. Und ans solche Mittel tomnu es einzig und allein an." l.Heiner a. a. O. S. 2 > Was werden zu dieser Darnellnng die evangelischen Bnndesfrennde des Herrn Grasen sagen und ent die „Wartburg" Genies? Die Frage soll also mit einem neuen, bisher ganz unbeachteten Material entschieden werden. Solches glaubt der Herr Graf gefunden zu haben in den jenigen Aenßernngen von Morattheologen, wonach es er laubt isl, einem Menschen, der f n enlschlonen iß. ein schweres Verbrechen zu begehen, ein kleineres anznralen. Wir sagen von Morattheologen überhaupt und nicht von jesuitischen Morattheologen. weil nämlich auch andere, dem Jesuitenorden nicht angehörende Moralisten diesen Sa» lehren und solche auch von den Jesuiten zitiert worden. Ta es aber Hoensbroechs Zweck ist, zu beweisen, „daß der Hanptträger des Uttramo.ilanisnms, der Jesuitenorden, in die christliche Ethik ein Kapitel hineingeschrieben bat. das eine geradezu perverse Moral enthält", so heiligt dieser Zweck das ritterliche Mittel für Hoensbroech. in seinem, jesuitischen Anloren entnommenen, Beweismaterial die da genannten Namen von nichtjesuitischen Moralisten einfach wegznlassen. «Beispiele gibt Heiner a. a. S. S. 21.> Würde er die Namen stehen lassen, so könnte und müßte auch der Unerfahrenste bemerken, das; Hoensbroechs Lehre, die Jesuiten allein lehrten diesen Satz, wieder einmal eine Seifenblase ist. Nach Hoensbroechs. auf dem Wege der Antosnggeßion gewonnenen Anschannng ist die Verdächtigung des Jefniten ordens ein guter Zweck — warum also sollte der Herr- Gras nicht sein altes Renommö als Meister der Zitaten- Verstümmelung durch neue Heldentaten vermehren? Doch was ists mit dem Satze? Lassen wir die das Beweismaterial kurz wiedergebende „Beweisführung" Hoens- broechs mit der Abfertigung derselben durch Heiner folgen: j Geruch. Die Hauptsache bleibe stets die Reinlichkeit ! der Berglenle »ich! allein in den (gruben, sondern auch in ihren Behausungen, um unerwünschte Verschleppungen auf ' andere Personen zu verhindern. Die ausgesprochene An nahme, das; etwa der Wurm durch einen ihm selbst an haftenden Parasiten vernichtet werden könne, iverde durch die bisherigen Beobachtungen nicht gestützt. Obwohl die i dem Amte migehörenden Mediziner bereits ihr vollstes Interesse dem Studium der .Krankheit zmvendelen. so sei Erßerer schreibt: „Ein Dreieck ül ßels und nnler allen Umständen eine eckige Figur, w richtig es auch in, es im Vergleich nül einem 'Vier oder Vieleck, eine weniger eckige Figne als diese zu nennen. Wer als-', uni die lalsächliche Zeichnung eitles Vieleck.- zu veiiinGen, die Zeichnung eines Dreiecks auräl oder veranläßt. rät an und veranlaßt, tretz aller Vier und Vielecke, die Hervorbringiing einer eckigen Figur." Weücnd bemertl Heiner: „Ganz richtig. Sv ist auch ein Diebßahl nnler allen Umständen eine Sünde, wenn er auch im Vergleich mit einem Morde oder einem Ehebrüche eine kleinere Sünde iß. Aber darum handelt es sich ja garnicht. Die Frage iß, vH das Anraten einer , kleineren Sünde .... em sittlich schlechter R tt sei. Das von Zwenshroech gebrauchte Beisviel mag dies erläutern: Wenn das Zeichnen einer eckigen Figur eilte ßraswürdige, : Galt heleidig.mde Hmi.alnng wäre und zwar mn so he- ^ leidigendcr und ßraiwiüdiger. je mehr Ecken sie hat. und i ich würde dem, der durchaus enlschlonen iß. ein Zwölseck > zu zeichnen, den Rai gehen, lieber ein Dreieck zu zeichnen, ^ wäre mein Rat nicht ein guter? Iß, rate tüchl eine Gott i beleidigende, ßrmbare Handlung !mse zu begeben ist : er ja schon um jeden Preis enuchloßen sondern die ! Velinüidernng der ßra'bmen. beleidigenden H mdliing. und ! das iß doch walulich etwas Gnies." > S. 12 l ! Vielleicht erkennt der Herr Gr.ck. daß bei seiner eckigen ! Veweisückunng em runder Unümi beransgekommen iß. Auch das neue Maleiial mu dem Hoensbeoech-Mübael den jemilüchen Drachen in den Abgrund schmettern wollte, eriveiu sich als ein Schwer! olme Grin und .Klinge, Die Hoenshroeck'sche Winemchaßlickikeil hat sich wieder cüimal in iaiel ganzen Hohlheil Inndgelan. Wenn man cineii Menschen mit Röiugenßrahlen dnrchlenchlel, sieht man das feile Gerippe; Heiner Hai dieses Erpenmeitt am Leibe Hoensbroechscher Weisheit vor-genommen, ah er etwas Festes, solides war nicht zu en'deckeu. Die zur Ausnahme dieser Röutgeiiphotographie beßimntte Platte zeigt keinerlei Ein Wirkung! Ach, alles ist hohl und alles iß eilet!
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